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| ② | An die Gemeindebehörde | Bitte
| |
........... .......... | |||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung | besteht seit (Meldedatum): | ||||||||||||||||||
| (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | Tag | Monat | Jahr | |||||||||||||||||
| .......... | ||||||||||||||||||||
.......... | ||||||||||||||||||||
| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung | besteht seit (Meldedatum): | ||||||||||||||||||
| (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | Tag | Monat | Jahr | |||||||||||||||||
| .......... | ||||||||||||||||||||
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| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ② | An die Gemeindebehörde | Bitte
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........... .......... | |||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung | besteht seit (Meldedatum): | ||||||||||||||||||
| (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | Tag | Monat | Jahr | |||||||||||||||||
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| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung | besteht seit (Meldedatum): | ||||||||||||||||||
| (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | Tag | Monat | Jahr | |||||||||||||||||
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| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| 1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | □ ja | ||||||
| □ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde (Name der Gemeindebehörde) | ||||||||
| Begründung | ||||||||
| (Ort, Datum) | Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | |||||||
| 2 | Antragseingang am (Datum) | |||||||
| 21. Tag vor der Wahl | Antragseingang | |||||||
| = | □ verspätet | □ rechtzeitig | ||||||
| 3 | Status als Deutscher nachgewiesen | □ nein | □ ja | |||||
| 4 | 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet | □ nein | □ ja | |||||
| 5 | Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG | □ vorhanden | □ nicht vorhanden | |||||
| 6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen | |||||||
| 6.1 | Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1) | □ nein | □ ja | |||||
| 6.2 | oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland | □ nein | □ ja | |||||
| innerhalb der letzten 25 Jahre | □ nein | □ ja | ||||||
| nach Vollendung des 14. Lebensjahres | □ nein | □ ja | ||||||
| 6.3 | Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen2) | □ nein | □ ja | |||||
| 7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG | □ nein | □ ja | ||||
| § 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | □ nein | □ ja | ||||||
| § 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | □ nein | □ ja | ||||||
| 8 | Erledigung des Antrages | |||||||
| □ Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | |||||||
| □ Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an den Bundeswahlleiter am (Datum) | ||||||||
| □ Zurückweisung (s. Anlage) | ||||||||
| Vom Antragsteller nicht abzusenden. Wird von der Gemeindebehörde übersandt. | ||
| ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer |
| Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
| Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt, sofern sie
| |
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
| |
| Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. | |
| ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet. |
| ③ | Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort). |
| ④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. |
| Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |
| Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |
| ⑤ | Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. |
| ⑥ ⑤ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. |
| ⑦ ⑥ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. |
| ⑧ ⑦ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
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| besitzen. | |
| ⑨ ⑧ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. |
| ⑩ ⑨ | Das Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz zählt auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. |
| ⑪ ⑩ | Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2. |
| Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1) | |
| In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die bei den anderen Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
| |
| ⑫ ⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Europawahl mehrfach beteiligen würde. |
| ⑬ ⑫ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vergleiche im Übrigen die Erläuterungen unter ⑭. |
| ⑭ ⑬ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
| ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer |
| Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
| Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt, sofern sie
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Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
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| Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. | |
| ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet. |
| ③ | Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort). |
| ④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. |
| Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |
| Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |
| ⑤ | Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. |
| ⑥ ⑤ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. |
| ⑦ ⑥ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. |
| ⑧ ⑦ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
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| besitzen. | |
| ⑨ ⑧ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. |
| ⑩ ⑨ | Das Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz zählt auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. |
| ⑪ ⑩ | Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2. |
| Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1) | |
| In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die bei den anderen Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
