Synopse zur Änderung an
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Erstellt am: 14.10.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Auf Grund der Initiative von:
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
16.10.2020

Verkündet am:
22.10.2020

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2020, 2186
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/20599
    Urheber: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD
    30.06.2020
  2. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/170 , S. 21217-21223

    Beschlüsse:

    S. 21222A - Überweisung (19/20599)
    02.07.2020
  3. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/22608
    Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    16.09.2020
  4. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/177 , S. 22268-22275

    Beschlüsse:

    S. 22274D - Annahme der Vorlage (19/20599)
    18.09.2020
  5. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/177 , S. 22274-22274

    Beschlüsse:

    S. 22274D - Annahme der Vorlage (19/20599)
    18.09.2020
  6. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 530/20
    Urheber: Bundestag
    18.09.2020
  7. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 994 , S. 356-357

    Beschlüsse:

    S. 356 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (530/20), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    09.10.2020
  8. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 530/20(B)
    09.10.2020
Kurzbeschreibung:

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023;
Änderung § 28 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 3 - Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember August 2023 2024 außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember August 2023 2024 außer Kraft.