Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 335 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (374/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 7118C - Annahme in Ausschussfassung (20/3821, 20/4082)Beschlüsse:
S. 7118C - Annahme in Ausschussfassung (20/3821, 20/4082)Beschlüsse:
S. 470 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (554/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch Verhinderung des Trittbrettfahrens von Herstellern mit Sitz außerhalb der EU unter Zuhilfenahme von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern: Verlängerung der Übergangsfrist um 6 Monate bis zum 1. Juli 2023 zur Registrierung von Betreibern von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern zum Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten, redaktionelle Änderungen;
Änderung § 46 sowie Anlage 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Bezug: Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 38)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes); Änderung der Beispielliste zur Zuordnung von Geräten in die Gerätekategorien, Korrekturen und redaktionelle Änderungen;
Erneute Änderung Anlage 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Änderung § 19 Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie § 74 und Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz