Synopse zur Änderung an
Bild-und-Ton-Medienproduktionsmeister-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung (BuTMedienMstrBAProFV)

Erstellt am: 12.10.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 252, S. 10)
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
1.
Benennung Bezeichnung der Prüfungsteile, ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
7.
Benennung der Prüfungsteile,
8.
Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
9.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
10.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
11.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
12.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
13.
die Gesamtnote in Worten,
14.
Befreiungen nach § 13,
15.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 16.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
1.
Benennung Bezeichnung der Prüfungsteile, ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
7.
Benennung der Prüfungsteile,
8.
Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
9.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
10.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
11.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
12.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
13.
die Gesamtnote in Worten,
14.
Befreiungen nach § 13,
15.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 16.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
7.
Benennung der Prüfungsteile,
8.
Bewertung im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ und im Prüfungsteil „Projektmanagement“,
9.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Betriebsmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 9,
10.
Bewertungen der im Prüfungsteil „Projektmanagement“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 10,
11.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
12.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
13.
die Gesamtnote in Worten,
14.
Befreiungen nach § 13,
15.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 16.