Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 335 - keine Einwendungen (375/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 7634A - Ablehnung des Änderungsantrags (20/4380)Beschlüsse:
S. 7637A - Annahme in Ausschussfassung (20/3437, 20/4373)Beschlüsse:
S. 447 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (573/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 943 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 10,000 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)); einmalige Entlastung von Gas- und Wärmekunden durch Übernahme der Abschlagszahlung des Monats Dezember durch den Bund als Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse;
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 – ERPWiPlanG) als Art. 1 der Vorlage, Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung § 6 und Aufhebung § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023