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Beschlüsse:
S. 28474A - Überweisung (19/28681)Beschlüsse:
S. 176 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (254/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 29230D - Überweisung (19/29640)Beschlüsse:
S. 29477D - Annahme der Vorlage (19/28681)Beschlüsse:
S. 29477D - Annahme der Vorlage (19/28681)Beschlüsse:
S. 284 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (476/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Ergänzung insb. des Internationalen Familienrechtsgesetzes um für die Durchführung der Brüssel-IIb-Verordnung erforderliche Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts, insb. hinsichtlich grenzüberschreitender Verfahren auf Anerkennung und Vollstreckung von Titeln in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindsentführungen (u.a. Wegfall des Vollstreckbarerklärungsverfahrens (Exequaturverfahren), Rechtsschutzmöglichkeiten, Beteiligung des Bundesamtes für Justiz als Zentrale Behörde in gerichtlichen Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen); Übergangsvorschrift für nach der Brüssel-IIa-Verordnung zu beurteilende Altfälle bis zum 01. August 2022;
Einfügung §§ 44a bis 44j und 50 sowie Änderung weiterer §§ und Aufhebung § 56 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz, Folgeänderungen in 7 weiteren Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl. L 178, 02.07.2019, S. 1) ; Verordnung (EG) 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung 1347/2000/EG (ABl. L 338, 23.12.2003, S. 1)