Synopse zur Änderung an
Bundeswahlordnung (BWO)

Erstellt am: 11.12.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

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Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

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Sechster Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
             
  Ausgabestelle: ............................................................................................
                                                
(Gemeindebehörde, Ort)
         
  Wahlschein-Nr.:    


Unentgeltliche
Beförderung in
in Deutschland
durch2)

   
  ______________________________________________________        
  Wahlbezirk: ..................................................................................................1)        
      Wahlbrief    
             
    An      
             
    ...............................................................................3)  
    ...............................................................................4)  
    ...............................................................................5)

 
             
             
  Ausgabestelle: ............................................................................................
                                                
(Gemeindebehörde, Ort)
         
  Wahlschein-Nr.:    


Unentgeltliche
Beförderung in
in Deutschland
durch2)

   
  ______________________________________________________        
  Wahlbezirk: ..................................................................................................1)        
      Wahlbrief    
             
    An      
             
    ...............................................................................3)  
    ...............................................................................4)  
    ...............................................................................5)

 
             
                 
                 
  In diesen Wahlbriefumschlag
müssen Sie einlegen
 
    1. den Wahlschein          
      und          
    2. den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag          
      mit dem darin befindlichen Stimmzettel.        
                 
      Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.    
           
  Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens
am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen
Empfänger eingeht!
   
  Der Wahlbrief kann auch dort6) abgegeben werden.    
  Die Versendung durch …………………2) innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ist unentgeltlich.
   
           
                 
____________________
1)
Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.
2)
Gemäß § 36 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle der amtlich bekannt gemachte Postdienstleister einzusetzen. Die Gestaltung des Frankiervermerks erfolgt nach Absprache mit dem amtlich bekannt gemachten Postdienstleister.
3)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 66 Abs. 2 BWO einzusetzen.
4)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.
5)
Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.
6)
Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).
7)
Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:
1.
Papierflächengewicht: mindestens 70 g/qm
2.
Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
3.
Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.