Synopse zur Änderung an
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

Erstellt am: 06.12.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Sechster Abschnitt - Sicherheit und Ordnung auf dem Gebietder Bahnanlagen

- (1) Diese Verordnung tritt am 28. Mai 1967 in Kraft.
- (1) Diese Verordnung tritt am 28. Mai 1967 in Kraft.
(2) Am gleichen Tag treten außer Kraft
1.
2.
3.
die Eisenbahn-Befähigungsverordnung (EBefVO) vom 22. August 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 1234).
Die Befähigungsanforderungen für das Personal der unter die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (BOS) vom 25. Juni 1943 (Reichsgesetzbl. II S. 285) fallenden Eisenbahnen richten sich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung nach den §§ 48 bis 54 und § 60 Abs. 3 dieser Verordnung.
§ 66 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Kursivdruck: Jetzt ESBO v. 25.2.1972 933-11

Sechster Abschnitt - Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen

(1) Diese Verordnung tritt am 28. Mai 1967 in Kraft.
(2) Am gleichen Tag treten außer Kraft
1.
2.
3.
die Eisenbahn-Befähigungsverordnung (EBefVO) vom 22. August 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 1234).
Die Befähigungsanforderungen für das Personal der unter die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (BOS) vom 25. Juni 1943 (Reichsgesetzbl. II S. 285) fallenden Eisenbahnen richten sich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung nach den §§ 48 bis 54 und § 60 Abs. 3 dieser Verordnung.
§ 66 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Kursivdruck: Jetzt ESBO v. 25.2.1972 933-11