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| ⑫ ⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Europawahl mehrfach beteiligen würde. |
| ⑬ ⑫ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vergleiche im Übrigen die Erläuterungen unter ⑭. |
| ⑭ ⑬ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
| ② | An die Gemeindebehörde | Bitte
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.......... .......... BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND | |||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||||||||||||||||||
| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | □ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden. | |||||||||||||||||||
| □ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden: (Straße, Hausnummer) .......... (Postleitzahl, Ort, Staat) .......... | ||||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑮ ⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||||||||||||||||||
| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | □ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden. | |||||||||||||||||||
| □ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden: (Straße, Hausnummer) .......... (Postleitzahl, Ort, Staat) .......... | ||||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑮ ⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| 1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | □ ja | ||||||
| □ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde (Gemeindebehörde) | ||||||||
| Begründung | ||||||||
| (Ort, Datum) | Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | |||||||
| 2 | Antragseingang | |||||||
| am (Datum) | 21. Tag vor der Wahl | Antragseingang | ||||||
| = | □ verspätet | □ rechtzeitig | ||||||
| 3 | Status als Deutscher nachgewiesen | □ nein | □ ja | |||||
| 4 | 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet | □ nein | □ ja | |||||
| 5 | Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG | □ vorhanden | □ nicht vorhanden | |||||
| 6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen | |||||||
| 6.1 | Am Wahltag seit mindestens drei Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1) | □ nein | □ ja | |||||
| 6.2 | oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland2) | □ nein | □ ja | |||||
| innerhalb der letzten 25 Jahre | □ nein | □ ja | ||||||
| nach Vollendung des 14. Lebensjahres | □ nein | □ ja | ||||||
| 6.3 | oder Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen | □ nein | □ ja | |||||
| 7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | |||||||
| § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG | □ nein | □ ja | ||||||
| § 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | □ nein | □ ja | ||||||
| § 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | □ nein | □ ja | ||||||
| 8 | Erledigung des Antrages | |||||||
| □ Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | |||||||
| □ Erteilung des Wahlscheines | Wahlscheinnummer | |||||||
| □ Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis | ||||||||
| □ Absendung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen per Luftpost am (Datum) | □ Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an den Bundeswahlleiter am (Datum) | |||||||
| □ Zurückweisung (siehe Anlage) | ||||||||
| ② | An die Gemeindebehörde | Bitte
| |
.......... .......... BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND | |||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||||||||||||||||||
| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | □ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden. | |||||||||||||||||||
| □ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden: (Straße, Hausnummer) .......... (Postleitzahl, Ort, Staat) .......... | ||||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑮ ⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
| Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde gemeldet war, □ ist unverändert □ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
| ③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||||||||||||||||||
| ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
| ⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
| ⑤ ⑥ | Ich bin im Besitz eines □ Personalausweises □ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
| von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
| ⑦ ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
| ⑧ ⑦ | □ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
| ⑨ ⑧ | □ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
| ⑩ ⑨ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2) oder | |||||||||||||||||||
| ⑪ ⑩ | □ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | □ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
| ⑫ ⑪ | □ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||||||||||||||||||
| Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ ⑫ | □ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden. | |||||||||||||||||||
| □ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden: (Straße, Hausnummer) .......... (Postleitzahl, Ort, Staat) .......... | ||||||||||||||||||||
| ⑭ ⑬ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| ⑮ ⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
| Vom Antragsteller nicht absenden. Wird von der Gemeindebehörde übersandt | Rückseite der Zweitausfertigung | |
| Datenerfassungsstelle für den Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Postfach 170377 53029 Bonn | ||
| Betr.: Register nach § 17 Abs. 5 EuWO | ||
| Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. | ||
| Name und Anschrift der Gemeindebehörde sowie Bundesland, bei kreisangehörigen Gemeinden auch der Name des Kreises | ||
| Ort, Datum | ||
| Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde | ||
| i. A. | ||
| ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus | ||
| Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |||
| Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |||
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
| |||
| Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt. | |||
Im Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland1) ist zu beachten:
| |||
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
| |||
| ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland leben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) . | ||
| Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin. | |||
| Für Seeleute, Seeleute die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung Europawahlordnung. (EuWO). | |||
| ③ | Von Seeleuten, Seeleuten die auf einem mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiff Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat). | ||
| ④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. | ||
| Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |||
| Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |||
| Von Seeleuten, die vor dem 10. Juli 2026 zuletzt auf einem Seeschiff tätig waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | ⑤ | Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. | |
| ⑥ ⑤ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. | ||
| ⑦ ⑥ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. | ||
| ⑧ ⑦ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
| ||
| besitzen. | |||
| ⑨ ⑧ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. | ||
| ⑩ ⑨ | Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. | ||
| ⑪ ⑩ | Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2. | ||
| Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1) | |||
| In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |||
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
| |||
| Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen. | |||
| ⑫ ⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. | ||
| ⑬ ⑫ | Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen, in dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen. | ||
| ⑭ ⑬ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter ⑮. | ||
| ⑮ ⑭ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑭ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
| ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus | ||
| Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |||
| Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |||
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
| |||
| Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt. | |||
Im Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland1) ist zu beachten:
| |||
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
| |||
| ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland leben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) . | ||
| Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin. | |||
| Für Seeleute, Seeleute die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung Europawahlordnung. (EuWO). | |||
| ③ | Von Seeleuten, Seeleuten die auf einem mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiff Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat). | ||
| ④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. | ||
| Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..........“ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |||
| Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |||
| Von Seeleuten, die vor dem 10. Juli 2026 zuletzt auf einem Seeschiff tätig waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | ⑤ | Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. | |
| ⑥ ⑤ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. | ||
| ⑦ ⑥ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. | ||
| ⑧ ⑦ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
| ||
| besitzen. | |||
| ⑨ ⑧ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. | ||
| ⑩ ⑨ | Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. | ||
| ⑪ ⑩ | Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2. | ||
| Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1) | |||
| In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |||
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
| |||
| Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen. | |||
| ⑫ ⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. | ||
| ⑬ ⑫ | Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen, in dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen. | ||
| ⑭ ⑬ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter ⑮. | ||
| ⑮ ⑭ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑭ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
| ② | An die Gemeindebehörde | Bitte
Der Antrag muss der Gemeindebehörde im Original zugehen! | |
.................................................................................................. .................................................................................................. | |||
| Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | Geschlecht | ||||||||||||||||||||
| Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | Geburtsort | |||||||||||||||||
| ③ | Ich bin im Besitz eines | Ausweis-Nummer | |||||||||||||||||||
| □ gültigen Identitätsausweises | ausgestellt am | von (ausstellende Behörde) | |||||||||||||||||||
| □ Reisepasses | zuletzt verlängert am | von (ausstellende Behörde) | |||||||||||||||||||
| E-Mail (für Rückfragen) | |||||||||||||||||||||
| ④ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | ||||||||||||||||||||
| ⑤ | Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
| ⑥ | Meine derzeitige (Haupt-) Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. | ||||||||||||||||||||
| ⑦ | Vor meinem Fortzug war ich zuletzt im Herkunftsmitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen | ||||||||||||||||||||
| vom | bis | Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/Wahlkreis | |||||||||||||||||||
| und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||||
| ⑧ | Für den Herkunftsmitgliedstaat erforderliche zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||
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| □ Ich habe das 16. Lebensjahr vollendet. | oder | □ Ich werde das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | |||||||||||||||||||
| ⑨ | □ Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||
| ⑩ | □ Ich werde am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.*) | ||||||||||||||||||||
| ⑪ | □ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | ||||||||||||||||||||
| ⑫ | □ Mir ist bekannt, dass ich bei künftigen Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werde, wenn dieser Antrag zur Eintragung geführt hat und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. | ||||||||||||||||||||
| ⑬ | Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen beziehungsweise die Gemeindebehörde entsprechend informieren und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag dieser Europawahl oder einer künftigen Europawahl nicht mehr Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein sollte, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte oder in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben oder keinen sonstigen Aufenthalt mehr haben sollte. | ||||||||||||||||||||
.............................................................................................................................................................................................................................................................................................. Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||||
| ⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | ||||||||||||||||||||
| Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt. | Rückseite | ||||||
| Muster für amtliche Vermerke | |||||||
| 1. | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | □ ja | □ nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde: | ||||
| Gemeindebehörde | |||||||
| Begründung | |||||||
| Ort, Datum | Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde | ||||||
| i. A. | |||||||
| 2. | Antragseingang am (Datum) | 21. Tag vor der Wahl (Datum) = | Antragseingang □ verspätet | □ rechtzeitig | |||
| 3. | Status als Unionsbürger achgewiesen | □ nein | □ ja | ||||
| 4. | 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet | □ nein | □ ja | ||||
| 5. | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland | □ nein | □ ja | ||||
| Am Wahltag mindestens dreimonatige ununterbrochene Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.*) | □ nein | □ ja | |||||
| □ vorhanden | □ nicht vorhanden | ||||||
| 6. | Wahlausschlussgrund § 6a Abs. 2 Nr. 1 EuWG | ||||||
| □ Falls nicht vorhanden, Übersendung des einheitlichen Formulars für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten an den Bundeswahlleiter. | |||||||
| □ Falls nicht vorhanden, aber bei Bestehen von Zweifeln hinsichtlich eines Wahlausschlussgrundes im Herkunftsmitgliedstaat (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG) | |||||||
| Nach Rückmeldung aus dem Herkunftsmitgliedstaat Wahlausschlussgrund nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG | □ vorhanden | □ nicht vorhanden | |||||
| 7. | Erledigung des Antrages | ||||||
| □ Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | ||||||
| □ Erteilung des Wahlscheins | Wahlscheinnummer | ||||||
| □ Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis | |||||||
| □ Zurückweisung (s. Anlage) | |||||||
| noch Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) |
| ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis |
| Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
| Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. | |
| Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde unterschrieben im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. | |
| Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger bereits auf seinen Antrag hin bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist bei künftigen Wahlen ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der Unionsbürger bis zum 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde beantragt, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. | |
| ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist – bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeindebehörde. |
| Für Unionsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, innezuhaben und für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 17a Absatz 3 der Europawahlordnung (EuWO). | |
| ③ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. |
| ④ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zu diesem oder einem künftigen Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag zurückgenommen bzw. die Gemeindebehörde hierüber unterrichtet werden. |
| ⑤ | Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union. |
| ⑥ | Unionsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, siehe unter ② genannten Absatz 2. |
| ⑦ | Anzugeben ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/der Wahlkreis des Herkunftsmitgliedstaates, in deren/dessen Wählerverzeichnis oder, sofern ein solches nicht geführt wird, in deren/dessen Melderegister der Unionsbürger gegebenenfalls zuletzt eingetragen war, und wann der Herkunftsmitgliedstaat wohin verlassen wurde. |
| ⑧ | Nach Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG tauschen die Mitgliedstaaten untereinander die Informationen aus, die notwendig sind, um eine mehrfache Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern. Hierfür übermittelt der Bundeswahlleiter auf der Grundlage dieses Antrags dem Herkunftsmitgliedstaat die Informationen über dessen Staatsangehörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, damit der Herkunftsmitgliedstaat geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe treffen kann. Einige Mitgliedstaaten benötigen hierfür besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen. |
| Folgende besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich: | |
| Belgien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Bulgarien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); bulgarische zehnstellige persönliche Identifikationsnummer | |
| Dänemark: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Estland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Finnland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Frankreich: keine | |
| Griechenland: Name des Vaters und der Mutter | |
| Irland: keine | |
| Italien: keine | |
| Kroatien: keine | |
| Lettland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Litauen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Luxemburg: keine | |
| Malta: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Niederlande: keine | |
| Österreich: keine | |
| Polen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); Name des Vaters und der Mutter | |
| Portugal: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); Wahlnummer; Name des Vaters und der Mutter | |
| Rumänien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Schweden: schwedische zwölfstellige persönliche Registrierungsnummer | |
| Slowakei: keine | |
| Slowenien: slowenische dreizehnstellige persönliche Identifikationsnummer | |
| Spanien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); zweiter Nachname | |
| Tschechische Republik: keine | |
| Ungarn: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Zypern: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); Wahlnummer | |
| ⑨ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt. |
| ⑩ | Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. |
| Die Voraussetzung ist auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt. | |
| ⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. Die Gemeindebehörde unterrichtet den Bundeswahlleiter über die Eintragung eines Unionsbürgers in das Wählerverzeichnis, der diese Information an die zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates weiterleitet, damit ggf. eine Stimmabgabe dieses Unionsbürgers in mehreren Mitgliedstaaten verhindert werden kann. |
| ⑫ | Eine Eintragung von Amts wegen bei künftigen Europawahlen erfolgt nach Maßgabe von § 17b der Europawahlordnung (EuWO). Unionsbürger können bei Wahlen zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. |
| ⑬ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter ⑭. |
| ⑭ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
| ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis |
| Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
| Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. | |
| Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde unterschrieben im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. | |
| Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger bereits auf seinen Antrag hin bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist bei künftigen Wahlen ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der Unionsbürger bis zum 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde beantragt, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. | |
| ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist – bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeindebehörde. |
| Für Unionsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, innezuhaben und für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 17a Absatz 3 der Europawahlordnung (EuWO). | |
| ③ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. |
| ④ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zu diesem oder einem künftigen Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag zurückgenommen bzw. die Gemeindebehörde hierüber unterrichtet werden. |
| ⑤ | Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union. |
| ⑥ | Unionsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, siehe unter ② genannten Absatz 2. |
| ⑦ | Anzugeben ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/der Wahlkreis des Herkunftsmitgliedstaates, in deren/dessen Wählerverzeichnis oder, sofern ein solches nicht geführt wird, in deren/dessen Melderegister der Unionsbürger gegebenenfalls zuletzt eingetragen war, und wann der Herkunftsmitgliedstaat wohin verlassen wurde. |
| ⑧ | Nach Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG tauschen die Mitgliedstaaten untereinander die Informationen aus, die notwendig sind, um eine mehrfache Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern. Hierfür übermittelt der Bundeswahlleiter auf der Grundlage dieses Antrags dem Herkunftsmitgliedstaat die Informationen über dessen Staatsangehörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, damit der Herkunftsmitgliedstaat geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe treffen kann. Einige Mitgliedstaaten benötigen hierfür besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen. |
| Folgende besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich: | |
| Belgien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Bulgarien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); bulgarische zehnstellige persönliche Identifikationsnummer | |
| Dänemark: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Estland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Finnland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Frankreich: keine | |
| Griechenland: Name des Vaters und der Mutter | |
| Irland: keine | |
| Italien: keine | |
| Kroatien: keine | |
| Lettland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Litauen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Luxemburg: keine | |
| Malta: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Niederlande: keine | |
| Österreich: keine | |
| Polen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); Name des Vaters und der Mutter | |
| Portugal: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); Wahlnummer; Name des Vaters und der Mutter | |
| Rumänien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Schweden: schwedische zwölfstellige persönliche Registrierungsnummer | |
| Slowakei: keine | |
| Slowenien: slowenische dreizehnstellige persönliche Identifikationsnummer | |
| Spanien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); zweiter Nachname | |
| Tschechische Republik: keine | |
| Ungarn: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch) | |
| Zypern: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); Wahlnummer | |
| ⑨ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt. |
| ⑩ | Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern. |
| Die Voraussetzung ist auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt. | |
| ⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. Die Gemeindebehörde unterrichtet den Bundeswahlleiter über die Eintragung eines Unionsbürgers in das Wählerverzeichnis, der diese Information an die zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates weiterleitet, damit ggf. eine Stimmabgabe dieses Unionsbürgers in mehreren Mitgliedstaaten verhindert werden kann. |
| ⑫ | Eine Eintragung von Amts wegen bei künftigen Europawahlen erfolgt nach Maßgabe von § 17b der Europawahlordnung (EuWO). Unionsbürger können bei Wahlen zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. |
| ⑬ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter ⑭. |
| ⑭ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |