Synopse zur Änderung an
Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGAmtsGehG)

Erstellt am: 09.01.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 16

Ausgefertigt am:
05.02.2009

Verkündet am:
11.02.2009

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2009, 160
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 720/07
    Urheber: Bundesregierung
    19.10.2007
  2. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 16/7076
    Urheber: Bundesregierung
    12.11.2007
  3. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 16/126 , S. 13224-13224

    Beschlüsse:

    S. 13224B - Überweisung (16/7076)
    15.11.2007
  4. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 839 , S. 391-392

    Beschlüsse:

    S. 392A - keine Einwendungen (720/07), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    30.11.2007
  5. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 720/07(B)
    30.11.2007
  6. Unterrichtung über Stellungnahme des BR
    BT-Drucksache 16/7440
    Urheber: Bundesregierung
    07.12.2007
  7. Nachträgliche Überweisung
    BT-Drucksache 16/7573
    Urheber: Bundestag
    14.12.2007
  8. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 16/154 , S. 16112-16113

    Beschlüsse:

    S. 16113B - Überweisung (16/7076, 16/7440)
    10.04.2008
  9. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 16/10850
    Urheber: Innenausschuss
    12.11.2008
  10. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 16/10887
    Urheber: Haushaltsausschuss
    12.11.2008
  11. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 16/10869
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    12.11.2008
  12. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 16/186 , S. 19900-19902

    Beschlüsse:

    S. 19901B - Annahme in Ausschussfassung (16/7076, 16/10850)
    S. 19901C - Ablehnung des Änderungsantrags (16/10869)
    S. 19901C - Annahme einer Entschließung (16/10850)
    12.11.2008
  13. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 16/186 , S. 19901-19901

    Beschlüsse:

    S. 19901C - Annahme in Ausschussfassung (16/7076, 16/10850)
    12.11.2008
  14. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 898/08
    Urheber: Bundestag
    28.11.2008
  15. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache zu898/08
    28.11.2008
  16. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache zu898/08(2)
    11.12.2008
  17. Plenarantrag
    BR-Drucksache 898/1/08
    Urheber: Hamburg
    17.12.2008
  18. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 853 , S. 459-459

    Beschlüsse:

    S. 459B - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (898/08), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    19.12.2008
  19. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 898/08(B)
    19.12.2008
Kurzbeschreibung:

Schaffung eines modernen und transparenten Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts: Förderung des Leistungsprinzips, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes; Stärkung der Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, Sicherung der Beamtenversorgung, Übertragung von Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in das Versorgungsrecht, stufenweise Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre, Ablösung des altersbezogenen Aufstiegs durch tatsächlich geleistete Dienstzeiten, Erhöhung des Familienzuschlags, Regelung zur Arbeitszeit, Reform des bestehenden Laufbahnsystems, Erleichterung des Wechsels zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Verpflichtung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Vorrang der anderweitigen Verwendung vor der Versetzung in den Ruhestand, Neugestaltung der Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten, Begrenzung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit u.a.m.;
Konstitutive Neufassung Bundesbeamtengesetz als Art. 1 der Vorlage, Besoldungsüberleitungsgesetz als Art. 3 und Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung als Art. 14 der Vorlage, Änderung von 82 Gesetzen, 35 Rechtsverordnungen und zwei Verwaltungsvorschriften, Aufhebung Bundesbeamtengesetz alte Fassung sowie Verordnung über die Zahlung eines erhöhten Auslandszuschlags und Auslandszuschlagsverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter

Bezug: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes s. C 044
Vereinbarung im Koalitionsvertrag für ein modernes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht auf Bundesebene
Gesetzentwurf zum Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz GESTA 15.WP 2b-B69

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Detailänderungen in Einzelbereichen des Beamtenrechts (Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, Anhebung der Altersgrenze, Führungsämter auf Probe und Krankenversicherungszuschuss), des Besoldungsrechts (Gehaltsstufen, Leistungsbezahlung, Prämien und Stellenzulagen, Besoldungsüberleitung) sowie Versorgungsrecht (Pflegeversicherungsbeiträge, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Hinzuverdienst und Anrechnungsfreistellung, Versorgungsauskunft sowie Altersgrenzen bei Postnachfolgeunternehmen); Übernahme der disziplinarrechtichen Änderungen aus dem für erledigt erklärten entsprechenden Gesetzentwurf; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Regelungskonzepts zur Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften bis zum 21. Januar 2009;
Änderung und erneute Änderung zahlr. §§ in versch. Gesetzen

Bezug: Gesetz zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und weiterer Gesetze siehe B021

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

(1) Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts erhalten als Amtsgehalt (Dienstbezüge) ein Grundgehalt und einen Familienzuschlag entsprechend den §§ 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes. Neben dem Amtsgehalt wird dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
(1a) Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise werden den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts in entsprechender Anwendung des § 14 Absatz 4 bis 8 des Bundesbesoldungsgesetzes die folgenden Sonderzahlungen gewährt:
1.
für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro und
2.
für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro.
(2) Im übrigen gelten die allgemeinen besoldungsrechtlichen und beihilferechtlichen Vorschriften, soweit nicht das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht besondere Vorschriften enthält.