Synopse zur Änderung an
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Erstellt am: 07.10.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
08.12.2022

Verkündet am:
13.12.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2240
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 374/22
    Urheber: Bundesregierung
    05.08.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 374/1/22
    02.09.2022
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 335-335

    Beschlüsse:

    S. 335 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (374/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 374/22(B)
    16.09.2022
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3821
    Urheber: Bundesregierung
    05.10.2022
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/60 , S. 6707-6708

    Beschlüsse:

    S. 6708C - Überweisung (20/3821)
    13.10.2022
  7. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/4082
    Urheber: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    19.10.2022
  8. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/63 , S. 7118-7118

    Beschlüsse:

    S. 7118C - Annahme in Ausschussfassung (20/3821, 20/4082)
    20.10.2022
  9. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/63 , S. 7118-7118

    Beschlüsse:

    S. 7118C - Annahme in Ausschussfassung (20/3821, 20/4082)
    20.10.2022
  10. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 554/22
    Urheber: Bundestag
    04.11.2022
  11. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1028 , S. 470-470

    Beschlüsse:

    S. 470 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (554/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    25.11.2022
  12. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 554/22(B)
    25.11.2022
Kurzbeschreibung:

Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch Verhinderung des Trittbrettfahrens von Herstellern mit Sitz außerhalb der EU unter Zuhilfenahme von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern: Verlängerung der Übergangsfrist um 6 Monate bis zum 1. Juli 2023 zur Registrierung von Betreibern von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern zum Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten, redaktionelle Änderungen;
Änderung § 46 sowie Anlage 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Bezug: Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 38)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes); Änderung der Beispielliste zur Zuordnung von Geräten in die Gerätekategorien, Korrekturen und redaktionelle Änderungen;
Erneute Änderung Anlage 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Änderung § 19 Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie § 74 und Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 9 - Sonstige gemeinsame Vorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2782 - 2783)
Die Lehrgänge sollen Kenntnisse insbesondere über folgende Bereiche vermitteln:
1.
das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
a)
den Anwendungsbereich,
b)
die wichtigsten Begriffsbestimmungen,
c)
die Abfallhierarchie,
d)
die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfall),
e)
die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,
f)
die Überlassungspflichten,
g)
das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,
h)
die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
i)
die Beauftragung Dritter,
j)
die Produktverantwortung,
k)
die Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen,
l)
die abfallrechtliche Überwachung,
m)
die Register- und Nachweispflichten,
n)
das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
o)
die Kennzeichnung von Fahrzeugen,
p)
die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben,
q)
die Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten sowie
r)
die Bußgeldvorschriften,
2.
die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen,
3.
die weiteren abfallrechtlichen Gesetze, insbesondere
a)
das Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
b)
Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542 in der Fassung vom 12. Juli 2023 sowie das Batterierecht-Durchführungsgesetz vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 233) und
das Batteriegesetz und
c)
das Verpackungsgesetz,
4.
das Recht der Abfallverbringung,
5.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen,
6.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen,
7.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen,
8.
das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht,
9.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen
a)
amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften,
b)
Vollzugshilfen (insbesondere der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) und
c)
technischen Anleitungen, Merkblätter und Regeln (insbesondere zum Stand der Technik und zur besten verfügbaren Technik),
10.
das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere zum
a)
Baurecht,
b)
Immissionsschutzrecht,
c)
Chemikalienrecht,
d)
Wasserrecht,
e)
Bodenschutzrecht und
f)
Seuchen- und Hygienerecht,
11.
Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
12.
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
13.
die Vorschriften der betrieblichen Haftung,
14.
die Vorschriften des Arbeitsschutzes,
15.
die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen sowie
16.
die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht.
Die Lehrgänge sollen Kenntnisse insbesondere über folgende Bereiche vermitteln:
1.
das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
a)
den Anwendungsbereich,
b)
die wichtigsten Begriffsbestimmungen,
c)
die Abfallhierarchie,
d)
die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfall),
e)
die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,
f)
die Überlassungspflichten,
g)
das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,
h)
die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
i)
die Beauftragung Dritter,
j)
die Produktverantwortung,
k)
die Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen,
l)
die abfallrechtliche Überwachung,
m)
die Register- und Nachweispflichten,
n)
das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
o)
die Kennzeichnung von Fahrzeugen,
p)
die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben,
q)
die Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten sowie
r)
die Bußgeldvorschriften,
2.
die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen,
3.
die weiteren abfallrechtlichen Gesetze, insbesondere
a)
das Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
b)
Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542 in der Fassung vom 12. Juli 2023 sowie das Batterierecht-Durchführungsgesetz vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 233) und
das Batteriegesetz und
c)
das Verpackungsgesetz,
4.
das Recht der Abfallverbringung,
5.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen,
6.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen,
7.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen,
8.
das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht,
9.
die für die Abfallwirtschaft einschlägigen
a)
amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften,
b)
Vollzugshilfen (insbesondere der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) und
c)
technischen Anleitungen, Merkblätter und Regeln (insbesondere zum Stand der Technik und zur besten verfügbaren Technik),
10.
das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere zum
a)
Baurecht,
b)
Immissionsschutzrecht,
c)
Chemikalienrecht,
d)
Wasserrecht,
e)
Bodenschutzrecht und
f)
Seuchen- und Hygienerecht,
11.
Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
12.
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
13.
die Vorschriften der betrieblichen Haftung,
14.
die Vorschriften des Arbeitsschutzes,
15.
die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen sowie
16.
die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht.