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Beschlüsse:
S. 16 - Stellungnahme (7/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27148C - Überweisung (19/26929)Beschlüsse:
S. 28013C - Annahme in Ausschussfassung (19/26929, 19/28480)Beschlüsse:
S. 28013C - Annahme in Ausschussfassung (19/26929, 19/28480)Beschlüsse:
S. 176 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (281/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung der EU-Rechtsakte IFD und IFR für ein risikoadäquates spezifisches Aufsichtssystem für Wertpapierinstitute im Interesse von Kunden und allgemeiner Finanzstabilität bei vollständiger Herauslösung aus dem Kreditwesengesetz (KWG), Intensität der Beaufsichtigung durch die BaFin proportional zur Institutsgröße mit geringen Anforderungen und einfacher, verständlicher und übersichtlicher Gesetzessystematik insbes. für ca. 750 Kleine und Mittlere sowie Erhalt der Anwendbarkeit des bisherigen CRD/CRR-Aufsichtsregimes für Große Wertpapierinstitute wegen der mit bedeutenden Kreditinstituten vergleichbaren Geschäftsmodelle, Risikoprofile und Finanzmarktrisiken; Umsetzung Art. 2 der geänderten Solvabilität-II-Richtlinie der EU zur Versicherungsaufsicht
Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz – WpIG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung versch. §§ Kapitalanlagegesetzbuch, Änderung versch. §§ Kreditwesengesetz, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und Anlage (Gebührenverzeichnis) Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz sowie weiterer 27 Gesetze und 11 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/2034 vom 27. November 2019 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU (IFD) (ABl. L 314, 05.12.2019, S. 64) ; Verordnung (EU) 2019/2033 vom 27. November 2019 über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014 (IFR) (ABl. L 314, 05.12.2019, S. 1 ; L 20, 24.01.2020, S. 26) ; Richtlinie (EU) 2019/2177 vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 334, 27.12.2019, S. 155)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Konkretisierung der verwendeten Gruppenbegriffe, Änderung erlaubnisbezogener Vorschriften, Klarstellung der Konsolidierungshierarchie im Verhältnis KWG/WpIG u.a.; redaktionelle Änderungen und Korrekturen;
Änderung weiterer 2 Gesetze und 1 Rechtsverordnung