Synopse zur Änderung an
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 (ERPWiPlanG 2025)

Erstellt am: 01.03.2025

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

Möchten Sie mehr zu den Hintergründen unserer Metainformationen erfahren? Dann besuchen Sie doch unsere FAQ-Seite.

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 53, S. 4 - 18)
 
Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2023
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des
eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
 
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2025
1 000 €
Betrag
für
2024
1 000 €
Ist-Ergebnis

2023
1 000 €
12345
 Ausgaben   
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft


61 600



64 500



60 200
 Verpflichtungsermächtigung252 300 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2026 bis zu 54 300 T€   
 Jahr 2027 bis zu 45 100 T€   
 Jahr 2028 bis zu 39 200 T€   
 in künftigen Haushaltsjahren113 700 T€   
 Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
4.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
   
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024219 600219 300136 100
 Zahlungsverpflichtungen2 121 200 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2026 bis zu 203 000 T€   
 Jahr 2027 bis zu 188 700 T€   
 Jahr 2028 bis zu 164 100 T€   
 in künftigen Haushaltsjahren1 565 400 T€   
 Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
   
682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital


42 500



30 300



19 100
 Verpflichtungsermächtigungen192 100 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2026 bis zu 46 000 T€   
 Jahr 2027 bis zu 47 700 T€   
 Jahr 2028 bis zu 49 400 T€   
 Jahr 2029 bis zu 49 000 T€   
 Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
   
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen

860 000


770 000


290 885
 Verpflichtungsermächtigung4 525 900 T€   
 davon fällig:    
 in künftigen Haushaltsjahren4 525 900 T€   
 Haushaltsvermerk:   
 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.   
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland



3 733




3 633




2 937
 Verpflichtungsermächtigung160 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2026 bis zu 80 T€   
 Jahr 2027 bis zu 80 T€   
 Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
   
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

2 714
 Verpflichtungsermächtigung5 100 T€   
 davon fällig:    
 Jahr 2026 bis zu 1 500 T€   
 Jahr 2027 bis zu 1 300 T€   
 Jahr 2028 bis zu 1 300 T€   
 Jahr 2029 bis zu 1 000 T€   
 Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
   
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
 Haushaltsvermerk:   
 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.   
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung1 191 0331 091 333511 937
 Abschluss   
 Zuweisungen und Zuschüsse7 3337 2335 652
 Ausgaben für Investitionen1 183 7001 084 100506 285
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung1 191 0331 091 333511 937
 
Investitionsfinanzierung


Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01
Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 765 Mio. Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung
7 605 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften60 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung2 100 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro
Der für 2025 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 765 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,5 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2025 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2024.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 121,2 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2026 bis 203 Mio. Euro
Jahr 2027 bis zu188,7 Mio. Euro
Jahr 2028 bis zu164,1 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren1 565,4 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III, und IV, sowie des DeepTech & Climate Fonds, des HTGF Opportunity, des Fonds coparion und des bei KfW Capital aufzulegenden Ko-Investment Vehikels für Direktbeteiligungen;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth, einem Modul zur Eigenkapitalstärkung innovativer Start-ups und Mittelständler;
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2025 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2026 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 526 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,103 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,71 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,998 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,395 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,63 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2026 bis 2029, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2023 rund 2 900 Mio. Euro.
 
Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2025
1 000 €
Betrag
für
2024
1 000 €
Ist-Ergebnis

2023
1 000 €
12345
 Sonstige Ausgaben   
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

220


200


176
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
800

650

110
 Haushaltsvermerk:
1.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2.
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
   
575 01-680Zinsaufwendungen
 Haushaltsvermerk:
1.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2.
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
   
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz


697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen
 Summe Sonstige Ausgaben1 020900286
 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel   
671 01-680Bearbeitungsgebühren 50
 Abschluss   
 Sonstige Ausgaben1 020900286
 Zinskosten
 Gesamtsumme Sonstige Ausgaben1 020900286
 
Sonstige Ausgaben


Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Darunter fallen auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten.
Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet werden, wie zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist).
Mehr wegen Inflationsanpassung, dem aktuellen Stand geplanter Evaluationen von Förderprogrammen ab 2025 sowie ab 2025 Mitveranschlagung der Ausgaben des wegfallenden Titels 671 01 in Höhe von 50 T Euro.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
 
Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2025
1 000 €
Betrag
für
2024
1 000 €
Ist-Ergebnis

2023
1 000 €
12345
 Einnahmen   
119 99-680Vermischte Einnahmen220
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
162 01-691Erträge aus Vermögen421 137409 372623 366
 Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 892 01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung des Titels 892 01 dürfen jedoch nicht zu einer Überschreitung der prognostizierten inflationierten Förderzielgröße von insgesamt 432,4 Mio. Euro führen.
   
182 01-691Tilgung von Darlehen489 244474 222284 041
129 01-873Einnahmen aus Vermögen230 696146 747
 Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
   
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Innovationsfinanzierung)


41 160



50 789



20 470
 Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.
   
272 01-861Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
9 816

11 103

9 542
 Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
   
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW
 Gesamteinnahmen1 192 0531 092 233937 640
 Abschluss   
 Verwaltungseinnahmen220
 Übrige Einnahmen1 192 0531 092 233937 420
 Gesamteinnahmen1 192 05331 092 233937 640
 
Einnahmen


Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage227 980 T€
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II128 289 T€
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse57 755 T€
d) Zinserträge7 113 T€
Summe421 137 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 489 244 T€.
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
 
Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

  961 357

1 191 033



7 333

1 183 700
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  230 696

    1 020

1 020



  1 192 0531 192 0531 0207 2331 183 700
   
 
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Aus-
gaben-
soll
2025
a) Bis einschl.
  31.12.2023
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2025
b) VE 2024
c) VE 2025
davon fällig
20252026202720282029 ff.
in Mio. €
12345678
892 01

Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung61,6a)–  –  – – 
   b)–  –  – – 
   c)252,300 –  54,300 45,10039,200113,700
683 01Förderkosten219,6a)274,70049,50039,200 38,00030,700117,300
   b)137,60026,90020,700 18,70015,20056,100
   c)2121,200–  203,000188,700164,1001565,400
682 01
Förderkosten für die
KfW Capital
42,5a)–  –  – – 
   b)137,60032,50034,600 35,50035,000 
   c)192,100–  46,000 47,70049,40049,000
681 02


Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen3,7a)1,6600,8300,830– 
   b)6,4602,210  2,210  2,040
   c)0,160–  0,080  0,080
681 03




Förderung von Maßnahmen im
Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3,6a)1,6781,1400,538 – 
   b)5,1001,500  1,3001,3001,000
   c)5,100–    1,5001,3001,3001,000
 Summe331,033a)278,03851,47040,568 38,00030,700117,300
   b)286,76063,11058,810 57,54051,20056,100
   c)2 570,860–  304,880282,880254,0001 729,100
682 02
Kooperations-
projekte
860a)2 188,10  2024 ff. :2 188,10 
   b)4 290,30  2025 ff. :4 290,30 
   c)4 525,90  2026 ff. :4 525,90 
 

Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2023
Aktivseite
    2023
EUR
2022
EUR
A.Barreserve und Anlagen  
  1.Guthaben bei Kreditinstituten315 351 908,16 282 872 554,51
  2.Anlage in Spezialfonds1 656 258 715,11 1 656 258 715,11
  3.Anlage bei Unternehmen11 350 201,03 17 379 484,09
  4.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“

47 575 245,06
 
48 831 395,28
  5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

62 559 646,71

2 093 095 716,07

66 237 376,46
B.Darlehensforderungen981 951 902,98848 031 992,56
C.Sonstige Forderungen 314 530 370,39464 122 011,77
D.Beteiligung an Fonds   
  1.High-Tech Gründerfonds I24 163 901,57 26 722 114,51
  2.High-Tech Gründerfonds II59 378 680,05 69 417 356,27
  3.High-Tech Gründerfonds III68 988 760,74 60 314 197,02
  4.High-Tech-Gründerfonds IV17 576 588,87 3 412 287,96
  5.coparion119 943 710,65 121 871 371,43
  6.Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG
12 829 690,86
 
12 066 892,36
  7.eCAPITAL IV5 909 560,64 5 640 899,49
  8.Cybersecurity Fonds5 014 872,57 4 703 696,14
  9.Brockhaus Private Equity1,00 1,00
 10.Obermark14 431 410,49 18 764 490,49
 11.DeepTech & Climate Fonds7 079 852,03335 317 029,475 150 000,00
E.Beteiligung an der KfW   
  1.Eingezahltes gezeichnetes Kapital1 082 876 331,12 1 082 876 331,12
  2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00
 
1 190 752 106,00
  3.Sonstige Kapitalrücklage864 280 731,32 864 280 731,32
  4.Sonderrücklage I2 100 737 258,88 1 917 081 227,52
  5.ERP-Gewinnrücklage I 1 638 970 673,93 1 758 479 618,15
  6.ERP-Gewinnrücklage II1 083 564 015,22 979 555 314,04
  7.ERP-Risikodeckungsmasse1 747 995 859,93 1 339 912 002,72
  8.Sonstige Sonderrücklage II3 673 832 239,53 3 448 495 897,70
  9.ERP-Förderrücklage6 900 000 000,00 6 900 000 000,00
 10.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,6820 898 279 858,61615 270 642,68
F.Rechnungsabgrenzung0,000,00
 Summe der Aktiva   24 623 174 877,5223 808 500 707,70
      
 
Passivseite
    2023
EUR
2022
EUR
A.Rückstellungen  
  1.Rückstellung Förderlasten678 605 469,72 612 760 737,61
  2.Rückstellung High-Tech-Gründerfonds 0,00 0,00
  3.Rückstellung MMF I0,00 0,00
  4.Rückstellung MMF II0,00678 605 469,720,00
B.Verbindlichkeiten  
  1.Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast5 558 297,44 5 912 703,02
  2.Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds

47 575 245,06
 

48 831 395,28
  3.Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


62 559 646,71


115 693 189,21


66 237 376,46
C.Vermögen des ERP-SV  
 Vermögensbestand 01.01.23 074 758 495,33 22 480 584 460,65
 Gewinn/Verlust754 117 723,26 594 174 034,68
 Vermögensbestand 31.12. 23 828 876 218,5923 074 758 495,33
 Summe Passiva 24 623 174 877,5223 808 500 707,70
      
 
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2023 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 9,2 Mrd. Euro gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 219,4 Mio. Euro.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf 507,9 Mio. Euro und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
350,5 Mio. Euro für die ERP-Förderrücklage
89,3 Mio. Euro für die ERP-Gewinnrücklage I
68,1 Mio. Euro für die ERP-Risikodeckungsmasse
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2023 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2023 in Höhe von 219,4 Mio. Euro.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 288,6 Mio. Euro wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 1 748,0 Mio. Euro den Saldo vom 31.12.2022 von 1 339,9 Mio. Euro übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2023 mit 408,1 Mio. Euro zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2023 auf 1 639,0 Mio. Euro. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2023 beläuft sich auf 1 748,0 Euro.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2023 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.