Synopse zur Änderung an
FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV)

Erstellt am: 14.02.2026

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 18

Ausgefertigt am:
20.12.2016

Verkündet am:
23.12.2016

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2016, 3000
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 406/16
    Urheber: Bundesregierung
    12.08.2016
  2. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 18/9536
    Urheber: Bundesregierung
    05.09.2016
  3. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 406/1/16
    09.09.2016
  4. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/190 , S. 18851-18859

    Beschlüsse:

    S. 18859A - Überweisung (18/9536)
    22.09.2016
  5. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 948 , S. 367-367

    Beschlüsse:

    S. 367B - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (406/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    23.09.2016
  6. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 406/16(B)
    23.09.2016
  7. Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
    BT-Drucksache 18/9956
    Urheber: Bundesregierung
    12.10.2016
  8. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 18/196 , S. 19417-19417

    Beschlüsse:

    S. 19417D - Überweisung (18/9536)
    20.10.2016
  9. Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 18/10102
    Urheber: Bundestag
    21.10.2016
  10. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 18/10506
    Urheber: Finanzausschuss
    30.11.2016
  11. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 18/10507
    Urheber: Haushaltsausschuss
    30.11.2016
  12. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 18/10527
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    30.11.2016
  13. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/206 , S. 20622-20622

    Beschlüsse:

    S. 20622B - Ablehnung des Änderungsantrags (18/10527)
    S. 20622B - Annahme in Ausschussfassung (18/9536, 18/10506)
    01.12.2016
  14. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/206 , S. 20622-20622

    Beschlüsse:

    S. 20622C - Annahme in Ausschussfassung (18/9536, 18/10506)
    01.12.2016
  15. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 717/16
    Urheber: Bundestag
    02.12.2016
  16. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 717/1/16
    08.12.2016
  17. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 952 , S. 515-517

    Beschlüsse:

    S. 517C - Zustimmung; Entschließung (717/16), gem. Art. 105 Abs. 3, Art. 107 Abs. 1 Satz 2 u. Art. 108 Abs. 4 Satz 1 u. Abs. 5 GG
    16.12.2016
  18. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 717/16(B)
    16.12.2016
Kurzbeschreibung:

Umsetzung von OECD-Empfehlungen zur Besteuerung internationaler Unternehmen sowie der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie: Vorgaben zur Verrechnungspreisgestaltung durch multinationale Unternehmen sowie Informationsbereitstellung zur Prüfung und Risikoeinschätzung durch Finanzverwaltungen, automatischer Informationsaustausch über länderbezogene Berichte (Country-by-Country-Reports) zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie gegenüber der EU-Kommission zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise; Anpassung weiterer grenzüberschreitender steuerlicher Regelungen an aktuelle Entwicklungen, insbes. zur besseren Wahrnehmung deutscher Besteuerungsrechte;
Änderung von 9 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung

Bezug: Ergebnisse des Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ – BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten zur Behebung bestehender Defizite des internationalen Steuerrechts
Richtlinie (EU) 2015/2376 vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung (ABl. L 332, 18.12.2015, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2016/881 vom 25. Mai 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung (ABl. L 146, 03.06.2016, S. 8)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Bußgeldrahmen bei länderbezogenen Berichten, Besteuerung stiller Reserven in sogen. Wegzugsfällen, Leerverkäufe, Abgeltungsteuer bei unternehmerischer Beteiligung, Abzüge von Aufwendungen bei Personengesellschaften und für Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs, Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltshöchstbetrag und Ausgleich der kalten Progression, Umsetzung des EuGH-Urteils "Grünewald", grenzüberschreitende Abfindungszahlungen, "Cum/cum treaty shopping", Rücklagenbildung, Fremdvergleichsgrundsatz u.a.;
Änderung weiterer 4 Gesetze, Wegfall Änderung Außensteuergesetz

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 4 - Datenerhebung und Datenübermittlung

(1) Meldende deutsche Finanzinstitute haben zu den nach § 5 identifizierten Konten nicht teilnehmender Finanzinstitute im Sinne des Abkommens für die Kalenderjahre 2015 und 2016 folgende Daten zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe des Absatzes 2 zu übermitteln:
1.
Name des nicht teilnehmenden Finanzinstituts, an das das meldende deutsche Finanzinstitut in dem jeweiligen Kalenderjahr eine oder mehrere Zahlungen geleistet hat,
2.
Gesamtbetrag der in dem jeweiligen Kalenderjahr an dieses nicht teilnehmende Finanzinstitut geleisteten Zahlungen.
(1) Meldende deutsche Finanzinstitute haben zu den nach § 5 identifizierten Konten nicht teilnehmender Finanzinstitute im Sinne des Abkommens für die Kalenderjahre 2015 und 2016 folgende Daten zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe des Absatzes 2 zu übermitteln:
1.
Name des nicht teilnehmenden Finanzinstituts, an das das meldende deutsche Finanzinstitut in dem jeweiligen Kalenderjahr eine oder mehrere Zahlungen geleistet hat,
2.
Gesamtbetrag der in dem jeweiligen Kalenderjahr an dieses nicht teilnehmende Finanzinstitut geleisteten Zahlungen.
(2) Das meldende deutsche Finanzinstitut hat diese Daten bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 379 383a Absatz 1 2 Nummer 1b der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Absatz 3 oder entgegen § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt.
Ordnungswidrig im Sinne des § 379 383a Absatz 1 2 Nummer 1b der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Absatz 3 oder entgegen § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt.