Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
Beschlüsse:
S. 4997A - Ablehnung des Änderungsantrags (20/2620)Beschlüsse:
S. 5002D - Annahme in Ausschussfassung (20/2356, 20/2594)Beschlüsse:
S. 277 - Zustimmung; Entschließung (316/22), gem. Art. 80 Abs. 2 u. Art. 84 Abs. 1 Satz 5 u. 6 GG
Bereitstellung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl durch Ermöglichung der Teilnahme von nicht mit Erdgas betriebenen gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbaren, demnächst stillzulegenden oder sich in einer Reserve befindenden systemrelevanten Kraftwerken am Strommarkt für einen befristeten Zeitraum bis spätestens 31. März 2024 zur Abwendung einer Gefährdung des Gasversorgungssystems, Kostenerstattung für Herstellung der Betriebsbereitschaft der Kraftwerke durch Kraftwerksbetreiber, Verpflichtung der Betreiber zum Vorhalten von Brennstoff für den Markteinsatz, Überführung von momentan in der Sicherheitsbereitschaft gebundenen Kraftwerken in eine Versorgungsreserve, Ermöglichung der Beschränkung des Einsatzes von Gaskraftwerken zur weiteren Senkung des Gasverbrauchs für maximal sechs Monate, Flexibilisierung von Gaslieferverträgen zur effektiven Allokation der vorhanden Gasmengen auf dem Markt, Aufhebung des Mindestfaktors für KWK-Strom;
Änderung §§ 13, 13j und 50 sowie Einfügung §§ 50a bis 50i und § 121 Energiewirtschaftsgesetz, Änderung §§ 7c und 35 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz; Verordnungsermächtigungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, Bevorratung von Energieversorgungsunternehmen, Teilnahme von Anlagen in der Netzreserve am Strommarkt ab Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe, vorübergehende Aussetzung des Verbots der Kohleverfeuerung in der Netzreserve, Verlängerung der Reduzierung der Gasverstromung auf neun Monate, Streichung der Pönale auf Stromerzeugung mit Erdgas, Ausnahme der Begrenzung der Verstromung von Erdgas für Wärmeerzeuger, Bundeswehr und Eisenbahn, vorübergehende Aussetzung der Schwefeldioxid-Grenzwerte für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, Regelung der Art und Weise sowie Höhe der Entschädigung für enteignete Gasspeichermengen, Kapitalmaßnahmen für unter Treuhandverwaltung stehende Unternehmen, Preisanpassungsrecht und saldierte Preisanpassung; Annahme einer Entschließung: Entfristung der Regelungen zum Anpassungsgeld, vollumfängliche Entschädigung bei Brennstoff-Bevorratung, Vermeidung weiterer Abbauten von Braunkohletagebauflächen, Erhalt des Dorfes Lützerath, Verhinderung der Gesetzeswirkung der Ausweitung des Steinkohleabbaus im Ausland, Ermöglichung ungestörten Brennstofftransports, Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie, zügiger Wasserstoffhochlauf auf EU-Ebene;
Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz, Einfügung §§ 31a bis 31d Bundes-Immissionsschutzgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ Energiesicherungsgesetz, Änderung §§ 1, 13 und 16 sowie Aufhebung § 17 Energiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung; Verordnungsermächtigungen