Synopse zur Änderung an
Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

Erstellt am: 24.05.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Teil 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 153 - 154; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 153 - 154; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
     
  Einzelmeldung Kreditnehmer für Millionenkreditanzeigen
nach § 14 KWG
 
     
         
 
An die
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
    Meldetermin  
         
         
         
                             
                             
     
  Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen – Name – ID  
   

               
     
     
  Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – Name – ID  
   

               
     
       
    wird durch die Bundesbank ausgefüllt  
    Kreditnehmereinheit – ID  
   
               
  Kreditnehmer     – Name/Firma (lt. Registereintragung) – ID (falls bekannt) Kreditnehmer – ID  
   
               
  Postleitzahl1

Sitz2

Staat3

ISO-Code (Staat)4

Wirtschaftszweig –
Code5
 
  Steuernummer6

Registereintragung – Art und Nummer7

Registereintragung – Ort
7


Bundesstaat8

 
  Geburtsdatum9

Beruf
9


ISIN10

LEI11

 
     
     
  Kreditnehmereinheit12

– Name/Firma – ID (falls bekannt) Kreditnehmerergänzungsschlüssel
 
  Begründung der Zuordnung – Code13 Referenzschuldner – Name14 – ID (falls bekannt) Referenzschuldner – ID  
 

 
                 
  Kreditnehmereinheit – Begründung (z. B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse)







 
     
       
    Laufende Nummer15  
 
Betragsdatenidentifikation

         
  Melderelevanz – Code

Position BA 10016 Filiale Zusatzangaben
 
     
     
  Sachbearbeiter/-in

Telefon E-Mail
 
     
1
Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2
Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3
Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4
Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5
Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung „Bankenstatistik Kundensystematik“ der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6
Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.
7
Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.
8
Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9
Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10
Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI´s, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12
Bei einer Erstanzeige oder der Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt).
13
Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.
14
Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.
15
Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
16
Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben.
Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.
1
Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2
Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3
Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4
Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5
Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung „Bankenstatistik Kundensystematik“ der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6
Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.
7
Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.
8
Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9
Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10
Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI´s, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12
Bei einer Erstanzeige oder der Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt).
13
Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert.
14
Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt.
15
Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
16
Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben.

Teil 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 155 - 156; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 155 - 156; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
     
  Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen und Millionenkreditanzeigen
nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie nach § 14 KWG
 
     
     
  Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen und Millionenkreditanzeigen
nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie nach § 14 KWG
 
     
         
 
An die
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
    Tag der Abgabe/Einreichung  
         
         
      Meldetermin  
         
                             
     
  Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen – Name – ID  
   

               
     
     
  Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – Name – ID  
   

               
     
       
  Meldepflicht nach: wird durch die Bundesbank ausgefüllt  
   Art. 394 der Verordnung (EU)   Art. 394 der Verordnung (EU)   § 14 KWG Kreditnehmereinheit – ID  
     Nr. 575/2013 – Einzelinstitut     Nr. 575/2013 – Konsolidiert  
   

               
  Kreditnehmer    

– Name/Firma (lt. Registereintragung) – ID (falls bekannt) Kreditnehmer – ID  
 



               
  Postleitzahl1



Sitz2 Staat3 ISO-Code (Staat)4 Wirtschaftszweig –
Code5
 
  Steuernummer6



Registereintragung – Art und Nummer7 Registereintragung – Ort
7
Bundesstaat8
 
  Geburtsdatum9



Beruf
9
ISIN10 LEI11
 
     
     
  Kreditnehmereinheit/Gruppe verbundener Kunden12   – Name/Firma    – ID (falls bekannt) Kreditnehmerergänzungsschlüssel
 
  Begründung der Zuordnung – Code13 Referenzschuldner – Name14 – ID (falls bekannt) Referenzschuldner – ID  
     


               
  Kreditnehmereinheit – Begründung (z. B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse)15
 
     
       
    Laufende Nummer16  
   

         
  Zusatzangaben

 
     
     
  Sachbearbeiter/-in

Telefon E-Mail
 
     
1
Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2
Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3
Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4
Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5
Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung „Bankenstatistik Kundensystematik“ der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6
Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.
7
Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.
8
Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9
Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10
Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI´s sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12
Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
13
Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
14
Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
15
Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
16
Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.
Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Großkredite nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nur Stammdaten) und für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.
1
Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.
2
Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.
3
Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.
4
Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.
5
Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung „Bankenstatistik Kundensystematik“ der Deutschen Bundesbank zu verwenden.
6
Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.
7
Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.
8
Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.
9
Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.
10
Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.
11
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI´s sind ebenfalls zu berücksichtigen.
12
Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
13
Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
14
Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
15
Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.
16
Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.

Teil 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4197 - 4198; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4197 - 4198; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)

Teil 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4199 - 4200; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4199 - 4200; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)

Teil 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4201 - 4202; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4201 - 4202; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)

Teil 4 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 157 - 160; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 157 - 160; bezüglich der einzelnen Änderungen vg. vgl. Fußnote)
BA
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum 010      
Vordruck 015      
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – ID 030      
Kreditnehmereinheit – ID 040      
Kreditnehmer – ID 050      
LEI des Kreditnehmers 051      
Laufende Nummer der EA 060      
Filiale 070      
Zusatzangaben 071      
Verwendeter Ansatz 090      
Ausfallkennzeichen 091      
Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) 092      
Risikogewicht 093      
Durchschnittliche Verlustquote (LGD) 094      
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro)
Gesamtposition Millionenkredite 100      
  darunter Realkredite 101      
    darunter wohnwirtschaftliche Realkredite 102      
Gesamtposition Millionenkredite – Notleidende Kreditforderungen (NPL) 104      
Gesamtposition Millionenkredite – Erwarteter Verlust (EL) 105      
Gesamtposition Millionenkredite – Risikoposition bei Ausfall (EaD) 106      
Gesamtposition Millionenkredite – Einzelwertberichtigungen (EWB) 107      
Gesamtposition Millionenkredite – Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) 108      
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen 110      
  darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere 111      
    darunter Handelsbuch 112      
  darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen 113      
    darunter Handelsbuch 114      
  darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer 115      
  darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber 116      
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte 120      
    darunter Bürgschaften, Garantien u. a. 121      
    darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen 122      
    darunter offene widerrufliche Kreditzusagen 123      
davon (Bezug 100) Derivate 130      
  darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer 131      
  darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber 132      
nachrichtlich        
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer 140      
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber 150      
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) 160      
 
BAS
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum 010      
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – ID 030      
Sachbearbeiter/-in 072      
Telefon 073      
E-Mail 074      
Angaben zu allen Krediten nach § 14 KWG (in Tsd. Euro)
Gesamtposition Millionenkredite 100      
  darunter Realkredite 101      
    darunter wohnwirtschaftliche Realkredite 102      
Gesamtposition Millionenkredite – Notleidende Kreditforderungen (NPL) 104      
Gesamtposition Millionenkredite – Erwarteter Verlust (EL) 105      
Gesamtposition Millionenkredite – Risikoposition bei Ausfall (EaD) 106      
Gesamtposition Millionenkredite – Einzelwertberichtigungen (EWB) 107      
Gesamtposition Millionenkredite – Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA) 108      
davon (Bezug 100) Bilanzielle Kreditforderungen 110      
  darunter Schuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere 111      
    darunter Handelsbuch 112      
  darunter Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen 113      
    darunter Handelsbuch 114      
  darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensnehmer 115      
  darunter Wertpapierpensions/-darlehensgeschäfte als Pensions-/Darlehensgeber 116      
davon (Bezug 100) Andere außerbilanzielle Geschäfte 120      
    darunter Bürgschaften, Garantien u. a. 121      
    darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen 122      
    darunter offene widerrufliche Kreditzusagen 123      
davon (Bezug 100) Derivate 130      
  darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer 131      
  darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber 132      
nachrichtlich        
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer 140      
Risikoposition aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber 150      
Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) 160      
 
BA6
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum 010      
Vordruck 015      
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – ID 030      
Kreditnehmereinheit – ID 040      
Kreditnehmer – ID 050      
Laufende Nummer der EA 060      
Filiale 070      
Zusatzangaben 071      
 
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung gegenüber        
(Aval-)Konsortialführung hat Kreditgeber – ID 080      
  Bezugsfeld BA 121 – „darunter Bürgschaften, Garantien u. a.“ 121      
  Bezugsfeld BA 122 – „darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen“ 122      
  Bezugsfeld BA 123 – „darunter offene widerrufliche Kreditzusagen“ 123      
BAS6
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum 010      
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – ID 030      
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
  Bezugsfeld BA 121 – „darunter Bürgschaften, Garantien u. a.“ 121      
  Bezugsfeld BA 122 – „darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen“ 122      
  Bezugsfeld BA 123 – „darunter offene widerrufliche Kreditzusagen“ 123      
BA7
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum 010      
Vordruck 015      
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – ID 030      
Kreditnehmereinheit – ID 040      
Kreditnehmer – ID 050      
Laufende Nummer der EA 060      
Filiale 070      
Zusatzangaben 071      
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
gesichert durch Bürgschaft/Garantie/Gewährleistung u. a. von        
(Aval-)Gemeinschaftskredit mit Kreditgeber – ID 080      
  Bezugsfeld BA 121 – „darunter Bürgschaften, Garantien u. a.“ 121      
  Bezugsfeld BA 122 – „darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen“ 122      
  Bezugsfeld BA 123 – „darunter offene widerrufliche Kreditzusagen“ 123      
BAS7
Angaben zu den Krediten nach § 14 KWG
Berichtszeitraum 010      
Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – ID 030      
Bereinigungsangaben (in Tsd. Euro)
  Bezugsfeld BA 121 – „darunter Bürgschaften, Garantien u. a.“ 121      
  Bezugsfeld BA 122 – „darunter offene unwiderrufliche Kreditzusagen“ 122      
  Bezugsfeld BA 123 – „darunter offene widerrufliche Kreditzusagen“ 123