Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) | ||
---|---|---|
1. | Familienname | 0101 bis 0106, |
2. | frühere Namen | 0201 bis 0204, |
3. | Vornamen | 0301, 0302, |
4. | Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0605, |
5. | Geschlecht | 0701, |
6. | derzeitige und frühere Anschriften und soweit bekannt, die neue Anschrift im Ausland | 1201 bis 1213a, 1232, 1233, |
7. | Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland, Datum des letzten Wegzugs in das Ausland | 1301, 1305, 1306, 1314, |
8. | derzeitige Staatsangehörigkeiten | 1001, |
9. | die Tatsache, dass nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann | 2401, |
10. | Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes | 1801. |
Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) | ||
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1. | Familienname | 0101 bis 0106, |
2. | frühere Namen | 0201 bis 0204, |
3. | Vornamen | 0301, 0302, |
4. | Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0605, |
5. | Geschlecht | 0701, |
6. | derzeitige und frühere Anschriften und bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland | 1201 bis 1213a, |
7. | bei Zuzug aus dem Ausland (Staat) | 1223, |
8. | Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland, Datum des letzten Wegzugs in das Ausland | 1301, 1305, 1306, 1314, |
9. | derzeitige Staatsangehörigkeiten | 1001, |
10. | die Tatsache, dass nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann | 2401, |
11. | Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes | 1801. |