Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
Beschlüsse:
S. 74 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (51/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27780C - Überweisung (19/27631)Beschlüsse:
S. 28521B - Annahme in Ausschussfassung (19/27631, 19/28868)Beschlüsse:
S. 28521C - Annahme in Ausschussfassung (19/27631, 19/28868)Beschlüsse:
S. 228 - Zustimmung; Entschließung (354/21), gem. Art. 105 Abs. 3 GG
Abschaffung von Kostentreibern, Erweiterung der Fonds-Gestaltungs- und damit Investitionsmöglichkeiten sowie Umfeldverbesserung für Start-ups, dadurch Stimulierung des Standorts insbes. im Venture-Capital-Markt, Allokation von Investmentkapital, Infrastrukturerweiterungen und Schaffung von Arbeitsplätzen: Umsetzung der EU-Richtlinie und Anpassung an die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung zur Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Aufsicht, Kostenersparnis durch Abschaffung von Schriftformerfordernissen, Ausweitung der Angebotspalette, Ermöglichung der Rechtsform des Sondervermögens für geschlossene Fonds, Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen auf Wagniskapitalfonds, steuerliche Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterbeteiligung, insbes. für KMU und Start-ups zur Förderung der Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter;
Änderung von 7 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (ABl. L 188, 12.07.2019, S. 106) ; Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) (ABl. L 317, 09.12.2019, S. 1) ; Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) (ABl. L 198, 22.06.2020, S. 13)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung steuerlicher Vergünstigungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, weitere steuerliche und regulatorische Änderungen, u.a. Schaffung einer eigenständigen Fondskategorie für Entwicklungsförderungsfonds;
Änderung weiterer 7 Gesetze
Bezug: siehe auch GESTA D111