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Beschlüsse:
S. 28893A - Überweisung (19/28899)Beschlüsse:
S. 194 - Stellungnahme (271/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 29230D - Überweisung (19/29631)Beschlüsse:
S. 29688C - Annahme in Ausschussfassung (19/28899, 19/29819)Beschlüsse:
S. 29688C - Annahme in Ausschussfassung (19/28899, 19/29819)Beschlüsse:
S. 228 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (422/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Förderung und Vereinfachung der Gründung, Wahl und Arbeit von Betriebsräten: Ausweitung des Anwendungsbereichs zum vereinfachten Wahlverfahren für die Wahl des Betriebsrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in kleinen und mittleren Betrieben, Kündigungsschutzregelungen für Arbeitnehmer bei Vorbereitungshandlungen einer Betriebsratsgründung, Streichung der Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der JAV, Stärkung des Betriebsrates betr. Weiterbildung durch Ausbau des allgemeinen Initiativrechts bei der Berufsbildung und Option auf Einschaltung der Einigungsstelle bei Uneinigkeit, Einbindung des Betriebsrates beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Betrieben durch die Möglichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen sowie im Rahmen der Personalauswahl, Ermöglichung digitaler Betriebsratsarbeit durch Abhaltung von Video- und Telefonkonferenzen und Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit elektronischer Signatur, Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit, datenschutzrechtliche Klarstellungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten;
Einfügung und Änderung versch. §§ Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Sprecherausschußgesetz und Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Absenkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat auf 16 Jahre, Sicherstellung der Verschwiegenheitspflichten des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Arbeitgeber über Informationen, die Rückschlüsse auf den Meinungsbildungsprozess des Betriebsrates zulassen, Möglichkeit der Sitzungsteilnahme per Video- und Telefonkonferenz für den Konzernsprecherausschuss; Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes auf Tätigkeiten im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit mit jener im Betrieb sowie in diesem Zusammenhang auf Wege mit einer außerhäuslichen Kinderbetreuung;
Änderung §§ 7 und 8 Betriebsverfassungsgesetz, § 24 Sprecherausschussgesetz sowie § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch