Synopse zur Änderung an
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Erstellt am: 30.12.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
04.12.2022

Verkündet am:
08.12.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2142
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 365/22
    Urheber: Bundesregierung
    05.08.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 365/1/22
    01.09.2022
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 335-335

    Beschlüsse:

    S. 335 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (365/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 365/22(B)
    16.09.2022
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3446
    Urheber: Bundesregierung
    19.09.2022
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/54 , S. 5834-5835

    Beschlüsse:

    S. 5835D - Überweisung (20/3446)
    22.09.2022
  7. Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR
    BT-Drucksache 20/3711
    Urheber: Bundesregierung
    28.09.2022
  8. Nachträgliche Überweisung
    BT-Drucksache 20/3785
    Urheber: Bundestag
    30.09.2022
  9. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 20/59 , S. 6534-6535

    Beschlüsse:

    S. 6535B - Überweisung (20/3446)
    12.10.2022
  10. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/4364
    Urheber: Haushaltsausschuss
    09.11.2022
  11. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/66 , S. 7569-7569

    Beschlüsse:

    S. 7569A - Annahme in Ausschussfassung (20/3446, 20/4364)
    10.11.2022
  12. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/66 , S. 7569-7569

    Beschlüsse:

    S. 7569A - Annahme in Ausschussfassung (20/3446, 20/4364)
    10.11.2022
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 575/22
    Urheber: Bundestag
    11.11.2022
  14. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 575/1/22
    14.11.2022
  15. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1028 , S. 470-470

    Beschlüsse:

    S. 470 - Zustimmung; Entschließung (575/22), gem. Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 3 u. 4, Art. 107 Abs. 2, Art. 106 Abs. 5a u. 6 u. Art. 109a Abs. 1 GG
    25.11.2022
  16. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 575/22(B)
    25.11.2022
Kurzbeschreibung:

Weitere Erhöhungen bzw. Anpassungen des Länderanteils an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 bzw. 2023 zur Erfüllung der Zusicherungen des Bundes hinsichtlich Personalstärkungen im "Pakt für den Rechtsstaat" und im "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst", zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten, als Kompensation für die Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen durch den Kinderbonus, zum Ausgleich der Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Flächenländer sowie als Übergangsregelung zur endgültigen Abrechnung der horizontalen Steuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs durch aktualisierte Einwohnerzahlen; Anpassung der Vorgaben für ein Sanierungsprogramm des Stabilitätsrats im Fall drohender Haushaltsnotlagen an die neuen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse; Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;
Änderung § 1 und § 11 sowie Einfügung § 12a Finanzausgleichsgesetz, Änderung versch. §§ Stabilitätsratsgesetz, §§ 5a und 6 Gemeindefinanzreformgesetz sowie § 15 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Bezug: "Pakt für den Rechtsstaat" der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 31. Januar 2019 zur Verbesserung der Personalausstattung in der Justiz sowie zweiter Bericht der Länder vom Februar 2022 zum Stellenzuwachs vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 ; "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 29. September 2020

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund im Bereich Flucht und Migration mit zusätzlichen 1,5 Mrd Euro im Jahr 2022

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Kapitel 1 - Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104b des Grundgesetzes

Der in § 1 Satz 2 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder aufgeteilt:

Baden-Württemberg7,0770
Bayern8,2640
Berlin3,9385
Brandenburg3,0842
Bremen1,1078
Hamburg1,6692
Hessen9,0611
Mecklenburg-Vorpommern2,2650
Niedersachsen9,3583
Nordrhein-Westfalen32,1606
Rheinland-Pfalz7,2342
Saarland2,1518
Sachsen4,4501
Sachsen-Anhalt3,1680
Schleswig-Holstein2,8439
Thüringen2,1663.
§ 2: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 29.11.2023 - 2 BvF 1/18 -

Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes

(1) Der in § 10 Satz 2 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder aufgeteilt:

Baden-Württemberg7,1783
Bayern8,3728
Berlin4,0114
Brandenburg2,9248
Bremen1,2123
Hamburg1,7550
Hessen9,4279
Mecklenburg-Vorpommern2,1494
Niedersachsen8,2512
Nordrhein-Westfalen32,0172
Rheinland-Pfalz7,3313
Saarland2,0572
Sachsen5,0831
Sachsen-Anhalt3,3266
Schleswig-Holstein2,8496
Thüringen2,0519.
(2) Die Flächenländer legen im Einvernehmen mit dem Bund entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände, die Stadtstaaten dementsprechend die Auswahl der förderfähigen Gebiete fest.
§ 11 Abs. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 29.11.2023 - 2 BvF 1/18 -