Synopse zur Änderung an
Europawahlordnung (EuWO)

Erstellt am: 15.05.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
Auf Grund der Initiative von:
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
18.06.2019

Verkündet am:
27.06.2019

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2019, 834
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/9228
    Urheber: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD
    09.04.2019
  2. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/95 , S. 11429-11437

    Beschlüsse:

    S. 11437D - Überweisung (19/9228)
    11.04.2019
  3. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/10114
    Urheber: Ausschuss für Inneres und Heimat
    14.05.2019
  4. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/101 , S. 12319-12325

    Beschlüsse:

    S. 12325B - Annahme der Vorlage (19/9228)
    16.05.2019
  5. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/101 , S. 12325-12325

    Beschlüsse:

    S. 12325B - Annahme der Vorlage (19/9228)
    16.05.2019
  6. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 215/19
    Urheber: Bundestag
    17.05.2019
  7. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 215/1/19
    24.05.2019
  8. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 978 , S. 233-233

    Beschlüsse:

    S. 233 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (215/19), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    07.06.2019
  9. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 215/19(B)
    07.06.2019
  10. Unterrichtung
    BR-Drucksache 617/21
    Urheber: Bundesregierung
    08.07.2021
Kurzbeschreibung:

Aufhebung der Ausschlüsse von Wahlrecht und Wählbarkeit für Betreute in allen Angelegenheiten sowie für in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten schuldunfähiger Straftäter, Zulässigkeit und Grenzen der Hilfeleistung Dritter bei der Stimmabgabe;
Neufassung §§ 13 und 53 sowie Änderung §§ 14 und 33 Bundeswahlgesetz, Änderung §§ 6 und 6a sowie Neufassung § 29 Europawahlgesetz, Änderungen und Folgeänderungen zahlr §§ und Anlagen Bundeswahlordnung und Europawahlordnung, Änderung § 107a Strafgesetzbuch und Folgeänderung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 zur Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsausschlüssen für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beendigung des Wahlrechtsausschlusses für vollbetreute Personen
Siehe auch GESTA B023 und B032

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Erster Abschnitt - Wahlorgane

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen
1.
Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
2.
Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag vergleichbar ist,
3.
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. 67. Lebensjahr vollendet haben,
4.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen
1.
Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
2.
Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag vergleichbar ist,
3.
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. 67. Lebensjahr vollendet haben,
4.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.

Erster Abschnitt - Wahlorgane

(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes; wenn sie außerhalb ihres Wohnortes tätig werden, erhalten sie außerdem Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg können abweichende Regelungen für eine pauschalisierte Auslagenerstattung treffen.
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes; wenn sie außerhalb ihres Wohnortes tätig werden, erhalten sie außerdem Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg können abweichende Regelungen für eine pauschalisierte Auslagenerstattung treffen.
(2) Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Zweiter Unterabschnitt - Wählerverzeichnis

(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten. Sammelanträge sind, abgesehen von den Fällen des Absatzes 5, zulässig; sie müssen von allen aufgeführten Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 50 gilt entsprechend.
(2) (weggefallen)
(3) Im Fall des § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b sind Wahlberechtigte bis zum Wahltage im Wählerverzeichnis der Gemeinde zu führen, die nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 zuständig ist, auch wenn nach der Antragstellung eine Neuanmeldung bei einer anderen Meldebehörde des Wahlgebietes erfolgt. Sie sind bei der Anmeldung entsprechend zu unterrichten
(4) (weggefallen)
(5) In den Fällen des § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 2 hat der Wahlberechtigte in seinem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen und zu erklären, dass er in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnimmt und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat. Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie bei den Kreis- und Stadtwahlleitern angefordert werden. Bestehen Zweifel an Angaben des Antragstellers, hat die Gemeindebehörde den Sachverhalt unverzüglich aufzuklären. Der Bundeswahlleiter ist von der Eintragung in das Wählerverzeichnis unverzüglich durch Übermittlung einer elektronischen Datei in einem durch den Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellten, den datenschutzrechtlichen sowie den Anforderungen der Datensicherheit genügenden Dateiformat mit den darin abgefragten Informationen der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 über den Antragsteller oder, sofern dies nicht möglich ist, durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu unterrichten. Erhält der Bundeswahlleiter Mitteilungen verschiedener Gemeindebehörden über die Eintragung desselben Antragstellers in das Wählerverzeichnis, so hat er diejenige Gemeindebehörde, deren Unterrichtung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach der ersten Mitteilung eingeht, unverzüglich von der Eintragung des Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der zuerst mitteilenden Gemeinde zu benachrichtigen. Die vom Bundeswahlleiter benachrichtigte Gemeindebehörde hat den Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis zu streichen und ihn davon zu unterrichten.
(5) In den Fällen des § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 2 hat der Wahlberechtigte in seinem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen und zu erklären, dass er in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnimmt und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat. Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie bei den Kreis- und Stadtwahlleitern angefordert werden. Bestehen Zweifel an Angaben des Antragstellers, hat die Gemeindebehörde den Sachverhalt unverzüglich aufzuklären. Der Bundeswahlleiter ist von der Eintragung in das Wählerverzeichnis unverzüglich durch Übermittlung einer elektronischen Datei in einem durch den Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellten, den datenschutzrechtlichen sowie den Anforderungen der Datensicherheit genügenden Dateiformat mit den darin abgefragten Informationen der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 über den Antragsteller oder, sofern dies nicht möglich ist, durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu unterrichten. Erhält der Bundeswahlleiter Mitteilungen verschiedener Gemeindebehörden über die Eintragung desselben Antragstellers in das Wählerverzeichnis, so hat er diejenige Gemeindebehörde, deren Unterrichtung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach der ersten Mitteilung eingeht, unverzüglich von der Eintragung des Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der zuerst mitteilenden Gemeinde zu benachrichtigen. Die vom Bundeswahlleiter benachrichtigte Gemeindebehörde hat den Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis zu streichen und ihn davon zu unterrichten.
(5a) Erhält der Bundeswahlleiter Mitteilungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Eintragung eines Deutschen in ein dortiges Wählerverzeichnis, so hat er die Gemeinde, in der der Wahlberechtigte nach seiner Erklärung vor seinem Fortzug zuletzt eine Wohnung innehatte oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat, unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die Gemeindebehörde hat einen Antrag des betreffenden Deutschen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis abzulehnen oder ihn aus dem Wählerverzeichnis zu streichen und ihn davon zu unterrichten. Der Bundeswahlleiter vergleicht die nach Satz 1 bei ihm eingehenden Mitteilungen mit den nach Absatz 5 Satz 4 übersandten Zweitausfertigungen sowie den Unterrichtungen nach Absatz 6 Satz 3 und weist die Gemeindebehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist, auf die Mitteilungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union hin; die Gemeindebehörde hat entsprechend Satz 2 zu verfahren.
(5b) Erhält der Bundeswahlleiter Anfragen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Bitte, die Angaben eines Deutschen in seiner förmlichen Erklärung bei Stellung des Antrages auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis zu überprüfen, so hat er diese unverzüglich an die Gemeinde weiterzuleiten, in der der Wahlberechtigte nach seiner Erklärung vor seinem Fortzug zuletzt eine Wohnung innehatte oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Sofern der Wahlberechtigte im Wahlgebiet noch nie eine Wohnung innehatte oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat, hat der Bundeswahlleiter die Anfragen an das Bezirksamt Mitte von Berlin weiterzuleiten. Die Gemeindebehörde hat die Angaben unverzüglich zu überprüfen und das Ergebnis dem Bundeswahlleiter mitzuteilen, der dieses an die anfragende Stelle des anderen Mitgliedstaates weiterleitet.
(6) Kehrt ein nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Europawahlgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes Wahlberechtigter in das Wahlgebiet zurück und meldet er sich dort nach dem Stichtag nach § 15 Absatz 1, aber vor Beginn der Einsichtsfrist für das Wählerverzeichnis nach § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes für eine Wohnung an, so wird er in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes nur auf Antrag nach Anlage 1 eingetragen, mit dem er der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung erbringt und erklärt, dass er noch keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis im Wahlgebiet oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt hat. Der Wahlberechtigte ist bei der Anmeldung darüber zu belehren. Die Gemeindebehörde hat den Bundeswahlleiter unverzüglich von der Eintragung eines solchen Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis durch Übermittlung einer elektronischen Datei in einem durch den Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellten, den datenschutzrechtlichen sowie den Anforderungen der Datensicherheit genügenden Dateiformat mit den darin abgefragten Informationen der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 1 über den Antragsteller oder, sofern dies nicht möglich ist, durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 1 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 1, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu unterrichten. Absatz 5 Satz 5 und 6 gilt entsprechend.
(6) Kehrt ein nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Europawahlgesetzes oder nach § 6 Absatz 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes Wahlberechtigter in das Wahlgebiet zurück und meldet er sich dort nach dem Stichtag nach § 15 Absatz 1, aber vor Beginn der Einsichtsfrist für das Wählerverzeichnis nach § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes für eine Wohnung an, so wird er in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes nur auf Antrag nach Anlage 1 eingetragen, mit dem er der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung erbringt und erklärt, dass er noch keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis im Wahlgebiet oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt hat. Der Wahlberechtigte ist bei der Anmeldung darüber zu belehren. Die Gemeindebehörde hat den Bundeswahlleiter unverzüglich von der Eintragung eines solchen Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis durch Übermittlung einer elektronischen Datei in einem durch den Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellten, den datenschutzrechtlichen sowie den Anforderungen der Datensicherheit genügenden Dateiformat mit den darin abgefragten Informationen der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 1 über den Antragsteller oder, sofern dies nicht möglich ist, durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 1 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 1, auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu unterrichten. Absatz 5 Satz 5 und 6 gilt entsprechend.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Zweiter Unterabschnitt - Wählerverzeichnis

(1) Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde einzulegen. Ein Einspruchsführer mit Behinderungen kann sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 50 gilt entsprechend. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde einzulegen. Ein Einspruchsführer mit Behinderungen kann sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 50 gilt entsprechend. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
(3) Will die Gemeindebehörde einem Einspruch gegen die Eintragung eines anderen stattgeben, so hat sie diesem vor der Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(4) Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung dem Einspruchsführer und dem Betroffenen spätestens am 10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen. Einem auf Eintragung gerichteten Einspruch gibt die Gemeindebehörde in der Weise statt, dass sie dem Wahlberechtigten nach Berichtigung des Wählerverzeichnisses die Wahlbenachrichtigung zugehen läßt. In den Fällen des § 17 Absatz 5 und 6 sowie des § 17a Absatz 5 Satz 3 unterrichtet sie unverzüglich den Bundeswahlleiter von der Eintragung oder Streichung. In den Fällen des § 17a Absatz 5 Satz 3 informiert der Bundeswahlleiter sodann die vom Herkunfts-Mitgliedstaat benannte Stelle.
(5) Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde an den Kreiswahlleiter, in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde einzulegen. einzulegen; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Gemeindebehörde legt die Beschwerde mit den Vorgängen unverzüglich dem Kreis- oder Stadtwahlleiter vor. Der Kreis- oder Stadtwahlleiter hat über die Beschwerde spätestens am 4. Tage vor der Wahl zu entscheiden. Absatz 3 gilt entsprechend. Die Beschwerdeentscheidung ist den Beteiligten und der Gemeindebehörde bekanntzugeben. Sie ist vorbehaltlich anderer Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren endgültig. Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(5) Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde an den Kreiswahlleiter, in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde einzulegen. einzulegen; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Gemeindebehörde legt die Beschwerde mit den Vorgängen unverzüglich dem Kreis- oder Stadtwahlleiter vor. Der Kreis- oder Stadtwahlleiter hat über die Beschwerde spätestens am 4. Tage vor der Wahl zu entscheiden. Absatz 3 gilt entsprechend. Die Beschwerdeentscheidung ist den Beteiligten und der Gemeindebehörde bekanntzugeben. Sie ist vorbehaltlich anderer Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren endgültig. Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Dritter Unterabschnitt - Wahlscheine

(1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 50 gilt entsprechend.
(1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 50 gilt entsprechend.
(2) Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
(3) Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
(4) Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. In den Fällen des § 24 Abs. 2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann; in diesem Fall hat die Gemeindebehörde vor Erteilung des Wahlscheines den für den Wahlbezirk des Wahlberechtigten zuständigen Wahlvorsteher davon zu unterrichten, der entsprechend § 46 Abs. 2 zu verfahren hat.
(5) Bei wahlberechtigten Deutschen, die nach § 15 Abs. 2 nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, gilt der Antrag zugleich als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, es sei denn, der Wahlberechtigte will vor dem Wahlvorstand seines Wahlbezirks wählen.
(6) Verspätet eingegangene schriftliche Anträge sind unbearbeitet mit den dazugehörigen Briefumschlägen zu verpacken und vorläufig aufzubewahren.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Vierter Unterabschnitt - Wahlvorschläge,Stimmzettel

(1) Die Wahlvorschläge sollen nach den Mustern der Anlagen 12 und 13 in zwei Ausfertigungen eingereicht werden. Sie müssen enthalten:
1.
als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;
2.
als Wahlvorschlag einer sonstigen politischen Vereinigung den Namen und, sofern sie ein Kennwort verwendet, auch dieses; die Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedsvereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;
3.
in erkennbarer Reihenfolge die Bewerber und, sofern Ersatzbewerber benannt sind, auch diese mit dem Familiennamen, den Vornamen, dem Beruf oder Stand, dem Geburtsdatum, dem Geburtsort und der Anschrift (Hauptwohnung).
Sie sollen ferner Namen Namen, Anschrift, Telefonnummer und Anschrift E-Mail-Adresse der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
(1) Die Wahlvorschläge sollen nach den Mustern der Anlagen 12 und 13 in zwei Ausfertigungen eingereicht werden. Sie müssen enthalten:
1.
als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;
2.
als Wahlvorschlag einer sonstigen politischen Vereinigung den Namen und, sofern sie ein Kennwort verwendet, auch dieses; die Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedsvereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;
3.
in erkennbarer Reihenfolge die Bewerber und, sofern Ersatzbewerber benannt sind, auch diese mit dem Familiennamen, den Vornamen, dem Beruf oder Stand, dem Geburtsdatum, dem Geburtsort und der Anschrift (Hauptwohnung).
Sie sollen ferner Namen Namen, Anschrift, Telefonnummer und Anschrift E-Mail-Adresse der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
(2) Die Liste für ein Land ist von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter in dem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Wahlvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Bereich des Landes liegen, dem Satz 1 entsprechend zu unterzeichnen. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt. Eine gemeinsame Liste für alle Länder ist von dem Vorstand des Bundesverbandes des Wahlvorschlagsberechtigten entsprechend Satz 1 zu unterzeichnen. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter im Wahlgebiet keinen Bundesverband oder keine einheitliche Bundesorganisation, ist der Wahlvorschlag von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet, oder wenn bei einer sonstigen politischen Vereinigung weder ein Bundesverband noch ein Gebietsverband im Wahlgebiet vorhanden sind, von ihrem obersten Vorstand in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechend den Sätzen 1 und 3 zu unterzeichnen.
(3) Muß ein Wahlvorschlag nach § 9 Abs. 5 des Europawahlgesetzes von einer bestimmten Mindestzahl von Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
1.
Die Formblätter werden auf Anforderung für gemeinsame Listen für alle Länder vom Bundeswahlleiter, für Listen für ein Land vom jeweiligen Landeswahlleiter kostenfrei geliefert; sie können auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitgestellt werden. Bei der Anforderung ist der Name des Wahlvorschlagsberechtigten und, sofern eine Kurzbezeichnung oder ein Kennwort verwendet wird, auch die Kurzbezeichnung oder das Kennwort anzugeben und zu erklären, für welches Land oder ob der Wahlvorschlag für alle Länder aufgestellt ist. Der zuständige Wahlleiter hat diese Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken.
2.
Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Von Wahlberechtigten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Abs. 2 des Europawahlgesetzes ist auch die letzte Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland zu bezeichnen oder anzugeben, dass sie noch nie für eine Wohnung in diesem Gebiet gemeldet waren; der Nachweis für die Wahlberechtigung ist durch die Angaben gemäß Anlage 2 und durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbringen. Von Wahlberechtigten im Sinne des § 6 Abs. 3 des Europawahlgesetzes ist der Nachweis für die Wahlberechtigung durch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt gemäß Anlage 14A zu erbringen.
3.
Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung seiner Gemeindebehörde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem Land wahlberechtigt ist. Eine gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts hat der Wahlvorschlagsberechtigte bei der Einreichung des Wahlvorschlages mit der Unterstützungsunterschrift zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Wahlvorschlag unterstützt.
4.
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen ungültig.
5.
Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen dürfen erst nach Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
(4) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
1.
die Erklärungen der vorgeschlagenen Bewerber und Ersatzbewerber nach dem Muster der Anlage 15, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und für keinen anderen Wahlvorschlag ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber gegeben haben oder ob sie ihrer Benennung als Bewerber in einer weiteren Liste für ein Land zugestimmt haben und die Versicherung an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben und dass sie nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder sonstigen politischen Vereinigung sind; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Europawahlgesetzes entsprechend,
2.
für Deutsche die Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden nach dem Muster der Anlage 16, dass die vorgeschlagenen Bewerber und Ersatzbewerber wählbar sind,
2a.
für Unionsbürger die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Bescheinigungen der zuständigen deutschen Gemeindebehörden nach dem Muster der Anlage 16A,
2b.
für Unionsbürger die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 16B,
3.
eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerber und Ersatzbewerber aufgestellt worden sind und die Reihenfolge der Bewerber auf dem Wahlvorschlag festgelegt worden ist, mit der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt; die Niederschrift soll nach den Mustern der Anlagen 17 und 18 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 19 abgegeben werden,
4.
die nach Absatz 3 erbrachten Unterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlagsberechtigte nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist,
5.
die schriftliche Satzung und das Programm sowie eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der den Wahlvorschlag nach Absatz 2 zu unterzeichnen hat, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder, sofern der Wahlvorschlagsberechtigte nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist.
(5) Die Bescheinigung des Wahlrechts (Absatz 3 Nr. 3), die Bescheinigung der Wählbarkeit (Absatz 4 Nr. 2) und die Bescheinigung der deutschen Gemeindebehörde über den Nichtausschluß von der Wählbarkeit und die Wohnung (Absatz 4 Nr. 2a) sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeindebehörde darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal erteilen; dabei darf sie nicht festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.
(6) Für Bewerber und Ersatzbewerber, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers oder Ersatzbewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Vierter Unterabschnitt - Wahlvorschläge,Stimmzettel

(1) Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses nach § 14 Absatz 4 des Europawahlgesetzes ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeswahlausschuss einzulegen. Der Bundeswahlleiter hat seine Beschwerde schriftlich beim Bundeswahlausschuss einzulegen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Telefax als gewahrt.
(1) Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses nach § 14 Absatz 4 des Europawahlgesetzes ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeswahlausschuss einzulegen. Der Bundeswahlleiter hat seine Beschwerde schriftlich beim Bundeswahlausschuss einzulegen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Telefax als gewahrt.
(2) Der Bundeswahlausschuss lädt die Beschwerdeführer und die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge zu der Sitzung, in der über die Beschwerde entschieden wird. Den Vertrauenspersonen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Der Bundeswahlausschuss gibt seine Entscheidung in der Sitzung im Anschluß an die Beschlußfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Vierter Unterabschnitt - Wahlvorschläge,Stimmzettel

(1) Der Bundeswahlleiter macht die vom Bundeswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt und weist darauf hin, welche Listenverbindungen bestehen und welche Wahlvorschläge von einer Listenverbindung ausgeschlossen sind. Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlvorschlag die in § 32 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Angaben, wobei statt des Geburtsdatums nur das Geburtsjahr und statt der Anschrift nur der Wohnort (Ort der Hauptwohnung) der Bewerber und Ersatzbewerber anzugeben ist, sowie den Hinweis, für welches Land der Wahlvorschlag oder ob er als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt ist. Weist ein Bewerber bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gegenüber dem Bundeswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist an Stelle seines Wohnortes der Ort seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. Handelt es sich um einen Bewerber in einer Liste für ein Land, unterrichtet der Bundeswahlleiter unverzüglich den zuständigen Landeswahlleiter über die Erreichbarkeitsanschrift.
(1) Der Bundeswahlleiter macht die vom Bundeswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt und weist darauf hin, welche Listenverbindungen bestehen und welche Wahlvorschläge von einer Listenverbindung ausgeschlossen sind. Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlvorschlag die in § 32 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Angaben, wobei statt des Geburtsdatums nur das Geburtsjahr und statt der Anschrift nur der Wohnort (Ort der Hauptwohnung) der Bewerber und Ersatzbewerber anzugeben ist, sowie den Hinweis, für welches Land der Wahlvorschlag oder ob er als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt ist. Weist ein Bewerber bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gegenüber dem Bundeswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist an Stelle seines Wohnortes der Ort seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. Handelt es sich um einen Bewerber in einer Liste für ein Land, unterrichtet der Bundeswahlleiter unverzüglich den zuständigen Landeswahlleiter über die Erreichbarkeitsanschrift.
(2) Der Landeswahlleiter ordnet die durch den Bundeswahlausschuss für das Land zugelassenen Wahlvorschläge in der durch § 15 Abs. 3 des Europawahlgesetzes bestimmten Reihenfolge unter fortlaufenden Nummern. Er macht die Reihenfolge der Wahlvorschläge öffentlich bekannt und teilt die Reihenfolge dem Bundeswahlleiter sofort mit.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Vierter Unterabschnitt - Wahlvorschläge,Stimmzettel

(1) Der Stimmzettel ist mindestens 21 x 29,7 cm (DIN A4) groß und aus weißem oder weißlichem Papier. Das Papier muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung durch den Wähler andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Der Stimmzettel enthält in jedem Land die für dieses Land zugelassenen Wahlvorschläge mit den nach § 15 Absatz 2 des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Angaben in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung durch den Landeswahlleiter und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlages jeweils einen Kreis für die Kennzeichnung. Zusätzlich kann können ein eingetragener Doktorgrad 5 Absatz 2 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Passgesetzes) und ein eingetragener Ordens- oder Künstlername (§ 5 Absatz 2 Nummer 12 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Passgesetzes) angegeben werden. Jeder Wahlvorschlag erhält ein abgegrenztes Feld. Die Wahlvorschläge sind auf der Vorderseite des Stimmzettels einspaltig in schwarzem Druck untereinander aufzuführen. Ein Muster für den Stimmzettel enthält Anlage 22. Die in dieser Anlage aufgeführten Länderabkürzungen sind bei Bewerbern für gemeinsame Listen für alle Länder zu verwenden. Die Stimmzettel müssen im Wahlbezirk von gleicher Farbe und Beschaffenheit sein.
(1) Der Stimmzettel ist mindestens 21 x 29,7 cm (DIN A4) groß und aus weißem oder weißlichem Papier. Das Papier muss so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung durch den Wähler andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Der Stimmzettel enthält in jedem Land die für dieses Land zugelassenen Wahlvorschläge mit den nach § 15 Absatz 2 des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Angaben in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung durch den Landeswahlleiter und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlages jeweils einen Kreis für die Kennzeichnung. Zusätzlich kann können ein eingetragener Doktorgrad 5 Absatz 2 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Passgesetzes) und ein eingetragener Ordens- oder Künstlername (§ 5 Absatz 2 Nummer 12 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Passgesetzes) angegeben werden. Jeder Wahlvorschlag erhält ein abgegrenztes Feld. Die Wahlvorschläge sind auf der Vorderseite des Stimmzettels einspaltig in schwarzem Druck untereinander aufzuführen. Ein Muster für den Stimmzettel enthält Anlage 22. Die in dieser Anlage aufgeführten Länderabkürzungen sind bei Bewerbern für gemeinsame Listen für alle Länder zu verwenden. Die Stimmzettel müssen im Wahlbezirk von gleicher Farbe und Beschaffenheit sein.
(2) Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten. Muster der Stimmzettel werden unverzüglich nach ihrer Fertigstellung den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, zur Verfügung gestellt.
(3) Die Stimmzettelumschläge für die Briefwahl sollen weiß, blickdicht 11,4 x 16,2 cm (DIN C6) groß und blau und nach dem Muster der Anlage 9 beschriftet sein. Bei zeitgleicher Durchführung von Wahlen oder Abstimmungen dürfen die Stimmzettelumschläge der Europawahl nicht für die anderen Wahlen oder Abstimmungen mitbenutzt werden. Die Stimmzettelumschläge zeitgleicher Wahlen oder Abstimmungen sollen sich vom Stimmzettelumschlag der Europawahl farblich unterscheiden.
(3) Die Stimmzettelumschläge für die Briefwahl sollen weiß, blickdicht 11,4 x 16,2 cm (DIN C6) groß und blau und nach dem Muster der Anlage 9 beschriftet sein. Bei zeitgleicher Durchführung von Wahlen oder Abstimmungen dürfen die Stimmzettelumschläge der Europawahl nicht für die anderen Wahlen oder Abstimmungen mitbenutzt werden. Die Stimmzettelumschläge zeitgleicher Wahlen oder Abstimmungen sollen sich vom Stimmzettelumschlag der Europawahl farblich unterscheiden.
(4) Die Wahlbriefumschläge sollen etwa 12 x 17,6 cm groß und hellrot und nach dem Muster der Anlage 10 beschriftet sein. Bei zeitgleicher Durchführung von Wahlen oder Abstimmungen dürfen die Wahlbriefumschläge der Europawahl mitbenutzt werden; § 50 Absatz 2 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes gilt entsprechend.
(4) Die Wahlbriefumschläge sollen etwa 12 x 17,6 cm groß und hellrot und nach dem Muster der Anlage 10 beschriftet sein. Bei zeitgleicher Durchführung von Wahlen oder Abstimmungen dürfen die Wahlbriefumschläge der Europawahl mitbenutzt werden; § 50 Absatz 2 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes gilt entsprechend.
(5) Schriftart, Schriftgröße und Kontrast sollen so gewählt werden, dass die Lesbarkeit erleichtert wird.
(6) Der Kreis- oder Stadtwahlleiter weist den Gemeindebehörden die Stimmzettel zur Weitergabe an die Wahlvorsteher zu. Er liefert den Gemeindebehörden die erforderlichen Wahlbriefumschläge und Stimmzettelumschläge für die Briefwahl.

Zweiter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl | Fünfter Unterabschnitt - Wahlräume, Wahlzeit

(1) Die Gemeindebehörde bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeindebehörden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, welche Wahlräume barrierefrei sind.
(2) In größeren Wahlbezirken, in denen sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen, kann gleichzeitig in verschiedenen Gebäuden oder in verschiedenen Räumen desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Wahlraumes gewählt werden. werden; § 61 Absatz 2 gilt entsprechend. Für jeden Wahlraum oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. Sind mehrere Wahlvorstände in einem Wahlraum tätig, so bestimmt die Gemeindebehörde, welcher Vorstand für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgt.
(2) In größeren Wahlbezirken, in denen sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen, kann gleichzeitig in verschiedenen Gebäuden oder in verschiedenen Räumen desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Wahlraumes gewählt werden. werden; § 61 Absatz 2 gilt entsprechend. Für jeden Wahlraum oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. Sind mehrere Wahlvorstände in einem Wahlraum tätig, so bestimmt die Gemeindebehörde, welcher Vorstand für Ruhe und Ordnung im Wahlraum sorgt.

Dritter Abschnitt - Wahlhandlung | Erster Unterabschnitt - Allgemeine Bestimmungen

Sobald Ist die Wahlzeit 40) abgelaufen abgelaufen, ist, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab dürfen sind nur noch die Wähler Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen zuzulassen, werden, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Der Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Wahlberechtigten ist der Zutritt zur Stimmabgabe zum Wahlraum ist so lange zu sperren, sperren. bis Nachdem die anwesenden vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben; haben, § 47 ist zu beachten. Sodann erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.
Sobald Ist die Wahlzeit 40) abgelaufen abgelaufen, ist, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab dürfen sind nur noch die Wähler Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen zuzulassen, werden, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Der Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Wahlberechtigten ist der Zutritt zur Stimmabgabe zum Wahlraum ist so lange zu sperren, sperren. bis Nachdem die anwesenden vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben; haben, § 47 ist zu beachten. Sodann erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.

Vierter Abschnitt - Ermittlung und Feststellung derWahlergebnisse

Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand vorbehaltlich § 61 Absatz 2 ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest
1.
die Zahl der Wahlberechtigten,
2.
die Zahl der Wähler,
3.
die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
4.
die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen.
Im Anschluß an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand vorbehaltlich § 61 Absatz 2 ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Er stellt fest
1.
die Zahl der Wahlberechtigten,
2.
die Zahl der Wähler,
3.
die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
4.
die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen.

Vierter Abschnitt - Ermittlung und Feststellung derWahlergebnisse

(1) Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Zunächst Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. Zugleich werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine festgestellt. Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. Ergibt sich dabei auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung, so ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken und, soweit möglich, zu erläutern.
(1) Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Zunächst Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. Zugleich werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine festgestellt. Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, entfaltet und gezählt. Ergibt sich dabei auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung, so ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken und, soweit möglich, zu erläutern.
(2) Ergibt die Feststellung nach Absatz 1 Satz 2, dass weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, ordnet der Kreis- oder Stadtwahlleiter an, dass der Wahlvorstand dieses Wahlbezirks als abgebender Wahlvorstand die verschlossene Wahlurne oder die Stimmzettel in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine dem Wahlvorstand eines bestimmten anderen Wahlbezirks des gleichen Kreises oder der gleichen kreisfreien Stadt als aufnehmender Wahlvorstand zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unverzüglich zu übergeben hat. Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands ist ein Hinweis anzubringen, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses stattfindet. Der Transport der nach Satz 1 zu übergebenden Gegenstände erfolgt in Anwesenheit des Wahlvorstehers und des Schriftführers, eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands und, soweit möglich, weiterer gemäß § 47 anwesender Personen. Der aufnehmende Wahlvorstand verfährt entsprechend § 54 Absatz 6 Satz 7 und 8. Die Übergabe der Wahlurne oder des Umschlages mit den Stimmzetteln und der Wahlunterlagen ist in den Wahlniederschriften des abgebenden und des aufnehmenden Wahlvorstands zu vermerken.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1) Die nach dem Europawahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger, den Bundeswahlleiter im Bundesanzeiger, die Landeswahlleiter im Staatsanzeiger oder Ministerial- oder Amtsblatt der Landesregierung oder des Innenministeriums, die Kreis- oder Stadtwahlleiter in den Amtsblättern oder der Zeitungen, Art und Weise, die allgemein für Bekanntmachungen der Kreise oder und kreisfreien Städte bestimmt sind, die Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise.
(1) Die nach dem Europawahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger, den Bundeswahlleiter im Bundesanzeiger, die Landeswahlleiter im Staatsanzeiger oder Ministerial- oder Amtsblatt der Landesregierung oder des Innenministeriums, die Kreis- oder Stadtwahlleiter in den Amtsblättern oder der Zeitungen, Art und Weise, die allgemein für Bekanntmachungen der Kreise oder und kreisfreien Städte bestimmt sind, die Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise.
(2) Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 genügt Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, daß jedermann Zutritt zu der Sitzung hat.
(3) Der Inhalt der nach dem Europawahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen kann zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. Dabei sind die Unversehrtheit, Vollständigkeit und Ursprungszuordnung der Veröffentlichung nach aktuellem Stand der Technik zu gewährleisten. Statt einer Anschrift ist nur der Wohnort anzugeben. Personenbezogene Daten in Internetveröffentlichungen von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 37 sind spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses, von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 72 Absatz 1 und § 77 Absatz 3 spätestens sechs Monate nach dem Ende der Wahlperiode zu löschen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind. sind; er bestimmt die Zahl der einzusetzenden Kreis- oder Stadtwahlleiter und ihre örtliche Zuständigkeit.
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind. sind; er bestimmt die Zahl der einzusetzenden Kreis- oder Stadtwahlleiter und ihre örtliche Zuständigkeit.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 575 - 579;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 575 - 579)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 575 - 579;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 575 - 579)


       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
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An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
...........
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  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung besteht seit (Meldedatum):    
  (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) Tag Monat Jahr    
  ..........                    
 
..........
 
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
     
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung besteht seit (Meldedatum):    
  (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) Tag Monat Jahr    
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Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
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An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
...........
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  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung besteht seit (Meldedatum):    
  (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) Tag Monat Jahr    
  ..........                    
 
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Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
     
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung besteht seit (Meldedatum):    
  (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) Tag Monat Jahr    
  ..........                    
 
..........
 
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Rückseite
der Erstausfertigung
Muster für amtliche Vermerke
1   Zuständigkeit der Gemeindebehörde    □  ja
 □  Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde
(Name der Gemeindebehörde)
Begründung
(Ort, Datum)
Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
2   Antragseingang
am (Datum)
 
    21. Tag vor der Wahl     Antragseingang
    =      □  verspätet  □  rechtzeitig
3   Status als Deutscher nachgewiesen  □  nein  □  ja
4   18. 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet  □  nein  □  ja
5   Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG  □  vorhanden  □  nicht vorhanden
   
6   Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen  
6.1 Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1)  □  nein  □  ja
6.2 oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland  □  nein  □  ja
innerhalb der letzten 25 Jahre  □  nein  □  ja
nach Vollendung des 14. Lebensjahres  □  nein  □  ja
6.3 Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar
Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen2)
 □  nein  □  ja
7   Wahlrechtsvoraussetzungen
erfüllt nach
§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG  □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG  □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG  □  nein  □  ja
8   Erledigung des Antrages
 □  Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
 □  Übersendung der Zweitausfertigung des
Antrages an den Bundeswahlleiter

am (Datum)
 
 □  Zurückweisung (s. Anlage)
1   Zuständigkeit der Gemeindebehörde    □  ja
 □  Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde
(Name der Gemeindebehörde)
Begründung
(Ort, Datum)
Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
2   Antragseingang
am (Datum)
 
    21. Tag vor der Wahl     Antragseingang
    =      □  verspätet  □  rechtzeitig
3   Status als Deutscher nachgewiesen  □  nein  □  ja
4   18. 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet  □  nein  □  ja
5   Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG  □  vorhanden  □  nicht vorhanden
   
6   Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen  
6.1 Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1)  □  nein  □  ja
6.2 oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland  □  nein  □  ja
innerhalb der letzten 25 Jahre  □  nein  □  ja
nach Vollendung des 14. Lebensjahres  □  nein  □  ja
6.3 Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar
Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen2)
 □  nein  □  ja
7   Wahlrechtsvoraussetzungen
erfüllt nach
§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG  □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG  □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG  □  nein  □  ja
8   Erledigung des Antrages
 □  Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
 □  Übersendung der Zweitausfertigung des
Antrages an den Bundeswahlleiter

am (Datum)
 
 □  Zurückweisung (s. Anlage)
Rückseite der
Zweitausfertigung
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Postfach 17 03 77
53029 Bonn
     
  Vom Antragsteller nicht abzusenden.
Wird von der Gemeindebehörde übersandt.
   
Betreff: Register nach § 17 Absatz 6 EuWO
Name und Anschrift der Gemeindebehörde:
..........
Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
..........
Ort, Datum
Im Auftrag
..........
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undseit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt sofern sie
entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe hierzu die Erläuterung unter ) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, wobei nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mitzählt.
oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter . .
  Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) für Rückkehrer eingetragen.
Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich.
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet.
Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort).
Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland 2) 1) ) und Zypern. gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“
(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).
  Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).
Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.
Angaben nur für  ein Dokument erforderlich.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
1.
1.
) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“
die deutsche Staatsangehörigkeit oder
2.
2.
als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen.
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
. Das Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz zählt auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Zypern. Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden2) ) und Zypern.
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter Absatz 2.
Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1)1)
  In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden.
  Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die bei den anderen Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien;
sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Europawahl mehrfach beteiligen würde.
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vergleiche im Übrigen die Erläuterungen unter .
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undseit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt sofern sie
entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe hierzu die Erläuterung unter ) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, wobei nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mitzählt.
oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter . .
  Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) für Rückkehrer eingetragen.
Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich.
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet.
Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort).
Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland 2) 1) ) und Zypern. gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“
(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).
  Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).
Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.
Angaben nur für  ein Dokument erforderlich.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
1.
1.
) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“
die deutsche Staatsangehörigkeit oder
2.
2.
als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen.
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
. Das Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz zählt auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Zypern. Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden2) ) und Zypern.
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter Absatz 2.
Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1)1)
  In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden.
  Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die bei den anderen Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien;
sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Europawahl mehrfach beteiligen würde.
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vergleiche im Übrigen die Erläuterungen unter .
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen nach § 6 Absatz 2 Europawahlgesetz bleibt unberührt.
1)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten.
2)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen nach § 6 Absatz 2 Europawahlgesetz bleibt unberührt.
1)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten.
2)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2258 - 2563;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck-
oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-
nummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
..........
..........
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
 
       
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck-
oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-
nummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
..........
..........
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
 
       
     
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland)
 
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 
 □  Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.  
 □  Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:
(Straße, Hausnummer) ..........
(Postleitzahl, Ort, Staat) ..........
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
     
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland)
 
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 
 □  Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.  
 □  Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:
(Straße, Hausnummer) ..........
(Postleitzahl, Ort, Staat) ..........
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Rückseite
der Erstausfertigung
Muster für amtliche Vermerke
1   Zuständigkeit der Gemeindebehörde    □  ja
 □  Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde
(Gemeindebehörde)

Begründung

(Ort, Datum)

Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
2   Antragseingang

 
  am (Datum) 21. Tag vor der Wahl   Antragseingang
    =    □  verspätet  □  rechtzeitig
3   Status als Deutscher nachgewiesen

 □  nein  □  ja
4   18. 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet

 □  nein  □  ja
5   Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG  □  vorhanden  □  nicht vorhanden
       
6   Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen  
6.1 Am Wahltag seit mindestens drei Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1)  □  nein  □  ja
6.2 oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland2)  □  nein  □  ja
innerhalb der letzten 25 Jahre  □  nein  □  ja
nach Vollendung des 14. Lebensjahres  □  nein  □  ja
6.3 oder Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen  □  nein  □  ja
7 Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach

         
  § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG

 □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG

 □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG

 □  nein  □  ja
8   Erledigung des Antrages
 □  Eintragung in das Wählerverzeichnis

Bezeichnung des Wahlbezirks
 □ Erteilung des Wahlscheines

Wahlscheinnummer
 □ Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis

 □  Absendung des Wahlscheines und der
     Briefwahlunterlagen per Luftpost

      am (Datum)

 □  Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an
      den Bundeswahlleiter

      am (Datum)
 □  Zurückweisung (siehe Anlage)
1   Zuständigkeit der Gemeindebehörde    □  ja
 □  Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde
(Gemeindebehörde)

Begründung

(Ort, Datum)

Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
2   Antragseingang

 
  am (Datum) 21. Tag vor der Wahl   Antragseingang
    =    □  verspätet  □  rechtzeitig
3   Status als Deutscher nachgewiesen

 □  nein  □  ja
4   18. 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet

 □  nein  □  ja
5   Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG  □  vorhanden  □  nicht vorhanden
       
6   Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen  
6.1 Am Wahltag seit mindestens drei Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1)  □  nein  □  ja
6.2 oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland2)  □  nein  □  ja
innerhalb der letzten 25 Jahre  □  nein  □  ja
nach Vollendung des 14. Lebensjahres  □  nein  □  ja
6.3 oder Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen  □  nein  □  ja
7 Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach

         
  § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG

 □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG

 □  nein  □  ja
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG

 □  nein  □  ja
8   Erledigung des Antrages
 □  Eintragung in das Wählerverzeichnis

Bezeichnung des Wahlbezirks
 □ Erteilung des Wahlscheines

Wahlscheinnummer
 □ Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis

 □  Absendung des Wahlscheines und der
     Briefwahlunterlagen per Luftpost

      am (Datum)

 □  Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an
      den Bundeswahlleiter

      am (Datum)
 □  Zurückweisung (siehe Anlage)
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck-
oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-
nummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
..........
..........
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
 
       
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck-
oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-
nummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 
 
..........
..........
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
 
       
     
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland)
 
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 
 □  Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.  
 □  Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:
(Straße, Hausnummer) ..........
(Postleitzahl, Ort, Staat) ..........
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     
     
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
 
  Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war,
 □  ist unverändert     □  lautete damals:
 
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr E-Mail: (für Rückfragen)  
               
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland)
 
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
  vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
 
Ich bin im Besitz eines
 □  Personalausweises
 □  Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
 
von (ausstellende Behörde)
   
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
 □  Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.  
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet. oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)
oder
 
 □  Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. oder  □  Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1)1)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.
 
 □  Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.  
  Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.
 
 □  Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.  
 □  Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:
(Straße, Hausnummer) ..........
(Postleitzahl, Ort, Staat) ..........
 

..........
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
     

Vom Antragsteller nicht absenden.
Wird von der Gemeindebehörde übersandt
  Rückseite
der Zweitausfertigung
   
     
     
     
     
      Datenerfassungsstelle für den
      Bundeswahlleiter
      Statistisches Bundesamt
      Zweigstelle Bonn
      Postfach 170377

      53029 Bonn
   
     
 
 
Betr.: Register nach § 17 Abs. 5 EuWO
 
Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
     
Name und Anschrift der Gemeindebehörde sowie Bundesland, bei kreisangehörigen Gemeinden auch der Name des Kreises
     
     
     
     
     
     
Ort, Datum
   
     
     
     
Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde
   
     
     
i. A.
   
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
Wahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den Antrag nicht stellen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus
 Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undseit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
 Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe hierzu die Erläuterung unter ) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, wobei auf die Dreimonatsfrist ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet wird,
oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.1) Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter .
 Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt.
 Im Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland1) ist zu beachten:1) ist zu beachten:
Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland 2) 1) ) und Zypern. fortgezogen ist, muss seine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland1) fortgezogen ist, muss seine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wer erst nach dem 42. Tage vor der Wahl fortzieht, d. h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen Antrag nicht zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde.
 Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland leben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) .1).
 Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.
 Für Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung (EuWO).
Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).
Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.
 Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“
(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).
 Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.
Angaben nur für  ein Dokument erforderlich.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
1.
1.
) ist zu beachten:
die deutsche Staatsangehörigkeit oder
2.
2.
als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
 besitzen.
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern.Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden2) ) und Zypern.
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter Absatz 2.
 Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1)1)
 In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden.
 Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien;
sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
 Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen.
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde.
Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen, in dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen.
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter .
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
Wahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den Antrag nicht stellen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus
 Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undseit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
 Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe hierzu die Erläuterung unter ) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, wobei auf die Dreimonatsfrist ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet wird,
oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.1) Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter .
 Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt.
 Im Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland1) ist zu beachten:1) ist zu beachten:
Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland 2) 1) ) und Zypern. fortgezogen ist, muss seine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland1) fortgezogen ist, muss seine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wer erst nach dem 42. Tage vor der Wahl fortzieht, d. h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen Antrag nicht zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde.
 Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland leben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) .1).
 Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.
 Für Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung (EuWO).
Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).
Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.
 Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“
(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).
 Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.
Angaben nur für  ein Dokument erforderlich.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
1.
1.
) ist zu beachten:
die deutsche Staatsangehörigkeit oder
2.
2.
als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
 besitzen.
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern.Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden2) ) und Zypern.
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter Absatz 2.
 Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1)1)
 In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden.
 Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien;
sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
 Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen.
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde.
Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen, in dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen.
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter .
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit.
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten.
1)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
2)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit.
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2564 - 2566;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 

Der Antrag muss der Gemeindebehörde im Original zugehen!
 
..................................................................................................

..................................................................................................
 
       
       
An die Gemeindebehörde   Bitte
füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden,
das Zutreffende ankreuzen 

Der Antrag muss der Gemeindebehörde im Original zugehen!
 
..................................................................................................

..................................................................................................
 
       
       
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
                 Geschlecht    
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr Geburtsort  
               
Ich bin im Besitz eines Ausweis-Nummer  
   □  gültigen Identitätsausweises ausgestellt am von (ausstellende Behörde)  
   □  Reisepasses zuletzt verlängert am von (ausstellende Behörde)  
  E-Mail (für Rückfragen)

 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union

 
Meine derzeitige (Haupt-) Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

..............................................................................................................................................................................................................................................................................................
 
Vor meinem Fortzug war ich zuletzt im Herkunftsmitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis
folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen
 
  vom

bis Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/Wahlkreis  
  und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)

nach (Ort, Staat)  
Für den Herkunftsmitgliedstaat erforderliche zusätzliche Angaben  
 

 
 

 
 

 
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet.   oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
      Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.*)
 
 □  Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil
      und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament
      in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.
 
 □  Mir ist bekannt, dass ich bei künftigen Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments von Amts wegen in das
      Wählerverzeichnis eingetragen werde, wenn dieser Antrag zur Eintragung geführt hat und die sonstigen wahlrechtlichen
      Voraussetzungen vorliegen.
 
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.

Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen beziehungsweise die Gemeindebehörde entsprechend informieren und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag dieser Europawahl oder einer künftigen Europawahl nicht mehr Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein sollte, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte oder in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben oder keinen sonstigen Aufenthalt mehr haben sollte.
 
 
..............................................................................................................................................................................................................................................................................................
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.

..............................................................................................................................................................................................................................................................................................
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
       
       
  Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
                 Geschlecht    
  Geburtsdatum Tag Monat Jahr Geburtsort  
               
Ich bin im Besitz eines Ausweis-Nummer  
   □  gültigen Identitätsausweises ausgestellt am von (ausstellende Behörde)  
   □  Reisepasses zuletzt verlängert am von (ausstellende Behörde)  
  E-Mail (für Rückfragen)

 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:  
Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union

 
Meine derzeitige (Haupt-) Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

..............................................................................................................................................................................................................................................................................................
 
Vor meinem Fortzug war ich zuletzt im Herkunftsmitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis
folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen
 
  vom

bis Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/Wahlkreis  
  und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)

nach (Ort, Staat)  
Für den Herkunftsmitgliedstaat erforderliche zusätzliche Angaben  
 

 
 

 
 

 
   □  Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet.   oder  □  Ich werde das 18. 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.  
 □  Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen.  
 □  Ich werde am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
      Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.*)
 
 □  Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil
      und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament
      in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.
 
 □  Mir ist bekannt, dass ich bei künftigen Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments von Amts wegen in das
      Wählerverzeichnis eingetragen werde, wenn dieser Antrag zur Eintragung geführt hat und die sonstigen wahlrechtlichen
      Voraussetzungen vorliegen.
 
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.

Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen beziehungsweise die Gemeindebehörde entsprechend informieren und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag dieser Europawahl oder einer künftigen Europawahl nicht mehr Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein sollte, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte oder in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben oder keinen sonstigen Aufenthalt mehr haben sollte.
 
 
..............................................................................................................................................................................................................................................................................................
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
 
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.

..............................................................................................................................................................................................................................................................................................
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
 
       
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
     
Rückseite

Muster für amtliche Vermerke
1. Zuständigkeit der Gemeindebehörde   ja   nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde:
 
Gemeindebehörde
               
               
 
Begründung
               
               
               
               
 
Ort, Datum
 
Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde
               
               
      i. A.        
2.
Antragseingang am (Datum)
21. Tag vor der Wahl (Datum)
=
Antragseingang

verspätet

rechtzeitig
 
               
3. Status als Unionsbürger achgewiesen   nein ja  
               
4. 18. 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet   nein ja  
               
5. Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
nein ja  
  Am Wahltag mindestens dreimonatige ununterbrochene Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.*) nein ja  
           vorhanden  nicht vorhanden  
6. Wahlausschlussgrund § 6a Abs. 2 Nr. 1 EuWG      
               
               
         
   Falls nicht vorhanden, Übersendung des einheitlichen Formulars für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten an den Bundeswahlleiter.
               
   Falls nicht vorhanden, aber bei Bestehen von Zweifeln hinsichtlich eines Wahlausschlussgrundes im Herkunftsmitgliedstaat (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG)
               
  Nach Rückmeldung aus dem Herkunftsmitgliedstaat
Wahlausschlussgrund nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG

 vorhanden

 nicht vorhanden
   
               
7. Erledigung des Antrages          
               
  Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
  Erteilung des Wahlscheins
Wahlscheinnummer
  Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis
  Zurückweisung (s. Anlage)
               
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
     
Rückseite

Muster für amtliche Vermerke
1. Zuständigkeit der Gemeindebehörde   ja   nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde:
 
Gemeindebehörde
               
               
 
Begründung
               
               
               
               
 
Ort, Datum
 
Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde
               
               
      i. A.        
2.
Antragseingang am (Datum)
21. Tag vor der Wahl (Datum)
=
Antragseingang

verspätet

rechtzeitig
 
               
3. Status als Unionsbürger achgewiesen   nein ja  
               
4. 18. 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet   nein ja  
               
5. Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland
nein ja  
  Am Wahltag mindestens dreimonatige ununterbrochene Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.*) nein ja  
           vorhanden  nicht vorhanden  
6. Wahlausschlussgrund § 6a Abs. 2 Nr. 1 EuWG      
               
               
         
   Falls nicht vorhanden, Übersendung des einheitlichen Formulars für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten an den Bundeswahlleiter.
               
   Falls nicht vorhanden, aber bei Bestehen von Zweifeln hinsichtlich eines Wahlausschlussgrundes im Herkunftsmitgliedstaat (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG)
               
  Nach Rückmeldung aus dem Herkunftsmitgliedstaat
Wahlausschlussgrund nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG

 vorhanden

 nicht vorhanden
   
               
7. Erledigung des Antrages          
               
  Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
  Erteilung des Wahlscheins
Wahlscheinnummer
  Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis
  Zurückweisung (s. Anlage)
               
noch Anlage 2A
(zu § 17a Absatz 2)


Der Antrag darf nur von wahlberechtigten Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind), ausgefüllt werden.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
 Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
 Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet.
 Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde unterschrieben im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden.
 Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger bereits auf seinen Antrag hin bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist bei künftigen Wahlen ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der Unionsbürger bis zum 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde beantragt, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist – bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeindebehörde.
 Für Unionsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, und für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 17a Absatz 3 der Europawahlordnung (EuWO).
Angaben nur für  ein Dokument erforderlich.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zu diesem oder einem künftigen Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag zurückgenommen bzw. die Gemeindebehörde hierüber unterrichtet werden.
Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union.
Unionsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, siehe unter genannten Absatz 2.
Anzugeben ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/der Wahlkreis des Herkunftsmitgliedstaates, in deren/dessen Wählerverzeichnis oder, sofern ein solches nicht geführt wird, in deren/dessen Melderegister der Unionsbürger gegebenenfalls zuletzt eingetragen war, und wann der Herkunftsmitgliedstaat wohin verlassen wurde.
Nach Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG tauschen die Mitgliedstaaten untereinander die Informationen aus, die notwendig sind, um eine mehrfache Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern. Hierfür übermittelt der Bundeswahlleiter auf der Grundlage dieses Antrags dem Herkunftsmitgliedstaat die Informationen über dessen Staatsangehörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, damit der Herkunftsmitgliedstaat geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe treffen kann. Einige Mitgliedstaaten benötigen hierfür besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen.
 Folgende besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich:
 Belgien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Bulgarien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); bulgarische zehnstellige persönliche Identifikationsnummer
 Dänemark: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Estland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Finnland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Frankreich: keine
 Griechenland: Name des Vaters und der Mutter
 Irland: keine
 Italien: keine
 Kroatien: keine
 Lettland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Litauen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Luxemburg: keine
 Malta: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Niederlande: keine
 Österreich: keine
 Polen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); Name des Vaters und der Mutter
 Portugal: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); Wahlnummer; Name des Vaters und der Mutter
 Rumänien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Schweden: schwedische zwölfstellige persönliche Registrierungsnummer
 Slowakei: keine
 Slowenien: slowenische dreizehnstellige persönliche Identifikationsnummer
 Spanien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); zweiter Nachname
 Tschechische Republik: keine
 Ungarn: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Vereinigtes Königreich: keine
(Dies entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Europawahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden .)
  Zypern: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); Wahlnummer
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) und Zypern.
 Die Voraussetzung ist auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt.
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. Die Gemeindebehörde unterrichtet den Bundeswahlleiter über die Eintragung eines Unionsbürgers in das Wählerverzeichnis, der diese Information an die zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates weiterleitet, damit ggf. eine Stimmabgabe dieses Unionsbürgers in mehreren Mitgliedstaaten verhindert werden kann.
Eine Eintragung von Amts wegen bei künftigen Europawahlen erfolgt nach Maßgabe von § 17b der Europawahlordnung (EuWO). Unionsbürger können bei Wahlen zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter .
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
Der Antrag darf nur von wahlberechtigten Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind), ausgefüllt werden.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
 Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
 Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet.
 Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde unterschrieben im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden.
 Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger bereits auf seinen Antrag hin bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist bei künftigen Wahlen ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der Unionsbürger bis zum 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde beantragt, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist – bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeindebehörde.
 Für Unionsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, und für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 17a Absatz 3 der Europawahlordnung (EuWO).
Angaben nur für  ein Dokument erforderlich.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zu diesem oder einem künftigen Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag zurückgenommen bzw. die Gemeindebehörde hierüber unterrichtet werden.
Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union.
Unionsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, siehe unter genannten Absatz 2.
Anzugeben ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/der Wahlkreis des Herkunftsmitgliedstaates, in deren/dessen Wählerverzeichnis oder, sofern ein solches nicht geführt wird, in deren/dessen Melderegister der Unionsbürger gegebenenfalls zuletzt eingetragen war, und wann der Herkunftsmitgliedstaat wohin verlassen wurde.
Nach Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG tauschen die Mitgliedstaaten untereinander die Informationen aus, die notwendig sind, um eine mehrfache Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern. Hierfür übermittelt der Bundeswahlleiter auf der Grundlage dieses Antrags dem Herkunftsmitgliedstaat die Informationen über dessen Staatsangehörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, damit der Herkunftsmitgliedstaat geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe treffen kann. Einige Mitgliedstaaten benötigen hierfür besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen.
 Folgende besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich:
 Belgien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Bulgarien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); bulgarische zehnstellige persönliche Identifikationsnummer
 Dänemark: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Estland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Finnland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Frankreich: keine
 Griechenland: Name des Vaters und der Mutter
 Irland: keine
 Italien: keine
 Kroatien: keine
 Lettland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Litauen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Luxemburg: keine
 Malta: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Niederlande: keine
 Österreich: keine
 Polen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); Name des Vaters und der Mutter
 Portugal: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); Wahlnummer; Name des Vaters und der Mutter
 Rumänien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Schweden: schwedische zwölfstellige persönliche Registrierungsnummer
 Slowakei: keine
 Slowenien: slowenische dreizehnstellige persönliche Identifikationsnummer
 Spanien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); zweiter Nachname
 Tschechische Republik: keine
 Ungarn: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch)
 Vereinigtes Königreich: keine
(Dies entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Europawahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden .)
  Zypern: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter identisch); Wahlnummer
Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) und Zypern.
 Die Voraussetzung ist auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt.
Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. Die Gemeindebehörde unterrichtet den Bundeswahlleiter über die Eintragung eines Unionsbürgers in das Wählerverzeichnis, der diese Information an die zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates weiterleitet, damit ggf. eine Stimmabgabe dieses Unionsbürgers in mehreren Mitgliedstaaten verhindert werden kann.
Eine Eintragung von Amts wegen bei künftigen Europawahlen erfolgt nach Maßgabe von § 17b der Europawahlordnung (EuWO). Unionsbürger können bei Wahlen zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter .
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
*)
Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
*)
Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2571 - 2573;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2571 - 2573)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2571 - 2573;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2571 - 2573)
Bitte
- füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus,
- beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern ( ),
- das Zutreffende ankreuzen bzw. ausfüllen. bei Versand des Antrags diesen ausschließlich per Post versenden,
- das Zutreffende ankreuzen bzw. ausfüllen.
   
                         
                         
                         

(1)

An die
Gemeindebehörde
     
 

        Antrag für Unionsbürger, Unionsbürgerinnen nicht
und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt
Wählerverzeichnis geführt zu werden


 
 
                         
                         
                         
                         
(2) Ich beantrage, gemäß § 17b Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
(3)
Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen



 
Geburtsdatum
 
Tag
Monat
Jahr
Geburtsort
 
                     
                       

(4)

Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer
                         
             
ausgestellt am
von (ausstellende Behörde)
    gültigen
    Identitätsausweises
         
             
zuletzt verlängert am
von (ausstellende Behörde)
 
    Reisepasses        

(5)
Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union
 
 
(6)
Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) ist in der Bundesrepublik Deutschland
 
 
(7) Mir ist bekannt, dass dieser Antrag für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament gilt. Um erneut an einer Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen zu können, muss ich als Unionsbürger einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
 
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)
 
 
Bitte
- füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus,
- beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern ( ),
- das Zutreffende ankreuzen bzw. ausfüllen. bei Versand des Antrags diesen ausschließlich per Post versenden,
- das Zutreffende ankreuzen bzw. ausfüllen.
   
                         
                         
                         

(1)

An die
Gemeindebehörde
     
 

        Antrag für Unionsbürger, Unionsbürgerinnen nicht
und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt
Wählerverzeichnis geführt zu werden


 
 
                         
                         
                         
                         
(2) Ich beantrage, gemäß § 17b Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
(3)
Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen



 
Geburtsdatum
 
Tag
Monat
Jahr
Geburtsort
 
                     
                       

(4)

Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer
                         
             
ausgestellt am
von (ausstellende Behörde)
    gültigen
    Identitätsausweises
         
             
zuletzt verlängert am
von (ausstellende Behörde)
 
    Reisepasses        

(5)
Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union
 
 
(6)
Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) ist in der Bundesrepublik Deutschland
 
 
(7) Mir ist bekannt, dass dieser Antrag für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament gilt. Um erneut an einer Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen zu können, muss ich als Unionsbürger einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
 
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)
 
 
                        Rückseite
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
 
Muster für amtliche Vermerke
                         
1. Zuständigkeit der Gemeindebehörde        Ja    Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde:
 
Gemeindebehörde
 
 
 
Begründung
 
 
 
 
 
Ort, Datum
Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde
                         
                         
                  i. A.      
2.
Antragseingang am (Datum)
21. Tag vor der Wahl
=
Antragseingang

   verspätet   

   rechtzeitig
3. Status als Unionsbürger nachgewiesen    nein    ja
4. Erledigung des Antrages, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
     Streichung aus dem bereits erstellten Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
     oder    
     Nichtaufnahme in das Wählerverzeichnis    
     Zurückweisung (siehe Anlage)
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
                         
noch Anlage 2C
(zu § 17b Abs. 2)



Merkblatt
zu dem Antrag für Unionsbürger,
nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
   
Der Antrag ist nur zu stellen von wahlberechtigten Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind) und die für die Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
   
(1) Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist - bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeinde.
  Für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 15 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO).
   
(2) Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
  Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, wenn sie auf Grund eines zuvor gestellten förmlichen Antrages in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. In das Wählerverzeichnis sind sie bei künftigen Wahlen von Amts wegen einzutragen. Sie können bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde schriftlich auf förmlichen Antrag (amtliches Formular) beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
  Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden.
   
(4) Angaben nur für ein Dokument erforderlich.
   
(5) Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union.
   
(7) Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Antragsteller, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag selbst auszufüllen und abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 586;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 586)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 586;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 586)


Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin4)4)
         
    Wahlbenachrichtigung
für die Wahl zum Europäischen Parlament2)
        Freimachungs-
vermerk7)
 
   
Wahltag: Sonntag, der …………………………7), Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr7) , Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
         
           
                     
  Wahlraum4)4)
Schulgebäude Agnesstraße 1
53225 Bonn
barrierefrei/nicht barrierefrei5)
Wahlbezirk/
Nummer im Wählerverzeichnis
316/00345
    ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei
Unzustellbarkeit und Umzug 8)
 
  Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………,
zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / …………………6)
Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.html
         
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,        
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.     3)  Herrn/Frau
..........7)
..........
..........
 
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.     
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens ……………… 7) , 12.00 Uhr.Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.         
Mit freundlichen Grüßen            
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
             
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin4)4)
         
    Wahlbenachrichtigung
für die Wahl zum Europäischen Parlament2)
        Freimachungs-
vermerk7)
 
   
Wahltag: Sonntag, der …………………………7), Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr7) , Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
         
           
                     
  Wahlraum4)4)
Schulgebäude Agnesstraße 1
53225 Bonn
barrierefrei/nicht barrierefrei5)
Wahlbezirk/
Nummer im Wählerverzeichnis
316/00345
    ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei
Unzustellbarkeit und Umzug 8)
 
  Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………,
zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / …………………6)
Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.html
         
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,        
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.     3)  Herrn/Frau
..........7)
..........
..........
 
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.     
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens ……………… 7) , 12.00 Uhr.Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.         
Mit freundlichen Grüßen            
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
             
1)
Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den Wahlscheinantrag (Anlage 4) aufzudrucken.
2)
Muster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- und Kommunalwahlen verwendet werden.
3)
Die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahlbezirks können in die Anschrift aufgenommen werden.
4)
Bei Verwendung des Kartenformats sind Absender- und Wahlraumadresse im oberen Drittel der Wahlbenachrichtigung zu positionieren, um maschinelle Falschauslesungen durch den Postdienstleister zu vermeiden.
5)
Für jeden Wahlraum ist – ggf. durch Piktogramm – eine Angabe zur Barrierefreiheit anzufügen.
6)
Z. B. bundesweite Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, DBSV
7)
Wird von der Gemeindebehörde beim Druck der Wahlbenachrichtigungen eingesetzt.
8)
Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung bei Unzustellbarkeit und die Nachsendung der Wahlbenachrichtigung bei Umzug des Wahlberechtigten mit Mitteilung der neuen Anschrift an die Gemeindebehörde (früher Vorausverfügung), ist durch die Beauftragung eines entsprechenden Versendungsprodukts beim jeweiligen Postdienstleister möglich. Die genaue Formulierung der Weisung ist von der Gemeindebehörde in Absprache mit dem jeweiligen Postdienstleister einzutragen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 587;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 587)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 587;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 587)


Rückseite der Wahlbenachrichtigung ..........
Wahlscheinantrag1)
(Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben
oder bei Postversand im frankierten Umschlag absenden)
     
 Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden.Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen. Für amtliche
Vermerke
An die
Gemeindebehörde2) ..........
..........
..........
..........
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
für die umseitig angegebene Wahl2)für die umseitig angegebene Wahl2)..........
für die umseitig angegebene Wahl2)..........
(Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift)
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins3)
 □  für mich 
□  als Vertreter für nebenstehend genannte Person.
Eine schriftliche Vollmacht
oder beglaubigte Abschrift zum Nachweis meiner Berechtigung
zur Antragstellung füge ich
diesem Antrag bei.4)
Die Vollmacht kann mit diesem Formular erteilt werden (siehe erstes Kästchen unten).
Familienname: ..........
Vornamen: ..........
Geburtsdatum: ..........
Anschrift: ..........
..........
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)
 □  soll an meine obige Anschrift geschickt werden.
 □  soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden:
..........
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat)
 □  wird abgeholt.
 ..........
(Datum)        (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten)
 
 Vollmacht des Wahlberechtigten 
 Ich bevollmächtige3)Ich bevollmächtige3) 
  □  zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins 
  □  zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen 
 ..........
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
 Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. 
 
..........
(Datum)
(Unterschrift des Wahlberechtigten) 
 
   
 Erklärung des Bevollmächtigten
(nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen)
 
 Hiermit versichere ich ..........

......................................
(Name, Vorname)
 
 dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen. 
 
..........
(Datum)
(Unterschrift des Bevollmächtigten) 
 
 
1)
Muster für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
2)
Angaben sind von der Gemeinde voreinzutragen.
3)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
4)
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 26 Absatz 3 Europawahlordnung).
 
Rückseite der Wahlbenachrichtigung ..........
Wahlscheinantrag1)
(Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben
oder bei Postversand im frankierten Umschlag absenden)
     
 Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden.Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen. Für amtliche
Vermerke
An die
Gemeindebehörde2) ..........
..........
..........
..........
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
für die umseitig angegebene Wahl2)für die umseitig angegebene Wahl2)..........
für die umseitig angegebene Wahl2)..........
(Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift)
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins3)
 □  für mich 
□  als Vertreter für nebenstehend genannte Person.
Eine schriftliche Vollmacht
oder beglaubigte Abschrift zum Nachweis meiner Berechtigung
zur Antragstellung füge ich
diesem Antrag bei.4)
Die Vollmacht kann mit diesem Formular erteilt werden (siehe erstes Kästchen unten).
Familienname: ..........
Vornamen: ..........
Geburtsdatum: ..........
Anschrift: ..........
..........
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)
 □  soll an meine obige Anschrift geschickt werden.
 □  soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden:
..........
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat)
 □  wird abgeholt.
 ..........
(Datum)        (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten)
 
 Vollmacht des Wahlberechtigten 
 Ich bevollmächtige3)Ich bevollmächtige3) 
  □  zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins 
  □  zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen 
 ..........
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 
 Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. 
 
..........
(Datum)
(Unterschrift des Wahlberechtigten) 
 
   
 Erklärung des Bevollmächtigten
(nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen)
 
 Hiermit versichere ich ..........

......................................
(Name, Vorname)
 
 dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen. 
 
..........
(Datum)
(Unterschrift des Bevollmächtigten) 
 
 
1)
Muster für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
2)
Angaben sind von der Gemeinde voreinzutragen.
3)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
4)
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 26 Absatz 3 Europawahlordnung).
 
1)
Muster für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
2)
Angaben sind von der Gemeinde voreinzutragen.
3)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
4)
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 26 Absatz 3 Europawahlordnung).

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2577 - 2578;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen

       
für die Wahl zum Europäischen Parlament am  
Datum


 
                 
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde - die Wahlbezirke der  
                 
 
Gemeinde


         
  wird in der Zeit vom
20. Tag vor der Wahl


bis
16. Tag vor der Wahl


 
  während der allgemeinen Öffnungszeiten1)        
 
Ort der Einsichtnahme2)


                 
  für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
  Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.3)
  Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
                 
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag
                 
  vor der Wahl, spätestens am  
16. Tag vor der Wahl


bis   Uhr, bei der Gemeindebehörde4)
 
Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr.


         
  Einspruch einlegen.          
                 
  Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
                 
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
21. Tag vor der Wahl


  eine Wahlbenachrichtigung.      
  Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
  Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
                 
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis/der kreisfreien Stadt
 
Name


                 
    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises/dieser kreisfreien Stadt
    oder          
    durch Briefwahl
  teilnehmen.          
                 
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
  5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
      bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der
                 
      Europawahlordnung bis zum  
21. Tag vor der Wahl


     
      oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung
                 
      bis zum
16. Tag vor der Wahl


versäumt hat,    
                 
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
                 
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
                 
  Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
                 
 
2. Tag vor der Wahl


                                                  , 18.00 Uhr
, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
                 
  Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
  Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
  Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
  Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                 
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
  - einen amtlichen Stimmzettel,
  - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  - ein Merkblatt für die Briefwahl.
                 
  Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
 
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
                 
  Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von ........ 4) unentgeltlich befördert.
                 
Ort, Datum
   
Die Gemeindebehörde
 
                 
                 
                 
_________________
1)
Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben.
2)
Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen eingerichtet sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben.
3)
Nichtzutreffendes streichen.
4)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen

       
für die Wahl zum Europäischen Parlament am  
Datum


 
                 
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde - die Wahlbezirke der  
                 
 
Gemeinde


         
  wird in der Zeit vom
20. Tag vor der Wahl


bis
16. Tag vor der Wahl


 
  während der allgemeinen Öffnungszeiten1)        
 
Ort der Einsichtnahme2)


                 
  für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
  Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.3)
  Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
                 
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag
                 
  vor der Wahl, spätestens am  
16. Tag vor der Wahl


bis   Uhr, bei der Gemeindebehörde4)
 
Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr.


         
  Einspruch einlegen.          
                 
  Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
                 
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
21. Tag vor der Wahl


  eine Wahlbenachrichtigung.      
  Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
  Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
                 
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis/der kreisfreien Stadt
 
Name


                 
    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises/dieser kreisfreien Stadt
    oder          
    durch Briefwahl
  teilnehmen.          
                 
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
  5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
      bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der
                 
      Europawahlordnung bis zum  
21. Tag vor der Wahl


     
      oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung
                 
      bis zum
16. Tag vor der Wahl


versäumt hat,    
                 
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
                 
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
                 
  Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
                 
 
2. Tag vor der Wahl


                                                  , 18.00 Uhr
, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
                 
  Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
  Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
  Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
  Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                 
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
  - einen amtlichen Stimmzettel,
  - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  - ein Merkblatt für die Briefwahl.
                 
  Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
 
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
                 
  Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von ........ 4) unentgeltlich befördert.
                 
Ort, Datum
   
Die Gemeindebehörde
 
                 
                 
                 
_________________
1)
Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben.
2)
Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen eingerichtet sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben.
3)
Nichtzutreffendes streichen.
4)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
_________________
1)
Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2580;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


 Datum
Am ............................................................................... findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1.
die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
2.
das 18. 16. Lebensjahr vollendet haben,
3.
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1) __________ eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1) eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
4.
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5.
in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem ... (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag
1.
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3.
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

Ort, Datum .........................................Bezeichnung des Bundes- oder des Kreis- oder Stadtwahlleiters .....................................................

__________
1)
Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2580;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


 Datum
Am ............................................................................... findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1.
die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
2.
das 18. 16. Lebensjahr vollendet haben,
3.
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1) __________ eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1) eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
4.
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5.
in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem ... (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag
1.
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3.
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

Ort, Datum .........................................Bezeichnung des Bundes- oder des Kreis- oder Stadtwahlleiters .....................................................

__________
1)
Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
1)
__________
Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl*)Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl *) (DIN C6) blau
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl*)Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl *) (DIN C6) blau
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.
Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl
Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.
*)
Bei zeitgleichen Landtags- oder Kommunalwahlen können auf der Vorderseite des Stimmzettelumschlags nach dem Wort „Briefwahl“ die Wörter „bei der Europawahl“ angefügt werden.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
(etwa 12 x 17,6 cm) hellrot (maschinenlesbar) 7)
(etwa 12 x 17,6 cm) hellrot (maschinenlesbar) 7)
             
 
Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort)
       
         
unentgeltlich Unentgeltliche
Beförderung in
ausschließlich Deutschland
innerhalb der durch ...
Bundesrepublik
Deutschland
bei Versendung
durch ... 2)


 
           
           
           
 
Wahlschein-Nr.
Wahlbezirk
1)    
             
             
             
             
             
        Wahlbrief    
        An  
        ....................................................... 3)  
        ....................................................... 4)  
        ....................................................... 5)  
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
 
Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort)
       
         
unentgeltlich Unentgeltliche
Beförderung in
ausschließlich Deutschland
innerhalb der durch ...
Bundesrepublik
Deutschland
bei Versendung
durch ... 2)


 
           
           
           
 
Wahlschein-Nr.
Wahlbezirk
1)    
             
             
             
             
             
        Wahlbrief    
        An  
        ....................................................... 3)  
        ....................................................... 4)  
        ....................................................... 5)  
             
             
             
             
             
             
             
             
             
Rückseite des Wahlbriefumschlags
     
  In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen  
  1. den Wahlschein  
    und    
  2. den verschlossenen blauen weißen  
    Stimmzettelumschlag mit dem darin  
    befindlichen Stimmzettel.  
     
  Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.  
 
 
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort 6) abgegeben werden.
Die Versendung durch .............. 2) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
     
  In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen  
  1. den Wahlschein  
    und    
  2. den verschlossenen blauen weißen  
    Stimmzettelumschlag mit dem darin  
    befindlichen Stimmzettel.  
     
  Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.  
 
 
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort 6) abgegeben werden.
Die Versendung durch .............. 2) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         

1)
Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.
2)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle das amtlich bekannt gemachte Postunternehmen einzusetzen.
3)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 59 Abs. 2 EuWO einzusetzen.
4)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.
5)
Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.
6)
Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).
7)
Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:
1.
Papierflächengewicht: mindestens 70g/qm
2.
Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
3.
Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.
1)
Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.
2)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle das amtlich bekannt gemachte Postunternehmen einzusetzen.
3)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 59 Abs. 2 EuWO einzusetzen.
4)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.
5)
Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.
6)
Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).
7)
Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:
1.
Papierflächengewicht: mindestens 70g/qm
2.
Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
3.
Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2585 - 2586;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl

Sehr geehrte Wählerin,
Sehr geehrter Wähler,

anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ..... Europäischen Parlament in dem/der auf dem Wahlschein bezeichneten
Kreis/kreisfreien Stadt:
    
1.den Wahlschein,3. den amtlichen blauen weißen Stimmzettelumschlag,
2.den amtlichen weißen Stimmzettel,4.den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

Sie können an der Wahl teilnehmen
1.
gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises - Unionsbürger: Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des/der auf dem Wahlschein bezeichneten Kreises/kreisfreien Stadt
oder
2.
gegen Einsendung des Wahlscheins an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle durch Briefwahl.
Nach § 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte nachstehende "Wichtige Hinweise für Briefwähler" und umseitigen "Wegweiser für die Briefwahl" genau beachten.

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(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2585 - 2586;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl

Sehr geehrte Wählerin,
Sehr geehrter Wähler,

anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ..... Europäischen Parlament in dem/der auf dem Wahlschein bezeichneten
Kreis/kreisfreien Stadt:
    
1.den Wahlschein,3. den amtlichen blauen weißen Stimmzettelumschlag,
2.den amtlichen weißen Stimmzettel,4.den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

Sie können an der Wahl teilnehmen
1.
gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises - Unionsbürger: Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des/der auf dem Wahlschein bezeichneten Kreises/kreisfreien Stadt
oder
2.
gegen Einsendung des Wahlscheins an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle durch Briefwahl.
Nach § 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte nachstehende "Wichtige Hinweise für Briefwähler" und umseitigen "Wegweiser für die Briefwahl" genau beachten.

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Wichtige Hinweise für Briefwähler
  
1.Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit der Unterschrift versehen ist.
  
2. Den Wahlschein nicht in den blauen weißen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
  
3.Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen.
 Ein blinder oder sehbehinderter Wahlberechtigter kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen ist die rechte obere Ecke aller Stimmzettel gelocht oder abgeschnitten. Dies dient dem richtigen Anlegen der Stimmzettelschablonen. Auskünfte zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie unter der Telefonnummer ………………
   
4.Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den ... 20 ..), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei ...*) eingeliefert werden. Die Versendung durch . . . . . . . . . . *) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland "ALLEMAGNE" oder "GERMANY" angegeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben.
  
5.Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.


*)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.


Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl Wegweiser für die Briefwahl
1.Stimmzettel persönlich ankreuzen. Sie haben eine Stimme.... (nicht darstellbare Abbildung)
2.Stimmzettel in blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben. (Die blauen Stimmzettelumschläge kommen später ungeöffnet in die Wahlurne.)... (nicht darstellbare Abbildung)
3.Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben.... (nicht darstellbare Abbildung)
4.Wahlschein zusammen mit blauem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.... (nicht darstellbare Abbildung)
5.Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert ...*) geben (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben.... (nicht darstellbare Abbildung)

Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen ist!
Wichtige Hinweise für Briefwähler
  
1.Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit der Unterschrift versehen ist.
  
2. Den Wahlschein nicht in den blauen weißen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
  
3.Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen.
 Ein blinder oder sehbehinderter Wahlberechtigter kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen ist die rechte obere Ecke aller Stimmzettel gelocht oder abgeschnitten. Dies dient dem richtigen Anlegen der Stimmzettelschablonen. Auskünfte zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie unter der Telefonnummer ………………
   
4.Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den ... 20 ..), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei ...*) eingeliefert werden. Die Versendung durch . . . . . . . . . . *) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland "ALLEMAGNE" oder "GERMANY" angegeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben.
  
5.Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.


*)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.


Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl Wegweiser für die Briefwahl
1.Stimmzettel persönlich ankreuzen. Sie haben eine Stimme.... (nicht darstellbare Abbildung)
2.Stimmzettel in blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben. (Die blauen Stimmzettelumschläge kommen später ungeöffnet in die Wahlurne.)... (nicht darstellbare Abbildung)
3.Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben.... (nicht darstellbare Abbildung)
4.Wahlschein zusammen mit blauem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.... (nicht darstellbare Abbildung)
5.Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert ...*) geben (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben.... (nicht darstellbare Abbildung)

Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen ist!
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den ... 20 ..), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei ...*) eingeliefert werden. Die Versendung durch . . . . . . . . . . *) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland "ALLEMAGNE" oder "GERMANY" angegeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben.
*)
1. Stimmzettel*) persönlich ankreuzen.
Sie habeneine Stimme.
Abbildung eines weißen Stimmzettels mit der Aufschrift „Stimmzettel, Sie haben eine Stimme“
2. Stimmzettel in weißen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
(Die weißen Stimmzettelumschläge kommen später ungeöffnet in die Wahlurne.)
Abbildung eines weißen Umschlags, in welchem ein weißer Stimmzettel mit der Aufschrift „Stimmzettel, Sie haben eine Stimme“ eingeschoben steckt
3. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben. Abbildung eines Wahlscheins mit der Aufschrift (Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament“ und darunter nach zwei gestrichelten Linien folgt die Aufschrift „Achtung! Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“
4. Wahlschein zusammen mit weißem Stimmzettelumschlag in denroten Wahlbriefumschlag stecken.
5. Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . **) geben
(außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben.
Abbildung eines rosafarbenen verschlossenen Umschlags mit der Aufschrift links oben „Ausgabestelle sowie zwei gestrichelte Linien“, rechts oben ein Frankiervermerk mit der Aufschrift „Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch“ und in der Mitte die Aufschrift „Wahlbrief An die Gemeindebehörde“ und darunter eine Linie
*)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.
*)
1. Stimmzettel*) persönlich ankreuzen.
Sie habeneine Stimme.
Abbildung eines weißen Stimmzettels mit der Aufschrift „Stimmzettel, Sie haben eine Stimme“
2. Stimmzettel in weißen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
(Die weißen Stimmzettelumschläge kommen später ungeöffnet in die Wahlurne.)
Abbildung eines weißen Umschlags, in welchem ein weißer Stimmzettel mit der Aufschrift „Stimmzettel, Sie haben eine Stimme“ eingeschoben steckt
3. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben. Abbildung eines Wahlscheins mit der Aufschrift (Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament“ und darunter nach zwei gestrichelten Linien folgt die Aufschrift „Achtung! Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“
4. Wahlschein zusammen mit weißem Stimmzettelumschlag in denroten Wahlbriefumschlag stecken.
5. Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . **) geben
(außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben.
Abbildung eines rosafarbenen verschlossenen Umschlags mit der Aufschrift links oben „Ausgabestelle sowie zwei gestrichelte Linien“, rechts oben ein Frankiervermerk mit der Aufschrift „Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch“ und in der Mitte die Aufschrift „Wahlbrief An die Gemeindebehörde“ und darunter eine Linie
*)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.
Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen
und in den Stimmzettelumschlag zu legen ist!
*)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2587 - 2588
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
                 
                 
              Sämtliche Angaben bitte in
Maschinen- oder Druckschrift
                 
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
65180 Wiesbaden    
Ausfertigung Nr.

oder

       
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
Gustav-Stresemann-Ring 11        
65189 Wiesbaden        
                 
                 
Liste für ein Land
                 
   
Name der Partei und Anschrift - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung1)
der/des              
                 
                 
für die Wahl zum Europäischen Parlament am
Datum


     
                 
1. Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und
                 
  Ersatzbewerber für das Land 2)

vorgeschlagen:  
                 
Lfd.
Nr.
Familienname
Vornamen
Beruf oder Stand Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort

1.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

2.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

3.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
                 
usw.                
                 
2. Vertrauensperson für die Liste ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
  Stellvertretende Vertrauensperson ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
3. Der Liste sind  

Anlagen beigefügt, und zwar    
       
 
a)
                               

Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union3) zur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen,
       
 
b)
                               

Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz),
                 
 
c)
                               

Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger3) , dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz),
                 
 
d)
                               

Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgern3) gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz,
                 
 
e)
                               

Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner4) ,
                 
  f) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz),
                 
  g) die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten4) ,
                 
  h) eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder4) 5) ,
                 
  i) eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände6) .
                 
Ort, Datum
         
         
         
                 
Unterschriften des Vorstandes des Landesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung5) 6)
                 
Name
 
Name
 
Name
 
           
           
                 
Funktion
 
Funktion
 
Funktion
 
           
           
                 
                 
1)
Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen.
2)
Bundesland angeben.
3)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
4)
Bei Listen von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
5)
Die Liste muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so muss die Liste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Land unterzeichnet sein.
6)
Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt.
                 
                 
                 
              Sämtliche Angaben bitte in
Maschinen- oder Druckschrift
                 
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
65180 Wiesbaden    
Ausfertigung Nr.

oder

       
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
Gustav-Stresemann-Ring 11        
65189 Wiesbaden        
                 
                 
Liste für ein Land
                 
   
Name der Partei und Anschrift - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung1)
der/des              
                 
                 
für die Wahl zum Europäischen Parlament am
Datum


     
                 
1. Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und
                 
  Ersatzbewerber für das Land 2)

vorgeschlagen:  
                 
Lfd.
Nr.
Familienname
Vornamen
Beruf oder Stand Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort

1.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

2.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

3.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
                 
usw.                
                 
2. Vertrauensperson für die Liste ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
  Stellvertretende Vertrauensperson ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
3. Der Liste sind  

Anlagen beigefügt, und zwar    
       
 
a)
                               

Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union3) zur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen,
       
 
b)
                               

Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz),
                 
 
c)
                               

Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger3) , dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz),
                 
 
d)
                               

Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgern3) gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz,
                 
 
e)
                               

Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner4) ,
                 
  f) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz),
                 
  g) die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten4) ,
                 
  h) eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder4) 5) ,
                 
  i) eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände6) .
                 
Ort, Datum
         
         
         
                 
Unterschriften des Vorstandes des Landesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung5) 6)
                 
Name
 
Name
 
Name
 
           
           
                 
Funktion
 
Funktion
 
Funktion
 
           
           
                 
                 
1)
Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen.
2)
Bundesland angeben.
3)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
4)
Bei Listen von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
5)
Die Liste muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so muss die Liste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Land unterzeichnet sein.
6)
Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt.
                 
1)
Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2589 - 2590;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
                 
                 
              Sämtliche Angaben bitte in
Maschinen- oder Druckschrift
                 
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
65180 Wiesbaden    
Ausfertigung Nr.

oder

       
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
Gustav-Stresemann-Ring 11        
65189 Wiesbaden        
                 
                 
Gemeinsame Liste für alle Länder
                 
   
Name der Partei und Anschrift sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung1)
               
der/des              
                 
für die Wahl zum Europäischen Parlament am
Datum


     
                 
1. Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und Ersatzbewerber für alle Länder vorgeschlagen:
                 
Lfd.
Nr.
Familienname
Vornamen
Beruf oder Stand Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort

1.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

2.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

3.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
                 
usw.                
                 
2. Vertrauensperson für die gemeinsame Liste für alle Länder ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
  Stellvertretende Vertrauensperson ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
3. Der gemeinsamen Liste für alle Länder sind
                                       

Anlagen beigefügt, und zwar  
       
 
a)
                               

Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union2) zur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen,
       
 
b)
                               

Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz),
                 
 
c)
                               

Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger2) , dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz),
                 
 
d)
                               

Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgern2) gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz,
                 
 
e)
                               

Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner3) ,
                 
  f) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz),
                 
  g) die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten3) ,
                 
  h) eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder3) 4) ,
                 
  i) eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände5) .
                 
Ort, Datum
         
         
         
                 
Unterschriften des Vorstandes des Bundesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung4) 5)
                 
Name
 
Name
 
Name
 
           
           
                 
Funktion
 
Funktion
 
Funktion
 
           
           
                 
                 
1)
Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen.
2)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
3)
Bei gemeinsamen Listen für alle Länder von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
4)
Die gemeinsame Liste für alle Länder muss von jeweils mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter im Wahlgebiet keinen Bundesverband oder keine einheitliche Bundesorganisation, so muss die gemeinsame Liste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet oder wenn bei einer sonstigen politischen Vereinigung weder ein Bundesverband noch ein Gebietsverband im Wahlgebiet vorhanden sind, von ihrem obersten Vorstand in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe auch Fußnote
2)
) unterzeichnet sein.
5)
Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen Vorstände aus den beteiligten Ländern beibringt.
                 
                 
                 
              Sämtliche Angaben bitte in
Maschinen- oder Druckschrift
                 
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
65180 Wiesbaden    
Ausfertigung Nr.

oder

       
Bundeswahlleiter        
Statistisches Bundesamt        
Gustav-Stresemann-Ring 11        
65189 Wiesbaden        
                 
                 
Gemeinsame Liste für alle Länder
                 
   
Name der Partei und Anschrift sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung1)
               
der/des              
                 
für die Wahl zum Europäischen Parlament am
Datum


     
                 
1. Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und Ersatzbewerber für alle Länder vorgeschlagen:
                 
Lfd.
Nr.
Familienname
Vornamen
Beruf oder Stand Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort

1.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

2.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................

3.

..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
Ersatz-
be-
werber
..................................................   .................................................................................................... ...................................................................
                 
usw.                
                 
2. Vertrauensperson für die gemeinsame Liste für alle Länder ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
  Stellvertretende Vertrauensperson ist:
 
Familienname, Vorname



 
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse



 


                 
3. Der gemeinsamen Liste für alle Länder sind
                                       

Anlagen beigefügt, und zwar  
       
 
a)
                               

Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union2) zur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen,
       
 
b)
                               

Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz),
                 
 
c)
                               

Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger2) , dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz),
                 
 
d)
                               

Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgern2) gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz,
                 
 
e)
                               

Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner3) ,
                 
  f) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz),
                 
  g) die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten3) ,
                 
  h) eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder3) 4) ,
                 
  i) eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände5) .
                 
Ort, Datum
         
         
         
                 
Unterschriften des Vorstandes des Bundesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung4) 5)
                 
Name
 
Name
 
Name
 
           
           
                 
Funktion
 
Funktion
 
Funktion
 
           
           
                 
                 
1)
Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen.
2)
Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag.
3)
Bei gemeinsamen Listen für alle Länder von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
4)
Die gemeinsame Liste für alle Länder muss von jeweils mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter im Wahlgebiet keinen Bundesverband oder keine einheitliche Bundesorganisation, so muss die gemeinsame Liste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet oder wenn bei einer sonstigen politischen Vereinigung weder ein Bundesverband noch ein Gebietsverband im Wahlgebiet vorhanden sind, von ihrem obersten Vorstand in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe auch Fußnote
2)
) unterzeichnet sein.
5)
Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen Vorstände aus den beteiligten Ländern beibringt.
                 
1)
Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2593;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Versicherung an Eides statt
zum Nachweis der Wahlberechtigung
eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde

(Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften)
                           
(1)
Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen



(2)
Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
Geburtsort
     
               
                         
(3) Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer



   
  gültigen Identitätsausweises
ausgestellt am



von (ausstellende Behörde)



  Reisepasses
zuletzt verlängert am



von (ausstellende Behörde)



                           
(4) Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: *) *)
                           
(5)
- Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union



(6)
- Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland



(7)
- Vor meinem Fortzug war ich im Herkunfts-Mitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis folgender Gemeinde/Stadt (Gebietskörperschaft/folgenden Wahlkreises) eingetragen



 
Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)



nach (Ort, Staat)



     
                           
(8) - Ich bin im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
                           
(9) - Ich habe in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung inne
  oder halte mich dort sonst gewöhnlich auf.
                           
(10) - Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet.
                           
Datum
                   
Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)
                           
                           
                           
                           
*)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.

Versicherung an Eides statt
zum Nachweis der Wahlberechtigung
eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde

(Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften)
                           
(1)
Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen



(2)
Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
Geburtsort
     
               
                         
(3) Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer



   
  gültigen Identitätsausweises
ausgestellt am



von (ausstellende Behörde)



  Reisepasses
zuletzt verlängert am



von (ausstellende Behörde)



                           
(4) Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: *) *)
                           
(5)
- Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union



(6)
- Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland



(7)
- Vor meinem Fortzug war ich im Herkunfts-Mitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis folgender Gemeinde/Stadt (Gebietskörperschaft/folgenden Wahlkreises) eingetragen



 
Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)



nach (Ort, Staat)



     
                           
(8) - Ich bin im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
                           
(9) - Ich habe in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung inne
  oder halte mich dort sonst gewöhnlich auf.
                           
(10) - Ich habe das 18. 16. Lebensjahr vollendet.
                           
Datum
                   
Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)
                           
                           
                           
                           
*)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
*)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2601 - 2603;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2601 - 2603)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2601 - 2603;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2601 - 2603)
Ort, Datum
         
              Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift.
Felder bitte ausfüllen oder ☒ ankreuzen.
                 
Niederschrift

über die Mitglieder-/Vertreterversammlung 1) zur Aufstellung der Bewerber
und Ersatzbewerber für die Liste der

Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


                 
                 
  für die Wahl zum      


Europäischen Parlament für das Land
Name des Landes


                 
einberufende Stelle(n) der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung


                 
hatte am
Datum


durch
Form der Einladung


                 
2) eine Mitgliederversammlung in dem Land
     
(Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber für die Liste für ein einzelnes Land ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts in dem Land zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigten Mitglieder.)
                 
2) die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung
     
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes für die Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber gewählt worden sind.)
                 
2) die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung
     
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung allgemein für bevorstehende Wahlen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes gewählt worden sind.)
               
auf den
Datum


,   Uhr,  
                 
nach  
Anschrift des Versammlungsraumes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort


     

         
                 
  2) zum Zwecke der Aufstellung einer Bewerberliste
                 
  2) zum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung der Bewerberliste
einberufen.
                 
Erschienen waren
Zahl


  stimmberechtigte Mitglieder/Vertreter.1) 3)
                 
                 
Die Versammlung wurde geleitet von:
Vor- und Familienname


Die Versammlung bestellte zum Schriftführer:
Vor- und Familienname


Die Versammlung bestellte zu Mitunterzeichnern der Niederschrift:
Vor- und Familienname


 
Vor- und Familienname


       
Der Versammlungsleiter stellte fest,      
                 
1. dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei/sonstigen politischen Vereinigung1) im Lande in
                 
  der Zeit vom
Datum


bis
Datum


 
       
  2) für die besondere Vertreterversammlung
  2) für die allgemeine Vertreterversammlung
  gewählt worden sind;
       
2. 2) dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist;
  2) dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird;
                 
3. 2) dass nach der Satzung der Partei/sonstigen politischen Vereinigung1)
  2) dass nach den allgemein für Wahlen der Partei/sonstigen politischen Vereinigung1) geltenden Bestimmungen
  2) dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss
  als Bewerber bzw. Ersatzbewerber gewählt ist, wer4)
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
4. dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s und die Reihenfolge zu vermerken hat;
                 
5. dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
                 
6. dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.
                 
Die Wahl der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Wahl der Ersatzbewerber wurden in der Weise durchgeführt, dass über die Bewerber - und sodann über die Ersatzbewerber -
                 
1.

Nr.
einzeln
2.

Nr.
gemeinsam
                 
mit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer
erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s auf dem Stimmzettel
und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluss der Stimmabgabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber bzw. Ersatzbewerber ermittelt und das
Wahlergebnis bekannt gegeben. Die einzelnen Wahlgänge ergaben, dass für die Liste für das Land
                                                                                    
folgende Bewerber in der nachstehenden Reihenfolge und für die Bewerber folgende Ersatzbewerber aufgestellt sind:5)
                 
Lfd. Nr. Familienname
Vornamen
Beruf oder Stand Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort
1.
.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

Ersatz-
be-
werber

.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

2.
.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

Ersatz-
be-
werber

.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

usw.
               
Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden
2) nicht erhoben.
2) erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften
                 
    gefertigt, die als Anlage(n)
Nr.


bis
Nr.


beigefügt sind.  
                 
                 
Die Versammlung beauftragte
                 
Familiennamen und Vornamen von 2 mindestens zwei Teilnehmern




                 
neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Europawahlgesetzes beachtet worden sind.
                 
                 
  Der Leiter der Versammlung     Der Schriftführer  
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
 
Als Mitunterzeichner
                 
1.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
2.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
3)
Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.
4)
Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
5)
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
               
Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden
2) nicht erhoben.
2) erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften
                 
    gefertigt, die als Anlage(n)
Nr.


bis
Nr.


beigefügt sind.  
                 
                 
Die Versammlung beauftragte
                 
Familiennamen und Vornamen von 2 mindestens zwei Teilnehmern




                 
neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Europawahlgesetzes beachtet worden sind.
                 
                 
  Der Leiter der Versammlung     Der Schriftführer  
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
 
Als Mitunterzeichner
                 
1.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
2.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
3)
Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.
4)
Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
5)
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2604 - 2606;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2604 - 2606)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2604 - 2606;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2604 - 2606)
Ort, Datum
         
              Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift.
Felder bitte ausfüllen oder ☒ ankreuzen.
                 
Niederschrift

über die Mitglieder-/Vertreterversammlung 1) zur Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber
für die gemeinsame Liste der

Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


                 
                 
  für die Wahl zum   


  Europäischen Parlament für alle Länder
                 
einberufende Stelle(n) der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung


                 
hatte am
Datum


durch
Form der Einladung


                 
2) eine Mitgliederversammlung im Wahlgebiet
     
(Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber für die gemeinsame Liste für alle Länder ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigten Mitglieder.)
                 
2) die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung
     
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes im Land für die Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber für die gemeinsame Liste für alle Länder gewählt worden sind.)
                 
2) die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung
     
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung allgemein für bevorstehende Wahlen im Wahlgebiet nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes gewählt worden sind.)
               
auf den
Datum


,   Uhr,  
                 
nach  
Anschrift des Versammlungsraumes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort


     

         
                 
  2) zum Zwecke der Aufstellung einer gemeinsamen Liste für alle Länder
                 
  2) zum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung der gemeinsamen Liste für alle Länder
einberufen.
                 
Erschienen waren
Zahl


  stimmberechtigte Mitglieder/Vertreter.1) 3)
                 
                 
Die Versammlung wurde geleitet von:
Vor- und Familienname


Die Versammlung bestellte zum Schriftführer:
Vor- und Familienname


Die Versammlung bestellte zu Mitunterzeichnern der Niederschrift:
Vor- und Familienname


 
Vor- und Familienname


       
Der Versammlungsleiter stellte fest,      
                 
1. dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei/sonstigen politischen Vereinigung1) im Wahlgebiet
                 
  in der Zeit vom
Datum


bis
Datum


 
       
  2) für die besondere Vertreterversammlung
  2) für die allgemeine Vertreterversammlung
  gewählt worden sind;
       
2. 2) dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist;
  2) dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird;
                 
3. 2) dass nach der Satzung der Partei/sonstigen politischen Vereinigung1)
  2) dass nach den allgemein für Wahlen der Partei/sonstigen politischen Vereinigung1) geltenden Bestimmungen
  2) dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss
  als Bewerber bzw. Ersatzbewerber gewählt ist, wer4)
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
4. dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s und die Reihenfolge zu vermerken hat;
                 
5. dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
                 
6. dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.
                 
Die Wahl der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Wahl der Ersatzbewerber wurden in der Weise durchgeführt, dass über die Bewerber - und sodann über die Ersatzbewerber -
                 
1.

Nr.
einzeln
2.

