Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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LPH 1 Grundlagenermittlung | |
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LPH 2 Vorplanung | |
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LPH 3 Entwurfsplanung | |
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LPH 4 Genehmigungsplanung | |
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LPH 5 Ausführungsplanung | |
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LPH 6 Vorbereiten der Vergabe | |
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LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe | |
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LPH 8 Bauoberleitung | |
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LPH 9 Objektbetreuung | |
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Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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LPH 1 Grundlagenermittlung | |
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LPH 2 Vorplanung | |
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LPH 3 Entwurfsplanung | |
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LPH 4 Genehmigungsplanung | |
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LPH 5 Ausführungsplanung | |
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LPH 6 Vorbereiten der Vergabe | |
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LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe | |
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LPH 8 Bauoberleitung | |
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LPH 9 Objektbetreuung | |
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Objekte | Honorarzone | ||||
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I | II | III | IV | V | |
a) Anlagen des Straßenverkehrs | |||||
Außerörtliche Straßen | |||||
– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Gelände | x | ||||
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | x | ||||
– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände | x | ||||
– im Gebirge | x | ||||
Innerörtliche Straßen und Plätze | |||||
– Anlieger- und Sammelstraßen | x | ||||
– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
Wege | |||||
– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
Plätze, Verkehrsflächen | |||||
– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts | x | ||||
– innerörtliche Parkplätze | x | ||||
– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen | x | ||||
– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen | x | ||||
– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße | x | ||||
– Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr | x | ||||
Tankstellen, Rastanlagen | |||||
– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen | x | ||||
– mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen | x | ||||
Knotenpunkte | |||||
– einfach höhengleich | x | ||||
– schwierig höhengleich | x | ||||
– sehr schwierig höhengleich | x | ||||
– einfach höhenungleich | x | ||||
– schwierig höhenungleich | x | ||||
– sehr schwierig höhenungleich | x | ||||
b) Anlagen des Schienenverkehrs | |||||
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke | |||||
– ohne Weichen und Kreuzungen | x | ||||
– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Gelände | x | ||||
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | x | ||||
– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände | x | ||||
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe | |||||
– mit einfachen Spurplänen | x | ||||
– mit schwierigen Spurplänen | x | ||||
– mit sehr schwierigen Spurplänen | x | ||||
c) Anlagen des Flugverkehrs | |||||
– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände | x | ||||
– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen | x | ||||
– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen | x |