Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 170A - Stellungnahme (147/18), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 4298C - Annahme in Ausschussfassung (19/2435, 19/3036)Beschlüsse:
S. 4298D - Annahme in Ausschussfassung (19/2435, 19/3036)Beschlüsse:
S. 209D - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (312/18), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben u.a.: Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts statt eines Prospekts für öffentliche Wertpapierangebote im Gesamtgegenwert von 0,1 bis 8 Mio EUR, Beachtung von Einzelanlageschwellen ab 1 Mio EUR, weiterhin keine Prospektpflicht bis 5 Mio EUR für CRR-Kreditinstitute und Emittenten mit bereits zum Handel an einem organisierten Markt zugelassenen Aktien, weitere Ausnahmen von der Prospektpflicht, Flexibilisierung des Sprachregimes, Ergänzung neuer Gebührentatbestände zum Wertpapier-Informationsblatt, Anpassung der Vorschriften über die Rangfolge von Bankengläubigern ("Sonderinsolvenzregel") an die neuen Vorgaben der BRRD-Änderungsrichtlinie, Fortgeltung der bisherigen Rechtslage für den Bestand, weitere Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU, Anwendbarkeit der Verordnung über Geldmarktfonds einschl. Bußgeldvorschriften, Klarstellungen und Korrekturen;
Änderung von 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (EU-Prospektverordnung) (ABl. L 168, 30.06.2017 S. 12) ; Verordnung (EU) 2017/1131 vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds (ABl. L 169, 30.06.2017, S. 8) ; Richtlinie (EU) 2017/2399 vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge (ABl. L 345, 27.12.2017,S. 96) ; Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176, 27.06.2013, S. 338)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausschluss der Kündigungsrechte während der gesamten vereinbarten Laufzeit der Verbindlichkeiten, vorzeitiges Inkrafttreten der Ermächtigungsnorm und zugehöriger Regelungen zu Vergleichswebsites; redaktionelle und sprachliche Änderungen;
Änderung von 1 Gesetz und 1 Rechtsverordnung