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Beschlüsse:
S. 28474A - Überweisung (19/28684)Beschlüsse:
S. 201 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (257/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 29230D - Überweisung (19/29633)Beschlüsse:
S. 29470A - Annahme in Ausschussfassung (19/28684, 19/29874)Beschlüsse:
S. 29470A - Annahme in Ausschussfassung (19/28684, 19/29874)Beschlüsse:
S. 228 - Zustimmung (432/21), gem. Art. 80 Abs. 2 GG
Neufassung der straßenverkehrsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zur Abwehr von Gefahren für die Verkehrssicherheit, Verbesserung der Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften, Neureglung des Registerrechts, u.a. betr. Verwertungsverbote zu aus dem Fahreignungsregister gelöschten Verkehrsverstößen, Antragsmodalitäten, Auskunftsvoraussetzungen, Halterdaten und Fehlerkorrekturen, Umsetzung einschlägiger EU-Vorgaben durch Aufgabenzuweisung an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Erteilung der EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen und Fahrzeugtechnik, Befugnis von Straßenbaulastträgern zur Datenverarbeitung frei empfangbarer Daten aus Fahrzeugen, Regelungen für eine Strukturoptimierung der Unfalldatenforschung der Bundesanstalt für Straßenwesen, bundesweite Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre; Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen;
Neufassung § 6 sowie Änderung und Aufhebung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz, Änderung § 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts, Folgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen; Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrags; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. L 60, 02.03.2013, S. 1) ; Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60, 02.03.2013, S. 52) ; Verordnung (EU) 2016/1628 vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (ABl. L 252, 16.09.2016, S. 53) ; Verordnung (EU) 2018/858 vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151, 14.06.2018, S. 1) ; Delegierte Verordnung (EU) Nr. 886/2013 vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Daten und Verfahren für die möglichst unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer (ABl. L 247, 18.09.2013, S. 6)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Präzisierung der Verordnungsermächtigung, Änderung der Bestimmungen zur Datenverarbeitung für das Verkehrsmanagement; Anpassung der Schlüsselzahl 195 zur Erkennbarkeit im Führerschein; redaktionelle Berichtigung und Folgeänderungen;
Erneute Änderung §§ 6 und 63e Straßenverkehrsgesetz sowie § 10 und Anlage 9 Fahrerlaubnis-Verordnung