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Beschlüsse:
S. 343 - Stellungnahme (364/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 6535B - Überweisung (20/3447)Beschlüsse:
S. 8651C - Annahme der Vorlage (20/3447)Beschlüsse:
S. 8651D - Annahme der Vorlage (20/3447)Beschlüsse:
S. 531 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (626/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie): Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Ablehnung eines Antrags des Beschäftigten auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit, Verpflichtung des Arbeitgebers in Kleinbetrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Beschäftigten zur Beantwortung von Anträgen auf Freistellung binnen 4 Wochen und Begründung im Fall der Ablehnung, vorzeitige Beendigung der Freistellung sowie Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung für Beschäftigte in Kleinbetrieben, Zuständigkeitserweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung im Anwendungsbereich der Richtlinie;
Änderung § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 3, 4 und 5 Pflegezeitgesetz, §§ 2a und 3 Familienpflegezeitgesetz sowie § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (ABl. L188, 12.07.2019, S. 79)