Synopse zur Änderung an
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 (ERPWiPlanG 2024)

Erstellt am: 06.01.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 388, S. 4 - 18)
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2022
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des
eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2024
1 000 €
Betrag
für
2023
1 000 €
Ist-Ergebnis

2022
1 000 €
1 2 3 4 5
  Ausgaben      
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft


64 500



60 200



33 986
  Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.      
  Verpflichtungsermächtigung 377 200 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2025 bis zu 72 600 T€      
  Jahr 2026 bis zu 72 500 T€      
  Jahr 2027 bis zu 61 400 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 170 700 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
     
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2023 219 300 136 100 63 179
  Zahlungsverpflichtungen 2 041 300 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2025 bis zu 201 200 T€      
  Jahr 2026 bis zu 177 300 T€      
  Jahr 2027 bis zu 151 800 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 1 511 100 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
     
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital


30 300



19 100



12 300
  Verpflichtungsermächtigungen 137 600 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2025 bis zu 32 500 T€      
  Jahr 2026 bis zu 34 600 T€      
  Jahr 2027 bis zu 35 500 T€      
  Jahr 2028 bis zu 35 000 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
     
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden






770 000






720 000






298 838
  Verpflichtungsermächtigung 4 290 300 T€      
  davon fällig:        
  in künftigen Haushaltsjahren 4 290 300 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.      
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland



3 633




3 332




3 045
  Verpflichtungsermächtigung 6 460 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2025 bis zu 2 210 T€      
  Jahr 2026 bis zu 2 210 T€      
  Jahr 2027 bis zu 2 040 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
     
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

4 600

2 927
  Verpflichtungsermächtigung 5 100 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2025 bis zu 1 500 T€      
  Jahr 2026 bis zu 1 300 T€      
  Jahr 2027 bis zu 1 300 T€      
  Jahr 2028 bis zu 1 000 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
     
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 0 0 0
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.      
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 091 333 943 332 414 275
  Abschluss      
  Zuweisungen und Zuschüsse 7 233 7 932 5 972
  Ausgaben für Investitionen 1 084 100 935 400 408 303
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 091 333 943 332 414 275
Investitionsfinanzierung


Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 270 Mio. Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung
7 110 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften 60 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung 2 100 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro
Der für 2024 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 270 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 260 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2024 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2023.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 041,3 Mio. Euro, davon fällig:
e) Jahr 2025 bis zu 201,2 Mio. Euro
f)   Jahr 2026 bis zu 177,3 Mio. Euro
g) Jahr 2027 bis zu 151,8 Mio. Euro
h) in künftigen Haushaltsjahren 1 511,1 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III, und IV, sowie des DeepTech & Climate Fonds und der HTGF Wachstumsfazilität;
die Bedienung von Kapitalabrufen des Fonds coparion;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens am Wachstumsfonds Deutschland und an RegioInnoGrowth, einem Modul zur Eigenkapitalstärkung innovativer Start-ups und Mittelständler;
weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2024 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2025 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 290 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3 013 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar3,013 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,72 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,99 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,303 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6,46 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2025 bis 2027. Sie dient einer Fortsetzung der Förderung der ERP-Stipendienprogramme McCloy und GUS/MOE sowie einer dauerhaften Aufstockung des ERP-Stipendienprogramms USA und des Programms „Germany Close Up“.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2025 bis 2028, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2022 rund 2 500 Mio. Euro.
Investitionsfinanzierung


Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 270 Mio. Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung
7 110 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften 60 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung 2 100 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro
Der für 2024 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 270 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 260 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2024 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2023.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 041,3 Mio. Euro, davon fällig:
e) Jahr 2025 bis zu 201,2 Mio. Euro
f)   Jahr 2026 bis zu 177,3 Mio. Euro
g) Jahr 2027 bis zu 151,8 Mio. Euro
h) in künftigen Haushaltsjahren 1 511,1 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III, und IV, sowie des DeepTech & Climate Fonds und der HTGF Wachstumsfazilität;
die Bedienung von Kapitalabrufen des Fonds coparion;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens am Wachstumsfonds Deutschland und an RegioInnoGrowth, einem Modul zur Eigenkapitalstärkung innovativer Start-ups und Mittelständler;
weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2024 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2025 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 290 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3 013 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar3,013 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,72 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,99 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,303 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6,46 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2025 bis 2027. Sie dient einer Fortsetzung der Förderung der ERP-Stipendienprogramme McCloy und GUS/MOE sowie einer dauerhaften Aufstockung des ERP-Stipendienprogramms USA und des Programms „Germany Close Up“.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2025 bis 2028, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2022 rund 2 500 Mio. Euro.
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2024
1 000 €
Betrag
für
2023
1 000 €
Ist-Ergebnis

2022
1 000 €
1 2 3 4 5
  Sonstige Ausgaben      
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200


200


194
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
650

750

58
  Haushaltsvermerk:
1.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2.
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
     
575 01-680 Zinsaufwendungen 0 1 500 0
  Haushaltsvermerk:
1.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2.
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
     
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50 50 0
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022


0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 0 0 0
  Summe Sonstige Ausgaben 900 2 500 252
  Abschluss      
  Sonstige Ausgaben 900 1 000 252
  Zinskosten 0 1 500 0
  Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 900 2 500 252
Sonstige Ausgaben


Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Mit Blick auf den aktuellen Stand geplanter Evaluationen von Förderprogrammen wurde der Haushaltsansatz gegenüber dem Vorjahr reduziert.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2024
1 000 €
Betrag
für
2023
1 000 €
Ist-Ergebnis

2022
1 000 €
1 2 3 4 5
  Einnahmen      
119 99-680 Vermischte Einnahmen 0 0 80
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 0 0 0
162 01-691 Erträge aus Vermögen 409 372 349 633 447 529
182 01-691 Tilgung von Darlehen 474 222 474 453 420 919
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 146 747 44 575 0
  Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
     
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Innovationsfinanzierung)


50 789



50 871



25 560
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.
     
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
11 103

26 300

2 723
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
     
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 0 0 0
  Gesamteinnahmen 1 092 233 945 832 896 811
  Abschluss      
  Verwaltungseinnahmen 0 0 0
  Übrige Einnahmen 1 092 233 945 832 896 811
  Gesamteinnahmen 1 092 233 945 832 896 811
Einnahmen


Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage 228 573 T€
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II 130 219 T€
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse 44 387 T€
d) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 193 T€
e) Zinserträge 6 000 T€
Summe 409 372 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministeriums für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin 1 053 T€
Unternehmen 473 169 T€
Summe 474 222 T€
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2022 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

  945 486

1 091 333
   
7 233

1 084 100
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  146 747

     900

900

0
   
    1 092 233 1 092 233 900 0 7 233 1 084 100
               
     
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Aus-
gaben-
soll
2024
a) Bis einschl.
  31.12.2022
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2024
b) VE 2023
c) VE 2024
davon fällig
2024 2025 2026 2027 2028 ff.
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01

Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung 64,5 a) –   –  –  – 
      b) –   –  –  – 
      c) 377,200 –  72,600  72,500 61,400 170,700
683 01 Förderkosten 219,3 a) 1 825,600 145,900 130,100 118,700 108,100 1 322,800
      b) 313,900 67,900 65,500  53,000 38,200 89,300
      c) 2 041,300 –  201,200 177,300 151,800 1 511,100
682 01
Förderkosten für die
KfW Capital
30,3 a)        0 0         0
      b) 73,800 17,200 18,400  19,000 19,200 
      c) 137,600 –  32,500  34,600 35,500 35,000
681 02


Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen 3,6 a) –   –  –  – 
      b) 4,650 1,550   1,550   1,550
      c) 6,460 –  2,210   2,210 2,040
681 03




Förderung von Maßnahmen im
Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3,6 a) 1,557 0,805 0,752 – 
      b) 5,800 2,000   1,500 1,300 1,000
      c) 5,100 –    1,500 1,300 1,300 1,000
  Summe 321,3 a) 1 827,157 146,705 130,852 118,700 108,100 1 322,800
      b) 398,150 88,650 86,950  74,850 58,400 89,300
      c) 2 567,660 –  310,010 287,910 252,040 1 717,800
682 02 Kooperationsprojekte 770,0 a) 2 164,700     2023 ff. : 2 164,700  
      b) 3 488,900     2024 ff. : 3 488,900  
      c) 4 290,300     2025 ff. : 4 290,300  
Aktivseite
        2022
EUR
2021
EUR
A. Barreserve und Anlagen    
   1. Guthaben bei Kreditinstituten 282 872 554,51   138 167 631,67
   2. Anlage bei Fondsgesellschaften 1 656 258 715,11   1 656 258 715,11
   3. Anlage bei Unternehmen 17 379 484,09   25 113 337,56
   4. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“

