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Beschlüsse:
S. 13112B - Überweisung (19/11085)Beschlüsse:
S. 13721A - Überweisung (19/11085)Beschlüsse:
S. 14711B - Annahme in Ausschussfassung (19/11085, 19/14138)Beschlüsse:
S. 14711D - Annahme in Ausschussfassung (19/11085, 19/14138)Beschlüsse:
S. 499 - Zustimmung (500/19), gem. Art. 105 Abs. 3 GG
Fortentwicklung des Bewertungs- und Grundsteuerrechts bei Erhalt seiner Grundstruktur als kommunale Einnahmequelle, Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und weitgehender Nutzbarmachung automationstechnischer Möglichkeiten sowie beabsichtigter Aufkommensneutralität;
Änderung von 11 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 354/19 GESTA D041
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 über die Regeln zur Einheitsbewertung (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12)
Grundgesetzänderung (Art. 72, 105 und 125b) s. GESTA D032 / D035
Siehe auch GESTA D111
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Präzisierung der Definition von Windkraftanlagen im Bewertungsrecht, Ermäßigung der Steuermesszahl für Baudenkmäler, Normierung der Grundsteuerkraft im Länderfinanzausgleich; redaktionelle Änderungen