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Beschlüsse:
S. 476 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (617/20), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 25684B - Überweisung (19/25319)Beschlüsse:
S. 29470C - Annahme in Ausschussfassung (19/25319, 19/29854)Beschlüsse:
S. 29470C - Annahme in Ausschussfassung (19/25319, 19/29854)Beschlüsse:
S. 284 - Zustimmung; Entschließung (462/21), gem. Art. 80 Abs. 2 GG
Anpassungen an Vorschriften des EU-Rechts: Verzicht auf Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung bei Anreicherung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen (Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren), Verbesserung der amtlichen Überwachung des Online-Handels mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, Straffung der Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich unerwünschten Stoffen, schnelle Rückverfolgung von Lieferketten durch Übermittlung behördlich angeordneter Informationen binnen 24 Stunden; Festlegung von Höchstmengen für Kokzidiostatika- und Histomonostatika-Rückstände in Lebensmitteln, Beauftragung des Max-Rubner-Instituts mit Forschungsaufgaben im Bereich der Milchgüte, Aufhebung von Begriffsbestimmungen, Folgeänderungen;
Änderung zahlr. und Neufassung einzelner §§ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Änderungen einzelner §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in weiteren 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2017 zur Verwendung von Aminosäuren in Lebensmitteln (C-282/15) ; Verordnung (EU) 2017/625 vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (ABl. L 95, 7.4.2017, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beschlussempfehlung des Ausschusses: Schließung von Regelungslücken betr. Einhaltung von Wartezeiten bei Abgabe lebender Tiere an den Schlachthof durch Landwirte oder Viehhändler, Verpflichtung zur Übermittlung von Rückverfolgungsinformationen in einem maschinenlesbaren Format durch Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, rechtsförmliche Änderungen, Folgeänderungen und Ergänzungen;
Erneute Änderung §§ 10, 40, 44, 55 und 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Neufassung Art. 12 (Inkrafttreten)