48 831 395,28
 
49 059 899,60
   5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

66 237 376,46

2 071 579 525,45

68 682 353,06
B. Darlehensforderungen 848 031 992,56 807 795 338,72
C. Rechnungsabgrenzung   0,00 0,00
D. Sonstige Forderungen   464 122 011,77 601 056 773,26
E. Beteiligungen      
   1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital 1 082 876 331,12   1 082 876 331,12
   2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 1 190 752 106,00   1 190 752 106,00
   3. Sonstige Kapitalrücklage 864 280 731,32   864 280 731,32
   4. Sonderrücklage I 1 917 081 227,52   1 783 531 429,77
   5. ERP-Gewinnrücklage I 1 758 479 618,15   1 909 575 857,04
   6. ERP-Gewinnrücklage II 979 555 314,04   903 922 943,55
   7. ERP-Risikodeckungsmasse 1 339 912 002,72   924 635 837,58
   8. Sonstige Sonderrücklage II 3 448 495 897,70   3 284 637 283,02
   9. ERP-Förderrücklage 6 900 000 000,00   6 900 000 000,00
  10. Gesetzliche Rücklage der KfW 615 270 642,68   615 270 642,68
  11. High-Tech Gründerfonds I 26 722 114,51   37 026 648,41
  12. High-Tech Gründerfonds II 69 417 356,27   83 295 514,09
  13. High-Tech Gründerfonds III 60 314 197,02   47 874 694,29
  14. High-Tech-Gründerfonds IV 3 412 287,96   0,00
  15. High-Tech-Gründerfonds Wachstumsfazilität
0,00
 
0,00
  16. coparion 121 871 371,43   104 362 276,09
  17. Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG
12 066 892,36
 
10 550 504,53
  18. eCAPITAL IV 5 640 899,49   5 049 015,72
  19. Cybersecurity Fonds 4 703 696,14   3 735 679,26
  20. Brockhaus Private Equity 1,00   2 223 041,00
  21. Obermark 18 764 490,49   22 995 847,27
  21. Deep-Tech Climate Fonds 5 150 000,00 20 424 767 177,92 445 113,91
  Summe der Aktiva     23 808 500 707,70 23 123 175 545,63
           
Passivseite
        2022
EUR
2021
EUR
A. Rückstellungen    
   1. Rückstellung Förderlasten 612 760 737,61   521 169 289,23
   2. Rückstellung High-Tech-Gründerfonds 0,00   0,00
   3. Rückstellung MMF I 0,00   0,00
   4. Rückstellung MMF II 0,00 612 760 737,61 0,00
B. Verbindlichkeiten    
  Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 5 912 703,02   3 679 543,09
  Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds

48 831 395,28
 

49 059 899,60
  Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


66 237 376,46
 

68 682 353,06
  Sonstige Verbindlichkeiten 0,00   0,00
  Verwahrungen 0,00 120 981 474,76 0,00
C. Vermögen des ERP-SV    
  Vermögensbestand 01.01. 22 480 584 460,65   21 154 586 678,24
  Gewinn/Verlust 594 174 034,68   1 325 997 782,41
  Vermögensbestand 31.12.   23 074 758 495,33 22 480 584 460,65
  Summe Passiva   23 808 500 707,70 23 123 175 545,63
           
Im Jahr 2022 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,9 Mrd. Euro gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 109,2 Mio. Euro.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf 373,4 Mio. Euro und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
264,7 Mio. Euro für die ERP-Förderrücklage
73,2 Mio. Euro für die ERP-Gewinnrücklage I
35,5 Mio. Euro für die ERP-Risikodeckungsmasse
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2022 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2022 in Höhe von 109,2 Mio. Euro.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 264,2 Mio. Euro wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 1 339,9 Mio. Euro den Saldo vom 31.12.2021 von 924,6 Mio. Euro übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2022 mit 415,3 Mio. Euro zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2022 auf 1 758,5 Mio. Euro. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2022 beläuft sich auf 1 339,9 Mio. Euro.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2022 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Kap. 1 Spalte 6 Erläuterungen zu Tit. 681 02 Satz 1 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wird die Angabe "3 013" durch "3,013" ersetzt