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Beschlüsse:
S. 287B - keine Einwendungen (280/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 18745C - Überweisung (18/8827)Beschlüsse:
S. 22262B - Annahme der Vorlage (18/8827)Beschlüsse:
S. 22262C - Annahme der Vorlage (18/8827)Beschlüsse:
S. 174A - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (203/17), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Einführung eines flächendeckenden einheitlichen Patentschutzes in Europa: Rechtsanpassungen an EU-Verordnungen zum einheitlichen Patentschutz sowie zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht: Schaffung eines neuen Schutzrechtes ("europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung"), Zuständigkeitsabgrenzungen deutscher Gerichte, Vollstreckung von Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts in Zuständigkeit des BfJ, Bekanntmachungen im BGBl und Ergänzung der beim DPMA geführten Register;
Änderung Artikel II (Änderung §§ 6 und 8 sowie Einfügung §§ 15 bis 20), X und XI (Einfügung § 5) Gesetz über internationale Patentübereinkommen sowie Änderung § 30 Patentgesetz
Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (ABl. L 361, 31.12.2012, S. 1 ; L 307 vom 28.10.2014, S. 83) ; Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen (ABl. L 361 vom 31.12.2012, S. 89)
Vertragsgesetz s. GESTA XC011/X014