Synopse zur Änderung an
Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)

Erstellt am: 20.04.2024

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

Möchten Sie mehr zu den Hintergründen unserer Metainformationen erfahren? Dann besuchen Sie doch unsere FAQ-Seite.

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1503;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1.
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen vom 5. Oktober 2001 (AFS-Übereinkommen) (BGBl. 2008 2024 II Nr. 37), S. 520, 522),
2.
Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe vom 2. November 1973 und das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen vom 17. Februar 1978 (BGBl. 1982 II S. 2, 4; 1996 II S. 399), zuletzt geändert durch die Entschließung Entschließungen MEPC.328(76), MEPC.324(75) MEPC.329(76) und MEPC.330(76) vom 20. November 17. Juni 2020 2021 (BGBl. 2022 2024 II S. 155), Nr. 37),
3.
Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen) vom 13. Februar 2004 (BGBl. 2013 II S. 42, 44), zuletzt geändert durch die Entschließung MEPC.325(75) vom 20. November 2020 (BGBl. 2022 II S. 155).
1.
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen vom 5. Oktober 2001 (AFS-Übereinkommen) (BGBl. 2008 2024 II Nr. 37), S. 520, 522),
2.
Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe vom 2. November 1973 und das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen vom 17. Februar 1978 (BGBl. 1982 II S. 2, 4; 1996 II S. 399), zuletzt geändert durch die Entschließung Entschließungen MEPC.328(76), MEPC.324(75) MEPC.329(76) und MEPC.330(76) vom 20. November 17. Juni 2020 2021 (BGBl. 2022 2024 II S. 155), Nr. 37),
3.
Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen) vom 13. Februar 2004 (BGBl. 2013 II S. 42, 44), zuletzt geändert durch die Entschließung MEPC.325(75) vom 20. November 2020 (BGBl. 2022 II S. 155).