Synopse zur Änderung an
GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)

Erstellt am: 23.04.2026

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Teil 6 - Schlussbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 155;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 155)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 155;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 155)
 
Öko-Regelung Antragsjahr
2023
Antragsjahr
2024
Antragsjahr
2025
Antragsjahr
2026
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 GAPDZG 326 273 710 336 005 670 330 500 464 268 268 869
§ 20 Absatz 1 Nummer 2 GAPDZG 120 315 992 161 510 657 164 333 859 155 822 273
§ 20 Absatz 1 Nummer 3 GAPDZG   1 500 000   1 500 000   1 900 000   2 300 000
§ 20 Absatz 1 Nummer 4 GAPDZG 227 479 352 197 808 132 197 808 132 158 246 480
§ 20 Absatz 1 Nummer 5 GAPDZG 153 745 143 153 745 143 144 136 071 267 432 276
§ 20 Absatz 1 Nummer 6 GAPDZG 135 754 299 103 192 794  98 124 721  56 468 100
§ 20 Absatz 1 Nummer 7 GAPDZG  52 480 464  52 480 464  52 480 464    52 480 464