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Beschlüsse:
S. 28951C - Überweisung (19/28902)Beschlüsse:
S. 197 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (273/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 30132B - Annahme in Ausschussfassung (19/28902, 19/30489)Beschlüsse:
S. 30132B - Annahme in Ausschussfassung (19/28902, 19/30489)Beschlüsse:
S. 284 - Zustimmung (510/21), gem. Art. 105 Abs. 3 GG
Umsetzung fachlich notwendigen Änderungsbedarfs nach Inkrafttreten des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019: Möglichkeit zur Beibehaltung wirtschaftlicher Einheiten bei Ehegatten und Lebenspartnern sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben, Klarstellungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, Aktualisierung der im Ertragswertverfahren erforderlichen Nettokaltmieten unter Berücksichtigung des Mikrozensus 2018 und der Änderung der Wohngeldverordnung, Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke, sach- und praxisgerechte Anwendung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten der Gutachterausschüsse, Definition konkreter Anforderungen an die fachliche Eignung von Gutachtern; Übernahme des Länder- und Gemeindeanteils an der Finanzierung des im Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes festgelegten Kinderbonus 2021 durch den Bund, Anpassung der Begriffsdefinition "verbundene Unternehmen" bei Forschungszulagen u.a.;
Änderung versch. §§ und Anlagen Bewertungsgesetz, § 15 Grundsteuergesetz, § 1 Finanzausgleichsgesetz sowie §§ 2, 3 und 5 Forschungszulagengesetz
Bezug: siehe auch GESTA D033
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Herausnahme bereits im Fondsstandortgesetz enthaltener Regelungen betr. Beibehaltung wirtschaftlicher Einheiten sowie Ermittlung des Grundsteuerwerts; Klarstellungen und Änderungen betr. Anwendungsvorschriften zur Bewertung von Grundbesitz, Grundsteuervergünstigung, Anzeigepflicht, vertikale Umsatzsteuerverteilung, Feststellung der Bemessungsgrundlag, Steuerbefreiung bei Erbschaft- und Schenkungsteuern u.a.;
Verzicht auf Änderung § 253 und Anl. 31 zu § 237 sowie Änderung § 265 Bewertungsgesetz, Änderung § 19 Grundsteuergesetz sowie §§ 13 und 37 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Bezug: siehe auch GESTA D092