Synopse zur Änderung an
Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)

Erstellt am: 01.01.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
21.12.2022

Verkündet am:
30.12.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2847
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 367/22
    Urheber: Bundesregierung
    05.08.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 367/1/22
    05.09.2022
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 343-348

    Beschlüsse:

    S. 348 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (367/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 367/22(B)
    16.09.2022
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3717
    Urheber: Bundesregierung
    28.09.2022
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/62 , S. 7000-7012

    Beschlüsse:

    S. 7012B - Überweisung (20/3717)
    19.10.2022
  7. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 20/65 , S. 7366-7366

    Beschlüsse:

    S. 7366C - Überweisung (20/3717)
    09.11.2022
  8. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/4700
    Urheber: Ausschuss für Inneres und Heimat
    30.11.2022
  9. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 20/4702
    Urheber: Haushaltsausschuss
    30.11.2022
  10. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/74 , S. 8741-8761

    Beschlüsse:

    S. 8760C - Annahme in Ausschussfassung (20/3717, 20/4700)
    02.12.2022
  11. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/74 , S. 8760-8760

    Beschlüsse:

    S. 8766A - Annahme in Ausschussfassung (20/3717, 20/4700)
    02.12.2022
  12. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 631/22
    Urheber: Bundestag
    02.12.2022
  13. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 631/1/22
    07.12.2022
  14. Plenarantrag
    BR-Drucksache 631/2/22
    Urheber: Bayern
    13.12.2022
  15. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1029 , S. 519-522

    Beschlüsse:

    S. 522 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (631/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    16.12.2022
  16. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 631/22(B)
    16.12.2022
Kurzbeschreibung:

Keine Angabe vorhanden

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Teil 4 - Zulassung der Kursträger; Beauftragung von Prüfstellen

(1) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der antragstellenden Person oder der zur Führung ihrer Geschäfte bestellten Personen muss der Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen Folgendes enthalten:
1.
bei natürlichen Personen Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, zustellungsfähiger Anschrift, Anschrift des Geschäftssitzes und der Zweigstellen, von denen aus die Berufssprachkurse angeboten werden sollen,
2.
bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort der Vertreter nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Anschrift des Geschäftssitzes und der Zweigstellen, von denen aus die Berufssprachkurse angeboten werden sollen; soweit eine Eintragung in das Gesellschafts-, Vereins- oder Handelsregister erfolgt ist, ist ein entsprechender Auszug vorzulegen,
3.
eine Erklärung der antragstellenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung oder, bei juristischen Personen oder sonstigen nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten
a)
über Insolvenzverfahren, Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Gewerbeuntersagungen innerhalb der letzten fünf Jahre oder
b)
zu entsprechenden ausländischen Verfahren und Strafen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt während dieser Zeit überwiegend im Ausland hatten,
4.
eine Übersicht über bislang durchgeführte oder laufende Förderprogramme oder vergleichbare Maßnahmen,
5.
eine Erklärung dazu, ob innerhalb der letzten drei Jahre ein Zulassungsantrag der antragstellenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung oder der zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten abgelehnt oder die Zulassung widerrufen wurde.
(1) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der antragstellenden Person oder der zur Führung ihrer Geschäfte bestellten Personen muss der Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen Folgendes enthalten:
1.
bei natürlichen Personen Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, zustellungsfähiger Anschrift, Anschrift des Geschäftssitzes und der Zweigstellen, von denen aus die Berufssprachkurse angeboten werden sollen,
2.
bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort der Vertreter nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Anschrift des Geschäftssitzes und der Zweigstellen, von denen aus die Berufssprachkurse angeboten werden sollen; soweit eine Eintragung in das Gesellschafts-, Vereins- oder Handelsregister erfolgt ist, ist ein entsprechender Auszug vorzulegen,
3.
eine Erklärung der antragstellenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung oder, bei juristischen Personen oder sonstigen nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten
a)
über Insolvenzverfahren, Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Gewerbeuntersagungen innerhalb der letzten fünf Jahre oder
b)
zu entsprechenden ausländischen Verfahren und Strafen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt während dieser Zeit überwiegend im Ausland hatten,
4.
eine Übersicht über bislang durchgeführte oder laufende Förderprogramme oder vergleichbare Maßnahmen,
5.
eine Erklärung dazu, ob innerhalb der letzten drei Jahre ein Zulassungsantrag der antragstellenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung oder der zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten abgelehnt oder die Zulassung widerrufen wurde.
(2) Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person muss der Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen Angaben zu Folgendem enthalten:
1.
der praktischen Erfahrung im Bereich der Organisation und Durchführung von Sprachvermittlungskursen, insbesondere mit berufsbezogenen Maßnahmen der Sprachförderung sowie zu Ergebnissen, Erfolgen und Referenzen,
2.
der bereits für den Antragsteller für vergleichbare Maßnahmen erteilten Zulassungen als Kursträger von staatlichen oder zertifizierten Stellen,
3.
der Erfahrung mit Kompetenzfeststellungsverfahren in der berufsbezogenen Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache,
4.
der Qualitätssicherung der Lehrorganisation,
5.
der Erfolgsbeurteilung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung,
6.
der Verwaltungsstruktur bezogen auf die Standorte,
7.
der Einrichtung und Gestaltung der Unterrichtsräume, der Sachausstattung sowie der technischen Ausstattung und dem System der Datenübermittlung,
8.
dem Einsatz neuer Medien bei der Vermittlung von Lerninhalten,
9.
der personellen Ausstattung, einschließlich der Qualifikation der Lehrkräfte nach § 18 Absatz 1 bis 5 sowie der Fachkräfte und Fachdozentinnen und Fachdozenten nach § 18 Absatz 6, der Höhe der Vergütung der eingesetzten Honorarkräfte und der Kontinuität des vorhandenen Lehrpersonals,
10.
zu den Kenntnissen über den örtlichen Arbeitsmarkt und dem Bedarf an Maßnahmen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung,
11.
der Zusammenarbeit vor Ort mit Betrieben, anderen Trägern, insbesondere mit den Agenturen für Arbeit, den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge sowie zur Bereitschaft, Kooperationsvereinbarungen nach § 19 Absatz 1 Nummer 5 abzuschließen, und
12.
der Zusammenarbeit mit anderen Sprachkursträgern, insbesondere Angaben zur organisatorischen Fähigkeit, gemeinsam Sprachkurse in der Region durchzuführen.
(3) Zur Beurteilung der vom Antragsteller eingesetzten Instrumente zur Qualitätssicherung und -entwicklung muss der Antrag eine Dokumentation zu den Maßnahmen in den Bereichen Führung, Personal, Kundenkommunikation, Unterrichtsorganisation und -durchführung, Evaluation und Controlling enthalten.
(4) Die Zulassung als Kursträger der Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 erfordert Angaben über die Erfüllung besonderer vom Bundesamt vorgegebener Qualitätsmerkmale und Rahmenbedingungen.
(5) Für den Antrag ist das vom Bundesamt festgelegte Antragsformular zu verwenden.