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Beschlüsse:
S. 335 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (365/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 6535B - Überweisung (20/3446)Beschlüsse:
S. 7569A - Annahme in Ausschussfassung (20/3446, 20/4364)Beschlüsse:
S. 7569A - Annahme in Ausschussfassung (20/3446, 20/4364)Beschlüsse:
S. 470 - Zustimmung; Entschließung (575/22), gem. Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 3 u. 4, Art. 107 Abs. 2, Art. 106 Abs. 5a u. 6 u. Art. 109a Abs. 1 GG
Weitere Erhöhungen bzw. Anpassungen des Länderanteils an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 bzw. 2023 zur Erfüllung der Zusicherungen des Bundes hinsichtlich Personalstärkungen im "Pakt für den Rechtsstaat" und im "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst", zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten, als Kompensation für die Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen durch den Kinderbonus, zum Ausgleich der Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Flächenländer sowie als Übergangsregelung zur endgültigen Abrechnung der horizontalen Steuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs durch aktualisierte Einwohnerzahlen; Anpassung der Vorgaben für ein Sanierungsprogramm des Stabilitätsrats im Fall drohender Haushaltsnotlagen an die neuen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse; Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;
Änderung § 1 und § 11 sowie Einfügung § 12a Finanzausgleichsgesetz, Änderung versch. §§ Stabilitätsratsgesetz, §§ 5a und 6 Gemeindefinanzreformgesetz sowie § 15 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Bezug: "Pakt für den Rechtsstaat" der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 31. Januar 2019 zur Verbesserung der Personalausstattung in der Justiz sowie zweiter Bericht der Länder vom Februar 2022 zum Stellenzuwachs vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 ; "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 29. September 2020
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund im Bereich Flucht und Migration mit zusätzlichen 1,5 Mrd Euro im Jahr 2022
Baden-Württemberg | 7,0770 |
Bayern | 8,2640 |
Berlin | 3,9385 |
Brandenburg | 3,0842 |
Bremen | 1,1078 |
Hamburg | 1,6692 |
Hessen | 9,0611 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2,2650 |
Niedersachsen | 9,3583 |
Nordrhein-Westfalen | 32,1606 |
Rheinland-Pfalz | 7,2342 |
Saarland | 2,1518 |
Sachsen | 4,4501 |
Sachsen-Anhalt | 3,1680 |
Schleswig-Holstein | 2,8439 |
Thüringen | 2,1663. |
Baden-Württemberg | 7,1783 |
Bayern | 8,3728 |
Berlin | 4,0114 |
Brandenburg | 2,9248 |
Bremen | 1,2123 |
Hamburg | 1,7550 |
Hessen | 9,4279 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2,1494 |
Niedersachsen | 8,2512 |
Nordrhein-Westfalen | 32,0172 |
Rheinland-Pfalz | 7,3313 |
Saarland | 2,0572 |
Sachsen | 5,0831 |
Sachsen-Anhalt | 3,3266 |
Schleswig-Holstein | 2,8496 |
Thüringen | 2,0519. |