Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 78 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (59/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27521D - Überweisung (19/27635)Beschlüsse:
S. 30757C - Annahme in Ausschussfassung (19/27635, 19/30942)Beschlüsse:
S. 30757C - Annahme in Ausschussfassung (19/27635, 19/30942)Beschlüsse:
S. 316 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (567/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Konsolidierung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften und Anpassung an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens: Anerkennung der Rechtsfähigkeit (Unterscheidung zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Gesellschaft, persönliche Haftung, Vielseitigkeit und Flexibilität, Gestaltungs- und Formfreiheit des Gesellschaftsvertrags, Trennung zwischen kaufmännischer und nicht kaufmännischer Personengesellschaft), Leitbildwandel (von einer Gelegenheits- zu einer auf gewisse Dauer angelegte Gesellschaft), Errichtung eines Gesellschaftsregisters in Anlehnung an das Handelsregister beim Amtsgericht, keine Eintragungspflicht, nach Eintragung Pflicht zur Führung des Zusatzes "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (eGbR), Voreintragungserfordernis bei Eintragung in Objektregistern, insbes. im Grundbuch, Öffnung des Zugangs der Personenhandelsgesellschaften für Freiberufler, berufsrechtlicher Vorbehalt, Einführung eines am Aktienrecht orientierten Beschlussmängelrechts, ausdrückliche Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag der GbR, Sitzwahlrecht, Umwandlungsrecht und Statuswechsel, zahlr. weitere Regelungen, u.a. betr. Beschlussfassung, Geschäftsführung, Vertretung, Beteiligungsverhältnisse, Gesellschafterklage, Informationsrechte und -pflichten;
Neufassung § 54 sowie zahlr. §§ Buch 2 Abschn. 8 Titel 16 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderungen in 91 weiteren Gesetzen und 43 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2001 zur Rechtsfähigkeit (II ZR 331/00) sowie vom 04.12.2008 zur Grundbuchfähigkeit von GbR (V ZB 74/08)
Bericht über die Tätigkeit und den Gesetzentwurf der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertenkommission für die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom April 2020, BMJV
Gesetzentwurf der Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Mauracher Entwurf) vom April 2020, BMJV
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen um 1 Jahr auf den 01. Januar 2024, Klarstellungen betr. Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters, Kommanditistenhaftung, Insolvenz der Kommanditgesellschaft sowie Rechtsverkehr in best. Anwendungsfällen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;
zusätzliche Änderung § 1 Handelsregistergebührenverordnung sowie Änderung des Langtitels in Verordnung über Gebühren in Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung – HRegGebV), erneute Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, Verzicht auf Änderung Telekommunikationsgesetz sowie erneute und zusätzliche Änderungen in 14 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen