Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 85 - keine Einwendungen (52/19), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 11886D - Annahme in Ausschussfassung (19/8005, 19/10000)Beschlüsse:
S. 11887A - Annahme in Ausschussfassung (19/8005, 19/10000)Beschlüsse:
S. 233 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (214/19), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Aufhebung zahlreicher nun durch die EU-Prospektverordnung geregelter gesetzlicher Vorschriften, Beibehaltung von Haftungsregeln und der Zuständigkeit der BaFin für die Prospektbilligung, Anpassung von Bußgeldtatbeständen, Ausnahmen von der Prospektpflicht und Gebührentatbeständen, Abschaffung der Möglichkeit unvollständiger Verkaufsprospekte, Ermöglichung institutsinterner Meldung von Verstößen, nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Aufnahme in den Kreis der Drittländer für Deckungswerte im Pfandbriefrecht; Klarstellungen, Folgeänderungen und redaktionelle Anpassungen;
Änderung von 15 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Übergangsregelungen, Gebühren, von der BaFin an den Bundesanzeiger zu übermittelnde Informationen, Selbstauskünfte und Anlageschwellen zum Anlegerschutz, Schwarmfinanzierungen, Entflechtung von Emittent und Plattform, Vermögensanlagen-Informationsblatt, Untersagungsbefugnis der BaFin u.a.; Anpassungen, Konkretisierungen und Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: Erlaubnis zum Nachtrag von Nummerierung, deutscher Bezeichnung und Fundstelle der im Gesetz in Bezug genommenen delegierten Rechtsakte zur EU-Prospektverordnung im Amtsblatt der EU und ggf. im Gesetz durch das Bundesfinanzministerium
Verzicht auf Änderung des Pfandbriefgesetzes