Synopse zur Änderung an
KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

Erstellt am: 22.03.2023

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Auf Grund der Initiative von:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
08.10.2022

Verkündet am:
12.10.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 1726
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3497
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der FDP und Fraktion der SPD
    20.09.2022
  2. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/54 , S. 5861-5870

    Beschlüsse:

    S. 5870C - Überweisung (20/3497)
    22.09.2022
  3. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/3743
    Urheber: Ausschuss für Klimaschutz und Energie
    28.09.2022
  4. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/58 , S. 6475-6491

    Beschlüsse:

    S. 6491A - Annahme in Ausschussfassung (20/3497, 20/3743)
    S. 6491B - Annahme einer Entschließung (20/3743)
    30.09.2022
  5. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/58 , S. 6491-6491

    Beschlüsse:

    S. 6491B - Annahme in Ausschussfassung (20/3497, 20/3743)
    30.09.2022
  6. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 479/22
    Urheber: Bundestag
    30.09.2022
  7. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache zu479/22
    30.09.2022
  8. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 479/1/22
    30.09.2022
  9. Plenarantrag
    BR-Drucksache 479/2/22
    Urheber: Baden-Württemberg
    06.10.2022
  10. Plenarantrag
    BR-Drucksache 479/3/22
    Urheber: Nordrhein-Westfalen
    06.10.2022
  11. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1025 , S. 371-380

    Beschlüsse:

    S. 380 - Zustimmung; Entschließung (479/22), gem. Art. 80 Abs. 2 u. Art. 84 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG
    07.10.2022
  12. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 479/22(B)
    07.10.2022
  13. Unterrichtung
    BR-Drucksache zu479/22(B)
    Urheber: Bundesregierung
    31.01.2023
Kurzbeschreibung:

Reduzierung des Gasverbrauchs bei sichergestellter Stromversorgung zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit durch Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Nutzung von Biogas, Photovoltaik und LNG-Anlagen, Beschleunigung des Stromnetzausbaus, Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes, Verbesserung der Lastflexibilität industrieller Großverbraucher sowie der Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen, Entschädigungsregelung bei Gasspeicherstilllegung, Antragspflicht bei Umstellung einer Gasspeicheranlage von L-Gas auf H-Gas, Erleichterungen bei der unterjährigen Inbetriebnahme von innovativen KWK-Projekten, Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung betr. Wirkleistungseinspeisung bei bestehenden Solaranlagen u.a.; Klarstellungen und redaktionelle Änderungen;
Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ von 9 Gesetzen; Verordnungsermächtigungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung der Zwangsgeldhöhe, Beibehaltung des Anzeigeverfahrens bei Maständerungen, Planungsbeschleunigung beim vorzeitigen Baubeginn, Repowering von Agri-PV-Anlagen, Ersetzung der Krisensonderausschreibung für Solaranlagen durch Erhöhung der maximalen Gebotsgröße für sämtliche Ausschreibungstermine im Jahr 2023 von 20 auf 100 Megawatt, Sonderregelung für Biogasanlagen; redaktionelle Folgeänderungen, rechtsförmliche Anpassung und Klarstellungen u.a. zur sogenannten isolierten Positivplanung bei der Ausweisung von Windenergieflächen; Annahme einer Entschließung: Ausschöpfung aller Potentiale einer erweiterten Nutzung von erneuerbaren Energie, u.a. Absenkung oder Anhebung von Grenzwerten, Prüfung eines digitalen Netzinstallateursverzeichnisses, Entbürokratisierung bei der Balkon-PV/Stecker-PV, Vorschläge zum Ausbau von Speicherkapazitäten, Maßnahmen zur Netzmehrauslastung;
Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ von 6 Gesetzen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

(1) Für nicht erloschene Zuschläge, die in den Ausschreibungen vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, verlängern sich die Fristen in § 18 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 um einen Zeitraum von jeweils sechs Kalendermonaten.
(1) Für nicht erloschene Zuschläge, die in den Ausschreibungen vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, verlängern sich die Fristen in § 18 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 um einen Zeitraum von jeweils sechs Kalendermonaten.
(2) Die Änderungen dieser Verordnung durch Artikel 18 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) dürfen mit Ausnahme der Änderungen in § 18 erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe der Genehmigung angewandt werden.