Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 14027D - Überweisung (19/13439)Beschlüsse:
S. 447 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (398/19), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 15225A - Überweisung (19/14379)Beschlüsse:
S. 15754C - Annahme der Vorlage (19/13439)Beschlüsse:
S. 15754C - Annahme der Vorlage (19/13439)Beschlüsse:
S. 585 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (561/19), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Anpassung an geänderte internationale und EU-rechtliche Normen und Bestimmungen zum Energie- und EMAS-Umweltmanagement sowie Chemikalienrecht; Möglichkeit der Erhebung der Kosten, Beiträge und Umlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels öffentlich-rechtlichen Vertrages und Festlegung des Zentralen Bereitstellungslagers als Ablieferungsort für radioaktive Abfälle, Einführung eines Widerspruchsverfahrens für Kostenbescheide, Namensänderung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE);
Änderung von 12 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen
Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 342, vom 22.12.2009, S. 1) ; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353, 31.12.2008, S. 1)