Synopse zur Änderung an
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)

Erstellt am: 29.12.2023

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Abschnitt 1 - Allgemeine Ermächtigungen

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 476 290 763 461 211 782 000 Euro festgestellt.
(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 476 290 763 461 211 782 000 Euro festgestellt.
(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 4 778 432 000 Euro festgestellt.
(3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 12 409 260 1 599 687 000 Euro festgestellt.
(3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 12 409 260 1 599 687 000 Euro festgestellt.
(4) Der dem Kapitel 1405 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 8 409 017 000 Euro festgestellt.
(5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 100 40 768 705 000 Euro festgestellt.
(5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 100 40 768 705 000 Euro festgestellt.
(6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 164 874 373 43 200 000 000 Euro festgestellt.
(6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 164 874 373 43 200 000 000 Euro festgestellt.

Abschnitt 1 - Allgemeine Ermächtigungen

(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 Kredite bis zur Höhe von 27 411 740 000 Euro aufzunehmen.45 610 279 000 Euro aufzunehmen.
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 Kredite bis zur Höhe von 27 411 740 000 Euro aufzunehmen.45 610 279 000 Euro aufzunehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2023 fällig werdenden Krediten zu; deren Höhe ergibt sich aus dem Saldo der im Kreditfinanzierungsplan (Teil IV des Gesamtplans) ausgewiesenen Ausgaben zur Tilgung von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Einnahmen zur Schuldentilgung (Nummer 1.2). Dem Kreditrahmen nach Satz 1 wachsen im Falle eines unvorhergesehenen Bedarfs Beträge in Höhe von bis zu 15 000 000 000 Euro zum Rückkauf von Wertpapieren des Bundes oder zur Rückzahlung von Darlehen zu, soweit die in Satz 1 genannte Summe der Beträge zur Tilgung überschritten wird. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Mehreinnahmen bei Kapitel 6002 Titel 133 01 zur Tilgung der Schulden des Bundes zu verwenden; insoweit vermindert sich die Ermächtigung nach Satz 1. Bei Mehreinnahmen nach Satz 3 können Maßnahmen nach § 60 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung ergriffen werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, ab Oktober des Haushaltsjahres im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres Kredite bis zur Höhe von 4 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.
(4) Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen. Fremdwährungsanleihen sind mit den Euro-Gegenwerten auf die Kreditermächtigung anzurechnen, die sich aus den spätestens gleichzeitig abgeschlossenen ergänzenden Verträgen zur Begrenzung des Währungsrisikos ergeben.
(5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Kredite zum Aufbau von Eigenbeständen an Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aufzunehmen. Der gesamte Eigenbestand an Bundeswertpapieren darf die Höhe von 20 Prozent des Betrages der umlaufenden Bundeswertpapiere nicht übersteigen; der Betrag der umlaufenden Bundeswertpapiere ergibt sich aus der jeweils letzten im Bundesanzeiger veröffentlichten Übersicht über die umlaufenden Bundeswertpapiere. Das Bundesministerium der Finanzen wird ferner ermächtigt, Eigenbestände in Form der Wertpapierleihe oder zur Besicherung von Zinsswapgeschäften zu verwenden oder sie im Rahmen der Kreditermächtigungen des Satzes 1 und des Absatzes 2 Satz 1 zu verkaufen.
(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung und der Kassenverstärkungskredite im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge abzuschließen
1.
zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von bis zu 80 000 000 000 Euro sowie
2.
zur Begrenzung des Zins- und Währungsrisikos von Fremdwährungsanleihen mit einem Vertragsvolumen von bis zu 30 000 000 000 Euro.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ferner ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Übernahme von Zinsswapgeschäften von bundesunmittelbaren Anstalten des öffentlichen Rechts in alleiniger Trägerschaft des Bundes mit einem Vertragsvolumen von bis zu 45 000 000 000 Euro abzuschließen. Auf die Höchstgrenzen nach den Sätzen 1 und 2 werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ausschließen.
(7) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, auch im folgenden Haushaltsjahr bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes im Rahmen der Kreditaufnahme folgende Verträge abzuschließen:
1.
Kreditverträge bis zur Höhe der Ermächtigung nach Absatz 2 Satz 1, wenn die Kredite zur Tilgung fällig werdender Kredite aufgenommen werden;
2.
Verträge nach Absatz 6 in dem in dieser Vorschrift bestimmten Umfang.
Die so in Anspruch genommenen Ermächtigungen werden auf die jeweiligen Ermächtigungen des folgenden Haushaltsjahres angerechnet.
(8) Vor Inanspruchnahme der über 1 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages liegenden Kreditermächtigungen nach § 18 Absatz 3 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.
(9) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. Für Geschäfte, die den gleichzeitigen Ver- und Rückkauf von Bundeswertpapieren beinhalten, können weitere Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages aufgenommen werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird ferner ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 10 Prozent des in Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 genannten Betrages zur Besicherung von Zinsswapgeschäften aufzunehmen. Zur Besicherung von Zinswährungsswapgeschäften können weitere Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 10 Prozent des in Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 genannten Betrages aufgenommen werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird ferner ermächtigt, die Besicherung der gemäß Absatz 6 Satz 2 übernommenen Zinsswapgeschäfte abzuwickeln. Die zu diesem Zweck über den Bund weitergeleiteten Beträge sind nicht auf die Kreditermächtigungen der Sätze 1 bis 4 anzurechnen, sofern diese Beträge dem Bund von den betroffenen Anstalten zur Verfügung gestellt werden. Auf die Kreditermächtigungen der Sätze 1 bis 4 sind die Beträge anzurechnen, die auf Grund von Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze aufgenommen worden sind.
(10) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Finanzierung der der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018, 2019), das zuletzt durch Artikel 364 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, obliegenden Aufgabe Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 7 000 000 000 Euro aufzunehmen. Auf die Kreditermächtigung sind die Beträge anzurechnen, die auf Grund von Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze aufgenommen worden sind.

Abschnitt 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 407, S. 3 – 14)
 Teil I:Haushaltsübersicht
  A.Einnahmen
  B.Ausgaben
  C.Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten (unverändert)
  D.Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes (unverändert)
    
 Teil II:Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
    
 Teil III:Finanzierungsübersicht
    
 Teil IV:Kreditfinanzierungsplan
 
 
Epl.BezeichnungBisherige
Gesamt-
einnahmen
Neue
Gesamt-
einnahmen

Gesamt-
einnahmen


gegenüber 2022
mehr (+)
weniger (–)
202320232022
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
123456
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt 103103193–90
02Deutscher Bundestag1 9201 9201 824+96
03Bundesrat515121+30
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt166 502166 502103 502+63 000
05Auswärtiges Amt162 519162 519147 789+14 730
06Bundesministerium des Innern und für Heimat
641 745

641 745

802 575

–160 830
07Bundesministerium der Justiz640 277640 277644 777–4 500
08Bundesministerium der Finanzen521 198521 198622 489–101 291
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
685 531

685 531

731 920

–46 389
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
82 174

82 174

81 704

+470
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales2 815 7252 815 7251 763 076+1 052 649
12Bundesministerium für Digitales und Verkehr8 646 4038 646 4037 976 453+669 950
14Bundesministerium der Verteidigung30 99730 997710 797–679 800
15Bundesministerium für Gesundheit104 169104 169104 518–349
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
894 179

894 179

822 448

+71 731
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
220 048

220 048

199 048

+21 000
19Bundesverfassungsgericht404040
20Bundesrechnungshof3603602 221–1 861
21Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
85

85

85

22Unabhängiger Kontrollrat
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
749 110

749 110

747 834

+1 276
25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
245 368

245 368

265 727

–20 359
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
41 251

41 251

41 251

32Bundesschuld47 937 20531 562 998140 630 904–109 067 906
60Allgemeine Finanzverwaltung411 703 803412 999 029339 390 279+73 608 750
 Einnahmen476 290 763461 211 782495 791 475–34 579 693
Zu Spalte 4:
Darin enthalten sind
– Steuereinnahmen in Höhe von 356 323 000 T€,
– Einnahmen aus Krediten in Höhe von 27 411 740 T€ sowie
– sonstige Einnahmen in Höhe von 77 477 042 T€.
 
 
Epl.Bezeichnung
Summe
Spalten 8 bis 10
Steuern und
steuerähnliche
Abgaben

Verwaltungs-
einnahmen

Übrige
Einnahmen
2023202320232023
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1278910
 Es treten hinzu:    
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt
02Deutscher Bundestag
03Bundesrat
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
05Auswärtiges Amt
06Bundesministerium des Innern und für Heimat



07Bundesministerium der Justiz
08Bundesministerium der Finanzen
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft



11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12Bundesministerium für Digitales und Verkehr
14Bundesministerium der Verteidigung
15Bundesministerium für Gesundheit
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz



17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



19Bundesverfassungsgericht
20Bundesrechnungshof
21Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit



22Unabhängiger Kontrollrat
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung



25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen



30Bundesministerium für Bildung und Forschung



32Bundesschuld–16 374 2071 125 000–17 499 207
60Allgemeine Finanzverwaltung1 295 226–1 803 0003 098 226
 Summe Nachtrag 2023–15 078 981–1 803 0001 125 000–14 400 981
 Bisherige Summe Haushalt 2023476 290 763358 374 00016 977 414100 939 349
 Neue Summe Haushalt 2023461 211 782356 571 00018 102 41486 538 368
 Summe Haushalt 2022495 791 475328 598 00017 667 945149 525 530
 gegenüber 2022 mehr(+)/weniger(–)–34 579 693+27 973 000+434 469–62 987 162
 
 
Epl.BezeichnungBisherige
Gesamt-
ausgaben
Neue
Gesamt-
ausgaben

Gesamt-
ausgaben


gegenüber 2022
mehr (+)
weniger (–)
202320232022
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
123456
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt44 98144 98144 890+91
02Deutscher Bundestag1 140 6181 140 6181 108 906+31 712
03Bundesrat39 67639 67635 293+4 383
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt3 895 6733 895 6733 861 175+34 498
05Auswärtiges Amt7 475 7977 475 7977 107 584+368 213
06Bundesministerium des Innern und für Heimat
13 092 059

13 092 059

14 986 394

–1 894 335
07Bundesministerium der Justiz1 006 0941 006 094937 979+68 115
08Bundesministerium der Finanzen9 669 5039 669 5038 826 143+843 360
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
14 567 714

14 567 714

11 333 775

+3 233 939
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
7 249 639

7 249 639

7 104 577

+145 062
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales166 229 393166 229 393161 080 980+5 148 413
12Bundesministerium für Digitales und Verkehr35 579 41535 579 41536 111 000–531 585
14Bundesministerium der Verteidigung50 117 44550 117 44550 404 828–287 383
15Bundesministerium für Gesundheit24 483 49224 483 49264 357 036–39 873 544
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
2 449 694

2 449 694

2 172 384

+277 310
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
13 569 256

13 569 256

12 599 961

+969 295
19Bundesverfassungsgericht40 46540 46535 910+ 4 555
20Bundesrechnungshof186 956186 956172 905+14 051
21Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
45 699

45 699

43 243

+2 456
22Unabhängiger Kontrollrat16 38816 38812 375+4 013
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
12 156 837

12 156 837

12 349 893

–193 056
25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
7 334 340

7 334 340

4 962 548

+ 2 371 792
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
21 462 749

21 462 749

20 385 200

+1 077 549
32Bundesschuld42 178 98740 530 46718 463 298+22 067 169
60Allgemeine Finanzverwaltung42 257 89328 827 43257 293 198–28 465 766
 Ausgaben476 290 763461 211 782495 791 475–34 579 693
 
 
Epl.Bezeichnung
Summe
Spalten 8 bis 14

Personal-
ausgaben
Sächliche
Verwaltungs-
ausgaben
Militärische
Beschaffungen,
Anlagen usw.
2023202320232023
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1278910
 Es treten hinzu:    
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt
02Deutscher Bundestag
03Bundesrat
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
05Auswärtiges Amt
06Bundesministerium des Innern und für Heimat



07Bundesministerium der Justiz
08Bundesministerium der Finanzen
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft



11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12Bundesministerium für Digitales und Verkehr
14Bundesministerium der Verteidigung
15Bundesministerium für Gesundheit
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz



17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



19Bundesverfassungsgericht
20Bundesrechnungshof
21Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit



22Unabhängiger Kontrollrat
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung



25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen



30Bundesministerium für Bildung und Forschung



32Bundesschuld–1 648 520
60Allgemeine Finanzverwaltung–13 430 461
 Summe Nachtrag 2023–15 078 981
 Bisherige Summe Haushalt 2023476 290 76341 669 19221 678 95118 477 124
 Neue Summe Haushalt 2023461 211 78241 669 19221 678 95118 477 124
 Summe Haushalt 2022495 791 47537 398 70122 507 37320 427 054
 gegenüber 2022 mehr(+)/weniger(–)–34 579 693+4 270 491–828 422–1 949 930
 
 
Epl.Bezeichnung

Schulden-
dienst
Zuweisungen
und Zuschüsse
(ohne
Investitionen)

Ausgaben
für
Investitionen

Besondere
Finanzierungs-
ausgaben
2023202320232023
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1211121314
 Es treten hinzu:    
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt
02Deutscher Bundestag
03Bundesrat
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
05Auswärtiges Amt
06Bundesministerium des Innern und für Heimat



07Bundesministerium der Justiz
08Bundesministerium der Finanzen
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft



11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12Bundesministerium für Digitales und Verkehr
14Bundesministerium der Verteidigung
15Bundesministerium für Gesundheit
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz



17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



19Bundesverfassungsgericht
20Bundesrechnungshof
21Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit



22Unabhängiger Kontrollrat
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung



25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen



30Bundesministerium für Bildung und Forschung



32Bundesschuld–1 298 520–350 000
60Allgemeine Finanzverwaltung1 599 687–10 000 000–5 030 148
 Summe Nachtrag 2023–1 298 5201 599 687–10 350 000–5 030 148
 Bisherige Summe Haushalt 202339 841 377290 021 74371 474 753–6 872 377
 Neue Summe Haushalt 202338 542 857291 621 43061 124 753–11 902 525
 Summe Haushalt 202216 203 575354 235 27851 540 505–6 521 011
 gegenüber 2022 mehr(+)/weniger(–)+22 339 282–62 613 848+9 584 248–5 381 514
 
 
Epl.BezeichnungVerpflich-
tungs-
ermächti-
gung
2023
von dem Gesamtbetrag (Spalte 3) dürfen fällig werden


2024


2025


2026


Folgejahre
in künftigen
Haushalts-
jahren
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
12345678
 Es treten hinzu:      
02Deutscher Bundestag
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt





05Auswärtiges Amt
06Bundesministerium des Innern und für Heimat





07Bundesministerium der Justiz
08Bundesministerium der Finanzen
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz





10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft





11Bundesministerium für Arbeit und Soziales





12Bundesministerium für Digitales und Verkehr





14Bundesministerium der Verteidigung





15Bundesministerium für Gesundheit
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz











17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend





20Bundesrechnungshof
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung





25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen





30Bundesministerium für Bildung und Forschung





60Allgemeine Finanzverwaltung
 Summe Nachtrag 2023
 Bisherige Summe Haushalt 2023126 594 35030 260 64626 105 71818 141 67639 928 09612 158 214
 Neue Summe Haushalt 2023126 594 35030 260 64626 105 71818 141 67639 928 09612 158 214
 
 
Epl.BezeichnungKapitelBisheriger
Betrag für
Neuer
Betrag für
 gegenüber 2022
mehr (+)
weniger (–)
202320232022
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1234567
01Bundespräsident und Bundespräsidialamt
01, 11, 12, 13

33 725

33 725

32 908

+817
02Deutscher Bundestag11, 12, 13, 16, 17445 044445 044405 167+39 877
03Bundesrat11, 1231 45431 45427 743+3 711
04Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
10, 11, 12, 13, 15, 31, 32, 51, 52, 53, 54, 56


470 064


470 064


443 949


+26 115
05Auswärtiges Amt04, 11, 12, 13, 141 716 7631 716 7631 723 220–6 457
06Bundesministerium des Innern und für Heimat
11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 33, 34, 35



7 298 866



7 298 866



7 758 724



–459 858
07Bundesministerium der Justiz10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19
698 054

698 054

632 622

+65 432
08Bundesministerium der Finanzen11, 12, 13, 15, 165 357 9145 357 9144 906 389+451 525
09Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18


1 127 248


1 127 248


1 094 891


+32 357
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18


571 092


571 092


573 418


–2 326
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
11, 12, 13, 14, 15, 16

336 925

336 925

324 188

+12 737
12Bundesministerium für Digitales und Verkehr
11, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 28



1 954 618



1 954 618



1 998 557



–43 939
14Bundesministerium der Verteidigung
03, 07, 11, 12, 13

7 601 490

7 601 490

7 363 892

+237 598
15Bundesministerium für Gesundheit11, 12, 13, 15, 16, 17419 636419 636438 313–18 677
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

11, 12, 13, 14, 15, 16


516 425


516 425


469 215


+47 210
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11, 12, 13, 14, 15, 16

206 152

206 152

191 679

+14 473
19Bundesverfassungsgericht11, 1231 99631 99628 378+3 618
20Bundesrechnungshof11, 12128 621128 621118 483+10 138
21Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
11, 12

40 644

40 644

38 481

+2 163
22Unabhängiger Kontrollrat11, 1212 43812 43811 325+1 113
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
11, 12

153 080

153 080

141 865

+11 215
25Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
11, 12, 14

218 774

218 774

125 770

+93 004
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
02, 11, 12

219 985

219 985

212 219

+7 766
 Summe 29 591 00829 591 00829 061 396+529 612
 
 
Komponenten zur Berechnung der zulässigen KreditaufnahmeBisheriger Betrag
für 2023
Neuer Betrag
für 2023
Millionen €
123
 1.Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (in % des BIP)0,350,35
 2.Nominales Bruttoinlandsprodukt des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres
3 601 750

3 601 750
 3.Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme
(Produkt aus 1. und 2.)
12 60612 606
 4.Saldo der finanziellen Transaktionen
(Differenz zwischen 4a. und 4b.)
–17 667–7 667
  4a.Finanzielle Transaktionen: Einnahmen(1 905)(1 905)
   4aa.Einnahmen aus finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt1 9051 905
   4ab.Einnahmen aus finanziellen Transaktionen der Sondervermögen
  4b.Finanzielle Transaktionen: Ausgaben(19 572)(9 572)
   4ba.Ausgaben aus finanziellen Transaktionen Bundeshaushalt19 5729 572
   4bb.Ausgaben aus finanziellen Transaktionen der Sondervermögen
 5.Konjunkturkomponente*
(Produkt aus 5c. und der Summe der Positionen 5a. und 5b.)
–15 343–5 539
  5a.Nominale Produktionslücke–75 620–75 620
  5b.Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung48 321
  5c.Budgetsemielastizität (ohne Einheit)0,2030,203
 6.Abbauverpflichtung aus dem Kontrollkonto
 7.Zulässige Nettokreditaufnahme
(Differenz zwischen 3. und der Summe der Positionen 4., 5. und 6.)
45 61625 812
 8.Nettokreditaufnahme des Bundes45 61027 412
 9.Nettokreditaufnahme Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie43 200
10.Für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme
(Summe der Positionen 8. und 9.)
45 61070 612
11.Überschreitung der zulässigen Nettokreditaufnahme
(Differenz zwischen den Positionen 10. und 7.)
44 800
Nachrichtlich: Stand des Kontrollkontos auf Basis des Haushaltsabschlusses 202247 69547 695
* (-):
Unterschreitung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (Erhöhung der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß § 5 Art. 115-Gesetz)
Datengrundlage:
Statistisches Bundesamt und gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen der Bundesregierung.
Differenzen durch Rundung möglich.
 
 
FinanzierungsübersichtBisheriger Betrag
für 2023
Für 2023
treten hinzu
Neuer Betrag
für 2023
1 000 €
1234
1.Berechnung des Finanzierungssaldos   
1.1Einnahmen389 920 657–178 668389 741 989
 (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und Münzeinnahmen)   
 davon:   
 Steuereinnahmen358 126 000–1 803 000356 323 000
 Verwaltungseinnahmen16 977 4141 125 00018 102 414
1.2Ausgaben476 290 763–15 078 981461 211 782
 (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)   
 Finanzierungssaldo–86 370 10614 900 313–71 469 793
2.Finanzierungssaldo   
2.1Deckung des Finanzierungssaldos   
2.1.1Münzeinnahmen248 000248 000
2.1.2Nettoneuverschuldung (Nettokreditaufnahme) am Kreditmarkt45 610 279–18 198 53927 411 740
2.1.3Entnahme aus Rücklagen40 511 8273 298 22643 810 053
2.2Verwendung des Finanzierungssaldos   
2.2.1Zuführung an Rücklagen
2.3Summe(86 370 106)(–14 900 313)(71 469 793)
 
 
KreditfinanzierungsplanBisheriger Betrag
für 2023
Für 2023
treten hinzu
Neuer Betrag
für 2023
1 000 €
1234
1.Einnahmen   
1.1Einnahmen aus Krediten (Bruttokreditaufnahme)(474 913 226)(–18 744 368)(456 168 858)
1.1.1Laufzeit mehr als vier Jahre179 031 223179 031 223
1.1.2Laufzeit ein bis vier Jahre47 853 78947 853 789
1.1.3Laufzeit weniger als ein Jahr248 028 214–18 744 368229 283 846
1.2Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung(–)(–)(–)
1.2.1Bundesbankmehrgewinn (Kap. 6002 Tit. 121 04)
1.2.2Freiwillige Geldleistungen Dritter
1.2.3Teilaufhebung von Entschuldungsbescheiden nach Art. 25 Abs. 3 Einigungsvertrag


1.2.4Rückbuchung erloschener Restanten
Einnahmen474 913 226–18 744 368456 168 858
2.Ausgaben zur Tilgung von Krediten   
2.1Laufzeit mehr als vier Jahre109 175 774109 175 774
2.2Laufzeit ein bis vier Jahre44 560 33144 560 331
2.3Laufzeit weniger als ein Jahr219 249 141219 249 141
 Ausgaben372 985 246372 985 246
3.Herleitung der Nettokreditaufnahme   
3.1Bruttokreditaufnahme (aus 1.1)474 913 226–18 744 368456 168 858
3.2Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung (aus 1.2)           –
(474 913 226)
            –
(–18 744 368)
            –
(456 168 858)
3.3Tilgung von Krediten (aus 2.)  –372 985 246
(101 927 980)
            –
(–18 744 368)
  –372 985 246
(83 183 612)
3.4Eigenbestandsveränderung (Marktpflege)           –
(101 927 980)
           –
(–18 744 368)
           –
(83 183 612)
3.5Selbstbewirtschaftungsmittel   
3.5.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung von Auszahlungen zur Verrechnung auf Selbstbewirtschaftungskonten





3.5.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen an Dritte aus Selbstbewirtschaftungskonten





3.6Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“   
3.6.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen
10 162 332

–1 683 539

8 478 793
3.6.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–4 204 576

171 316

–4 033 260
3.7Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“   
3.7.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen


3.7.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–410 000

35 000

–375 000
3.8Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“   
3.8.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen


3.8.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–400 000

400 000

3.9Sondervermögen „Aufbauhilfe“   
3.9.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen


3.9.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–167 224

5 325

–161 899
3.10Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“   
3.10.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen

1 599 687

1 599 687
3.10.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–2 979 680

1 379 993

–1 599 687
3.11Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“   
3.11.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen


3.11.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–1 000 000


–1 000 000
3.12Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“   
3.12.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen


3.12.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–14 078 117


–14 078 117
3.13Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“   
3.13.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen
255 664


255 664
3.13.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen
–2 984 273

1 936 273

–1 048 000
3.14Rücklage   
3.14.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Zuführung zur Rücklage


3.14.2Nicht kassenwirksame, NKA-verringernde Entnahme aus der Rücklage
–40 511 827

–3 298 226

–43 810 053
3.15Rücklage zur Gewährung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen   
3.15.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Zuführung zur Rücklage


3.15.2Nicht kassenwirksame, NKA-verringernde Entnahme aus der Rücklage


3.16Umbuchung zum Haushaltsausgleich gemäß dem Haushaltsvermerk zu Kap. 3201


 Nettokreditaufnahme45 610 279–18 198 53927 411 740
Differenzen durch Rundung möglich.