Nr.
gemeinsam
                 
mit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer
erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s auf dem Stimmzettel
und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluss der Stimmabgabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber bzw. Ersatzbewerber ermittelt und das
Wahlergebnis bekannt gegeben. Die einzelnen Wahlgänge ergaben, dass für die Liste für alle Länder folgende Bewerber in der nachstehenden
Reihenfolge und für die Bewerber folgende Ersatzbewerber aufgestellt sind:5)
                 
Lfd. Nr. Familienname
Vornamen
Beruf oder Stand Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnummer
- Postleitzahl, Wohnort
1.
.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

Ersatz-
be-
werber

.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

2.
.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

Ersatz-
be-
werber

.....................................................................

 
..........................................................


......................................................................................................

usw.
               
Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden
2) nicht erhoben.
2) erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften
                 
    gefertigt, die als Anlage(n)
Nr.


bis
Nr.


beigefügt sind.  
                 
                 
Die Versammlung beauftragte
                 
Familiennamen und Vornamen von 2 mindestens zwei Teilnehmern




                 
neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Europawahlgesetzes beachtet worden sind.
                 
                 
  Der Leiter der Versammlung     Der Schriftführer  
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
 
Als Mitunterzeichner
                 
1.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
2.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
3)
Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.
4)
Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
5)
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
               
Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden
2) nicht erhoben.
2) erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften
                 
    gefertigt, die als Anlage(n)
Nr.


bis
Nr.


beigefügt sind.  
                 
                 
Die Versammlung beauftragte
                 
Familiennamen und Vornamen von 2 mindestens zwei Teilnehmern




                 
neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Europawahlgesetzes beachtet worden sind.
                 
                 
  Der Leiter der Versammlung     Der Schriftführer  
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
 
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
 
Als Mitunterzeichner
                 
1.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
2.
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
3)
Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.
4)
Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.
5)
Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Versicherung an Eides statt


Wir versichern        
             
- dem Bundeswahlleiter        
             
an Eides statt 1) ,        
             
1. dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung2) der    
             
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung3)



             
  am
Datum



in
Ort



             
  die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
             
  Liste für das Land


     
             
  - gemeinsame Liste für alle Länder2) zur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
             
2. dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
             
3. dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
             
             
Ort, Datum
     
             
             
             
             
             
Der Leiter der Versammlung     Als Mitunterzeichner Die von der Versammlung bestimmten zwei Teilnehmer
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
   
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
             
             
             
             
             
           
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
             
             
             
             
             
             
____________        
1)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
2)
Nicht Zutreffendes streichen.
3)
Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der
Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.



Versicherung an Eides statt


Wir versichern        
             
- dem Bundeswahlleiter        
             
an Eides statt 1) ,        
             
1. dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung2) der    
             
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung3)



             
  am
Datum



in
Ort



             
  die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
             
  Liste für das Land


     
             
  - gemeinsame Liste für alle Länder2) zur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
             
2. dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
             
3. dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
             
             
Ort, Datum
     
             
             
             
             
             
Der Leiter der Versammlung     Als Mitunterzeichner Die von der Versammlung bestimmten zwei Teilnehmer
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
   
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
             
             
             
             
             
           
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
             
             
             
             
             
             
____________        
1)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
2)
Nicht Zutreffendes streichen.
3)
Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der
Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.
1)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2611;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Erklärung

über den Ausschluss von der Verbindung von Wahlvorschlägen


             
             
             
Bundeswahlleiter      
Statistisches Bundesamt      
             
65180 Wiesbaden      
       
             
 
Als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson für die Liste
             
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
der          
erklären wir zur Wahl des Europäischen Parlaments am
Datum


  gemäß § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 des
             
Europawahlgesetzes den Ausschluss von der Verbindung dieser Liste mit folgenden Wahlvorschlägen des oben genannten Wahlvorschlagsberechtigten:
             
1.
Bezeichnung der Liste für das Land


 
Land
2.

     
3.

     
             
usw.          
             
             
Ort, Datum
     
             
             
             
             
             
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse der Vertrauensperson*)
 
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse der stellvertretenden Vertrauensperson*)
             
             
             
             
             
 
 
____________________
*)
Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift, Namen außerdem in handschriftlicher Unterschrift.


Erklärung

über den Ausschluss von der Verbindung von Wahlvorschlägen


             
             
             
Bundeswahlleiter      
Statistisches Bundesamt      
             
65180 Wiesbaden      
       
             
 
Als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson für die Liste
             
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
der          
erklären wir zur Wahl des Europäischen Parlaments am
Datum


  gemäß § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 des
             
Europawahlgesetzes den Ausschluss von der Verbindung dieser Liste mit folgenden Wahlvorschlägen des oben genannten Wahlvorschlagsberechtigten:
             
1.
Bezeichnung der Liste für das Land


 
Land
2.

     
3.

     
             
usw.          
             
             
Ort, Datum
     
             
             
             
             
             
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse der Vertrauensperson*)
 
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse der stellvertretenden Vertrauensperson*)
             
             
             
             
             
 
 
____________________
*)
Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift, Namen außerdem in handschriftlicher Unterschrift.
*)
Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift, Namen außerdem in handschriftlicher Unterschrift.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I 2018, 594 Nr. 119, S. 9 - 605) 21)


(Fundstelle: BGBl. 2023 I 2018, 594 Nr. 119, S. 9 - 605) 21)


           
  Gemeinde:     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
  Kreis:      □ Allgemeiner Wahlbezirk
 □ Sonderwahlbezirk
 □ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand
 
  Land:      
  Wahlbezirk-Nr.:
(Name oder Nummer)
     
    Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.  
           
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk
bei der Wahl zum Europäischen Parlament
am .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
am .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.
Wahlvorstand
Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:

FamiliennameVornamenFunktion
1.  als Wahlvorsteher
2.  als stellv. Wahlvorsteher
3.  als Schriftführer
4.  als Beisitzer
5.  als Beisitzer
6.  als Beisitzer
7.  als Beisitzer
8.  als Beisitzer
9.  als Beisitzer


Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:

FamiliennameVornamenUhrzeit
1.   
2.   
3.   


Als Hilfskräfte waren zugezogen:

FamiliennameVornamenAufgabe
1.   
2.   
3.   
1.
Wahlvorstand
Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:

FamiliennameVornamenFunktion
1.  als Wahlvorsteher
2.  als stellv. Wahlvorsteher
3.  als Schriftführer
4.  als Beisitzer
5.  als Beisitzer
6.  als Beisitzer
7.  als Beisitzer
8.  als Beisitzer
9.  als Beisitzer


Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:

FamiliennameVornamenUhrzeit
1.   
2.   
3.   


Als Hilfskräfte waren zugezogen:

FamiliennameVornamenAufgabe
1.   
2.   
3.   


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
2. Wahlhandlung          
2.1 Eröffnung der Wahlhandlung          
  Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.          
  Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.          
2.2 Vorbereitung des Wahlraums          
  Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet:          
      (Bitte eintragen:)  
      Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden:  
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
      Zahl der Nebenräume:  
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
  Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden.          
2.3 Vorbereitung der Wahlurne          
 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.        
 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne  Sodann wurde die Wahlurne  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.       
       □  versiegelt.  
       □  verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den
Schlüssel in Verwahrung.
 
2.4 Beginn der Stimmabgabe        
  Mit der Stimmabgabe wurde um  
(Bitte eintragen:)
.......... . . . . . . . Uhr .......... . . . . . . . Minuten begonnen.
 
 
2.5 Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine          
  Vor Beginn der Stimmabgabe:   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)    
       □  Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.  
       □  Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
2. Wahlhandlung          
2.1 Eröffnung der Wahlhandlung          
  Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.          
  Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.          
2.2 Vorbereitung des Wahlraums          
  Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet:          
      (Bitte eintragen:)  
      Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden:  
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
      Zahl der Nebenräume:  
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
  Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden.          
2.3 Vorbereitung der Wahlurne          
 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.        
 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne  Sodann wurde die Wahlurne  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.       
       □  versiegelt.  
       □  verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den
Schlüssel in Verwahrung.
 
2.4 Beginn der Stimmabgabe        
  Mit der Stimmabgabe wurde um  
(Bitte eintragen:)
.......... . . . . . . . Uhr .......... . . . . . . . Minuten begonnen.
 
 
2.5 Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine          
  Vor Beginn der Stimmabgabe:   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)    
       □  Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.  
       □  Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.  
  Während der Stimmabgabe:    □  Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.  
2.6 Ungültigkeit von Wahlscheinen   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  Der Wahlvorstand Wahlvorsteher hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.  
       □  Der Wahlvorstand Wahlvorsteher wurde vom  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
        unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nummer Wahlschein- eintragen)
inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)
 
2.7 Beweglicher Wahlvorstand          
  Im Wahlbezirk   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
(Weiter (weiter bei Punkt 2.8)
 
       □  war ein beweglicher Wahlvorstand tätig.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
Im Wahlbezirk befindet sich
 
       □  das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim
Pflegeheim
 
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
       □  das Kloster  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
       □  die sozialtherapeutische Anstalt  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
       □  die Justizvollzugsanstalt  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
      für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.  
      Die personelle Zusammensetzung des/der des beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände Wahlvorstandes/der beweglichen Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als  
      Anlagen Nr. .......... . . . . . . . . . . . . . . . bis .......... . . . . . . . . . . . . . . .
beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich.
 
  Während der Stimmabgabe:    □  Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.  
2.6 Ungültigkeit von Wahlscheinen   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  Der Wahlvorstand Wahlvorsteher hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.  
       □  Der Wahlvorstand Wahlvorsteher wurde vom  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
        unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nummer Wahlschein- eintragen)
inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)
 
2.7 Beweglicher Wahlvorstand          
  Im Wahlbezirk   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
(Weiter (weiter bei Punkt 2.8)
 
       □  war ein beweglicher Wahlvorstand tätig.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
Im Wahlbezirk befindet sich
 
       □  das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim
Pflegeheim
 
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
       □  das Kloster  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
       □  die sozialtherapeutische Anstalt  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
       □  die Justizvollzugsanstalt  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 
      für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.  
      Die personelle Zusammensetzung des/der des beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände Wahlvorstandes/der beweglichen Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als  
      Anlagen Nr. .......... . . . . . . . . . . . . . . . bis .......... . . . . . . . . . . . . . . .
beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich.
 
  Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen.          
  Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.          
2.8 Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk          
  Im Sonderwahlbezirk   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.  
       □  begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7 beschrieben.  
2.9 Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  waren nicht zu verzeichnen.  
       □  waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung) Europawahlordnung, Unterbrechung der Wahlhandlung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen  
             
       

Nr. .......... ……… bis .......... ……… beigefügt sind.
 
   
2.10 Ablauf der Wahlzeit          
  Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen waren und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befanden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen wurde der Zutritt zur Stimmgabe gesperrt. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben hatten, erklärte der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.         
       

Um .......... ……… Uhr .......... ……… Minuten
 
   
             
        erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.  
  Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten
Stimmzettel entfernt.
         
  Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen.          
  Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.          
2.8 Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk          
  Im Sonderwahlbezirk   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.  
       □  begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7 beschrieben.  
2.9 Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  waren nicht zu verzeichnen.  
       □  waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung) Europawahlordnung, Unterbrechung der Wahlhandlung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen  
             
       

Nr. .......... ……… bis .......... ……… beigefügt sind.
 
   
2.10 Ablauf der Wahlzeit          
  Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen waren und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befanden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen wurde der Zutritt zur Stimmgabe gesperrt. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben hatten, erklärte der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.         
       

Um .......... ……… Uhr .......... ……… Minuten
 
   
             
        erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.  
  Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten
Stimmzettel entfernt.
         
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks) eintragen.
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk          
3.1 Leitung der Ergebnisfeststellung; Ergebnisfeststellung Öffnung der Wahlurne          
  Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.          
3.2 Zahl der Wähler, Öffnung der Wahlurne      
   a) Zunächst wurde wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen.          
 Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) 
   ………… Stimmabgabevermerke  
 b) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.     
 Die Zählung ergab ………… Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein) 
 Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt. 

(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
        
   Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei
Kästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis eintragen. eintragen.
  
       
    c) Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der eingenommenen Wahlscheine ergab, dass 

 □ 

(kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8)
mindestens 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben
(weiter bei Punkt 3.2. e)).
ja
(kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8)
 
       □  nein weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet
(weiter bei (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 3.2. d)). 2.7 und 2.8)
 
 d) Weil weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 61 Absatz 2 der Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Wahlvorstand 




um ……… Uhr ……… Minuten angeordnet.
 
 Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weniger als 30 Wähler (abgebender Wahlvorstand) 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
 
 Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.    hat die verschlossene Wahlurne       
3.2 Zahl der oder Wähler          
  a) Sodann wurden die aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettel gezählt.          
 zusammen mit der Abschlussbeurkundung, dem Wählerverzeichnis und den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand) übergeben. 



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(aufnehmender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
 
 Die Zählung ergab  (Bitte Zahl eintragen:)    (Zutreffendes bitte ankreuzen:) 
      Die Übergabe .......... Stimmzettel (= Wähler insgesamt)    
     □  der verschlossenen Wahlurne  
           □  des versiegelten Umschlages mit den Stimmzetteln 
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen. erfolgte um ……… Uhr ……… Minuten.    
 Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Wahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend. 







 □ 








Bitte durch Ankreuzen bestätigen.(weiter bei Punkt 5.4)
  
   b) Daraufhin e) Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die eingenommenen Stimmzettel wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.          
 f)  Der Inhalt der Wahlurne wurde vor dem Auszählen mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil 

(Soweit zutreffend, ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.g)).
 
 Die Zählung ergab  (Bitte Zahl eintragen:)      □  im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweglicher Wahlvorstand tätig war. 
     □  aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von ………… Uhr ………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder in einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettel, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine des 
    
   .......... Stimmabgabevermerke   
    um ………… Uhr ………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses übernommen wurden. 
   .......... Stimmabgabevermerke 
 c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.     Bei der Zahl der Wähler (3.2.a), b) und g)) und der Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbeurkundungen, eingenommenen Wahlscheinen und Stimmzetteln des abgebenden und des aufnehmenden Wahlvorstands zusammenzuzählen.      
  Die Zählung ergab Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab 3.2.g)).   .......... Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)     
  g) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.   (Bitte Zahl eintragen:)    
 Die Zählung ergab …………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt) 
       
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. eintragen.
eintragen.
   
  Die Zahl a) + b) + c) zusammen ergab   .......... …………… Personen.    
      (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  Die Gesamtzahl a) + b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) g) überein.  
       □  Die Gesamtzahl a) + b) + c) war  
      um …………… (Anzahl) größer um …………… (Anzahl) größer   
      um …………… (Anzahl) kleiner um …………… (Anzahl) kleiner   
      als die Zahl der Stimmzettel. als die Zahl der Stimmzettel.  
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks) eintragen.
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk          
3.1 Leitung der Ergebnisfeststellung; Ergebnisfeststellung Öffnung der Wahlurne          
  Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.          
3.2 Zahl der Wähler, Öffnung der Wahlurne      
   a) Zunächst wurde wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen.          
 Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) 
   ………… Stimmabgabevermerke  
 b) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.     
 Die Zählung ergab ………… Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein) 
 Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt. 

(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
        
   Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei
Kästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis eintragen. eintragen.
  
       
    c) Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der eingenommenen Wahlscheine ergab, dass 

 □ 

(kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8)
mindestens 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben
(weiter bei Punkt 3.2. e)).
ja
(kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8)
 
       □  nein weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet
(weiter bei (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 3.2. d)). 2.7 und 2.8)
 
 d) Weil weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 61 Absatz 2 der Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Wahlvorstand 




um ……… Uhr ……… Minuten angeordnet.
 
 Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weniger als 30 Wähler (abgebender Wahlvorstand) 
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
 
 Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.    hat die verschlossene Wahlurne       
3.2 Zahl der oder Wähler          
  a) Sodann wurden die aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettel gezählt.          
 zusammen mit der Abschlussbeurkundung, dem Wählerverzeichnis und den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand) übergeben. 



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(aufnehmender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
 
 Die Zählung ergab  (Bitte Zahl eintragen:)    (Zutreffendes bitte ankreuzen:) 
      Die Übergabe .......... Stimmzettel (= Wähler insgesamt)    
     □  der verschlossenen Wahlurne  
           □  des versiegelten Umschlages mit den Stimmzetteln 
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen. erfolgte um ……… Uhr ……… Minuten.    
 Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Wahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend. 







 □ 








Bitte durch Ankreuzen bestätigen.(weiter bei Punkt 5.4)
  
   b) Daraufhin e) Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die eingenommenen Stimmzettel wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.          
 f)  Der Inhalt der Wahlurne wurde vor dem Auszählen mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil 

(Soweit zutreffend, ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.g)).
 
 Die Zählung ergab  (Bitte Zahl eintragen:)      □  im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweglicher Wahlvorstand tätig war. 
     □  aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von ………… Uhr ………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder in einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettel, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine des 
    
   .......... Stimmabgabevermerke   
    um ………… Uhr ………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses übernommen wurden. 
   .......... Stimmabgabevermerke 
 c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.     Bei der Zahl der Wähler (3.2.a), b) und g)) und der Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbeurkundungen, eingenommenen Wahlscheinen und Stimmzetteln des abgebenden und des aufnehmenden Wahlvorstands zusammenzuzählen.      
  Die Zählung ergab Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab 3.2.g)).   .......... Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)     
  g) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.   (Bitte Zahl eintragen:)    
 Die Zählung ergab …………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt) 
       
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. eintragen.
eintragen.
   
  Die Zahl a) + b) + c) zusammen ergab   .......... …………… Personen.    
      (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  Die Gesamtzahl a) + b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) g) überein.  
       □  Die Gesamtzahl a) + b) + c) war  
      um …………… (Anzahl) größer um …………… (Anzahl) größer   
      um …………… (Anzahl) kleiner um …………… (Anzahl) kleiner   
      als die Zahl der Stimmzettel. als die Zahl der Stimmzettel.  
       Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen:  
      (Bitte erläutern:) (Bitte erläutern:)  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
3.3 Zahl der Wahlberechtigten          
  Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses  
die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter
 
      Kästchen mit der Inschrift A1 plus A 2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis der Wahlniederschrift.  der Wahlniederschrift.  
      Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen.  
3.4 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel          
  Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht:          
3.4.1
a)
die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme,
b)
einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln Stimmzetteln,
c)
einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
         
  Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.          
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei.          
  Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.          
       Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen:  
      (Bitte erläutern:) (Bitte erläutern:)  
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
3.3 Zahl der Wahlberechtigten          
  Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses  
die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter
 
      Kästchen mit der Inschrift A1 plus A 2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis der Wahlniederschrift.  der Wahlniederschrift.  
      Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen.  
3.4 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel          
  Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht:          
3.4.1
a)
die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme,
b)
einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln Stimmzetteln,
c)
einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
         
  Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.          
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei.          
  Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.          
  Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten  

(Zwischensummenbildung I)
 
  die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge   = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4  
  abgegebenen Stimmen sowie abgegebenen Stimmen sowie     
  die Zahl der ungültigen Stimmen.   = Zeile C in Abschnitt 4  
  Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.  


 □



(Nach Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) bestätigen.
 
3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.  
       □ Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.  
  Danach ergab sich eine Übereinstimmung zwischen den Zählungen.  
 □

(Bitte Bitte durch Ankreuzen bestätigen) bestätigen.
 
3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.   (Zwischensummenbildung ZS II)  
  Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.  


 □


(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen.
 
3.4.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.        
3.5 Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel          
  Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen sie die Stimmen zugefallen waren,
b)
die ungekennzeichneten Stimmzettel und
         
  Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten  

(Zwischensummenbildung I)
 
  die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge   = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4  
  abgegebenen Stimmen sowie abgegebenen Stimmen sowie     
  die Zahl der ungültigen Stimmen.   = Zeile C in Abschnitt 4  
  Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.  


 □



(Nach Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) bestätigen.
 
3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.  
       □ Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.  
  Danach ergab sich eine Übereinstimmung zwischen den Zählungen.  
 □

(Bitte Bitte durch Ankreuzen bestätigen) bestätigen.
 
3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.   (Zwischensummenbildung ZS II)  
  Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.  


 □


(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen.
 
3.4.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.        
3.5 Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel          
  Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen sie die Stimmen zugefallen waren,
b)
die ungekennzeichneten Stimmzettel und
         
 
c)
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, hatten
         
  je für sich und behielten sie unter Ihrer ihrer Aufsicht.          
        Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern  
             
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . bis .......... . . . . . . . . . . . . . . . .  beigefügt.
3.6 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses          
  Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.  



 □ 




(Bitte Bitte durch Ankreuzen bestätigen) bestätigen.
   
4. Wahlergebnis            
 
 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben
    (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)  
         
  Kästchen mit der Inschrift A1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)    Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift A2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 1)    Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1) 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift A1 plus A 2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Im Wählerverzeichnis insgesamt im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragene Wahlberechtigte1)1)
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wähler insgesamt    Wähler insgesamt
[vgl. oben 3.2.g)] 3.2 a)]
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Darunter Wähler mit Wahlschein    darunter Wähler mit Wahlschein
[vgl. oben 3.2.b)] 3.2 c)]
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
 
c)
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, hatten
         
  je für sich und behielten sie unter Ihrer ihrer Aufsicht.          
        Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern  
             
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . bis .......... . . . . . . . . . . . . . . . .  beigefügt.
3.6 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses          
  Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.  



 □ 




(Bitte Bitte durch Ankreuzen bestätigen) bestätigen.
   
4. Wahlergebnis            
 
 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben
    (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)  
         
  Kästchen mit der Inschrift A1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)    Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift A2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 1)    Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1) 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift A1 plus A 2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Im Wählerverzeichnis insgesamt im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragene Wahlberechtigte1)1)
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wähler insgesamt    Wähler insgesamt
[vgl. oben 3.2.g)] 3.2 a)]
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Kästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Darunter Wähler mit Wahlschein    darunter Wähler mit Wahlschein
[vgl. oben 3.2.b)] 3.2 c)]
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk
SummeKästchen mit der Inschrift C, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis +Kästchen mit der Inschrift D, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis muss mitKästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. übereinstimmen. +  muss mit  übereinstimmen.


    ZS I ZS II Insgesamt
C Ungültige Stimmen      


Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk
SummeKästchen mit der Inschrift C, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis +Kästchen mit der Inschrift D, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis muss mitKästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. übereinstimmen. +  muss mit  übereinstimmen.


    ZS I ZS II Insgesamt
C Ungültige Stimmen      


Gültige Stimmen:
 Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –)
ZS IZS IIInsgesamt
D1 1. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D2 2. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D3 3. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D4 4. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
 usw.   

D

Gültige Stimmen insgesamt
   
Gültige Stimmen:
 Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –)
ZS IZS IIInsgesamt
D1 1. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D2 2. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D3 3. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D4 4. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
 usw.   

D

Gültige Stimmen insgesamt
   
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung          
5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung Wahlergebnisfeststellung          
  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:  

.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


..........
..........
 
  Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:  
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
..........
..........
 
             
5.2 Erneute Zählung          
  (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)          
  Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes   .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vor- und Familienname)
 
  beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
  Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 
     □  mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt festgestellt.  
       □  berichtigt berichtigt.
(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.)
 
  und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.          
5.3 Schnellmeldung          
  Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und  


auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)
 
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Art der Übermittlung angeben) eintragen) an
 
   an  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Empfänger eintragen)
 
   .......... übermittelt.
(Bitte Empfänger eintragen)
   übermittelt. 
5.4 Anwesenheit des Wahlvorstandes          
  Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.          
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung          
5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung Wahlergebnisfeststellung          
  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:  

.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


..........
..........
 
  Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:  
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
..........
..........
 
             
5.2 Erneute Zählung          
  (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)          
  Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes   .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vor- und Familienname)
 
  beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
  Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 
     □  mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt festgestellt.  
       □  berichtigt berichtigt.
(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.)
 
  und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.          
5.3 Schnellmeldung          
  Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und  


auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)
 
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Art der Übermittlung angeben) eintragen) an
 
   an  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Empfänger eintragen)
 
   .......... übermittelt.
(Bitte Empfänger eintragen)
   übermittelt. 
5.4 Anwesenheit des Wahlvorstandes          
  Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.          
5.5 Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnisfeststellung          
  Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.          
5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift          
  Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.      
      Ort und Datum
 
         
  Der Wahlvorsteher
  Die übrigen Beisitzer
 

  Der Stellvertreter
 
 

  Der Schriftführer
 
 

             
5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen          
  Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes   .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vor- und Familienname)
 
  verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
5.8 Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen          
  Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:  
a)
Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten und gebündelten Stimmzetteln,
b)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie
d)
ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
 
  Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.          
5.9 Übergabe der Wahlunterlagen          
  Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden   am ……………………, …………………… um ……… Uhr, Uhr übergeben
diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
das Wählerverzeichnis,
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –
sowie
alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
 
  Der Wahlvorsteher          
  .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
         
 
   

   
             
  Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am .........., . . . . . . . . . . . . . . . . ., um .......... . . . . . . . . . . . . . . . . ., Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.  
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
         
 

Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
 
5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen          
  Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes   .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vor- und Familienname)
 
  verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
5.8 Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen          
  Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:  
a)
Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten und gebündelten Stimmzetteln,
b)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie
d)
ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
 
  Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.          
5.9 Übergabe der Wahlunterlagen          
  Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden   am ……………………, …………………… um ……… Uhr, Uhr übergeben
diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
das Wählerverzeichnis,
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –
sowie
alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
 
  Der Wahlvorsteher          
  .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
         
 
   

   
             
  Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am .........., . . . . . . . . . . . . . . . . ., um .......... . . . . . . . . . . . . . . . . ., Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.  
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
         
 

Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
 
1)
Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5) sind die Zahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei Kästchen mit der Inschrift A1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis ,Kästchen mit der Inschrift A2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis undKästchen mit der Inschrift A1 plus A 2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis einzutragen., und einzutragen.
1)
Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5) sind die Zahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei Kästchen mit der Inschrift A1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis ,Kästchen mit der Inschrift A2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis undKästchen mit der Inschrift A1 plus A 2, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis einzutragen., und einzutragen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I 2018, 606 Nr. 119, S. 22 - 615) 33)


(Fundstelle: BGBl. 2023 I 2018, 606 Nr. 119, S. 22 - 615) 33)


           
  Briefwahlvorstand-Nr.:
    Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben.  
  Gemeinde(n)1) :  
  Kreis1):1) :        
  Land:
       
           
           
  Briefwahlvorstand-Nr.:
    Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben.  
  Gemeinde(n)1) :  
  Kreis1):1) :        
  Land:
       
           
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
bei der Wahl zum Europäischen Parlament
am .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
am .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.
Briefwahlvorstand
Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:

FamiliennameVornamenFunktion
1.  als Briefwahlvorsteher
2.  als stellv. Briefwahlvorsteher
3.  als Schriftführer
4.  als Beisitzer
5.  als Beisitzer
6.  als Beisitzer
7.  als Beisitzer
8.  als Beisitzer
9.  als Beisitzer


Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Briefwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Briefwahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:

FamiliennameVornamenUhrzeit
1.   
2.   
3.   


Als Hilfskräfte waren zugezogen:

FamiliennameVornamenAufgabe
1.   
2.   
3.   
1)
Eintragung je nachdem, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt ist.
1.
Briefwahlvorstand
Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:

FamiliennameVornamenFunktion
1.  als Briefwahlvorsteher
2.  als stellv. Briefwahlvorsteher
3.  als Schriftführer
4.  als Beisitzer
5.  als Beisitzer
6.  als Beisitzer
7.  als Beisitzer
8.  als Beisitzer
9.  als Beisitzer


Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Briefwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Briefwahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:

FamiliennameVornamenUhrzeit
1.   
2.   
3.   


Als Hilfskräfte waren zugezogen:

FamiliennameVornamenAufgabe
1.   
2.   
3.   
1)
Eintragung je nachdem, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt ist.
2. Zulassung der Wahlbriefe          
2.1 Eröffnung der Wahlhandlung          
  Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um
damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.
  (Bitte Uhrzeit eintragen:)
.......... …………… Uhr .......... …………… Minuten
 
2.2 Vorbereitung der Wahlurne          
  Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.          
  Sodann wurde die Wahlurne   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  versiegelt.  
       □  verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.  
2.3 Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von
Wahlscheinen
         
  Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom   (Bitte die zuständige Stelle eintragen:)
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
      (Bitte Anzahl eintragen:)  
      .......... …………… Wahlbriefe übergeben worden sind.  
  Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben worden ist  
       □  .......... ……………… (Anzahl) Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine übergeben worden ist/sind  
       □  .......... ……………… (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen übergeben worden ist/sind.  
  Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den Nachträgen Nachtrag/Nachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert und später dem Briefwahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5).          
2.4 Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe          
  Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden dem Briefwahlvorstand überbracht.  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 
       □  Nein, es wurden keine noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe überbracht.
(weiter bei Punkt 2.5)
 
       □  Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe überbracht.
(Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:)
Ein Beauftragter des/der
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
überbrachte um .......... ……… Uhr .......... ………… Minuten
weitere .......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe.
 
2. Zulassung der Wahlbriefe          
2.1 Eröffnung der Wahlhandlung          
  Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um
damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.
  (Bitte Uhrzeit eintragen:)
.......... …………… Uhr .......... …………… Minuten
 
2.2 Vorbereitung der Wahlurne          
  Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war.          
  Sodann wurde die Wahlurne   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  versiegelt.  
       □  verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.  
2.3 Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von
Wahlscheinen
         
  Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom   (Bitte die zuständige Stelle eintragen:)
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
      (Bitte Anzahl eintragen:)  
      .......... …………… Wahlbriefe übergeben worden sind.  
  Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben worden ist  
       □  .......... ……………… (Anzahl) Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine übergeben worden ist/sind  
       □  .......... ……………… (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen übergeben worden ist/sind.  
  Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den Nachträgen Nachtrag/Nachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert und später dem Briefwahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5).          
2.4 Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe          
  Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden dem Briefwahlvorstand überbracht.  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 
       □  Nein, es wurden keine noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe überbracht.
(weiter bei Punkt 2.5)
 
       □  Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe überbracht.
(Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:)
Ein Beauftragter des/der
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
überbrachte um .......... ……… Uhr .......... ………… Minuten
weitere .......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe.
 
2.5 Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen          
2.5.1 Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnete die Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Briefwahlvorsteher.          
2.5.2 Es wurden   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  keine Wahlbriefe beanstandet.
Nachdem weder der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt.  
(weiter bei Punkt 3.)
 
       □  insgesamt .......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe beanstandet.
(weiter bei Punkt 2.5.3) 2.5.3.)
 
2.5.3 Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewiesen   (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:)  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen waren,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.  
      Insgesamt: .......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe  
  Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen, wieder verschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahlniederschrift beigefügt.          
2.5.4 Nach besonderer Beschlussfassung wurden beanstandete Wahlbriefe zugelassen.   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
     □  Nein.
(weiter bei Punkt 3.)
 
       □  Ja. Es wurden insgesamt
.......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge wurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt.
 
2.5 Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen          
2.5.1 Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnete die Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Briefwahlvorsteher.          
2.5.2 Es wurden   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  keine Wahlbriefe beanstandet.
Nachdem weder der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt.  
(weiter bei Punkt 3.)
 
       □  insgesamt .......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe beanstandet.
(weiter bei Punkt 2.5.3) 2.5.3.)
 
2.5.3 Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewiesen   (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:)  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen waren,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war,  
      .......... ……… Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.  
      Insgesamt: .......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe  
  Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen, wieder verschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahlniederschrift beigefügt.          
2.5.4 Nach besonderer Beschlussfassung wurden beanstandete Wahlbriefe zugelassen.   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
     □  Nein.
(weiter bei Punkt 3.)
 
       □  Ja. Es wurden insgesamt
.......... …………… (Anzahl) Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge wurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt.
 
3. Ermittlung und Feststellung des
Briefwahlergebnisses
         
3.1 Öffnung der Wahlurne Wahlbriefe          
  Nachdem alle Alle bis 18:00 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe wurden geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt gelegt. worden waren, wurde die Wahlurne um    
(Bitte Uhrzeit eintragen:)
.......... Uhr .......... Minuten geöffnet.
 
3.2 Zahl der Wähler; Öffnung der Wahlurne   Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.         
3.2.1Zunächst wurden die Wahlscheine gezählt.    (Bitte Zahl eintragen:)   
3.2 Zahl der Wähler      Die Zählung ergab  …………… Wahlscheine. 
3.2.1Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.     Die Zählung ergab, dass   □  mindestens 30 Wahlbriefe zugelassen wurden.
(Bitte Uhrzeit eintragen:) (weiter bei Punkt 3.2.3)
  
      (Bitte Zahl eintragen:)  
    Die Zählung ergab  □  weniger als 30 Wahlbriefe zugelassen wurden; der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet.
(weiter bei Punkt 3.2.2) .......... Uhr .......... Minuten geöffnet.
  .......... Stimmzettelumschläge (= Wähler) 
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuchstabe = Wähler insgesamt, zugleich eintragen.  
3.2.2Weil weniger als 30 Wahlbriefe zugelassen wurden, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 68 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 61 Absatz 2 Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Briefwahlvorstand 
(weiter bei Punkt 3.2.3)
..........
..........
..........

um …………… Uhr …………… Minuten angeordnet.
 
3.2.2Danach wurden die Wahlscheine gezählt. Der Briefwahlvorstand des Briefwahlbezirks mit weniger als 30 Wählenden (abgebender Briefwahlvorstand) 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Briefwahlvorstand/
Briefwahlvorstand-Nummer)
(Bitte Zahl eintragen:) 
  hat die verschlossene WahlurneDie Zählung ergab  .......... Wahlscheine.     
    Zahl der oder Wähler (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)      
       □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.3)
 
 die aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettelumschläge        □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. 
  zusammen mit den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Briefwahlvorstand (aufnehmender Briefwahlvorstand)  


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(aufnehmender Briefwahlvorstand/
Briefwahlvorstand-Nummer)
 Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: 
       □   übergeben.  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.3)
 
        ..........
..........
..........
..........
 
3.2.3Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe B der Wahlniederschrift.       (Zutreffendes bitte ankreuzen:)  
      Die Übergabe  ..........
..........
..........
..........
  
3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel          
   Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:   □  der verschlossenen Wahlurne      
  3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel       □  des versiegelten Umschlages mit den Stimmzettelumschlägen     
   erfolgte um …………… Uhr …………… Minuten. 
 Am Wahlraum des abgebenden Briefwahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Briefwahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend. 







 □ 








Bitte durch Ankreuzen bestätigen.
(weiter bei Punkt 5.4)
  
3.2.3Sodann wurde die Wahlurne geöffnet. (Bitte Uhrzeit eintragen:)
…………… Uhr …………… Minuten.
  
 Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.     
 Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Auszählung mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil 

(Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.4)
 
     □  aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von …………… Uhr …………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettelumschläge und die eingenommenen Wahlscheine des 
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Briefwahlvorstand/
Briefwahlvorstand-Nummer)
 
    um …………… Uhr …………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses übernommen wurden. 
 Bei der Zahl der Wahlscheine (Punkt 3.2.1) sind die entgegengenommenen Wahlscheine des abgebenden und des aufnehmenden Briefwahlvorstandes zusammenzuführen.     
 Nach der Vermischung sind die Stimmzettelumschläge und die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab Punkt 3.2.4).     
3.2.4Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.    
 Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) 
   …………… Stimmzettelumschläge (= Wähler) 
     
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuchstabe Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. = Wähler insgesamt, zugleichKästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis eintragen. = Wähler insgesamt, zugleich eintragen.   
   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) 
     □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.5.)
 
     □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. 
    Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: 
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
3.2.5Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. der Wahlniederschrift.     
3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel      
 Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:     
3.3.1
a)
die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme,
b)
einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
          
3. Ermittlung und Feststellung des
Briefwahlergebnisses
         
3.1 Öffnung der Wahlurne Wahlbriefe          
  Nachdem alle Alle bis 18:00 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe wurden geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt gelegt. worden waren, wurde die Wahlurne um    
(Bitte Uhrzeit eintragen:)
.......... Uhr .......... Minuten geöffnet.
 
3.2 Zahl der Wähler; Öffnung der Wahlurne   Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.         
3.2.1Zunächst wurden die Wahlscheine gezählt.    (Bitte Zahl eintragen:)   
3.2 Zahl der Wähler      Die Zählung ergab  …………… Wahlscheine. 
3.2.1Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.     Die Zählung ergab, dass   □  mindestens 30 Wahlbriefe zugelassen wurden.
(Bitte Uhrzeit eintragen:) (weiter bei Punkt 3.2.3)
  
      (Bitte Zahl eintragen:)  
    Die Zählung ergab  □  weniger als 30 Wahlbriefe zugelassen wurden; der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet.
(weiter bei Punkt 3.2.2) .......... Uhr .......... Minuten geöffnet.
  .......... Stimmzettelumschläge (= Wähler) 
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuchstabe = Wähler insgesamt, zugleich eintragen.  
3.2.2Weil weniger als 30 Wahlbriefe zugelassen wurden, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 68 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 61 Absatz 2 Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Briefwahlvorstand 
(weiter bei Punkt 3.2.3)
..........
..........
..........

um …………… Uhr …………… Minuten angeordnet.
 
3.2.2Danach wurden die Wahlscheine gezählt. Der Briefwahlvorstand des Briefwahlbezirks mit weniger als 30 Wählenden (abgebender Briefwahlvorstand) 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Briefwahlvorstand/
Briefwahlvorstand-Nummer)
(Bitte Zahl eintragen:) 
  hat die verschlossene WahlurneDie Zählung ergab  .......... Wahlscheine.     
    Zahl der oder Wähler (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)      
       □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.3)
 
 die aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettelumschläge        □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. 
  zusammen mit den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Briefwahlvorstand (aufnehmender Briefwahlvorstand)  


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(aufnehmender Briefwahlvorstand/
Briefwahlvorstand-Nummer)
 Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: 
       □   übergeben.  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.3)
 
        ..........
..........
..........
..........
 
3.2.3Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe B der Wahlniederschrift.       (Zutreffendes bitte ankreuzen:)  
      Die Übergabe  ..........
..........
..........
..........
  
3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel          
   Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:   □  der verschlossenen Wahlurne      
  3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel       □  des versiegelten Umschlages mit den Stimmzettelumschlägen     
   erfolgte um …………… Uhr …………… Minuten. 
 Am Wahlraum des abgebenden Briefwahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Briefwahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend. 







 □ 








Bitte durch Ankreuzen bestätigen.
(weiter bei Punkt 5.4)
  
3.2.3Sodann wurde die Wahlurne geöffnet. (Bitte Uhrzeit eintragen:)
…………… Uhr …………… Minuten.
  
 Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.     
 Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Auszählung mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil 

(Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.4)
 
     □  aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von …………… Uhr …………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettelumschläge und die eingenommenen Wahlscheine des 
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Briefwahlvorstand/
Briefwahlvorstand-Nummer)
 
    um …………… Uhr …………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses übernommen wurden. 
 Bei der Zahl der Wahlscheine (Punkt 3.2.1) sind die entgegengenommenen Wahlscheine des abgebenden und des aufnehmenden Briefwahlvorstandes zusammenzuführen.     
 Nach der Vermischung sind die Stimmzettelumschläge und die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab Punkt 3.2.4).     
3.2.4Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.    
 Die Zählung ergab (Bitte Zahl eintragen:) 
   …………… Stimmzettelumschläge (= Wähler) 
     
      Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuchstabe Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. = Wähler insgesamt, zugleichKästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis eintragen. = Wähler insgesamt, zugleich eintragen.   
   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) 
     □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein.
(weiter bei Punkt 3.2.5.)
 
     □  Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. 
    Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: 
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
3.2.5Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. der Wahlniederschrift.     
3.3 Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel      
 Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:     
3.3.1
a)
die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme,
b)
einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten, sowie
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
          
 
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
         
3.3.23.3.2Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei.          
  Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.          
  Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten  

(Zwischensummenbildung I)
 
  die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge   = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4  
  abgegebenen Stimmen sowie      
  die Zahl der ungültigen Stimmen.   = Zeile C in Abschnitt 4  
  Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.  


 □  (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
 
3.3.3 Die Zählungen nach 3.3.2 verliefen wie folgt:   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.  
       □  Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.  
  Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.  
 □ 

(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
 
 3.3.4Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
  Bedenken (Zwischensummenbildung II) gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.      
3.3.4Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.  
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
       
 
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
         
3.3.23.3.2Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei.          
  Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.          
  Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten  

(Zwischensummenbildung I)
 
  die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge   = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4  
  abgegebenen Stimmen sowie      
  die Zahl der ungültigen Stimmen.   = Zeile C in Abschnitt 4  
  Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.  


 □  (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
 
3.3.3 Die Zählungen nach 3.3.2 verliefen wie folgt:   (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)  
       □  Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.  
       □  Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.  
  Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.  
 □ 

(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
 
 3.3.4Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
  Bedenken (Zwischensummenbildung II) gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.      
3.3.4Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.  
d)
einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Briefwahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Die beiden Stapel zu c) und d) wurden ausgesondert und von einem vom Briefwahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.
       
  Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.  


 □ 


(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
 
3.3.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.          
3.4 Sammlung und Beaufsichtigung der
Stimmzettel
         
  Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,
b)
die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,
c)
die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und
die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,
         
  je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.   Die in c) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern  
               
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . bis .......... . . . . . . . . . . . . . . . .    
        beigefügt.    
3.5 Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses          
  Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Briefwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.          
4. Wahlergebnis            
 
 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben
    (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)  
         
  Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.4]  Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.1]     
  zugleich            
  Kästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Wähler mit Wahlschein Wähler mit Wahlschein   .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
  Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.  


 □ 


(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
 
3.3.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.          
3.4 Sammlung und Beaufsichtigung der
Stimmzettel
         
  Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,
b)
die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,
c)
die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und
die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln,
         
  je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.   Die in c) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern  
               
        .......... . . . . . . . . . . . . . . . . bis .......... . . . . . . . . . . . . . . . .    
        beigefügt.    
3.5 Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses          
  Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Briefwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.          
4. Wahlergebnis            
 
 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben
    (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)  
         
  Kästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.4]  Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.1]     
  zugleich            
  Kästchen mit der Inschrift B1, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis Wähler mit Wahlschein Wähler mit Wahlschein   .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk
SummeKästchen mit der Inschrift C, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis +Kästchen mit der Inschrift D, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis muss mitKästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. übereinstimmen. +  muss mit  übereinstimmen.


    ZS I ZS II Insgesamt
C Ungültige Stimmen      


Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk
SummeKästchen mit der Inschrift C, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis +Kästchen mit der Inschrift D, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. Wahlergebnis muss mitKästchen mit der Inschrift B, dies sind die Kennbuchstaben für die Zahlenangaben im Abschnitt 4. übereinstimmen. +  muss mit  übereinstimmen.


    ZS I ZS II Insgesamt
C Ungültige Stimmen      


Gültige Stimmen:

 Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –)
ZS IZS IIInsgesamt
D1 1. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D2 2. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D3 3. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D4 4. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
 usw.   

D

Gültige Stimmen insgesamt
   
Gültige Stimmen:

 Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –)
ZS IZS IIInsgesamt
D1 1. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D2 2. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D3 3. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
D4 4. .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   
 usw.   

D

Gültige Stimmen insgesamt
   
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung          
5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung          
  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Der Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
5.2 Erneute Zählung      
  (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)      
  Das/Die Das Mitglied/die Mitglied(er) Mitglieder des Briefwahlvorstandes   ..........
(Vor- und Familienname) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vor- und Familienname)
 
  beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
  Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 
     □  mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt  
       □  berichtigt
(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.)
 
  und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.          
5.3 Schnellmeldung          
  Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und  


auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)
 
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Art der Übermittlung eintragen)
 
      an .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Empfänger eintragen)
 
      übermittelt.  
5.4 Anwesenheit des Briefwahlvorstandes          
  Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.          
5.5 Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und
Ergebnisfeststellung
         
  Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.          
5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift          
  Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.          
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung          
5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung          
  Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
  Der Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 
5.2 Erneute Zählung      
  (Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)      
  Das/Die Das Mitglied/die Mitglied(er) Mitglieder des Briefwahlvorstandes   ..........
(Vor- und Familienname) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vor- und Familienname)
 
  beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
  Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde  


(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 
     □  mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt  
       □  berichtigt
(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.)
 
  und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.          
5.3 Schnellmeldung          
  Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und  


auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)
 
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Art der Übermittlung eintragen)
 
      an .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Empfänger eintragen)
 
      übermittelt.  
5.4 Anwesenheit des Briefwahlvorstandes          
  Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.          
5.5 Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und
Ergebnisfeststellung
         
  Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.          
5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift          
  Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.          

(Vor- und Familienname)
         
      Ort und Datum
 
         
  Der Briefwahlvorsteher
  Die übrigen Beisitzer
 

  Der Stellvertreter
 
 

  Der Schriftführer
 
 

             
5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen      
  Das/Die Das Mitglied/die Mitglied(er) Mitglieder des Briefwahlvorstandes   ..........
(Vor- und Familienname) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
         
  verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
5.8 Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettel-
umschlägen Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettelumschlägen und Wahlscheinen
     
  Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:  


a)
Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten und gebündelten Stimmzetteln,
b)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie
d)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.
 
  Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen.      
5.9 Übergabe der Wahlunterlagen      
  Dem Beauftragten des/der   (Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)  
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
  wurden   am .......... . . . . . . . . . . . . , um .......... . . . . . . . . . . . . Uhr, übergeben  

(Vor- und Familienname)
         
      Ort und Datum
 
         
  Der Briefwahlvorsteher
  Die übrigen Beisitzer
 

  Der Stellvertreter
 
 

  Der Schriftführer
 
 

             
5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen      
  Das/Die Das Mitglied/die Mitglied(er) Mitglieder des Briefwahlvorstandes   ..........
(Vor- und Familienname) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
         
  verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil  
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Angabe der Gründe)
 
5.8 Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettel-
umschlägen Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettelumschlägen und Wahlscheinen
     
  Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:  


a)
Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten und gebündelten Stimmzetteln,
b)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen sowie
d)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.
 
  Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen.      
5.9 Übergabe der Wahlunterlagen      
  Dem Beauftragten des/der   (Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)  
      .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  
  wurden   am .......... . . . . . . . . . . . . , um .......... . . . . . . . . . . . . Uhr, übergeben  
     
diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
das/die Verzeichnis/Verzeichnisse das Verzeichnis/die Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/ die Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind,
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel – sowie
alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von dem/der
(Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
..........
zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
 
  Der Briefwahlvorsteher          
  .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
         
 
   

   
             
  Vom Beauftragten des/der .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten
Anlagen am .........., . . . . . . . . . . . . . . . . ., um .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.
 
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des Beauftragten)
         
 

Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
 
     
diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
das/die Verzeichnis/Verzeichnisse das Verzeichnis/die Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/ die Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für ungültig erklärt worden sind,
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel – sowie
alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von dem/der
(Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
..........
zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
 
  Der Briefwahlvorsteher          
  .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
         
 
   

   
             
  Vom Beauftragten des/der .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten
Anlagen am .........., . . . . . . . . . . . . . . . . ., um .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.
 
 
.......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des Beauftragten)
         
 

Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
 
1)
Eintragung je nachdem, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt ist.
1)
Eintragung je nachdem, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt ist.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631)
Kreis1)


               
Kreisfreie Stadt1)


             
                     
Niederschrift

über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses1)

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Europäischen Parlament
                     
             
Datum
     
            am          
                     
                     
                 
Datum
 
1. Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am    
               
               
  im Kreis/in der kreisfreien Stadt1)            
                     
   
Datum
   
  trat heute, am     nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschuss1) zusammen.
                     
  Es waren erschienen:            
                     
  Familienname, Vorname Wohnort Funktion
  1.             als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
  2.             als Beisitzer/in
  3.             als Beisitzer/in
  4.             als Beisitzer/in
  5.             als Beisitzer/in
  6.             als Beisitzer/in
  7.             als Beisitzer/in
                     
  Ferner waren zugezogen:            
                     
                als Schriftführer/in sowie
                und
                als Hilfskräfte
  Der/Die Vorsitzende eröffnete um   Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
  zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
                     
   
Zahl
       
2. Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt   Wahlniederschriften der Wahlvorstände für
                     
     
Zahl
           
  insgesamt   Wahlbezirke          
                     
       
Zahl
 
Zahl
       
  (davon   Wahlvorstände für   allgemeine Wahlbezirke,    
       
Zahl
 
Zahl
       
          Wahlvorstände für   Sonderwahlbezirke,    
       
Zahl
           
          Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)1)
                     
  und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor1) .
                     
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
           
2.12.2Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen1) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
                     
                     
                     
                     
                     
  Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen2) :
                     
                     
                     
                     
                     
2.2 2.3 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
                     
         
nähere Bezeichnung
       
  - des Wahlvorstandes            
                     
         
nähere Bezeichnung
         
  - des Briefwahlvorstandes            
                     
  vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en2) .
                     
2.3 2.4 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
                     
  - des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
                     
 
nähere Bezeichnung
           
                     
                     
  - des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
                     
 
nähere Bezeichnung
           
                     
                     
  und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel2) .
  Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken2) :
                     
                     
                     
                     
3. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt1) :
                     
  Kennbuchstabe 3)            
  A   Wahlberechtigte            
  B   Wähler            
  C   Ungültige Stimmen            
  D   Gültige Stimmen            
                     
  Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der      
                     
        (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) Stimmen
  D    1   1.            
  D    2   2.            
  D    3   3.            
  D    4   4.            
                   
        usw. (laut Stimmzettel)        
                     
4. Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
                     
5. Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadt1) bekannt.
                     
  Die Sitzung war öffentlich.
                     
  Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
                     
 
Ort, Datum
         
                     
                     
                     
                     
  Der Kreiswahlleiter       Der Schriftführer
                     
                     
                     
                     
                     
  Die Beisitzer          
                     
                     
                     
  1.             2.    
                     
                     
                     
                     
  3.             4.    
                     
                     
                     
                     
  5.             6.    
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
3)
Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.
Kreis1)


               
Kreisfreie Stadt1)


             
                     
Niederschrift

über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses1)

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Europäischen Parlament
                     
             
Datum
     
            am          
                     
                     
                 
Datum
 
1. Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am    
               
               
  im Kreis/in der kreisfreien Stadt1)            
                     
   
Datum
   
  trat heute, am     nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschuss1) zusammen.
                     
  Es waren erschienen:            
                     
  Familienname, Vorname Wohnort Funktion
  1.             als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
  2.             als Beisitzer/in
  3.             als Beisitzer/in
  4.             als Beisitzer/in
  5.             als Beisitzer/in
  6.             als Beisitzer/in
  7.             als Beisitzer/in
                     
  Ferner waren zugezogen:            
                     
                als Schriftführer/in sowie
                und
                als Hilfskräfte
  Der/Die Vorsitzende eröffnete um   Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
  zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
                     
   
Zahl
       
2. Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt   Wahlniederschriften der Wahlvorstände für
                     
     
Zahl
           
  insgesamt   Wahlbezirke          
                     
       
Zahl
 
Zahl
       
  (davon   Wahlvorstände für   allgemeine Wahlbezirke,    
       
Zahl
 
Zahl
       
          Wahlvorstände für   Sonderwahlbezirke,    
       
Zahl
           
          Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)1)
                     
  und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor1) .
                     
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
           
2.12.2Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen1) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
                     
                     
                     
                     
                     
  Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen2) :
                     
                     
                     
                     
                     
2.2 2.3 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
                     
         
nähere Bezeichnung
       
  - des Wahlvorstandes            
                     
         
nähere Bezeichnung
         
  - des Briefwahlvorstandes            
                     
  vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en2) .
                     
2.3 2.4 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
                     
  - des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
                     
 
nähere Bezeichnung
           
                     
                     
  - des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
                     
 
nähere Bezeichnung
           
                     
                     
  und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel2) .
  Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken2) :
                     
                     
                     
                     
3. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt1) :
                     
  Kennbuchstabe 3)            
  A   Wahlberechtigte            
  B   Wähler            
  C   Ungültige Stimmen            
  D   Gültige Stimmen            
                     
  Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der      
                     
        (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) Stimmen
  D    1   1.            
  D    2   2.            
  D    3   3.            
  D    4   4.            
                   
        usw. (laut Stimmzettel)        
                     
4. Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
                     
5. Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadt1) bekannt.
                     
  Die Sitzung war öffentlich.
                     
  Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
                     
 
Ort, Datum
         
                     
                     
                     
                     
  Der Kreiswahlleiter       Der Schriftführer
                     
                     
                     
                     
                     
  Die Beisitzer          
                     
                     
                     
  1.             2.    
                     
                     
                     
                     
  3.             4.    
                     
                     
                     
                     
  5.             6.    
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                     
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
2)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
3)
Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.
1)
Nicht Zutreffendes bitte streichen.

Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Land
       
                   
                   
Niederschrift

über die Sitzung des Landeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Europäischen Parlament
                 
           
Datum
   
                 
           am        
                 
Datum
1. Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am  
                   
                   
  im Land              
     
Datum
         
  trat heute, am     , nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.
                   
  Es waren erschienen:
                   
 
Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
  1.           als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
  2.           als Beisitzer/in
  3.           als Beisitzer/in
  4.           als Beisitzer/in
  5.           als Beisitzer/in
  6.           als Beisitzer/in
  7.           als Beisitzer/in
  8.           als in den Ausschuss berufener Richter des1)
  9.           als in den Ausschuss berufener Richter des1)
                   
  Ferner waren zugezogen:

         
              als Schriftführer/in sowie
              und
              als Hilfskräfte.
                   
  Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
                   
           
Zahl
     
2. Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt     Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die
   
  als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.
                   
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
          
2.12.2Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinen2) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
                   
                   
                   
                   
                   
  Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen3) :
                   
                   
                   
                   
                   
2.2 2.3 Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen3) in der Wahlniederschrift
                   
         
nähere Bezeichnung
     
  - des Wahlvorstandes          
         
nähere Bezeichnung
     
  - des Briefwahlvorstandes          
         
nähere Bezeichnung
     
  - des Kreis-/Stadtwahlausschusses          
                   
  vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
                   
3. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:
                   
  Kennbuchstabe 4)            
                   
  A   Wahlberechtigte          
  B   Wähler          
  C   Ungültige Stimmen          
  D   Gültige Stimmen          
                   
  Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
                   
        (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)   Stimmen
  D 1   1.          
  D 2   2.          
  D 3   3.          
  D 4   4.          
                   
  usw. (laut Stimmzettel)        
                   
4. Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
                   
5. Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.
  Die Sitzung war öffentlich.
  Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................1) und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
                   
 
Ort, Datum
       
                   
                   
                   
  Der Landeswahlleiter     Der Schriftführer
                   
                   
                   
                   
                   
                   
           
  Die Beisitzer        
                   
                   
                   
                   
  1.           2.  
                   
                   
                   
  3.           4.  
                 
                   
                   
  5.           6.  
                   
1)
Bezeichnung des Oberverwaltungsgerichts des Landes einsetzen.
2)
Nicht Zutreffendes streichen.
3)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
4)
Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.
Land
       
                   
                   
Niederschrift

über die Sitzung des Landeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl zum Europäischen Parlament
                 
           
Datum
   
                 
           am        
                 
Datum
1. Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am  
                   
                   
  im Land              
     
Datum
         
  trat heute, am     , nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.
                   
  Es waren erschienen:
                   
 
Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
  1.           als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
  2.           als Beisitzer/in
  3.           als Beisitzer/in
  4.           als Beisitzer/in
  5.           als Beisitzer/in
  6.           als Beisitzer/in
  7.           als Beisitzer/in
  8.           als in den Ausschuss berufener Richter des1)
  9.           als in den Ausschuss berufener Richter des1)
                   
  Ferner waren zugezogen:

         
              als Schriftführer/in sowie
              und
              als Hilfskräfte.
                   
  Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
                   
           
Zahl
     
2. Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt     Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die
   
  als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.
                   
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
          
2.12.2Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinen2) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
                   
                   
                   
                   
                   
  Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen3) :
                   
                   
                   
                   
                   
2.2 2.3 Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen3) in der Wahlniederschrift
                   
         
nähere Bezeichnung
     
  - des Wahlvorstandes          
         
nähere Bezeichnung
     
  - des Briefwahlvorstandes          
         
nähere Bezeichnung
     
  - des Kreis-/Stadtwahlausschusses          
                   
  vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
                   
3. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:
                   
  Kennbuchstabe 4)            
                   
  A   Wahlberechtigte          
  B   Wähler          
  C   Ungültige Stimmen          
  D   Gültige Stimmen          
                   
  Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
                   
        (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)   Stimmen
  D 1   1.          
  D 2   2.          
  D 3   3.          
  D 4   4.          
                   
  usw. (laut Stimmzettel)        
                   
4. Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
                   
5. Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.
  Die Sitzung war öffentlich.
  Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................1) und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
                   
 
Ort, Datum
       
                   
                   
                   
  Der Landeswahlleiter     Der Schriftführer
                   
                   
                   
                   
                   
                   
           
  Die Beisitzer        
                   
                   
                   
                   
  1.           2.  
                   
                   
                   
  3.           4.  
                 
                   
                   
  5.           6.  
                   
1)
Bezeichnung des Oberverwaltungsgerichts des Landes einsetzen.
2)
Nicht Zutreffendes streichen.
3)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
4)
Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.
1)
Bezeichnung des Oberverwaltungsgerichts des Landes einsetzen.