Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
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| 1. | Ort und Land der Kontrolle: | 2. Datum: | 3. Uhrzeit: | ||||||||||||||||||||||
| Daten zu Fahrzeug/Ladung | |||||||||||||||||||||||||
| 4. | Länderkennzeichen und Zulassungsnummer(n) des Fahrzeugs/der Fahrzeuge | ||||||||||||||||||||||||
| 5. | Transportunternehmen/Anschrift: | ||||||||||||||||||||||||
| 6. | Name(n) der Fahrer/Beifahrer und deren Bescheinigungsnummern1 (ADR 8.2, falls zutreffend): | ||||||||||||||||||||||||
| 7. | Anschrift und Datum der letzten Be- oder Entladung:1 | ||||||||||||||||||||||||
| 8. | Anschrift und Datum der nächsten Be- oder Entladung:1 | ||||||||||||||||||||||||
| 9. | UN-Nummer, Verpackungsgruppe und Menge der Gefahrgüter, bei denen Verstöße festgestellt wurden:2 | ||||||||||||||||||||||||
| 10. | Befreiung anwendbar und, wenn ja, welche?3 | □ | nein | □ | ja | Abschnitt: | |||||||||||||||||||
| 11. | Umschließungsmittel | □ | Schüttgut | □ | Tank | □ | Versandstück | □ | MEMU | ||||||||||||||||
| Dokumente | Prüfstatus4 | Verstoß | ADR-Abschnitt + Beteiligte6 Schüttung | ||||||||||||||||||||||
| G | n. m. | n. z. | Gefahren- kategorie5 13. Beförderungspapier .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht | ||||||||||||||||||||||
| 12. | Beförderungspapiere (wie ADR 8.1.2.1 Buchstabe a, 5.4.1, 5.4.2) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 13. | Schriftliche Weisungen (ADR 8.1.2.1 Buchstabe b, 5.4.3) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 14. | Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (ADR 8.1.2.2 Buchstabe a, 9.1.3) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 15. | Schulungsbescheinigung des Vereinbarung oder festgestellt anwendbar Fahrers (ADR 8.1.2.2 Buchstabe b) und Ausweisdokument (ADR 1.10.1.4, 8.1.2.1 Buchstabe d) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| Beförderung | |||||||||||||||||||||||||
| 16. | Zur Beförderung zugelassene Güter (ADR 1.1.2.1) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 17. | Umschließungsmittel (wie ADR 4.1 bis 4.7) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 18. | Beförderungsvorschriften (wie ADR 7.1 bis 7.4) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 19. | Zusammenladungsverbote und Mengenbegrenzungen (wie ADR 7.5.2, 7.5.4, 7.5.5) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 20. | Handhabung und Verstauung (wie ADR 7.5.7) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 21. | Kennzeichnung des Versandstücks/Tanks/Schüttguts (wie ADR Teil 6) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 22. | Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken (wie ADR 3.3 bis 3.5, 4.1.4.1, 5.1, 5.2) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 23. | Großzettel (Placards), organgefarbene Tafeln, Kennzeichnung von Fahrzeugen/Tanks usw. (wie ADR 3.4.13, 5.3, 5.5, 7.3, 7.5.11) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 24. | Fahrzeuganforderungen (ADR Teil 9) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| Ausrüstung an Bord | |||||||||||||||||||||||||
| 25. | Allgemeine und spezifische Ausrüstung (wie ADR 8.1.4, 8.1.5) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| Sonstiges | |||||||||||||||||||||||||
| 26. | Bilaterale/multilaterale Vereinbarungen (wie ADR 1.5.1), nationale Vorschriften, Beschädigung des festgestellt anwendbar Versandstücks 3) Genehmigung der zuständigen Behörde (wie ADR 8.1.2.2 Buchstabe c): | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 27. | Sonstige Verstöße: | ||||||||||||||||||||||||
| Ergebnis | |||||||||||||||||||||||||
| 28. |
|
| |||||||||||||||||||||||
| 29. | Anmerkungen7 : 31. Feuerlöscher .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht festgestellt anwendbar | ||||||||||||||||||||||||
| 30. | Siegel gebrochen/angebracht? | Gebrochen am | Angebracht am | ||||||||||||||||||||||
| 31. | Behörde/Beamter/delegierte Stelle, die/der die Kontrolle durchgeführt hat | ||||||||||||||||||||||||
1. Ort der Kontrolle 2. Datum 3. Zeit
................................. ................ ...............
4. Nationalitätskennzeichen und
Zulassungsnummer des Fahrzeugs .....................
5. Nationalitätskennzeichen und
Zulassungsnummer des Anhängers/
Sattelanhängers .....................
6. Transportunternehmen/Anschrift .....................
7. Fahrer/Beifahrer .....................
8. Absender, Anschrift, Verladeort
1), 2) .....................
9. Empfänger, Anschrift, Entladeort,
1), 2) .....................
10. Gesamtmenge der Gefahrgüter je
Beförderungseinheit .....................
11. Höchstmenge gemäß ADR 1.1.3.6
überschritten .. Ja .. Nein
12. Beförderungsart .. in loser .. Versandstück .. Tank
Schüttung
Dokumente an Bord
13. Beförderungspapier .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
14. Schriftliche Weisungen .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
15. Bilaterale/multilaterale .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Vereinbarung oder festgestellt anwendbar
nationale Genehmigung
16. Zulassungsbescheinigung für .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Fahrzeuge festgestellt anwendbar
17. Schulungsbescheinigung des .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Fahrers festgestellt anwendbar
Beförderung
18. Zur Beförderung zugelassene .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Güter festgestellt anwendbar
19. Zur Beförderung der Güter .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
zugelassene Fahrzeuge festgestellt anwendbar
20. Vorschriften in Bezug auf .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
das Beförderungsmittel festgestellt anwendbar
(lose Schüttung, Versandstück,
Tank)
21. Verbot der Zusammenladung .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
22. Beladen, Sicherung der .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Ladung und Handhabung 3) festgestellt anwendbar
23. Austreten von Gütern oder .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Beschädigung des festgestellt anwendbar
Versandstücks 3)
24. Kennzeichnung des Versand- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
stücks nach UN und des Tanks festgestellt anwendbar
nach UN/ADR/RID/IMO
25. Kennzeichnung des Versand- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
stücks (z. B. UN-Nummer) und festgestellt anwendbar
Bezettelung 2) (ADR 3.3/3.4/4.1/5.2)
26. Anbringen von Großzetteln .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
(Placards) auf Tank/Fahrzeug festgestellt anwendbar
(ADR 5.3.1)
27. Kennzeichnung von .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Fahrzeug/Beförderungseinheit festgestellt anwendbar
(orangefarbene Kennzeichnung,
erwärmter Zustand) (ADR 5.3.2/5.3.3)
Ausrüstung an Bord
28. Allgemeine Sicherheits- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
ausrüstung gemäß ADR festgestellt anwendbar
29. Ausrüstung nach Maßgabe der .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
beförderten Güter festgestellt anwendbar
30. Andere in den schriftlichen .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Weisungen genannte Ausrüstung festgestellt anwendbar
31. Feuerlöscher .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
32. Gegebenenfalls
schwerwiegendste Gefahren-
kategorie der festgestellten .. Kategorie I .. Kategorie II .. Kategorie
Verstöße III
33. Bemerkungen (z. B. getroffene
Maßnahmen)
........................................................................
34. Behörde/Beamter,
die/der die Kontrolle
durchgeführt hat ...........................................
-----
1) Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoß von Bedeutung.
2) Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.
3) Prüfung auf sichtbare Verstöße.
| 1. | Ort und Land der Kontrolle: | 2. Datum: | 3. Uhrzeit: | ||||||||||||||||||||||
| Daten zu Fahrzeug/Ladung | |||||||||||||||||||||||||
| 4. | Länderkennzeichen und Zulassungsnummer(n) des Fahrzeugs/der Fahrzeuge | ||||||||||||||||||||||||
| 5. | Transportunternehmen/Anschrift: | ||||||||||||||||||||||||
| 6. | Name(n) der Fahrer/Beifahrer und deren Bescheinigungsnummern1 (ADR 8.2, falls zutreffend): | ||||||||||||||||||||||||
| 7. | Anschrift und Datum der letzten Be- oder Entladung:1 | ||||||||||||||||||||||||
| 8. | Anschrift und Datum der nächsten Be- oder Entladung:1 | ||||||||||||||||||||||||
| 9. | UN-Nummer, Verpackungsgruppe und Menge der Gefahrgüter, bei denen Verstöße festgestellt wurden:2 | ||||||||||||||||||||||||
| 10. | Befreiung anwendbar und, wenn ja, welche?3 | □ | nein | □ | ja | Abschnitt: | |||||||||||||||||||
| 11. | Umschließungsmittel | □ | Schüttgut | □ | Tank | □ | Versandstück | □ | MEMU | ||||||||||||||||
| Dokumente | Prüfstatus4 | Verstoß | ADR-Abschnitt + Beteiligte6 Schüttung | ||||||||||||||||||||||
| G | n. m. | n. z. | Gefahren- kategorie5 13. Beförderungspapier .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht | ||||||||||||||||||||||
| 12. | Beförderungspapiere (wie ADR 8.1.2.1 Buchstabe a, 5.4.1, 5.4.2) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 13. | Schriftliche Weisungen (ADR 8.1.2.1 Buchstabe b, 5.4.3) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 14. | Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (ADR 8.1.2.2 Buchstabe a, 9.1.3) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 15. | Schulungsbescheinigung des Vereinbarung oder festgestellt anwendbar Fahrers (ADR 8.1.2.2 Buchstabe b) und Ausweisdokument (ADR 1.10.1.4, 8.1.2.1 Buchstabe d) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| Beförderung | |||||||||||||||||||||||||
| 16. | Zur Beförderung zugelassene Güter (ADR 1.1.2.1) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 17. | Umschließungsmittel (wie ADR 4.1 bis 4.7) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 18. | Beförderungsvorschriften (wie ADR 7.1 bis 7.4) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 19. | Zusammenladungsverbote und Mengenbegrenzungen (wie ADR 7.5.2, 7.5.4, 7.5.5) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 20. | Handhabung und Verstauung (wie ADR 7.5.7) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 21. | Kennzeichnung des Versandstücks/Tanks/Schüttguts (wie ADR Teil 6) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 22. | Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken (wie ADR 3.3 bis 3.5, 4.1.4.1, 5.1, 5.2) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 23. | Großzettel (Placards), organgefarbene Tafeln, Kennzeichnung von Fahrzeugen/Tanks usw. (wie ADR 3.4.13, 5.3, 5.5, 7.3, 7.5.11) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 24. | Fahrzeuganforderungen (ADR Teil 9) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| Ausrüstung an Bord | |||||||||||||||||||||||||
| 25. | Allgemeine und spezifische Ausrüstung (wie ADR 8.1.4, 8.1.5) | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| Sonstiges | |||||||||||||||||||||||||
| 26. | Bilaterale/multilaterale Vereinbarungen (wie ADR 1.5.1), nationale Vorschriften, Beschädigung des festgestellt anwendbar Versandstücks 3) Genehmigung der zuständigen Behörde (wie ADR 8.1.2.2 Buchstabe c): | □ | □ | □ | |||||||||||||||||||||
| 27. | Sonstige Verstöße: | ||||||||||||||||||||||||
| Ergebnis | |||||||||||||||||||||||||
| 28. |
|
| |||||||||||||||||||||||
| 29. | Anmerkungen7 : 31. Feuerlöscher .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht festgestellt anwendbar | ||||||||||||||||||||||||
| 30. | Siegel gebrochen/angebracht? | Gebrochen am | Angebracht am | ||||||||||||||||||||||
| 31. | Behörde/Beamter/delegierte Stelle, die/der die Kontrolle durchgeführt hat | ||||||||||||||||||||||||
1. Ort der Kontrolle 2. Datum 3. Zeit
................................. ................ ...............
4. Nationalitätskennzeichen und
Zulassungsnummer des Fahrzeugs .....................
5. Nationalitätskennzeichen und
Zulassungsnummer des Anhängers/
Sattelanhängers .....................
6. Transportunternehmen/Anschrift .....................
7. Fahrer/Beifahrer .....................
8. Absender, Anschrift, Verladeort
1), 2) .....................
9. Empfänger, Anschrift, Entladeort,
1), 2) .....................
10. Gesamtmenge der Gefahrgüter je
Beförderungseinheit .....................
11. Höchstmenge gemäß ADR 1.1.3.6
überschritten .. Ja .. Nein
12. Beförderungsart .. in loser .. Versandstück .. Tank
Schüttung
Dokumente an Bord
13. Beförderungspapier .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
14. Schriftliche Weisungen .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
15. Bilaterale/multilaterale .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Vereinbarung oder festgestellt anwendbar
nationale Genehmigung
16. Zulassungsbescheinigung für .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Fahrzeuge festgestellt anwendbar
17. Schulungsbescheinigung des .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Fahrers festgestellt anwendbar
Beförderung
18. Zur Beförderung zugelassene .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Güter festgestellt anwendbar
19. Zur Beförderung der Güter .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
zugelassene Fahrzeuge festgestellt anwendbar
20. Vorschriften in Bezug auf .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
das Beförderungsmittel festgestellt anwendbar
(lose Schüttung, Versandstück,
Tank)
21. Verbot der Zusammenladung .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
22. Beladen, Sicherung der .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Ladung und Handhabung 3) festgestellt anwendbar
23. Austreten von Gütern oder .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Beschädigung des festgestellt anwendbar
Versandstücks 3)
24. Kennzeichnung des Versand- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
stücks nach UN und des Tanks festgestellt anwendbar
nach UN/ADR/RID/IMO
25. Kennzeichnung des Versand- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
stücks (z. B. UN-Nummer) und festgestellt anwendbar
Bezettelung 2) (ADR 3.3/3.4/4.1/5.2)
26. Anbringen von Großzetteln .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
(Placards) auf Tank/Fahrzeug festgestellt anwendbar
(ADR 5.3.1)
27. Kennzeichnung von .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Fahrzeug/Beförderungseinheit festgestellt anwendbar
(orangefarbene Kennzeichnung,
erwärmter Zustand) (ADR 5.3.2/5.3.3)
Ausrüstung an Bord
28. Allgemeine Sicherheits- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
ausrüstung gemäß ADR festgestellt anwendbar
29. Ausrüstung nach Maßgabe der .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
beförderten Güter festgestellt anwendbar
30. Andere in den schriftlichen .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
Weisungen genannte Ausrüstung festgestellt anwendbar
31. Feuerlöscher .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht
festgestellt anwendbar
32. Gegebenenfalls
schwerwiegendste Gefahren-
kategorie der festgestellten .. Kategorie I .. Kategorie II .. Kategorie
Verstöße III
33. Bemerkungen (z. B. getroffene
Maßnahmen)
........................................................................
34. Behörde/Beamter,
die/der die Kontrolle
durchgeführt hat ...........................................
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1) Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoß von Bedeutung.
2) Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.
3) Prüfung auf sichtbare Verstöße.