Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 287 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (245/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 6385C - Annahme in Ausschussfassung (20/3067, 20/3738)Beschlüsse:
S. 6385C - Annahme in Ausschussfassung (20/3067, 20/3738)Beschlüsse:
S. 407 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (496/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Finanzbehörden gegenüber den Gewerbebehörden sowie des Katalogs der empfangsberechtigten Stellen von Gewerbeanzeigen, Verstetigung der pandemiebedingt geschaffenen Möglichkeit zur Durchführung digitaler Sitzungen der Handwerksorganisationen, Zuweisung der Zuständigkeit an den Kartellsenat der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes;
Änderung und Aufhebung versch. §§ sowie Einfügung §§ 11d und 148c Gewerbeordnung, Änderung versch. §§ sowie Einfügung §§ 52a und 52b Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, Änderung versch. §§ Handwerksordnung
Bezug: Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Versicherungsvertriebsrichtlinie) (ABl. L 26, 02.02.2016, S. 19)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung zur Mitteilungspflicht bei Gewerben betr. Zuverlässigkeitsüberprüfung, Aufnahme der Erlaubnisbehörden in den Katalog der empfangsberechtigten Stellen bei der Gewerbeanzeige, Ermöglichung der Einziehung beim Tatbestand der Ordnungswidrigkeit betr. Aufstellen von Spielautomaten ohne behördliche Geeignetheitsbestätigung; redaktionelle Anpassungen;
Erneute Änderung §§ 7, 14 und 148c Gewerbeordnung