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Abschnitt | Zeit1 | Verantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 1 000 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE | |
1.1 | 490 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 270 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse BE kennen psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Alkohol, Drogen und Medikamente; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Krankheit; Emotionen; Aggression und Selbstdurchsetzung; Belastung und Beanspruchung; Einfluss von Beifahrern; Fahrmotive; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; theoretische Modelle des Fahrverhaltens; rechtliche Vorschriften zur Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (z. B. FeV, StVG) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Jurist | |
1.1.1.2 | Kompetenz BE-2 – Heterogenität im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE sind zur Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer in der Lage und können die individuellen Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern sowie die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer; individuelle Besonderheiten von und mögliche Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern (Kinder; Ältere; Menschen mit Behinderung; Fußgänger; Radfahrer; Pedelec- und E-Bike-Fahrer; Kraftradfahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leichtkraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter und Führer von Tieren); erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens | Fahrlehrer | |
1.1.1.3 | Kompetenz BE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen im Straßenverkehr; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.1.1.4 | Kompetenz BE-4 – Partnerschaftliches Verhalten Fahrlehrer der Klasse BE können die Notwendigkeit und die Vorteile eines durch Vorsicht, Rücksicht und Partnerschaft geprägten Verkehrsverhaltens begründen und diese Aspekte im Rahmen ihres eigenen Verkehrsverhaltens sowie ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Werte und Normen im Straßenverkehr; regelkonformes, deviantes und kooperatives Verhalten im Straßenverkehr; Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten; Grundregeln der Verkehrsteilnahme (§ 1 StVO); Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung; weitere Vorschriften der StVO bezüglich eines rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Verkehrsverhaltens | |||
1.1.1.5 | Kompetenz BE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer Verhaltensanforderungen sowie ihrer sicheren Durchführung mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO | Fahrlehrer | |
1.1.1.6 | Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade (insbesondere von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern); Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien dieser Gruppen (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken); Taxonomien von Fehlhandlungen bei der Fahrzeugführung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.1.1.7 | Kompetenz BE-7 – Mobilitätsverhalten Fahrlehrer der Klasse BE können Trends des Mobilitätsverhaltens in Deutschland beschreiben und Maßnahmen zur umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Mobilitätsverhalten in Deutschland; multimodale und intermodale Mobilität; Möglichkeiten der umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung | Fahrlehrer | |
1.1.2 | 100 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur und die Funktion des Rechtssystems beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Rechtsordnung (Gewaltenteilung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit); System der Rechtsquellen (Rechtsquellen des Europarechts; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien; Dienstanweisungen); Rechtsmittel | Jurist | |
1.1.2.2 | Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse BE können die relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für den Straßenverkehr relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben. | Fahrlehrer, Jurist | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Steuerrechtliche Vorschriften für den Straßenverkehr (z. B. KraftStDV; KraftStG) | |||
1.1.3 | 120 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse BE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Personenkraftwagen und Anhängern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugaufbau; elektrische Anlage; Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Anhänger und Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Fahrschulausbildung und Fahrerweiterbildung; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur | |
1.1.3.2 | Kompetenz BE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Aquaplaning; Pendeln oder Einknicken des Anhängers; Fahrverhalten von Pkw und Pkw-Gespannen; Fahrstabilisierungssysteme; Anhalteweg; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.3.3 | Kompetenz BE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Pkw; sie können diese erläutern und selbst anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.3.4 | Kompetenz BE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | |||
1.2 | 510 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 300 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.2.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.2.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.2.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer | |
1.2.2 | 100 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler | |
1.2.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler | |
1.2.3 | 110 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A | |
2.1 | 68 | Fachliches Professionswissen | |
2.1.1 | 32 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
2.1.1.1 | Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse A kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Kraftradfahrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrmotive; Emotionen (z. B. Flow-Erleben); Einstellungen zum Kraftradfahren; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Belastung und Beanspruchung; körperliche Fitness beim Kraftradfahren; Fahren in der Gruppe | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.1.1.2 | Kompetenz A-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Krafträdern erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.1.1.3 | Kompetenz A-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse A kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | Fahrlehrer | |
2.1.1.4 | Kompetenz A-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse A kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Kraftradfahrern und können typische Kraftrad-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.1.2 | 12 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
2.1.2.1 | Kompetenz A-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse A können die für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Gefährdungs- und Verschuldenshaftung, insbesondere bei der Kraftradausbildung | Fahrlehrer, Jurist | |
2.1.3 | 24 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
2.1.3.1 | Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse A kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern und Beiwagen sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kraftradarten; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; elektrische Anlage; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit (insbesondere Schutzkleidung); Beiwagen; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Funkanlagen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur | |
2.1.3.2 | Kompetenz A-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Radlastverlagerung; Schräglage; Kippgrenze; Seitenwind; Fahrverhalten von Krafträdern mit und ohne Beiwagen; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Lenkimpulstechnik; Kurventechnik, Linienwahl und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
2.1.3.3 | Kompetenz A-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Krafträder; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
2.2 | 72 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Motorradausbildung | |
2.2.1 | 40 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
2.2.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.2.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | |||
2.2.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.2.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer | |
2.2.2 | 16 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
2.2.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler | |
2.2.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler | |
2.2.3 | 16 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
2.2.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
3 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE | |
3.1 | Fachliches Professionswissen klassenspezifischer Ausbildungsmonat | ||
3.1.1 | 72 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
3.1.1.1 | Kompetenz CE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Belastung und Beanspruchung; Aggression und Selbstdurchsetzung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
3.1.1.2 | Kompetenz CE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | |||
3.1.1.3 | Kompetenz CE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Lkw, Last- und Sattelzügen bzw. mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | Fahrlehrer | |
3.1.1.4 | Kompetenz CE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
3.1.2 | 24 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
3.1.2.1 | Kompetenz CE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE können die für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStG; KraftStDV), „Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung beim (gewerblichen) Gütertransport | Fahrlehrer, Jurist | |
3.1.2.2 | Kompetenz CE-3 – Gütertransport- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die für den gewerblichen Gütertransport und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. | Fahrlehrer, Jurist | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung (z. B. ADR; GGBefG; GGVSEB); Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (z. B. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV) | |||
3.1.3 | 44 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
3.1.3.1 | Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Bau- und Aufbauarten bei Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; technische Besonderheiten von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur | |
3.1.3.2 | Kompetenz CE-2 - Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Aufliegers; Fahrverhalten von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
3.1.3.3 | Kompetenz CE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse CE kennen die klassenspezifischen wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; sie können diese erläutern und selbst anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur | |
3.1.3.4 | Kompetenz CE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge beschreiben sowie deren Vorteile und Nach- | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
teile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | |||
4 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE | |
4.1 | Fachliches Professionswissen klassenspezifischer Ausbildungsmonat | ||
4.1.1 | 72 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
4.1.1.1 | Kompetenz DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse DE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von KOM-Fahrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Belastung und Beanspruchung; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Aggression und Selbstdurchsetzung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
4.1.1.2 | Kompetenz DE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von KOM erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
4.1.1.3 | Kompetenz DE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen und der sicheren Durchführung mit unterschiedlichen Arten von KOM erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | |||
4.1.1.4 | Kompetenz DE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern und können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
4.1.2 | 24 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
4.1.2.1 | Kompetenz DE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStDV; KraftStG), „Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung bei der (gewerblichen) Personenbeförderung | Fahrlehrer, Jurist | |
4.1.2.2 | Kompetenz DE-3 – Personenbeförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur (inter-)nationalen gewerblichen Personenbeförderung (z. B. BefBedV; BOKraft; PBefG); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV) | Fahrlehrer, Jurist | |
4.1.3 | 44 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
4.1.3.1 | Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Bauarten von KOM; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und | Ingenieur | |
Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; Handfertigkeiten; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | |||
4.1.3.2 | Kompetenz DE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit KOM erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses; Fahrverhalten von KOM; Aquaplaning; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
4.1.3.3 | Kompetenz DE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen klassenspezifischen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für KOM; sie können diese erläutern und anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur | |
4.1.3.4 | Kompetenz DE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse DE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für KOM beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter KOM; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
4.1.3.5 | Kompetenz DE-5 – Störungssuche und Fehlerbeseitigung Fahrlehrer der Klasse DE können technische Störungen und Fehler bei KOM erkennen und geringe Mängel beheben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Werkstattausbildung (Störungssuche und Fehlerbeseitigung) | Ingenieur | |
5.1 | 144 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Schwerfahrzeugausbildung | |
5.1.1 | 80 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
5.1.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
5.1.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
5.1.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | |||
5.1.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer | |
5.1.2 | 32 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
5.1.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler | |
5.1.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler | |
5.1.3 | 32 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
5.1.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife |
Abschnitt | Zeit1 | Verantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 1 000 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE | |
1.1 | 490 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 270 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse BE kennen psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Alkohol, Drogen und Medikamente; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Krankheit; Emotionen; Aggression und Selbstdurchsetzung; Belastung und Beanspruchung; Einfluss von Beifahrern; Fahrmotive; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; theoretische Modelle des Fahrverhaltens; rechtliche Vorschriften zur Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (z. B. FeV, StVG) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Jurist | |
1.1.1.2 | Kompetenz BE-2 – Heterogenität im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE sind zur Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer in der Lage und können die individuellen Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern sowie die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer; individuelle Besonderheiten von und mögliche Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern (Kinder; Ältere; Menschen mit Behinderung; Fußgänger; Radfahrer; Pedelec- und E-Bike-Fahrer; Kraftradfahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leichtkraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter und Führer von Tieren); erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens | Fahrlehrer | |
1.1.1.3 | Kompetenz BE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen im Straßenverkehr; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.1.1.4 | Kompetenz BE-4 – Partnerschaftliches Verhalten Fahrlehrer der Klasse BE können die Notwendigkeit und die Vorteile eines durch Vorsicht, Rücksicht und Partnerschaft geprägten Verkehrsverhaltens begründen und diese Aspekte im Rahmen ihres eigenen Verkehrsverhaltens sowie ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Werte und Normen im Straßenverkehr; regelkonformes, deviantes und kooperatives Verhalten im Straßenverkehr; Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten; Grundregeln der Verkehrsteilnahme (§ 1 StVO); Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung; weitere Vorschriften der StVO bezüglich eines rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Verkehrsverhaltens | |||
1.1.1.5 | Kompetenz BE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer Verhaltensanforderungen sowie ihrer sicheren Durchführung mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO | Fahrlehrer | |
1.1.1.6 | Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade (insbesondere von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern); Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien dieser Gruppen (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken); Taxonomien von Fehlhandlungen bei der Fahrzeugführung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.1.1.7 | Kompetenz BE-7 – Mobilitätsverhalten Fahrlehrer der Klasse BE können Trends des Mobilitätsverhaltens in Deutschland beschreiben und Maßnahmen zur umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Mobilitätsverhalten in Deutschland; multimodale und intermodale Mobilität; Möglichkeiten der umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung | Fahrlehrer | |
1.1.2 | 100 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur und die Funktion des Rechtssystems beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Rechtsordnung (Gewaltenteilung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit); System der Rechtsquellen (Rechtsquellen des Europarechts; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien; Dienstanweisungen); Rechtsmittel | Jurist | |
1.1.2.2 | Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse BE können die relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für den Straßenverkehr relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben. | Fahrlehrer, Jurist | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Steuerrechtliche Vorschriften für den Straßenverkehr (z. B. KraftStDV; KraftStG) | |||
1.1.3 | 120 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse BE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Personenkraftwagen und Anhängern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugaufbau; elektrische Anlage; Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Anhänger und Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Fahrschulausbildung und Fahrerweiterbildung; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur | |
1.1.3.2 | Kompetenz BE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Aquaplaning; Pendeln oder Einknicken des Anhängers; Fahrverhalten von Pkw und Pkw-Gespannen; Fahrstabilisierungssysteme; Anhalteweg; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.3.3 | Kompetenz BE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Pkw; sie können diese erläutern und selbst anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.3.4 | Kompetenz BE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | |||
1.2 | 510 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 300 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.2.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.2.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.2.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer | |
1.2.2 | 100 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler | |
1.2.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler | |
1.2.3 | 110 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A | |
2.1 | 68 | Fachliches Professionswissen | |
2.1.1 | 32 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
2.1.1.1 | Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse A kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Kraftradfahrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrmotive; Emotionen (z. B. Flow-Erleben); Einstellungen zum Kraftradfahren; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Belastung und Beanspruchung; körperliche Fitness beim Kraftradfahren; Fahren in der Gruppe | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.1.1.2 | Kompetenz A-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Krafträdern erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.1.1.3 | Kompetenz A-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse A kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | Fahrlehrer | |
2.1.1.4 | Kompetenz A-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse A kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Kraftradfahrern und können typische Kraftrad-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.1.2 | 12 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
2.1.2.1 | Kompetenz A-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse A können die für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Gefährdungs- und Verschuldenshaftung, insbesondere bei der Kraftradausbildung | Fahrlehrer, Jurist | |
2.1.3 | 24 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
2.1.3.1 | Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse A kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern und Beiwagen sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kraftradarten; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; elektrische Anlage; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit (insbesondere Schutzkleidung); Beiwagen; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Funkanlagen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur | |
2.1.3.2 | Kompetenz A-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Radlastverlagerung; Schräglage; Kippgrenze; Seitenwind; Fahrverhalten von Krafträdern mit und ohne Beiwagen; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Lenkimpulstechnik; Kurventechnik, Linienwahl und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
2.1.3.3 | Kompetenz A-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Krafträder; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
2.2 | 72 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Motorradausbildung | |
2.2.1 | 40 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
2.2.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.2.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | |||
2.2.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
2.2.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer | |
2.2.2 | 16 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
2.2.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler | |
2.2.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler | |
2.2.3 | 16 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
2.2.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
3 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE | |
3.1 | Fachliches Professionswissen klassenspezifischer Ausbildungsmonat | ||
3.1.1 | 72 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
3.1.1.1 | Kompetenz CE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Belastung und Beanspruchung; Aggression und Selbstdurchsetzung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
