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Beschlüsse:
S. 412 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (562/20), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 24533A - Überweisung (19/24447)Beschlüsse:
S. 25991A - Annahme in Ausschussfassung (19/24447, 19/26249)Beschlüsse:
S. 25991A - Annahme in Ausschussfassung (19/24447, 19/26249)Beschlüsse:
S. 16 - Zustimmung; Entschließung (83/21), gem. Art. 84 Abs. 1 Satz 5 u. 6 GG
Umfassende Reform der Ausbildungen in vier Berufen im medizinisch-technischen Bereich (Labordiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizin): Schaffung einer neuen Berufsbezeichnung, Konkretisierung und Neustrukturierung der allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung, bundeseinheitliche Festlegung der pädagogischen und fachlichen Mindestanforderungen von Lehrkräften, Ausweitung der praktischen Ausbildung und Normierung der Anforderungen, Ausbildungsvertrag und verbindliche Ausbildungsvergütung, Verbot von Schulgeld, Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen; Konkretisierung der Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung in den Gesundheitsfachberufen infolge der Umsetzung von EU-Regelungen; Übergangsvorschrift zur Anerkennung im Ausland abgeschlossener Ausbildungen zur Hebamme; Schaffung von Rechtssicherheit für Notfallsanitäter durch Berechtigung zur selbständigen Heilkundeausübung in besonderen Einsatzsituationen;
Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in weiteren 13 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung der Praxisanteile innerhalb der Ausbildung, Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens bzgl. der Ausbildungskosten im Rahmen der ATA-/OTA-Berufe, Vorgaben zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhaus und kooperierender Schule; sozialversicherungsrechtliche Ausnahme für Ärzte in Corona-Impfzentren und -Testzentren, Inkrafttreten, Klarstellungen;
Änderung versch. §§ MT-Berufe-Gesetz, erneute Änderung § 72 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz sowie § 2a Notfallsanitätergesetz, zusätzliche Änderung §§ 44 und 46 Pflegeberufegesetz sowie §§ 130, 131 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 218g Siebtes Buch Sozialgesetzbuch