Synopse zur Änderung an
Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV)

Erstellt am: 21.03.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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1.1 Für jeden Teil des Abgabebelegs werden auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Musterdateien zur Verfügung gestellt.
(Fundstelle: BAnz AT 20.12.2022 V1, 2 - 3)
1.1 Für jeden Teil des Abgabebelegs werden auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Musterdateien zur Verfügung gestellt.
(Fundstelle: BAnz AT 20.12.2022 V1, 2 - 3)
1.2 Abgabebeleg-Nummern
1.2 Abgabebeleg-Nummern
1.2.1 1.1 Jeder Für jeden Teil des Abgabebeleg Abgabebelegs ist mit einer Abgabebeleg-Nummer werden auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Musterdateien zu zur versehen. Verfügung gestellt.
1.2.1 1.1 Jeder Für jeden Teil des Abgabebeleg Abgabebelegs ist mit einer Abgabebeleg-Nummer werden auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Musterdateien zu zur versehen. Verfügung gestellt.
1.2.2 1.2 Die Abgabebeleg-Nummern sind achtstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.2.2 1.2 Die Abgabebeleg-Nummern sind achtstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.2.3 1.2.1 Jeder Abgabebeleg ist mit Die Bundesopiumstelle des BfArM teilt jedem Abgebenden auf Anforderung einen einer Abgabebeleg-Nummer Nummernkreis zu, der den Bedarf des Abgebenden nach dem für ihn zu versehen. erwartenden Umfang des Betäubungsmittelverkehrs für mindestens drei Jahre deckt. Nachdem der zugeteilte Nummernkreis aufgebraucht wurde, kann er erneut verwendet werden.
1.2.3 1.2.1 Jeder Abgabebeleg ist mit Die Bundesopiumstelle des BfArM teilt jedem Abgebenden auf Anforderung einen einer Abgabebeleg-Nummer Nummernkreis zu, der den Bedarf des Abgebenden nach dem für ihn zu versehen. erwartenden Umfang des Betäubungsmittelverkehrs für mindestens drei Jahre deckt. Nachdem der zugeteilte Nummernkreis aufgebraucht wurde, kann er erneut verwendet werden.
1.3 Vorgaben zur Angabe spezifischer Daten 1.2.2 Die Abgabebeleg-Nummern sind achtstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.3 Vorgaben zur Angabe spezifischer Daten 1.2.2 Die Abgabebeleg-Nummern sind achtstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.3.1 Das Abgabedatum ist sechsstellig mit führenden Nullen im Format TTMMJJ anzugeben. 1.2.3 Die Bundesopiumstelle des BfArM teilt jedem Abgebenden auf Anforderung einen Nummernkreis zu, der den Bedarf des Abgebenden nach dem für ihn zu erwartenden Umfang des Betäubungsmittelverkehrs für mindestens drei Jahre deckt. Nachdem der zugeteilte Nummernkreis aufgebraucht wurde, kann er erneut verwendet werden.
1.3.1 Das Abgabedatum ist sechsstellig mit führenden Nullen im Format TTMMJJ anzugeben. 1.2.3 Die Bundesopiumstelle des BfArM teilt jedem Abgebenden auf Anforderung einen Nummernkreis zu, der den Bedarf des Abgebenden nach dem für ihn zu erwartenden Umfang des Betäubungsmittelverkehrs für mindestens drei Jahre deckt. Nachdem der zugeteilte Nummernkreis aufgebraucht wurde, kann er erneut verwendet werden.
1.3.2 1.3 Vorgaben zur Angabe spezifischer Daten Die BtM-Nummer des Abgebenden ist siebenstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.3.2 1.3 Vorgaben zur Angabe spezifischer Daten Die BtM-Nummer des Abgebenden ist siebenstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.3.3 1.3.1 Die Pharmazentralnummer Das Abgabedatum ist achtstellig sechsstellig und mit führenden Nullen im Format TTMMJJ anzugeben.
1.3.3 1.3.1 Die Pharmazentralnummer Das Abgabedatum ist achtstellig sechsstellig und mit führenden Nullen im Format TTMMJJ anzugeben.
1.3.4 1.3.2 Die BtM-Nummer des Erwerbers Abgebenden ist siebenstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.3.4 1.3.2 Die BtM-Nummer des Erwerbers Abgebenden ist siebenstellig und mit führenden Nullen anzugeben.
1.3.5 1.3.3 Die Pharmazentralnummer ist achtstellig Anzahl der abgegebenen Betäubungsmittel darf maximal fünfstellig sein und mit ist ohne führende führenden Nullen anzugeben.
1.3.5 1.3.3 Die Pharmazentralnummer ist achtstellig Anzahl der abgegebenen Betäubungsmittel darf maximal fünfstellig sein und mit ist ohne führende führenden Nullen anzugeben.
1.3.6 1.3.4 Die BtM-Nummer des Erwerbers Packungseinheit gemäß verwendeter Pharmazentralnummer ist maximal vierstellig siebenstellig und mit ist ohne führende führenden Nullen anzugeben.
1.3.6 1.3.4 Die BtM-Nummer des Erwerbers Packungseinheit gemäß verwendeter Pharmazentralnummer ist maximal vierstellig siebenstellig und mit ist ohne führende führenden Nullen anzugeben.
1.3.5 Die Anzahl 2.1 In Abgabemeldungen sind elektronisch die Unterschrift sowie der Name der abgebenden abgegebenen Person in Klartext einzufügen. Betäubungsmittel darf maximal fünfstellig sein und ist ohne führende Nullen anzugeben.
1.3.5 Die Anzahl 2.1 In Abgabemeldungen sind elektronisch die Unterschrift sowie der Name der abgebenden abgegebenen Person in Klartext einzufügen. Betäubungsmittel darf maximal fünfstellig sein und ist ohne führende Nullen anzugeben.
1.3.6 Die Packungseinheit gemäß 2.2 Abgabemeldungen sind in dem nach Nummer 2.3 zu verwendenden verwendeter Pharmazentralnummer ist maximal vierstellig und ist ohne führende Nullen anzugeben. elektronischen Format über einen File-Transfer-Protocol-Zugang (FTP-Zugang) an das BfArM wöchentlich zu übermitteln.
1.3.6 Die Packungseinheit gemäß 2.2 Abgabemeldungen sind in dem nach Nummer 2.3 zu verwendenden verwendeter Pharmazentralnummer ist maximal vierstellig und ist ohne führende Nullen anzugeben. elektronischen Format über einen File-Transfer-Protocol-Zugang (FTP-Zugang) an das BfArM wöchentlich zu übermitteln.
2.3 Vorgaben zur Form und Dateigröße 2.1 In Abgabemeldungen sind elektronisch die Unterschrift sowie der Name der abgebenden Person in Klartext einzufügen.
2.3 Vorgaben zur Form und Dateigröße 2.1 In Abgabemeldungen sind elektronisch die Unterschrift sowie der Name der abgebenden Person in Klartext einzufügen.
2.3.1 2.2 Abgabemeldungen und Lieferscheindoppel sind in dem nach Nummer 2.3 zu verwendenden elektronischen Form Format von PDF-Dateien im A4-Format über einen File-Transfer-Protocol-Zugang (FTP-Zugang) an das BfArM wöchentlich zu übermitteln.
2.3.1 2.2 Abgabemeldungen und Lieferscheindoppel sind in dem nach Nummer 2.3 zu verwendenden elektronischen Form Format von PDF-Dateien im A4-Format über einen File-Transfer-Protocol-Zugang (FTP-Zugang) an das BfArM wöchentlich zu übermitteln.
2.3.2 2.3 Abgabemeldungen Vorgaben zur Form und Dateigröße Lieferscheindoppel haben dem Format der nach Nummer 1.1 zur Verfügung gestellten Musterdateien hinsichtlich Layout, Beschriftung, Schriftart und Schriftgrad zu entsprechen.
2.3.2 2.3 Abgabemeldungen Vorgaben zur Form und Dateigröße Lieferscheindoppel haben dem Format der nach Nummer 1.1 zur Verfügung gestellten Musterdateien hinsichtlich Layout, Beschriftung, Schriftart und Schriftgrad zu entsprechen.
2.3.3 2.3.1 Die Dateigröße der Abgabemeldung Abgabemeldungen darf jeweils 30 KB nicht überschreiten. und Lieferscheindoppel sind in Form von PDF-Dateien im A4-Format zu übermitteln.
2.3.3 2.3.1 Die Dateigröße der Abgabemeldung Abgabemeldungen darf jeweils 30 KB nicht überschreiten. und Lieferscheindoppel sind in Form von PDF-Dateien im A4-Format zu übermitteln.
3.1 Vorgaben 2.3.2 Abgabemeldungen und Lieferscheindoppel haben dem Format der nach Nummer 1.1 zur Verfügung gestellten Musterdateien hinsichtlich Layout, Beschriftung, Schriftart und Schriftgrad zu entsprechen. den PDF-Dateien
3.1 Vorgaben 2.3.2 Abgabemeldungen und Lieferscheindoppel haben dem Format der nach Nummer 1.1 zur Verfügung gestellten Musterdateien hinsichtlich Layout, Beschriftung, Schriftart und Schriftgrad zu entsprechen. den PDF-Dateien
3.1.1 2.3.3 Die Dateinamen Dateigröße der Abgabemeldung darf jeweils 30 KB nicht überschreiten. PDF-Dateien haben sich aus der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgendenvierstelligen laufenden Nummer und der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel 000000010001.pdf, 000000020002.pdf etc.).
3.1.1 2.3.3 Die Dateinamen Dateigröße der Abgabemeldung darf jeweils 30 KB nicht überschreiten. PDF-Dateien haben sich aus der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgendenvierstelligen laufenden Nummer und der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel 000000010001.pdf, 000000020002.pdf etc.).
3.1.2 3.1 Die Vorgaben zu den PDF-Dateien sind in einem Ordner zusammenzufassen.
3.1.2 3.1 Die Vorgaben zu den PDF-Dateien sind in einem Ordner zusammenzufassen.
3.1.3 3.1.1 Die Dateinamen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien haben sich aus der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgenden hat in jedem neuen Ordner wieder mit 0001 zu beginnen.vierstelligen laufenden Nummer und der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel 000000010001.pdf, 000000020002.pdf etc.).
3.1.3 3.1.1 Die Dateinamen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien haben sich aus der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgenden hat in jedem neuen Ordner wieder mit 0001 zu beginnen.vierstelligen laufenden Nummer und der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel 000000010001.pdf, 000000020002.pdf etc.).
3.2 3.1.2 Vorgaben zu den Die PDF-Dateien sind in einem Ordnern Ordner zusammenzufassen.
3.2 3.1.2 Vorgaben zu den Die PDF-Dateien sind in einem Ordnern Ordner zusammenzufassen.
3.2.1 3.1.3 Die Namen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien hat in jedem neuen Nummer 3.1.2 genannten Ordner wieder mit 0001 zu beginnen. haben sich aus der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel 0012345001 für den nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, 0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
3.2.1 3.1.3 Die Namen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien hat in jedem neuen Nummer 3.1.2 genannten Ordner wieder mit 0001 zu beginnen. haben sich aus der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel 0012345001 für den nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, 0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
3.2.2 3.2 Vorgaben Von jedem Ordner ist eine ZIP-Datei mit gleichem Namen zu den Ordnern erzeugen (zum Beispiel 0012345001.zip).
3.2.2 3.2 Vorgaben Von jedem Ordner ist eine ZIP-Datei mit gleichem Namen zu den Ordnern erzeugen (zum Beispiel 0012345001.zip).
3.2.3 3.2.1 Die ZIP-Datei hat zusätzlich Namen der in Nummer 3.1.2 genannten Ordner haben sich aus der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel 0012345001 für den Ordnernamen als Pfad zu enthalten. nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, 0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
3.2.3 3.2.1 Die ZIP-Datei hat zusätzlich Namen der in Nummer 3.1.2 genannten Ordner haben sich aus der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel 0012345001 für den Ordnernamen als Pfad zu enthalten. nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, 0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
3.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von 3.2.2 Von jedem Ordner ist eine ZIP-Dateien ZIP-Datei mit gleichem Namen zu erzeugen (zum Beispiel 0012345001.zip).
3.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von 3.2.2 Von jedem Ordner ist eine ZIP-Dateien ZIP-Datei mit gleichem Namen zu erzeugen (zum Beispiel 0012345001.zip).
3.3.1 Für die wöchentliche Übermittlung der in Nummer 3.2.2 3.2.3 genannten Die ZIP-Dateien ZIP-Datei hat zusätzlich den Ordnernamen als Pfad wird vom BfArM ein FTP-Zugang über einen FTP-Server zur zu enthalten. Verfügung gestellt.
3.3.1 Für die wöchentliche Übermittlung der in Nummer 3.2.2 3.2.3 genannten Die ZIP-Dateien ZIP-Datei hat zusätzlich den Ordnernamen als Pfad wird vom BfArM ein FTP-Zugang über einen FTP-Server zur zu enthalten. Verfügung gestellt.
3.3.2 3.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von ZIP-Dateien Für jeden Abgebenden wird auf dem FTP-Server des BfArM ein Konto eingerichtet, auf das mittels Benutzerkennung und Passwort nur dieser Abgebende und das BfArM Zugriff haben.
3.3.2 3.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von ZIP-Dateien Für jeden Abgebenden wird auf dem FTP-Server des BfArM ein Konto eingerichtet, auf das mittels Benutzerkennung und Passwort nur dieser Abgebende und das BfArM Zugriff haben.
3.3.3 3.3.1 Benutzerkennung und Passwort werden Für die wöchentliche Übermittlung der in Nummer 3.2.2 genannten ZIP-Dateien wird vom BfArM auf Anforderung mitgeteilt. ein FTP-Zugang über einen FTP-Server zur Verfügung gestellt.
3.3.3 3.3.1 Benutzerkennung und Passwort werden Für die wöchentliche Übermittlung der in Nummer 3.2.2 genannten ZIP-Dateien wird vom BfArM auf Anforderung mitgeteilt. ein FTP-Zugang über einen FTP-Server zur Verfügung gestellt.
3.3.2 Für 4.1 Vorgaben zu den jeden PDF-Dateien Abgebenden wird auf dem FTP-Server des BfArM ein Konto eingerichtet, auf das mittels Benutzerkennung und Passwort nur dieser Abgebende und das BfArM Zugriff haben.
3.3.2 Für 4.1 Vorgaben zu den jeden PDF-Dateien Abgebenden wird auf dem FTP-Server des BfArM ein Konto eingerichtet, auf das mittels Benutzerkennung und Passwort nur dieser Abgebende und das BfArM Zugriff haben.
3.3.3 Benutzerkennung 4.1.1 Die Dateinamen der PDF-Dateien haben sich aus den vorausgehenden Großbuchstaben „LD“, der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgenden vierstelligen laufenden Nummer und Passwort werden vom BfArM auf Anforderung mitgeteilt. der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel LD000000010001.pdf, LD000000020002.pdf etc.).
3.3.3 Benutzerkennung 4.1.1 Die Dateinamen der PDF-Dateien haben sich aus den vorausgehenden Großbuchstaben „LD“, der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgenden vierstelligen laufenden Nummer und Passwort werden vom BfArM auf Anforderung mitgeteilt. der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel LD000000010001.pdf, LD000000020002.pdf etc.).
4.1.2 4.1 Die Vorgaben zu den PDF-Dateien sind in einem Ordner zusammenzufassen.
4.1.2 4.1 Die Vorgaben zu den PDF-Dateien sind in einem Ordner zusammenzufassen.
4.1.3 4.1.1 Die Dateinamen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien hat in jedem neuen Ordner wieder mit 0001 zu beginnen. haben sich aus den vorausgehenden Großbuchstaben „LD“, der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgenden vierstelligen laufenden Nummer und der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel LD000000010001.pdf, LD000000020002.pdf etc.).
4.1.3 4.1.1 Die Dateinamen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien hat in jedem neuen Ordner wieder mit 0001 zu beginnen. haben sich aus den vorausgehenden Großbuchstaben „LD“, der Abgabebeleg-Nummer, einer nachfolgenden vierstelligen laufenden Nummer und der Dateinamenerweiterung „.pdf“ zusammenzusetzen (zum Beispiel LD000000010001.pdf, LD000000020002.pdf etc.).
4.2 4.1.2 Vorgaben zu den Die PDF-Dateien sind in einem Ordnern Ordner zusammenzufassen.
4.2 4.1.2 Vorgaben zu den Die PDF-Dateien sind in einem Ordnern Ordner zusammenzufassen.
4.2.1 4.1.3 Die Namen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien hat in 4.1.2 genannten jedem neuen Ordner wieder mit 0001 zu beginnen. haben sich aus den vorangehenden Großbuchstaben „LD“, der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel LD0012345001 für den nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, LD0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
4.2.1 4.1.3 Die Namen vierstellige laufende Nummerierung der PDF-Dateien hat in 4.1.2 genannten jedem neuen Ordner wieder mit 0001 zu beginnen. haben sich aus den vorangehenden Großbuchstaben „LD“, der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel LD0012345001 für den nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, LD0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
4.2.2 4.2 Vorgaben Von jedem Ordner ist eine ZIP-Datei mit gleichem Namen zu den Ordnern erzeugen (zum Beispiel LD0012345001.zip).
4.2.2 4.2 Vorgaben Von jedem Ordner ist eine ZIP-Datei mit gleichem Namen zu den Ordnern erzeugen (zum Beispiel LD0012345001.zip).
4.2.3 4.2.1 Die ZIP-Datei hat zusätzlich Namen der in 4.1.2 genannten Ordner haben sich aus den Ordnernamen als Pfad zu enthalten. vorangehenden Großbuchstaben „LD“, der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel LD0012345001 für den nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, LD0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
4.2.3 4.2.1 Die ZIP-Datei hat zusätzlich Namen der in 4.1.2 genannten Ordner haben sich aus den Ordnernamen als Pfad zu enthalten. vorangehenden Großbuchstaben „LD“, der BtM-Nummer des Abgebenden sowie einer fortlaufenden dreistelligen Nummer (zum Beispiel LD0012345001 für den nach Verfahrensbeginn ersten übermittelten Ordner, LD0012345002 für den zweiten übermittelten Ordner) zusammenzusetzen.
4.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von 4.2.2 Von jedem Ordner ist eine ZIP-Dateien ZIP-Datei mit gleichem Namen zu erzeugen (zum Beispiel LD0012345001.zip).
4.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von 4.2.2 Von jedem Ordner ist eine ZIP-Dateien ZIP-Datei mit gleichem Namen zu erzeugen (zum Beispiel LD0012345001.zip).
Für die Übermittlung der in Nummer 4.2.2 4.2.3 genannten Die ZIP-Dateien ZIP-Datei ist der FTP-Zugang hat zusätzlich den Ordnernamen als Pfad zu enthalten. nutzen, der für die Übermittlung von in Nummer 3.2.2 genannten ZIP-Dateien genutzt wird.
Für die Übermittlung der in Nummer 4.2.2 4.2.3 genannten Die ZIP-Dateien ZIP-Datei ist der FTP-Zugang hat zusätzlich den Ordnernamen als Pfad zu enthalten. nutzen, der für die Übermittlung von in Nummer 3.2.2 genannten ZIP-Dateien genutzt wird.
4.3 Rahmenbedingungen für die Übermittlung von ZIP-Dateien
Für die Übermittlung der in Nummer 4.2.2 genannten ZIP-Dateien ist der FTP-Zugang zu nutzen, der für die Übermittlung von in Nummer 3.2.2 genannten ZIP-Dateien genutzt wird.