Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
Beschlüsse:
S. 28572A - Überweisung (19/28678)Beschlüsse:
S. 176 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (255/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 30753B - Annahme in Ausschussfassung (19/28678, 19/30943)Beschlüsse:
S. 30753C - Annahme in Ausschussfassung (19/28678, 19/30943)Beschlüsse:
S. 317 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (573/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Einführung der Strafbarkeit der Verbreitung von Feindeslisten mit personenbezogenen Daten von zumeist politisch oder gesellschaftlich engagierten Personen im analogen und digitalen Raum zur Verbesserung des Schutzes des öffentlichen Friedens;
Einfügung § 126a und Änderung § 201a Strafgesetzbuch
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten); Aufnahme eines Bestimmtheitskriteriums für den Tatbestand des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten, Einführung eines neuen Straftatbestands der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie der verhetzenden Beleidigung, Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen der auf EU-Terroristenlisten geführten terroristischen Organisationen, Folgeänderungen;
Änderung §§ 86, 86a und weiterer §§ sowie Einfügung 176e und 192a Strafgesetzbuch, Änderung §§ 110d und 112a Strafprozessordnung sowie Folgeänderungen § 6 Deutsche-Welle-Gesetz und Art. 296 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch