Synopse zur Änderung an
Flaggenrechtsverordnung (FlRV)

Erstellt am: 14.10.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 18

Ausgefertigt am:
29.03.2017

Verkündet am:
04.04.2017

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2017, 626
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 491/16
    Urheber: Bundesregierung
    02.09.2016
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 491/1/16
    30.09.2016
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 949 , S. 421-421

    Beschlüsse:

    S. 421D - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (491/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    14.10.2016
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 491/16(B)
    14.10.2016
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 18/10183
    Urheber: Bundesregierung
    02.11.2016
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/199 , S. 19800-19800

    Beschlüsse:

    S. 19800B - Überweisung (18/10183)
    10.11.2016
  7. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 18/203 , S. 20263-20264

    Beschlüsse:

    S. 20264B - Überweisung (18/10183)
    24.11.2016
  8. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 18/11007
    Urheber: Innenausschuss
    25.01.2017
  9. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/215 , S. 21510-21510

    Beschlüsse:

    S. 21510C - Annahme in Ausschussfassung (18/10183, 18/11007)
    26.01.2017
  10. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/215 , S. 21510-21510

    Beschlüsse:

    S. 21510D - Annahme in Ausschussfassung (18/10183, 18/11007)
    26.01.2017
  11. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 137/17
    Urheber: Bundestag
    17.02.2017
  12. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 954 , S. 97-97

    Beschlüsse:

    S. 97B - Zustimmung (137/17), gem. Art. 74 Abs. 2, Art. 84 Abs. 1 Satz 5 u. 6 u. Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG
    10.03.2017
  13. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 137/17(B)
    10.03.2017
Kurzbeschreibung:

Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse zur Erleichterung elektronischer Kommunikation mit der Verwaltung und zum Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen: Aufhebung verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes oder Ergänzung mit dem Ziel möglichst einfacher elektronischer Verfahrensabwicklung;
Änderung versch. §§ von 68 Gesetzen und 114 Rechtsverordnungen

Bezug: Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes auf BT-Drs 18/9177

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Sicherstellung der Fortgeltung bestehender Regelungen für bereits laufende Ausbildungsverträge, Anpassungen und Ergänzungen betr. zwischenzeitlicher Neuregelungen;
Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ von 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Zweiter Abschnitt - Berechtigung zurFührung der Bundesflagge | 2. - Befugnisse nach den §§ 10, 11des Flaggenrechtsgesetzes, Flaggenscheine

(1) Der Antrag auf Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge und auf Erteilung eines Flaggenscheins ist
1.
für ein Seeschiff, dem diese Befugnis nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes verliehen werden soll, von dem Inhaber der Schiffswerft oder vom Eigentümer des Seeschiffs,
2.
für ein Seeschiff, dem diese Befugnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Flaggenrechtsgesetzes verliehen werden soll, von dessen ausländischem Eigentümer,
3.
für ein Seeschiff, dem diese Befugnis nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Flaggenrechtsgesetzes verliehen werden soll, vom Ausrüster
zu stellen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für den Verzicht des Berechtigten auf die Befugnis.
(3)