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Beschlüsse:
S. 13B - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (814/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 21785A - Überweisung (18/11135, 18/11185)Beschlüsse:
S. 24031B - Ablehnung des Änderungsantrags (18/12601)Beschlüsse:
S. 24034B - Annahme in Ausschussfassung (18/11135, 18/12589)Beschlüsse:
S. 280C - Zustimmung (431/17), gem. Art. 91c Abs. 5, Art. 104a Abs. 4 i.V.m. Art. 125c Abs. 2 Satz 2, Art. 104b Abs. 2 Satz 1, Art. 104c, Art. 106 Abs. 3 Satz 3, Art.107 Abs. 2 Satz 1, Art. 108 Abs. 4a, Art. 109 Abs. 4, Art. 109a Abs. 1, Art. 143d Abs. 4 u. Art. 143e Abs. 1 Satz 2 GG
Folgeregelungen zu den Grundgesetzänderungen, Regelungen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur u.a.: bundesweiter Online-Portalverbund für Verwaltungsleistungen, Stärkung der Rechte des Bundes in der Steuerverwaltung, Angleichung des Vergaberechts des Bundes unterhalb der EU-Schwellenwerte an den Oberschwellenbereich; Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen betr. Finanzhilfen für Seehäfen, Ausweitung der Überwachungsaufgaben des Stabilitätsrates, Sanierungshilfen an Saarland und Bremen, Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen finanzschwacher Gemeinden in die Schulinfrastruktur, IT-Einsatz in der Steuerverwaltung, Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft zur Bundesauftragsverwaltung für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, Ausbau des Unterhaltsvorschusses für alleinerziehende Elternteile; weitere haushaltsrechtliche Änderungen;
Sanierungshilfengesetz (SanG) als Art. 5, Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) als Art. 9, Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGG) als Art. 13, Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes (FStrBAG) als Art. 14 sowie Gesetz zu Überleitungsregelungen zum Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen und zum Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes sowie steuerliche Vorschriften (ÜberleitungsG) als Art. 15 der Vorlage, Änderung von 18 Gesetzen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz, Bundesfernstraßengesetz, Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs, Straßenbaufinanzierungsgesetz, Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, Bundesfernstraßenmautgesetz sowie Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
Bezug: Beschluss der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020
Grundgesetzänderung (Art. 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) s. GESTA D069
Redaktionelle Anpassung: Änderung Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen betr. Einfügung des Kurztitels Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz, Änderung Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes betr. Einfügung des Kurztitels Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz sowie Änderung Gesetz zu Überleitungsregelungen zum Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen und zum Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes sowie steuerliche Vorschriften betr. Einfügung des Kurztitels Überleitungsgesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Ergänzungen betr. Berichtspflicht der Bundesregierung sowie Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen; Ergänzung der Regelungen zum Zusammenwirken der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit IT-fachlich erweitertem Weisungsrecht des Bundes und weitgehender Übernahme der Regelungen des KONSENS-Verwaltungsabkommens; Klarstellungen und Anpassungen zum Bereich Verkehrsinfrastruktur, insbes. zur neuen Infrastrukturgesellschaft des Bundes mit erweiterten Prüfrechten des Bundesrechnungshofs und parlamentarischer Kontrolle etc.;
Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz – KONSENS-G) als Art. 8a der Vorlage, Änderung Überleitungsgesetz betr. Änderung des Kurztitels in Fernstraßen-Überleitungsgesetz und der amtlichen Abkürzung in FernstrÜG
Bezug: Verwaltungsabkommen zur Regelung der Zusammenarbeit im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung)