Synopse zur Änderung an
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)

Erstellt am: 01.01.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, 1 in weißer Farbe, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a 1a. in roter Farbe. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.
Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, 1 in weißer Farbe, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a 1a. in roter Farbe. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.

(1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2, 2 in weißer Farbe, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a in roter Farbe zu verwenden.
(1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2, 2 in weißer Farbe, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a in roter Farbe zu verwenden.
(2) Der Arzt hat die Untersuchungsbogen 10 Jahre aufzubewahren.

Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 in weißer Farbe, bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 3a in roter Farbe zu verwenden.
Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 in weißer Farbe, bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 3a in roter Farbe zu verwenden.

Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 in weißer Farbe, bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 4a in roter Farbe zu verwenden.
Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 in weißer Farbe, bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 4a in roter Farbe zu verwenden.

Diese Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. § 71 des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch im Land Berlin.
Diese Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. § 71 des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch im Land Berlin.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)

– vom Personensorgeberechtigten1 auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;2
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
              
  UBS-ID           
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
 Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
 Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

 
 Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
   
Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
 Augenkrankheiten Ohrenkrankheiten Anfallsleiden
 Asthma Herz-Kreislauf-Krankheiten Zuckerkrankheit
 Knochen-Gelenk-Krankheiten Hautkrankheiten Allergien
 andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________
 Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________
 wann: ______________________________________________
  noch Beschwerden/Folgen
 welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
 Husten Atemnot Kopfschmerz
 Schwindel Ohnmacht Hautausschläge
 Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
 Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________
A.4
 Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.
     
(Datum) (Unterschrift des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
1
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
2
Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.



(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44)


(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44)
– vom Personensorgeberechtigten3 auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;4
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
              
  UBS-ID           
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
 Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
 Berufliche Tätigkeit

Arbeitgeber mit Anschrift
 
 Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
 Bisherige Untersuchungen (Jahr/Monat)

Name und Anschrift des Arztes
 
    
Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
 Augenkrankheiten Ohrenkrankheiten Anfallsleiden
 Asthma Herz-Kreislauf-Krankheiten Zuckerkrankheit
 Knochen-Gelenk-Krankheiten Hautkrankheiten Allergien
 andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________
 Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________
 wann: ______________________________________________
  noch Beschwerden/Folgen
 welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
 Husten Atemnot Kopfschmerz
 Schwindel Ohnmacht Hautausschläge
 Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
 Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________
A.4
 Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________
A.5
Arbeitsunfähigkeit insgesamt
 1 bis 6 Tage
 7 bis 14 Tage
 mehr als 14 Tage 
A.6
Gibt es seit Arbeitsbeginn tätigkeitsbezogene Gesundheitsstörungen? ________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Arbeits-/Ausbildungsbeginn.
     
(Datum) (Unterschrift des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
3
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
4
Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45)





(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45)





Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum5

Tag der Untersuchung: _____________________
Zutreffendes bitte ankreuzen.
B
Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:
B.1
Größe (cm) ______________       Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________
B.2
Haut Ekzem Akne Sonstiges: _______________
B.3
Visus eingeschränkt ausreichend mit Sehhilfe korrigiert
B.4
Farbtüchtigkeit
(pseudoisochromatische
Farbtafeln oder Testgerät)
 rot/grün gestört andere Störung: ___________
B.5
Hörvermögen rechts eingeschränkt links eingeschränkt
B.6
Lungen Nebengeräusche Sonstiges: _______________
B.7
Herz-Kreislauf Rhythmusstörungen pathologisches Geräusch Sonstiges: _______________
 Puls im Sitzen (n/min)___________
 Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________
 Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________
B.8
Abdomen Druckschmerz Bruch/-anlage pathologische Resistenz
  Sonstiges: _____________________________
B.9
Wirbelsäule statische Auffälligkeiten Bewegungseinschränkungen ______________________
B.10
Extremitäten Durchblutungsstörung ____________________________________________________
  Bewegungseinschränkungen ______________________________________________
  Sensibilitätsstörung ______________________________________________________
  Kraftminderung _________________________________________________________
B.11
Psyche/zentrales Nervensystem    grobe Auffälligkeit ___________________________________
B.12
Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum
______________________________________________________________________________________
B.13
 sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert
 Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________
Fachrichtung: ________________________________________________________________________



__________
5
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Untersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46)





(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46)





Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum6

Tag der Untersuchung: _____________________
Zutreffendes bitte ankreuzen.
B
Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:
B.1
Größe (cm) ______________       Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________
B.2
Haut Ekzem Akne Sonstiges: _______________
B.3
Visus eingeschränkt ausreichend mit Sehhilfe korrigiert
B.4
Farbtüchtigkeit
(pseudoisochromatische
Farbtafeln oder Testgerät)
 rot/grün gestört andere Störung: ___________
B.5
Hörvermögen rechts eingeschränkt links eingeschränkt
B.6
Lungen Nebengeräusche Sonstiges: _______________
B.7
Herz-Kreislauf Rhythmusstörungen pathologisches Geräusch Sonstiges: _______________
 Puls im Sitzen (n/min)___________
 Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________
 Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________
B.8
Abdomen Druckschmerz Bruch/-anlage pathologische Resistenz
  Sonstiges: _____________________________
B.9
Wirbelsäule statische Auffälligkeiten Bewegungseinschränkungen ______________________
B.10
Extremitäten Durchblutungsstörung ____________________________________________________
  Bewegungseinschränkungen ______________________________________________
  Sensibilitätsstörung ______________________________________________________
  Kraftminderung _________________________________________________________
B.11
Psyche/zentrales Nervensystem    grobe Auffälligkeit ___________________________________
B.12
Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum
______________________________________________________________________________________
B.13
Angaben zur Arbeitsvorgeschichte:
Wegdauer zu/von der Arbeitsstätte: ______________. Beginn und Ende der Arbeitszeit: _______________. Wechselschicht 
Sind seit Arbeitsaufnahme gesundheitliche Beschwerden aufgetreten und wenn ja, wurden diese in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit gebracht?
_______________________________________________________________________________________
Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden? Wenn ja, weshalb?
_______________________________________________________________________________________
 sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert
 Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________
Fachrichtung: ________________________________________________________________________



__________
6
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 47)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 47)

Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen
(Versichertenstammdaten)

Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten
nicht beschäftigt werden.
 
    
Zutreffendes bitte ankreuzen.
  Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) 
  Erste Nachuntersuchung
(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
  Weitere Nachuntersuchung
(gem. § 34 JArbSchG)
  Außerordentliche Nachuntersuchung
(gem. § 35 JArbSchG)
  Angeordnete Nachuntersuchung
(gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
 Überwiegendes Stehen.
 Überwiegendes Gehen.
 Überwiegendes Sitzen.
 Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________
 Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.
 Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.
 Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen
(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________
 Arbeiten mit physikalischen Belastungen
(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________
 Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,
Rauch ___________________________________________________________________________________
 Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.
 Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.
 Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________
Das wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist
Normalbefund
Eine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Absatz 1 JArbSchG wird angeordnet:
  nach Ablauf von Monaten __________________________
  spätestens bis zum _______________________________
Es wird empfohlen, dass der Jugendliche sich möglichst bald einem Arzt/Zahnarzt vorstellt, wegen
_______________________________________________________________________________________
Empfehlungen: ________________________________________________________________________________
   
(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung) (Unterschrift des untersuchenden Arztes)
Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.
__________
7
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 48)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 48)

Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    
 Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen9
(Versichertenstammdaten)

Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden. 
    
Zutreffendes bitte ankreuzen.
  Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG) 
  Erste Nachuntersuchung
(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
  Weitere Nachuntersuchung
(gem. § 34 JArbSchG)
  Außerordentliche Nachuntersuchung
(gem. § 35 JArbSchG)
  Angeordnete Nachuntersuchung
(gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
 Überwiegendes Stehen.
 Überwiegendes Gehen.
 Überwiegendes Sitzen.
 Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________
 Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.
 Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.
 Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen
(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________
 Arbeiten mit physikalischen Belastungen
(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________
 Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,
Rauch ___________________________________________________________________________________
 Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.
 Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.
 Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________
   
(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung) (Unterschrift des untersuchenden Arztes)
Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.
__________
8
Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber gem. § 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren.
9
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.