Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 27521D - Überweisung (19/27440)Beschlüsse:
S. 97 - keine Einwendungen (161/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 28818B - Annahme in Ausschussfassung (19/27440, 19/29069)Beschlüsse:
S. 28818C - Annahme in Ausschussfassung (19/27440, 19/29069)Beschlüsse:
S. 228 - Zustimmung (378/21), gem. Art. 80 Abs. 2 GG
Anpassung an handwerksrechtliche Entwicklungen, u.a. betr. Begriffe zum Buchführungsverfahren und aktuelle Bezeichnungen von Gewerben; Modernisierung des Meisterprüfungswesens durch Erhöhung der Flexibilität für die Prüfenden, damit Stärkung des Ehrenamtes sowie Ermöglichung rechtsbeständiger und hochwertiger Prüfungen, Stärkung der Innungen als Tarifpartner, Folgeänderungen;
Einfügung und Änderung versch. §§ und Anlagen A, B und D Handwerksordnung, Änderung § 1 Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, Anlage Verordnung über verwandte Handwerke, §§ 3 und 21 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sowie § 12 Akkreditierungsstellengesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Handwerksordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Stärkere Berücksichtigung der Vorschläge der Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung betr. Berufung von Mitgliedern in Prüfungs- bzw. Meisterprüfungsausschüsse, Ergänzung einer Fristenregelung zur Ermittlung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in der Meisterprüfungsverordnung;
Erneute Änderung §§ 34, 47, 50a, 51b und 51d Handwerksordnung