3.1.1.2 | Kompetenz CE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | |||
3.1.1.3 | Kompetenz CE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Lkw, Last- und Sattelzügen bzw. mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | Fahrlehrer | |
3.1.1.4 | Kompetenz CE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
3.1.2 | 24 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
3.1.2.1 | Kompetenz CE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE können die für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStG; KraftStDV), „Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung beim (gewerblichen) Gütertransport | Fahrlehrer, Jurist | |
3.1.2.2 | Kompetenz CE-3 – Gütertransport- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die für den gewerblichen Gütertransport und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. | Fahrlehrer, Jurist | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung (z. B. ADR; GGBefG; GGVSEB); Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (z. B. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV) | |||
3.1.3 | 44 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
3.1.3.1 | Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Bau- und Aufbauarten bei Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; technische Besonderheiten von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur | |
3.1.3.2 | Kompetenz CE-2 - Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Aufliegers; Fahrverhalten von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
3.1.3.3 | Kompetenz CE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse CE kennen die klassenspezifischen wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; sie können diese erläutern und selbst anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur | |
3.1.3.4 | Kompetenz CE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge beschreiben sowie deren Vorteile und Nach- | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
teile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | |||
4 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE | |
4.1 | Fachliches Professionswissen klassenspezifischer Ausbildungsmonat | ||
4.1.1 | 72 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
4.1.1.1 | Kompetenz DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse DE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von KOM-Fahrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Belastung und Beanspruchung; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Aggression und Selbstdurchsetzung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
4.1.1.2 | Kompetenz DE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von KOM erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
4.1.1.3 | Kompetenz DE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen und der sicheren Durchführung mit unterschiedlichen Arten von KOM erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | |||
4.1.1.4 | Kompetenz DE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern und können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
4.1.2 | 24 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
4.1.2.1 | Kompetenz DE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStDV; KraftStG), „Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung bei der (gewerblichen) Personenbeförderung | Fahrlehrer, Jurist | |
4.1.2.2 | Kompetenz DE-3 – Personenbeförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur (inter-)nationalen gewerblichen Personenbeförderung (z. B. BefBedV; BOKraft; PBefG); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV) | Fahrlehrer, Jurist | |
4.1.3 | 44 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
4.1.3.1 | Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Bauarten von KOM; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und | Ingenieur | |
Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; Handfertigkeiten; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | |||
4.1.3.2 | Kompetenz DE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit KOM erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses; Fahrverhalten von KOM; Aquaplaning; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
4.1.3.3 | Kompetenz DE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen klassenspezifischen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für KOM; sie können diese erläutern und anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur | |
4.1.3.4 | Kompetenz DE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse DE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für KOM beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter KOM; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
4.1.3.5 | Kompetenz DE-5 – Störungssuche und Fehlerbeseitigung Fahrlehrer der Klasse DE können technische Störungen und Fehler bei KOM erkennen und geringe Mängel beheben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Werkstattausbildung (Störungssuche und Fehlerbeseitigung) | Ingenieur | |
5.1 | 144 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Schwerfahrzeugausbildung | |
5.1.1 | 80 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
5.1.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
5.1.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
5.1.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | |||
5.1.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer | |
5.1.2 | 32 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
5.1.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler | |
5.1.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler | |
5.1.3 | 32 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
5.1.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife |
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 1 080 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE | |
1.1 | 525 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 300 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse BE können die psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
| |||
1.1.1.2 | Kompetenz BE-2 – Vielfalt im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern und deren visuelle, intentionale und emotionale Perspektive einnehmen. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler; Fahrlehrer | |
1.1.1.3 | Kompetenz BE-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse BE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie die fünf Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.1.1.4 | Kompetenz BE-4 – Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können die Sicherheitsbedeutung eines durch Vorsicht und gegenseitige Rücksicht geprägten Fahr- und Verkehrsverhaltens erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler; Fahrlehrer | |
1.1.1.5 | Kompetenz BE-5 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung erläutern. Sie können Verkehrssituationen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
| |||
1.1.1.6 | Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Sie können Fahrschülern am Beispiel regionaler Gefahrenstrecken übergreifende Strategien zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren vermitteln. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.1.1.7 | Kompetenz BE-7 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Arten der Verkehrsteilnahme in Deutschland. Sie können die Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.2 | 100 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur des Rechtssystems in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Jurist | |
1.1.2.2 | Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse BE können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist | |
| |||
1.1.3 | 125 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur | |
| |||
1.1.3.2 | Kompetenz BE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.3.3 | Kompetenz BE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
1.2 | 525 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 315 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | Kompetenz BE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse BE können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahr- und Verkehrskompetenz beschreiben. Sie können die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung in Deutschland sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Sie können ihren Theorieunterricht, | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.2.1.2 | Kompetenz BE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse BE können die Lehrfunktionen, die Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts sowie die Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
Kompetenz BE-3 – Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern: Fahrlehrer der Klasse BE können die Möglichkeiten zur lernwirksamen Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern sowie zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen, Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Begleitung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | ||
1.2.1.3 | Kompetenz BE-4 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse BE können die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung sowie die Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Fahrpraktischer Ausbildung anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.2.1.4 | Kompetenz BE-5 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer der Klasse BE kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.2.2 | 100 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | Kompetenz BE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse BE kennen typische soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern. Sie können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern einschätzen. Sie können die Lernbedingungen und Lernvoraussetzungen bei der Planung und | Bildungswissenschaftler | |
Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.2.2.2 | Kompetenz BE-2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse BE können Prozesse des Einstellungserwerbs und Methoden der Einstellungsveränderung erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler | |
1.2.3 | 110 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | Kompetenz BE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse BE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer | |
1.3 | 30 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 21 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz BE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz BE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse BE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz BE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz BE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz BE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz BE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.7 | Kompetenz BE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse BE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz BE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2 | 9 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz BE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz BE-2 – Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz BE-3 – Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform in eine Parklücke einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Einfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.3.2.4 | Kompetenz BE-4 – Umkehren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz BE-5 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz BE-6 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse BE sicher, routiniert und regelkonform um eine Ecke nach links rückwärtsfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
|
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 160 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A | |
1.1 | 88 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 40 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 8 | Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und die Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 4 | Kompetenz A-2 – Vielfalt im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse A können die verkehrssicherheitsrelevanten Besonderheiten verschiedener Kraftradfahrer erläutern. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Kraftradfahrern erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.3 | 12 | Kompetenz A-3 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse A können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Krafträder gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.4 | 12 | Kompetenz A-4 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse A können Verkehrssituationen mit Krafträdern in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.1.1.5 | 4 | Kompetenz A-5 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse A kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite von Kraftradfahrern. Sie können typische Unfälle von Kraftradfahrern analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.2 | 16 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 16 | Kompetenz A-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen, für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
| |||
1.1.3 | 32 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 20 | Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse A kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Krafträdern kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
| |||
1.1.3.2 | 6 | Kompetenz A-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | 6 | Kompetenz A-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, Sicherheitspotenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.2 | 54 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 42 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | 6 | Kompetenz A-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse A können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Kraftradausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 12 | Kompetenz A-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse A können Theorieunterricht der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz A-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse A können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz A-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse A können die für Kraftradfahrer typischen Fahrmotive und mögliche gruppendynamische Effekte erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler |
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz A-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse A können Lernprozesse und Lernergebnisse von Kraftrad-Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 18 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 12 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz A-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz A-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse A können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz A-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz A-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz A-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz A-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz A-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse A können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz A-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.3.2 | 6 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz A-1 – Slalom mit Schrittgeschwindigkeit Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) Slalom fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz A-2 – Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz A-3 – Ausweichen ohne Abbremsen Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen ohne abzubremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen ohne Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz A-4 – Ausweichen nach Abbremsen Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen, nachdem sie abgebremst haben, und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen nach Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz A-5 – Slalom und langer Slalom Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform den Slalom und den langen Slalom bewältigen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalom und beim langen Slalom anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz A-6 – Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.7 | Kompetenz A-7 – Stop and Go Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform „Stop an Go“ fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim „Stop and Go“-Fahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.8 | Kompetenz A-8 – Kreisfahrt Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform im Kreis fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Kreisfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer |
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 132 | Gemeinsame Ausbildung in den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE | |
1.1 | 124 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 30 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 12 | Kompetenz CE+DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissen-schaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 12 | Kompetenz CE+DE-2 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituationen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.1.1.3 | 6 | Kompetenz CE+DE-3 – Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.2 | 38 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 14 | Kompetenz CE+DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
| |||
1.1.2.2 | 24 | Kompetenz CE+DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 56 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 40 | Kompetenz CE+DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
| |||
1.1.3.2 | 8 | Kompetenz CE+DE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | 8 | Kompetenz CE+DE-3 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM beschreiben. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| |||
1.2 | 8 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 8 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.1.1 | 8 | Kompetenz CE+DE-1 – Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM einschätzen. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler |
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 160 | Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE | |
1.1 | 80 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 30 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 24 | Kompetenz CE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 6 | Kompetenz CE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.2 | 26 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 14 | Kompetenz CE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2.2 | 12 | Kompetenz CE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 24 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 24 | Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
1.2 | 58 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 46 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | 6 | Kompetenz CE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 16 | Kompetenz CE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen C/CE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz CE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE/T planen. Sie können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz CE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen typischen Fahrmotive erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler |
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz CE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 22 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 14 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz CE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz CE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz CE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz CE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz CE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz CE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz CE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.8 | Kompetenz CE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2 | 8 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz CE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz CE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz CE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz CE-4 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.2.5 | Kompetenz CE-5 – Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz CE-6 – Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.2.7 | Kompetenz CE-7 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach links und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.8 | Kompetenz CE-8 – Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer |
Abschnitt | Unter- richts- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
---|---|---|---|
1 | 160 | Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE | |
1.1 | 82 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 28 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
1.1.1.1 | 24 | Kompetenz DE-1 – Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 4 | Kompetenz DE-2– Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
| |||
1.1.2 | 26 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.2.1 | 12 | Kompetenz DE-1 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2.2 | 14 | Kompetenz DE-2 – Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 28 | Kompetenzbereich „Technik“ | |
1.1.3.1 | 28 | Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
| Ingenieur |
1.2 | 56 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 44 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ | |
1.2.1.1 | 4 | Kompetenz DE-1 – System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorielernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 16 | Kompetenz DE-2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse D planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz DE-3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen D/DE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen“ | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz DE-1 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im Straßenverkehr erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. | Bildungswissenschaftler |
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz DE-1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich desweiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 22 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 16 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben“ | |
1.3.1.1 | Kompetenz DE-1 – Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz DE-2 – Kurve Fahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.3 | Kompetenz DE-3 – Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz DE-4 – Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz DE-5 – Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.1.6 | Kompetenz DE-6 – Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz DE-7 – Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz DE-8 – Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim | Fahrlehrer | |
Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| |||
1.3.2 | 6 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“ | |
1.3.2.1 | Kompetenz DE-1 – Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz DE-2 – Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
| |||
1.3.2.3 | Kompetenz DE-3 – Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz DE-4 – Halten zum Ein- oder Aussteigen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz DE-5 – Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher, routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte:
| Fahrlehrer | |
|
Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) | |
---|---|---|---|---|
1 | Einführung | |||
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen | – | |
– | der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule | |||
– | der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation | |||
– | der Mitarbeiter der Fahrschule | |||
– | der Organisation der Fahrschule | |||
– | der Geschäftszeiten der Fahrschule | |||
– | der Ausbildungsfahrzeuge | |||
1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers | ||
1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters | ||
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber | ||||
– | den ihm anvertrauten Personen, | |||
– | den Fahrschülern (§ 6 12 FahrlG), | |||
– | den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers | |||
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung | |||
2.1 | Theoretischer Unterricht | |||
2.1.1 | Vorbesprechung | – | Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO | 10 |
– | Materialien und Medien | |||
– | Lernziele des Unterrichts | |||
2.1.2 | Hospitation | – | Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | |
2.1.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation | |
– | Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts | |||
2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung | |||
2.2.1 | Vorbesprechung | – | Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO |
– | Lernstand der Fahrschüler | |||
– | Lernziele der Fahrstunde | |||
2.2.2 | Hospitation | – | Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen | |
– | Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen | |||
2.2.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation | |
– | Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden | |||
3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs | 12 | |
Beschreiben | ||||
– | der Lerngruppen | |||
– | der Ziele und Inhalte | |||
– | der Methoden und Medien | |||
3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | ||
3.1.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter | |
– | Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse | |||
– | Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |||
3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.2.1 | Vorbesprechung | – | Planen der Fahrstunde | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
– | Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen | |||
– | Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte | |||
3.2.2 | Durchführung | – | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern | |
– | Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands | |||
3.2.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter | |
– | Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen | |||
– | Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |||
3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife | |||
3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers | 8 | |
– | Kriterien und Methoden | |||
3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers | ||
3.3.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife | |
– | Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen | |||
4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
4.1 | Theoretischer Unterricht | – | Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | 18 |
– | Reflektieren des Unterrichts | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
4.2 | Praktischer Unterricht | – | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen | 120 |
– | Reflektieren der Fahrstunden | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | – | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife | 5 |
– | Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | |||
Durchführung | – | Erledigen der Formalitäten | 6 | |
– | Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
– | Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
6 | Individuelle Aufteilung | |||
Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter | 120 | ||
Gesamt | 330 |
Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) | |
---|---|---|---|---|
1 | Einführung | |||
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen | – | |
– | der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule | |||
– | der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation | |||
– | der Mitarbeiter der Fahrschule | |||
– | der Organisation der Fahrschule | |||
– | der Geschäftszeiten der Fahrschule | |||
– | der Ausbildungsfahrzeuge | |||
1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers | ||
1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters | ||
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber | ||||
– | den ihm anvertrauten Personen, | |||
– | den Fahrschülern (§ 6 12 FahrlG), | |||
– | den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers | |||
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung | |||
2.1 | Theoretischer Unterricht | |||
2.1.1 | Vorbesprechung | – | Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO | 10 |
– | Materialien und Medien | |||
– | Lernziele des Unterrichts | |||
2.1.2 | Hospitation | – | Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | |
2.1.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation | |
– | Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts | |||
2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung | |||
2.2.1 | Vorbesprechung | – | Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO |
– | Lernstand der Fahrschüler | |||
– | Lernziele der Fahrstunde | |||
2.2.2 | Hospitation | – | Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen | |
– | Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen | |||
2.2.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation | |
– | Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden | |||
3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs | 12 | |
Beschreiben | ||||
– | der Lerngruppen | |||
– | der Ziele und Inhalte | |||
– | der Methoden und Medien | |||
3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | ||
3.1.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter | |
– | Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse | |||
– | Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |||
3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.2.1 | Vorbesprechung | – | Planen der Fahrstunde | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
– | Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen | |||
– | Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte | |||
3.2.2 | Durchführung | – | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern | |
– | Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands | |||
3.2.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter | |
– | Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen | |||
– | Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |||
3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife | |||
3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers | 8 | |
– | Kriterien und Methoden | |||
3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers | ||
3.3.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife | |
– | Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen | |||
4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
4.1 | Theoretischer Unterricht | – | Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | 18 |
– | Reflektieren des Unterrichts | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
4.2 | Praktischer Unterricht | – | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen | 120 |
– | Reflektieren der Fahrstunden | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | – | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife | 5 |
– | Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | |||
Durchführung | – | Erledigen der Formalitäten | 6 | |
– | Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
– | Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
6 | Individuelle Aufteilung | |||
Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter | 120 | ||
Gesamt | 330 |