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Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2023 |
Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2025 1 000 € | Betrag für 2024 1 000 € | Ist-Ergebnis 2023 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Ausgaben | |||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft | 61 600 | 64 500 | 60 200 | |
Verpflichtungsermächtigung | 252 300 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2026 bis zu | 54 300 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 45 100 T€ | ||||
Jahr 2028 bis zu | 39 200 T€ | ||||
in künftigen Haushaltsjahren | 113 700 T€ | ||||
Haushaltsvermerk:
| |||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024 | 219 600 | 219 300 | 136 100 | |
Zahlungsverpflichtungen | 2 121 200 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2026 bis zu | 203 000 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 188 700 T€ | ||||
Jahr 2028 bis zu | 164 100 T€ | ||||
in künftigen Haushaltsjahren | 1 565 400 T€ | ||||
Haushaltsvermerk:
| |||||
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital | 42 500 | 30 300 | 19 100 | |
Verpflichtungsermächtigungen | 192 100 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2026 bis zu | 46 000 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 47 700 T€ | ||||
Jahr 2028 bis zu | 49 400 T€ | ||||
Jahr 2029 bis zu | 49 000 T€ | ||||
Haushaltsvermerk:
| |||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen | 860 000 | 770 000 | 290 885 | |
Verpflichtungsermächtigung | 4 525 900 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 4 525 900 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: | |||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | |||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 3 733 | 3 633 | 2 937 | |
Verpflichtungsermächtigung | 160 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2026 bis zu | 80 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 80 T€ | ||||
Haushaltsvermerk:
| |||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3 600 | 3 600 | 2 714 | |
Verpflichtungsermächtigung | 5 100 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2026 bis zu | 1 500 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 1 300 T€ | ||||
Jahr 2028 bis zu | 1 300 T€ | ||||
Jahr 2029 bis zu | 1 000 T€ | ||||
Haushaltsvermerk:
| |||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | – | – | – | |
Haushaltsvermerk: | |||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | |||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 1 191 033 | 1 091 333 | 511 937 | ||
Abschluss | |||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 7 333 | 7 233 | 5 652 | ||
Ausgaben für Investitionen | 1 183 700 | 1 084 100 | 506 285 | ||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 1 191 033 | 1 091 333 | 511 937 |
Erläuterungen | |
---|---|
6 | |
Zu Tit. 892 01 | |
Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. | |
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 765 Mio. Euro gefördert werden: | |
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung | 7 605 Mio. Euro |
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 60 Mio. Euro |
c) Innovationen und Digitalisierung | 2 100 Mio. Euro |
d) Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro |
Der für 2025 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 765 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,5 Mio. Euro. | |
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. | |
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2025 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. | |
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
| |
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. | |
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Zu Tit. 683 01 | |
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2024. | |
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 121,2 Mio. Euro, davon fällig: | |
Jahr 2026 bis | 203 Mio. Euro |
Jahr 2027 bis zu | 188,7 Mio. Euro |
Jahr 2028 bis zu | 164,1 Mio. Euro |
in künftigen Haushaltsjahren | 1 565,4 Mio. Euro. |
Zu Tit. 682 01 | |
Der Titelansatz umfasst Mittel für
| |
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds spezialisiert. | |
Zu Tit. 682 02 | |
Der Ansatz umfasst insbesondere:
| |
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2025 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2026 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 oder in Folgejahren tätigen. | |
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. | |
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 526 Mio. Euro. | |
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. | |
Zu Tit. 681 02 | |
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,103 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
| |
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. | |
Bis zu 0,63 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. | |
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. | |
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Zu Tit. 681 03 | |
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. | |
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2026 bis 2029, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. | |
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Zu Tit. 870 01 | |
Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. | |
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. | |
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2023 rund 2 900 Mio. Euro. |
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2025 1 000 € | Betrag für 2024 1 000 € | Ist-Ergebnis 2023 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Sonstige Ausgaben | |||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige | 220 | 200 | 176 | |
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 800 | 650 | 110 | |
Haushaltsvermerk:
| |||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | – | – | – | |
Haushaltsvermerk:
| |||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz | – | – | – | |
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | – | – | – | |
Summe Sonstige Ausgaben | 1 020 | 900 | 286 | ||
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel | |||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | – | ||
Abschluss | |||||
Sonstige Ausgaben | 1 020 | 900 | 286 | ||
Zinskosten | – | – | – | ||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 1 020 | 900 | 286 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Zu Tit. 427 09 |
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. |
Zu Tit. 531 01 |
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Darunter fallen auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten. |
Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet werden, wie zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). |
Mehr wegen Inflationsanpassung, dem aktuellen Stand geplanter Evaluationen von Förderprogrammen ab 2025 sowie ab 2025 Mitveranschlagung der Ausgaben des wegfallenden Titels 671 01 in Höhe von 50 T Euro. |
Zu Tit. 575 01 |
Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen. |
Zu Tit. 595 01 |
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. |
Zu Tit. 697 01 |
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. |
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. |
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2025 1 000 € | Betrag für 2024 1 000 € | Ist-Ergebnis 2023 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Einnahmen | |||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | – | – | 220 | |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | – | – | – | |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 421 137 | 409 372 | 623 366 | |
Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 892 01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung des Titels 892 01 dürfen jedoch nicht zu einer Überschreitung der prognostizierten inflationierten Förderzielgröße von insgesamt 432,4 Mio. Euro führen. | |||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 489 244 | 474 222 | 284 041 | |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 230 696 | 146 747 | – | |
Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | |||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Innovationsfinanzierung) | 41 160 | 50 789 | 20 470 | |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01. | |||||
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) | 9 816 | 11 103 | 9 542 | |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 | |||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | – | – | – | |
Gesamteinnahmen | 1 192 053 | 1 092 233 | 937 640 | ||
Abschluss | |||||
Verwaltungseinnahmen | – | – | 220 | ||
Übrige Einnahmen | 1 192 053 | 1 092 233 | 937 420 | ||
Gesamteinnahmen | 1 192 0533 | 1 092 233 | 937 640 |
Erläuterungen | |
---|---|
6 | |
Zu Tit. 119 99 | |
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. | |
Zu Tit. 162 01 | |
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: | |
a) Vergütung ERP-Förderrücklage | 227 980 T€ |
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II | 128 289 T€ |
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse | 57 755 T€ |
d) Zinserträge | 7 113 T€ |
Summe | 421 137 T€ |
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. | |
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. | |
Zu Tit. 182 01 | |
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 489 244 T€. | |
Zu Tit. 129 01 | |
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen. | |
Zu Tit. 231 01 | |
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. | |
Zu Tit. 272 01 | |
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird. | |
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt. | |
Zu Tit. 325 02 | |
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. |
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 961 357 | 1 191 033 | – | – | 7 333 | 1 183 700 |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 230 696 | 1 020 | 1 020 | – | – | – |
1 192 053 | 1 192 053 | 1 020 | – | 7 233 | 1 183 700 | ||
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Aus- gaben- soll 2025 | a) Bis einschl. 31.12.2023 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2025 b) VE 2024 c) VE 2025 | davon fällig | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | |||||
in Mio. € | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 61,6 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | 252,300 | – | 54,300 | 45,100 | 39,200 | 113,700 | |||
683 01 | Förderkosten | 219,6 | a) | 274,700 | 49,500 | 39,200 | 38,000 | 30,700 | 117,300 |
b) | 137,600 | 26,900 | 20,700 | 18,700 | 15,200 | 56,100 | |||
c) | 2121,200 | – | 203,000 | 188,700 | 164,100 | 1565,400 | |||
682 01 | Förderkosten für die KfW Capital | 42,5 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | 137,600 | 32,500 | 34,600 | 35,500 | 35,000 | – | |||
c) | 192,100 | – | 46,000 | 47,700 | 49,400 | 49,000 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 3,7 | a) | 1,660 | 0,830 | 0,830 | – | – | – |
b) | 6,460 | 2,210 | 2,210 | 2,040 | – | – | |||
c) | 0,160 | – | 0,080 | 0,080 | – | – | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) | 1,678 | 1,140 | 0,538 | – | – | – |
b) | 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | – | |||
c) | 5,100 | – | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 331,033 | a) | 278,038 | 51,470 | 40,568 | 38,000 | 30,700 | 117,300 | |
b) | 286,760 | 63,110 | 58,810 | 57,540 | 51,200 | 56,100 | |||
c) | 2 570,860 | – | 304,880 | 282,880 | 254,000 | 1 729,100 | |||
682 02 | Kooperations- projekte | 860 | a) | 2 188,10 | 2024 ff. : | 2 188,10 | |||
b) | 4 290,30 | 2025 ff. : | 4 290,30 | ||||||
c) | 4 525,90 | 2026 ff. : | 4 525,90 |
2023 EUR | 2022 EUR | ||||
---|---|---|---|---|---|
A. | Barreserve und Anlagen | ||||
1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 315 351 908,16 | 282 872 554,51 | ||
2. | Anlage in Spezialfonds | 1 656 258 715,11 | 1 656 258 715,11 | ||
3. | Anlage bei Unternehmen | 11 350 201,03 | 17 379 484,09 | ||
4. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland I“ | 47 575 245,06 | 48 831 395,28 | ||
5. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II“ | 62 559 646,71 | 2 093 095 716,07 | 66 237 376,46 | |
B. | Darlehensforderungen | 981 951 902,98 | 848 031 992,56 | ||
C. | Sonstige Forderungen | 314 530 370,39 | 464 122 011,77 | ||
D. | Beteiligung an Fonds | ||||
1. | High-Tech Gründerfonds I | 24 163 901,57 | 26 722 114,51 | ||
2. | High-Tech Gründerfonds II | 59 378 680,05 | 69 417 356,27 | ||
3. | High-Tech Gründerfonds III | 68 988 760,74 | 60 314 197,02 | ||
4. | High-Tech-Gründerfonds IV | 17 576 588,87 | 3 412 287,96 | ||
5. | coparion | 119 943 710,65 | 121 871 371,43 | ||
6. | Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG | 12 829 690,86 | 12 066 892,36 | ||
7. | eCAPITAL IV | 5 909 560,64 | 5 640 899,49 | ||
8. | Cybersecurity Fonds | 5 014 872,57 | 4 703 696,14 | ||
9. | Brockhaus Private Equity | 1,00 | 1,00 | ||
10. | Obermark | 14 431 410,49 | 18 764 490,49 | ||
11. | DeepTech & Climate Fonds | 7 079 852,03 | 335 317 029,47 | 5 150 000,00 | |
E. | Beteiligung an der KfW | ||||
1. | Eingezahltes gezeichnetes Kapital | 1 082 876 331,12 | 1 082 876 331,12 | ||
2. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1 190 752 106,00 | 1 190 752 106,00 | ||
3. | Sonstige Kapitalrücklage | 864 280 731,32 | 864 280 731,32 | ||
4. | Sonderrücklage I | 2 100 737 258,88 | 1 917 081 227,52 | ||
5. | ERP-Gewinnrücklage I | 1 638 970 673,93 | 1 758 479 618,15 | ||
6. | ERP-Gewinnrücklage II | 1 083 564 015,22 | 979 555 314,04 | ||
7. | ERP-Risikodeckungsmasse | 1 747 995 859,93 | 1 339 912 002,72 | ||
8. | Sonstige Sonderrücklage II | 3 673 832 239,53 | 3 448 495 897,70 | ||
9. | ERP-Förderrücklage | 6 900 000 000,00 | 6 900 000 000,00 | ||
10. | Gesetzliche Rücklage der KfW | 615 270 642,68 | 20 898 279 858,61 | 615 270 642,68 | |
F. | Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
Summe der Aktiva | 24 623 174 877,52 | 23 808 500 707,70 | |||
2023 EUR | 2022 EUR | ||||
---|---|---|---|---|---|
A. | Rückstellungen | ||||
1. | Rückstellung Förderlasten | 678 605 469,72 | 612 760 737,61 | ||
2. | Rückstellung High-Tech-Gründerfonds | 0,00 | 0,00 | ||
3. | Rückstellung MMF I | 0,00 | 0,00 | ||
4. | Rückstellung MMF II | 0,00 | 678 605 469,72 | 0,00 | |
B. | Verbindlichkeiten | ||||
1. | Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 5 558 297,44 | 5 912 703,02 | ||
2. | Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 47 575 245,06 | 48 831 395,28 | ||
3. | Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 62 559 646,71 | 115 693 189,21 | 66 237 376,46 | |
C. | Vermögen des ERP-SV | ||||
Vermögensbestand 01.01. | 23 074 758 495,33 | 22 480 584 460,65 | |||
Gewinn/Verlust | 754 117 723,26 | 594 174 034,68 | |||
Vermögensbestand 31.12. | 23 828 876 218,59 | 23 074 758 495,33 | |||
Summe Passiva | 24 623 174 877,52 | 23 808 500 707,70 | |||
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |