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| Nutzlast* | Lastannahmen** t | mittlere Höhe der Ladung über Deck m | mittlere Höhe des Massenschwerpunktes über Deck m | mittlere Höhe des Schwerpunktes der Windangriffsfläche der Ladung über Deck m |
|---|---|---|---|---|
| Abmessungen** L x B x H m | ||||
| Personen | 0,075 | 1,8 | 1,0 | 0,85 |
| – | ||||
| Lastkraftwagen mit Ladung | 24,5 | 3,0 | 1,6 | 1,25 |
| 13,6 x 2,45 x 3,0 | ||||
| Personenkraftwagen ohne Personen | 1,4 | 1,5 | 0,8 | 0,75 |
| 4,2 x 1,7 x 1,5 | ||||
| Großvieh | 0,5 | 1,7 | 1,0 | 0,85 |
| – | ||||
| ||||
| Nutzlast* | Lastannahmen** t | mittlere Höhe der Ladung über Deck m | mittlere Höhe des Massenschwerpunktes über Deck m | mittlere Höhe des Schwerpunktes der Windangriffsfläche der Ladung über Deck m |
|---|---|---|---|---|
| Abmessungen** L x B x H m | ||||
| Personen | 0,075 | 1,8 | 1,0 | 0,85 |
| – | ||||
| Lastkraftwagen mit Ladung | 24,5 | 3,0 | 1,6 | 1,25 |
| 13,6 x 2,45 x 3,0 | ||||
| Personenkraftwagen ohne Personen | 1,4 | 1,5 | 0,8 | 0,75 |
| 4,2 x 1,7 x 1,5 | ||||
| Großvieh | 0,5 | 1,7 | 1,0 | 0,85 |
| – | ||||
| ||||
| Nutzlast | Last- annahmen | Abmessungen L ∙ B ∙ H | mittlere Höhe der Ladung über Deck | mittlere Höhe des Massen- schwer- punktes über Deck | mittlere Höhe des Schwerpunktes der Windangriffsfläche der Ladung über Deck |
|---|---|---|---|---|---|
| [t] | [m] | [m] | [m] | [m] | |
| Personen | 0,075 | – | 1,8 | 1,0 | 0,85 |
| Lastkraftwagen mit Ladung | 32 | 12 · 2,55 · 4 | 4,0 | 1,6 | 2,00 |
| Sattelzug mit Ladung | 44 | 15,5 · 2,55 · 4 | 4,0 | 1,6 | 2,00 |
| Personenkraftwagen ohne Personen | 1,7 | 4,2 · 1,9 · 1,7 | 1,7 | 0,8 | 0,75 |
| Großvieh | 0,75 | 2,5 · 1 · 1,7 | 1,7 | 1,0 | 1,00 |



| Nutzlast | Last- annahmen | Abmessungen L ∙ B ∙ H | mittlere Höhe der Ladung über Deck | mittlere Höhe des Massen- schwer- punktes über Deck | mittlere Höhe des Schwerpunktes der Windangriffsfläche der Ladung über Deck |
|---|---|---|---|---|---|
| [t] | [m] | [m] | [m] | [m] | |
| Personen | 0,075 | – | 1,8 | 1,0 | 0,85 |
| Lastkraftwagen mit Ladung | 32 | 12 · 2,55 · 4 | 4,0 | 1,6 | 2,00 |
| Sattelzug mit Ladung | 44 | 15,5 · 2,55 · 4 | 4,0 | 1,6 | 2,00 |
| Personenkraftwagen ohne Personen | 1,7 | 4,2 · 1,9 · 1,7 | 1,7 | 0,8 | 0,75 |
| Großvieh | 0,75 | 2,5 · 1 · 1,7 | 1,7 | 1,0 | 1,00 |





α
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α
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| §§ und Nummer | Inhalt | Frist oder Bemerkungen | |
|---|---|---|---|
| 1.02 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa | automatisierter externer Defibrillator | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung | |
| 2.01 Nr. 3 | automatisierter externer Defibrillator | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung | |
| 2.01 Nr. 3 | Sicherheitsorganisation | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung | |
| 1.02 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa | automatisierter externer Defibrillator 2.01 Nr. 3 | Ausrüstung mit Abwassersammeltanks N.E.U., spätestens bei Erneuerung der oder Fahrtauglichkeitsbescheinigung Bordkläranlagen | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach dem 30. Dezember 2029 |
| 2.01 2.02 Nr. 4 2 | Fährdecks Fährdeck | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2029 | |
| 2.02 2.03 | Nachweis Intakt- und Leckstabilität | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2049 | |
| 2.07 2.08 Nr. 1 | Anforderungen an Absperrvorrichtungen | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses | |
| 3.02 | Nachweis Intaktstabilität Intakt- und Leckstabilität für Gierseilfähren seil- oder kettengebundene Fähren | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2049 | |
| 3.04 Nr. 3 | Nachweis der ausreichenden Festigkeit durch Berechnung | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2029 | |
| 3.05 | Prüfung | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses | |
| 3.06 | Prüfbedingungen | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses | |
| 3.07 | Bescheinigung | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses |
| §§ und Nummer | Inhalt | Frist oder Bemerkungen | |
|---|---|---|---|
| 1.02 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa | automatisierter externer Defibrillator | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung | |
| 2.01 Nr. 3 | automatisierter externer Defibrillator | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung | |
| 2.01 Nr. 3 | Sicherheitsorganisation | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung | |
| 1.02 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa | automatisierter externer Defibrillator 2.01 Nr. 3 | Ausrüstung mit Abwassersammeltanks N.E.U., spätestens bei Erneuerung der oder Fahrtauglichkeitsbescheinigung Bordkläranlagen | N.E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach dem 30. Dezember 2029 |
| 2.01 2.02 Nr. 4 2 | Fährdecks Fährdeck | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2029 | |
| 2.02 2.03 | Nachweis Intakt- und Leckstabilität | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2049 | |
| 2.07 2.08 Nr. 1 | Anforderungen an Absperrvorrichtungen | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses | |
| 3.02 | Nachweis Intaktstabilität Intakt- und Leckstabilität für Gierseilfähren seil- oder kettengebundene Fähren | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2049 | |
| 3.04 Nr. 3 | Nachweis der ausreichenden Festigkeit durch Berechnung | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses nach dem 30. Dezember 2029 | |
| 3.05 | Prüfung | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses | |
| 3.06 | Prüfbedingungen | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses | |
| 3.07 | Bescheinigung | N.E.U., spätestens bei Erneuerung des Fährzeugnisses |
| §§ und Nummer | Inhalt | Frist oder Bemerkungen |
|---|---|---|
| 5.01 Nr. 1 | Allgemeines | E.U. |
| 5.01 5.03 Nr. 1 | Allgemeines Stabilität | E.U. |
| 5.08 Nr. 3 | automatisierter externer Defibrillator | E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach dem 01.01.2024 |
| §§ und Nummer | Inhalt | Frist oder Bemerkungen |
|---|---|---|
| 5.01 Nr. 1 | Allgemeines | E.U. |
| 5.01 5.03 Nr. 1 | Allgemeines Stabilität | E.U. |
| 5.08 Nr. 3 | automatisierter externer Defibrillator | E.U., spätestens bei Erneuerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach dem 01.01.2024 |
| 1 | Anwendungsbereich |
| 2 | Normative Verweisungen |
| 3 | Begriffe |
| 3.1 | Abspannseil |
| 3.2 | Anstellwinkel |
| 3.3 | Gierseile |
| 3.4 | Gierseilwinkel |
| 3.5 | Hochseilanlage |
| 3.6 | Tragseil |
| 3.7 | Verkehrsband |
| 3.8 | Rollenbatterie |
| 4 | Bautechnische Unterlagen |
| 5 | Werkstoffe |
| 5.1 | Werkstoffe für Seile und deren Endverankerungen |
| 5.1.1 | Drähte und Seile |
| 5.1.2 | Verankerung durch Pressklemmen |
| 5.1.3 | Verankerung durch Verguss |
| 5.1.4 | Verankerung durch Drahtseilklemmen |
| 5.2 | Werkstoffe für Ketten |
| 5.3 | Werkstoffe für Stahlkonstruktionen |
| 5.4 | Werkstoffe für Holzkonstruktionen |
| 5.5 | Werkstoffe für Gründungen und Verankerungsblöcke |
| 6 | Lastannahmen |
| 6.1 | Ständige Einwirkungen |
| 6.2 | Veränderliche Einwirkungen |
| 6.2.1 | Strömung |
| 6.2.2 | Windlasten auf Fähre und Verkehrsband |
| 6.2.3 | Windlasten auf Tragwerke und Seile |
| 6.2.4 | Temperatureinwirkungen |
| 6.2.5 | Eislasten |
| 6.3 | Außergewöhnliche Einwirkungen |
| 7 | Konstruktion und Ausführung |
| 7.1 | Allgemeines |
| 7.2 | Seile |
| 7.3 | Endverankerungen |
| 7.3.1 | Arten |
| 7.3.2 | Vergussverankerungen |
| 7.3.3 | Kauschen und Klemmen |
| 7.3.4 | Andere Verankerungen |
| 7.4 | Ketten |
| 7.5 | Tragrollen |
| 8 | Beanspruchungen |
| 9 | Beanspruchbarkeiten |
| 9.1 | Teilsicherheitsbeiwerte |
| 9.2 | Charakteristische Werte der Beanspruchbarkeit für Seile und deren Endverankerungen |
| 9.2.1 | Drähte und Seile |
| 9.2.2 | Verankerung durch Pressklemmen |
| 9.2.3 | Verankerung durch Verguss |
| 9.2.4 | Verankerung durch Drahtseilklemmen |
| 9.3 | Werkstoffe für Ketten |
| 9.4 | Werkstoffe für Stahlkonstruktionen |
| 9.5 | Werkstoffe für Holzkonstruktionen |
| 9.6 | Werkstoffe für Gründungen und Verankerungsblöcke |
| 10 | Nachweise |
| 10.1 | Gierseil |
| 10.2 | Gierketten |
| 10.3 | Tragseil |
| 10.4 | Abspannseile |
| 10.5 | Rollenbatterie und Tragrollen |
| 10.6 | Maste |
| 10.7 | Gründungen und Verankerungsblöcke |
| 11 | Herstellung und Errichtung |
| Anlage A: | Ermittlung der Seilkräfte |
| Anlage B: | Querwiderstandsbeiwert |
| 1 | Anwendungsbereich |
| Die Berechnungsgrundlagen gelten für die Bemessung und Konstruktion der Hochseilanlagen der Gierfähren. Dies umfasst Gierseile und Gierketten, Rollenbatterien, Trag-(Fähr-) und Abspannseile, Maste einschließlich deren Gründung sowie die Verankerungsblöcke der Abspannseile. |
| 2 | Normative Verweisungen | |
| Für die in dieser Anlage aufgeführten Normen gilt das hier jeweils genannte Ausgabedatum: | ||
| DIN EN 818-1:2008-12 | Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1:Allgemeine Abnahmebedingungen | |
| DIN EN 818-3:2008-12 | Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 3: Mitteltolerierte Rundstahlketten für Anschlagketten; Güteklasse 4 | |
| DIN 1054:2010-12 | Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 | |
| DIN EN 1090-2:2011-10 | Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken | |
| DIN EN 1990:2010-12 | Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung | |
| DIN EN 1990/NA:2010-12 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung | |
| DIN EN 1991-1-1:2010-12 | Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau | |
| DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau | |
| DIN EN 1991-1-3:2010-12 | Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten | |
| DIN EN 1991-1-3/NA:2010-12 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten | |
| DIN EN 1991-1-4:2010-12 | Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten | |
| DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten | |
| DIN EN 1992-1-1:2011-01 | Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau | |
| DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau | |
| DIN EN 1993-1-1:2010-12 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau | |
| DIN EN 1993-1-1/NA:2017-09 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau | |
| DIN EN 1993-1-8:2010-12 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen | |
| DIN EN 1993-1-8/NA:2010-12 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen | |
| DIN EN 1993-1-11:2010-12 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-11: Bemessung und Konstruktion von Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl | |
| DIN EN 1993-1-11/NA:2010-12 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-11: Bemessung und Konstruktion von Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl | |
| DIN EN 1993-3-1:2010-12 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Maste | |
| DIN EN 1993-3-1/NA:2015-11 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Maste | |
| DIN EN 1995-1-1:2010-12 | Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau | |
| DIN EN 1997-1:2014-03 | Eurocode 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln | |
| DIN EN 1997-1/NA:2010-10 | Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln | |
| DIN 3091:1988-12 | Kauschen; Vollkauschen für Drahtseile | |
| DIN 4085:2017-08 | Baugrund – Berechnung des Erddrucks | |
| DIN EN 10083-1:2006-10 | Vergütungsstähle – Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen | |
| DIN EN 10083-3:2007-01 | Vergütungsstähle – Teil 3: Technische Lieferbedingungen für legierte Stähle | |
| DIN EN 10204:2005-01 | Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen | |
| DIN EN 10264-1:2012-03 | Stahldraht und Drahterzeugnisse – Stahldraht für Seile – Teil 1: Allgemeine Anforderungen | |
| DIN EN 10264-2:2012-03 | Stahldraht und Drahterzeugnisse – Stahldraht für Seile – Teil 2: Kaltgezogener Draht aus unlegiertem Stahl für Seile für allgemeine Verwendungszwecke | |
| DIN EN 10264-3:2012-03 | Stahldraht und Drahterzeugnisse – Stahldraht für Seile – Teil 3: Runder und profilierter Draht aus unlegiertem Stahl für hohe Beanspruchungen | |
| DIN EN 10293:2015-04 | Stahlguss für allgemeine Anwendungen | |
| DIN EN 12385-1:2009-01 | Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen | |
| DIN EN 12385-2:2008-06 + A1:2009-01 | Stahldrahtseile – Sicherheit – Teil 2: Begriffe, Bezeichnung und Klassifizierung | |
| DIN EN 12385-3:2008-06 + A1:2009-01 | Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 3: Informationen für Gebrauch und Instandhaltung | |
| DIN EN 12385-4:2008-06 + A1:2009-01 | Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwecke | |
| DIN EN 12385-8:2003-03 | Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 8: Zug- und Zug-Trag-Litzenseile für Seilbahnen zum Transport von Personen | |
| DIN EN 12385-9:2003-03 | Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 9: Verschlossene Spiraltragseile für Seilbahnen zum Transport von Personen | |
| DIN EN 12385-10:2008-07 + A1:2009-01 | Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 10: Spiralseile für den allgemeinen Baubereich | |
| DIN EN 13411-1:2009-02 | Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 1: Kauschen für Anschlagseile aus Drahtseilen | |
| DIN EN 13411-2:2009-02 | Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 2: Spleißen von Seilschlaufen für Anschlagseile | |
| DIN EN 13411-3:2011-04 | Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 3: Pressklemmen und Verpressen | |
| DIN EN 13411-4:2011-06 | Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 4: Vergießen mit Metall oder Kunstharz | |
| DIN EN 13411-5:2009-02 | Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel | |
| DIN EN 14330:2004-02 | Fahrzeuge der Binnenschifffahrt – Steglose Ankerkette – Rundstahlkette | |
| SEW 520:1996-09 | Hochfester Stahlguss mit guter Schweißeignung – Technische Lieferbedingungen | |
| Z-30.3-6:2018-03 | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen | |
| 3 | Begriffe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.1 | Abspannseil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seil zur Rückverankerung der Maste im Baugrund. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.2 | Anstellwinkel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Winkel zwischen Fährlängsachse und Strömung (Gierwinkel). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.3 | Gierseile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seilverbindung zwischen Fähre und auf dem Tragseil laufender Rollenbatterie. Gierseile sind im Regelfall Seile, sie dürfen auch ganz oder teilweise aus kurzgliedrigen Rundstahlketten („Gierketten“) bestehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.4 | Gierseilwinkel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Winkel zwischen der Verbindung der Endpunkte des Gierseils und der Horizontalebene. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.5 | Hochseilanlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamte bauliche Anlage, bestehend aus Gierseilen- oder -ketten, Rollenbatterien, Tragseil, Abspannseile, Masten einschließlich deren Gründungen sowie der Verankerungsblöcke der Abspannseile. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.6 | Tragseil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das die Wasserstraße kreuzende Seil, auf dem die Tragrollen laufen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.7 | Verkehrsband | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für die Ermittlung der Einwirkungen aus Windkräften anzusetzendes Raumprofil der zu befördernden Fahrzeuge und Personen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3.8 | Rollenbatterie | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf dem Tragseil laufender Wagen, bestehend aus zwei oder mehr Tragrollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | Bautechnische Unterlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bezüglich der Bautechnischen Unterlagen gelten die Regelungen der Fachnormen DIN EN 1993-1-1 + NA, DIN EN 1995-1-1, DIN EN 1992-1-1 + NA und DIN 1054. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5 | Werkstoffe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.1 | Werkstoffe für Seile und deren Endverankerungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.1.1 | Drähte und Seile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für Drähte von Seilen sind korrosionsgeschützte Drähte aus Stählen nach den Normen der Reihe DIN EN 10264 unter Berücksichtigung der Normen der Reihe DIN EN 12385 zu verwenden. Die maximale zulässige Nennzugfestigkeit der Drähte beträgt 1 770 N/mm2. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.1.2 | Verankerung durch Pressklemmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für Pressklemmen gilt DIN EN 13411-3. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.1.3 | Verankerung durch Verguss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für Vergussverankerungen gilt DIN EN 13411-4. Für Verankerungsköpfe sind Gussteile aus Stahlguss G20Mn5 oder G26CrMo4 nach DIN EN 10293 oder G18NiMoCr36 nach SEW520 sowie Schmiedeteile aus Vergütungsstahl 34CrNiMo6+QT oder 42CrMo4+QT nach DIN EN 10083-3 zu verwenden. Bezüglich der inneren und äußeren Beschaffenheit von Verankerungsköpfen aus Stahlguss gelten die Anforderungen der DIN EN 1993-1-8/NA, Tabelle NA.8.2. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.1.4 | Verankerung durch Drahtseilklemmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für Drahtseilklemmen gilt DIN EN 13411-5. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.2 | Werkstoffe für Ketten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Werkstoffe für Ketten sind DIN EN 818-3 (Güteklasse 4) oder DIN EN 14330 (Klasse 2) zu entnehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.3 | Werkstoffe für Stahlkonstruktionen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es gelten die Regelungen der DIN EN 1993-1-1 + NA und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 für Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen des Deutschen Institutes für Bautechnik. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.4 | Werkstoffe für Holzkonstruktionen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es gelten die Regelungen der DIN EN 1995-1-1. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5.5 | Werkstoffe für Gründungen und Verankerungsblöcke | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es gelten die Regelungen der DIN EN 1992-1-1 + NA. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6 | Lastannahmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.1 | Ständige Einwirkungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die charakteristischen Werte der Eigenlasten des Tragwerks und von nichttragenden Teilen des Bauwerks sind aus den Wichten oder Flächenlasten der Baustoffe nach DIN EN 1991-1 zu ermitteln. Bezüglich der charakteristischen Werte der Eigenlasten der Seile ist DIN EN 1993-1-11, Tabelle 2.2 und DIN EN 12385-10 zu beachten. Bezüglich der charakteristischen Werte der Eigenlasten der Ketten ist DIN 818-3, Tabelle B.1 oder DIN 14330 Tabelle 1 zu beachten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.2 | Veränderliche Einwirkungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.2.1 | Strömung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der durch die Strömung auf eine im rechten Winkel getroffene, ruhende Fläche erzeugte charakteristische Wert des Strömungsdrucks beträgt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| mit ρ Dichte von Süßwasser (ρ = 1,0 · 103 kg/m3) v größte Strömungsgeschwindigkeit Die größte Strömungsgeschwindigkeit ist durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt festzulegen. Für einen quer angeströmten quaderförmigen Schwimmkörper, der scharfkantig ist oder eine seitliche Kimm hat, ist der charakteristische Wert des Querwiderstandes WP,k mit (2) zu berechnen:
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gleichung (2) ist innerhalb folgender oberer und unterer Grenzen anwendbar: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Abbildung 6.1: Korrekturfaktor fwβ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.2.2 | Windlasten auf Fähre und Verkehrsband | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für die Ermittlung der Einwirkungen aus Wind auf Fähre und Verkehrsband sind die in Abbildung 6.2 strichpunktiert angegebenen Begrenzungen des Verkehrsbandes zu berücksichtigen.![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Abbildung 6.2: Verkehrsband | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fährgefäß
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verkehrsband für Fahrzeuge
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verkehrsband für Fahrzeuge
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In den Einwirkungskombinationen 1 und 2 darf mit einem reduzierten Staudruck von q = 0,2 kN/m2 gerechnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fähre nur bis zu einer Windstärke von 8 Beaufort (zur Orientierung: 64 km/h bis 74 km/h) betrieben wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die stromparallelen Windkraftkomponenten, die die Hochseilanlage belasten, ergeben sich in Abhängigkeit vom Anstellwinkel β zu: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.2.3 | Windlasten auf Tragwerke und Seile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In den Einwirkungskombinationen 1 und 2 darf mit einem reduzierten Staudruck von q = 0,2 kN/m2 gerechnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fähre nur bis zu einer Windstärke von 8 Beaufort (zur Orientierung: 64 km/h bis 74 km/h) betrieben wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.2.4 | Temperatureinwirkungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als klimabedingte Temperatureinwirkungen, die durch die Änderung der Lufttemperatur der Umgebung und der Sonneneinstrahlung hervorgerufen werden, sind die folgenden Temperaturen als gleichmäßige Temperaturänderung gegenüber einer Aufstelltemperatur von 10 °C anzusetzen:
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Temperatureinwirkungen infolge betriebsbedingter Nutzung sind mit den vorgenannten Regelungen nicht abgedeckt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.2.5 | Eislasten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die charakteristischen Werte der Eislasten auf Tragwerk und Seile sind aus DIN EN 1991-1-3 zu ermitteln. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6.3 | Außergewöhnliche Einwirkungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Untersuchungskommission kann die Berücksichtigung außergewöhnlicher Einwirkungen fordern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7 | Konstruktion und Ausführung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.1 | Allgemeines | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Soweit im Folgenden keine anders lautenden Regelungen getroffen werden, gelten hinsichtlich Konstruktion und Ausführung die Regelungen in DIN EN 1993-1-1 + NA, DIN EN 1090-2, DIN EN 1992-1-1 + NA, DIN EN 1995-1-1, DIN 1054 und DIN EN 1997-1 + NA. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.2 | Seile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Als Tragseile (Fährseile) sind vollverschlossene Spiralseile zu verwenden, die über die ganze Länge zwischen den Abspannpunkten aus einem Stück bestehen. Für die Gierseile sind Rundlitzenseile zu verwenden. Die Endverankerungen der Seile sind gelenkig auszubilden, um Zusatzbeanspruchungen an diesen Stellen zu vermeiden. Für den Korrosionsschutz der Seile gilt DIN EN 12385-10, Abschnitt 5.3.2. Für die verwendeten Seile muss eine Herstellererklärung einschließlich Prüfbericht gemäß DIN EN 12385-1 vorliegen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.3 | Endverankerungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.3.1 | Arten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seile sind mit Vergussverankerungen, Kauschen und Klemmen oder anderen Verankerungen nach Abschnitt 7.3.4 anzuschließen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.3.2 | Vergussverankerungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zum Nachweis der Eignung einer vergossenen Seilendverankerung ist ein Prüfbericht gemäß DIN EN 13411-4, Anhang C vorzulegen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.3.3 | Kauschen und Klemmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wenn offene Spiralseile oder Rundlitzenseile mit Kauschen und Klemmen verankert werden sollen, müssen die Seile ausreichend biegsam sein. Es sind Kauschen nach DIN EN 13411-1 oder DIN 3091 zu verwenden. Das um die Kauschen gelegte Seilende muss durch Pressklemmen aus Aluminium-Knetlegierungen nach DIN EN 13411-3 oder Drahtseilklemmen nach DIN EN 13411-5 befestigt werden. Bei offenen Spiralseilen sind mindestens zwei Pressklemmen nach DIN EN 13411-3 anzuordnen, oder es ist die nach DIN EN 13411-5 erforderliche Anzahl der Klemmen um eins zu erhöhen. Zur Verankerung von vollverschlossenen Spiralseilen dürfen Kauschen und Klemmen nicht verwendet werden. Pressklemmen und Drahtseilklemmen dürfen für Gleichschlagseile nicht verwendet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.3.4 | Andere Verankerungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Nachweis der Verwendbarkeit anderer Verankerungen ist im Sinne der Landesbauordnungen zu führen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.4 | Ketten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es sind kurzgliedrige Rundstahlketten (Teilung 2,8 bis 3,0) der Güteklasse 4 nach DIN EN 818-3 oder der Klasse 2 nach DIN EN 14330 zu verwenden. Zum Nachweis der mechanischen Eigenschaften ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 mit den in DIN EN 818-1 geforderten Angaben sowie der chemischen Zusammensetzung des Ausgangsmaterials vorzulegen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7.5 | Tragrollen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Tragrollen sind mit Rundrillen mit einem Verhältnis des Rundrillennennradius rN zum Seilnenndurchmesser dN von rN/dN = 0,53 und einem Öffnungswinkel von mindestens 45° auszubilden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 8 | Beanspruchungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Bemessungswerte der Einwirkungen sind für die in Tabelle 8.1 aufgeführten Bemessungssituationen für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen nach DIN EN 1990, Gleichung (6.10) ohne Ansatz einer Leiteinwirkung und für außergewöhnliche Bemessungssituationen nach DIN EN 1990, Gleichung (6.11b) zu berechnen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Tabelle 8.1: Teilsicherheitsbeiwerte γG und γQ sowie Kombinationsbeiwerte ψ für Tragsicherheitsnachweise (ausgenommen Betriebsfestigkeitsnachweise) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Kräfte aus Strömung und Wind auf Fähre und Verkehrsband sind für die Einwirkungskombination 1 mit einem Anstellwinkel β = 60° zu ermitteln. Ist im Betrieb mit einem größeren Anstellwinkel zu rechnen, so sind auch für diese Anstellwinkel rechnerische Nachweise zu führen. Die Kräfte aus dem Gierseil sind am Tragseil in Strommitte anzusetzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anmerkung: Erfahrungsgemäß wird die Fahrgeschwindigkeit in den meisten Fällen bei einem Anstellwinkel von etwa β = 60° erreicht. Der wirksame Anstellwinkel ist wegen der Fahrgeschwindigkeit der Fähre geringer, was in der Berechnung nicht weiter zu berücksichtigen ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Kräfte aus Strömung und Wind auf Fähre und Verkehrsband sind für die Einwirkungskombination 2 mit einem Anstellwinkel β = 90° zu ermitteln. Die Kräfte aus dem Gierseil sind am Tragseil entsprechend der Position beim Startvorgang anzusetzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Führen Seildehnungen aus äußeren Einwirkungen zu einer Vergrößerung der Beanspruchung, so sind diese in der Berechnung zu berücksichtigen. Anlage A enthält Angaben zur Ermittlung der Seilkräfte. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9 | Beanspruchbarkeiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.1 | Teilsicherheitsbeiwerte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bezüglich der Teilsicherheitsbeiwerte γM der Widerstandsgrößen gelten die jeweiligen Fachnormen, soweit im Folgenden keine abweichenden Angaben gemacht werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.2 | Charakteristische Werte der Beanspruchbarkeit für Seile und deren Endverankerungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.2.1 | Drähte und Seile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Typische Werte für die Mindestbruchkraft von vollverschlossenen Spiralseilen und Spirallitzenseilen werden als Anhaltswerte in DIN EN 12385-10 angegeben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.2.2 | Verankerung durch Pressklemmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für die Verankerung mit Pressklemmen gilt ke = 0,90. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.2.3 | Verankerung durch Verguss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für die Stahlsorten dürfen als charakteristische Werte für die entsprechenden Wanddickenbereiche die unteren Grenzwerte der Streckgrenze und der Zugfestigkeit nach den jeweiligen Technischen Lieferbedingungen verwendet werden. Für die Verankerung durch Verguss gilt ke = 1,00. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.2.4 | Verankerung durch Drahtseilklemmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für die Verankerung mit Drahtseilklemmen gilt ke = 0,90. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.3 | Werkstoffe für Ketten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der charakteristische Wert der Bruchkraft BF für Ketten ist DIN EN 818-3 (Güteklasse 4) oder DIN EN 14330 (Klasse 2) zu entnehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.4 | Werkstoffe für Stahlkonstruktionen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die charakteristischen Werkstoffkennwerte sind DIN EN 1993-1-1 + NA und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 zu entnehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.5 | Werkstoffe für Holzkonstruktionen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die charakteristischen Werkstoffkennwerte sind DIN EN 1995-1 zu entnehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9.6 | Werkstoffe für Gründungen und Verankerungsblöcke | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die charakteristischen Werkstoffkennwerte sind DIN EN 1992-1-1 + NA zu entnehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10 | Nachweise | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.1 | Gierseil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist davon auszugehen, dass die Einwirkungen aus Strömung und Wind im ungünstigsten Fall von nur einem Gierseil aufzunehmen sind. Es ist mit Bedingung (8) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZG die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (9) ermittelt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.2 | Gierketten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist davon auszugehen, dass die Einwirkungen aus Strömung und Wind im ungünstigsten Fall von nur einem Gierkettenstrang aufzunehmen sind. Es ist mit Bedingung (10) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZG die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (11) ermittelt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.3 | Tragseil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist mit Bedingung (12) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZT die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (13) ermittelt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.4 | Abspannseile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist mit Bedingung (14) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZA die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (15) ermittelt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
mit
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.5 | Rollenbatterie und Tragrollen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Es ist davon auszugehen, dass die Einwirkungen aus Strömung und Wind im ungünstigsten Fall von nur einem Gierseil und einer Rollenbatterie aufzunehmen sind. Der Tragfähigkeitsnachweis der Rollenbatterie darf in Anlehnung an die Regelungen des Stahlbaus geführt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Soweit kein genauerer Nachweis der Betriebsfestigkeit geführt wird, darf die Querbelastung der Tragseile durch eine gefütterte Tragrolle höchstens 1/25 der kleinsten Seilzugkraft betragen. Bei Tragrollen mit metallischer Rille soll die Rollenbelastung höchstens 15 kN betragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anmerkung: Die Festlegung der maximalen Querbelastung basiert auf der Auswertung der statischen Berechnungen bestehender Gierseilfähren. Die Werte sind nicht auf andere Konstruktionen übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.6 | Maste | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bezüglich der Beanspruchbarkeiten und Nachweise gelten die Normen der Reihe DIN EN 1993-3-1 + NA oder DIN EN 1995-1-1. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10.7 | Gründungen und Verankerungsblöcke | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezüglich der Beanspruchbarkeiten gilt DIN EN 1997-1 + NA und DIN 1054. Es sind mindestens die folgenden Nachweise erforderlich:
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Auftrieb für alle im Wasser eingetauchten Konstruktionen ist zu berücksichtigen. In Überschwemmungsgebieten ist mit vollem Auftrieb zu rechnen. Erddruck und Erdwiderstand sind nach DIN 4085 zu berechnen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11 | Herstellung und Errichtung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bezüglich der Herstellung und Errichtung der Hochseilanlagen gelten die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | Gierfähren |
| 1.1 | Zur Seilausrüstung von Gierfähren gehören die Verankerung der Gierseile im Strom oder an Land, Ankerketten, Verbindungsketten, Gierseile, Verbindungsglieder, wie Schäkel und Ringe sowie Winden, Umlenkblöcke und Befestigungsteile an der Fähre. |
| 1.2 | Bei Gierfähren ist der Durchmesser der Gier- und Scherenseile und die Dicke der Verbindungsketten entsprechend der auftretenden Belastung unter Berücksichtigung einer dreifachen Sicherheit gegenüber der Mindestbruchkraft bei Seilen und Ketten zu ermitteln. Die an den Seilen und Ketten (für die Schere je Seil) wirkende Kraft F ist nach folgender Formel zu berechnen: |
| F = k · A · v2 (kN) | |
wobei:
| |
| 1.3 | Verbindungsglieder wie Schäkel und Ringe dürfen keine geringere Bruchkraft aufweisen als die zu verbindenden Teile. Winden, Umlenkblöcke und Befestigungsteile am Fährkörper müssen entsprechend der Kraft F ausgelegt sein. |
| 1.4 | Die Mindesthaltekraft der Verankerung der Gierseile oder Ankerketten im Strom oder an Land ist mit |
| FAnker = 3 · F (kN) | |
| anzusetzen. Anschlussteile an den Anker wie Ankerkette, Schäkel und Ringe, die nicht ständig besichtigt werden können, sind mit einer fünffachen Sicherheit gegenüber der Mindestbruchkraft auszulegen. | |
| 2 | Querseilfähren (Kahnseilfähren, Seilfähren und Kettenfähren) |
| 2.1 | Zur Seilausrüstung von Querseilfähren gehören die Verankerung der Querseile an Land, Winden zum Spannen der Seile, Querseile, Verbindungsglieder, wie Schäkel und Ringe sowie Führungselemente an der Fähre. |
| 2.2 | Der Durchmesser der Führungsseile bei Querseilfähren ist nach folgender Formel zu berechnen: |
![]() | |
| wobei | |
Wasserverdrängung der Fähre bei maximalem Tiefgang (m3)ist. Der Durchmesser der Führungsseile darf jedoch nicht kleiner als 10 mm sein und braucht 24 mm nicht zu überschreiten. | |
| 2.3 | Anschlussteile und Verbindungsglieder wie Ketten und Schäkel müssen entsprechend dem Durchmesser und der Mindestbruchkraft des Seiles ausgelegt sein. |
| 2.4 | Die Verankerung an Land muss entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgelegt sein und so gesichert sein, dass sie nicht von Unbefugten gelöst werden kann. |
| 3 | Seile und Ketten |
| Als Seile sind nur Drahtseile mit einer Nennfestigkeit von mindestens 1 570 N/mm2 zulässig. Die Mindestbruchkraft darf 45 kN nicht unterschreiten. Für Ketten gelten die Angaben sinngemäß. |
| 1 | Vorbemerkungen | ||||||
| Diese Anlage dient der Berechnung von räumlichen Seiltragwerken unter Einwirkung von Eigenlast, Wind und wandernden Einzellasten aus Zug am Gierseil. In dieser Anlage ist unter Ansatz vereinfachender Annahme eine Möglichkeit für eine Handrechnung bei Angriff einer Einzellast in Fährseilmitte aufgezeigt. Weitere einer Handrechnung zugängliche Berechnungsverfahren können z. B. [1] entnommen werden. | |||||||
| 2 | Gierseil | ||||||
| Bei einem straff gespannten Gierseil ergibt sich die Seilkraft ZG am oberen Ende des Gierseils zu | |||||||
| |||||||
mit
| |||||||
| und | |||||||
| |||||||
mit
| |||||||
Abbildung A.2.1 zeigt die Geometrie des Gierseils sowie die angreifenden Kräfte.![]() | |||||||
| Abbildung A.2.1: Geometrie und Kräfte des Gierseils | |||||||
| Zur Ermittlung der Komponenten ZG,H und ZG,V kann in erster Näherung davon ausgegangen werden, dass die Tragseilebene ebenfalls unter dem Winkel α gegen die Horizontale geneigt ist. | |||||||
| 3 | Tragseil | ||||||
| 3.1 | Geometrie | ||||||
| Für ein flach zwischen zwei gleich hoch liegenden Aufhängepunkten gespanntes Seil (l >> f) kann mit guter Näherung die Parabel | |||||||
| |||||||
| angenommen werden (Abbildung A.3.1). Für die Seillänge l kann bei einem flach gespannten Seil in guter Näherung | |||||||
| |||||||
| angenommen werden. | |||||||
![]() | |||||||
| Abbildung A.3.1: Tragseilgeometrie | |||||||
| 3.2 | Seilkräfte | ||||||
| 3.2.1 | Ermittlung der Kräfte | ||||||
Die aus Eigenlast, Windlast und Gierseilkraft im Tragseil wirkenden Seilkräfte werden jeweils mit ihren Komponenten ZT,V, ZT,H und ZT,N ermittelt und überlagert. Die einzelnen Komponenten der Seilkräfte des Tragseils sind wie folgt definiert:
| |||||||
| Es wird vereinfacht davon ausgegangen, dass sich der Durchhang sowie dessen Vergrößerung infolge Seildehnung linear addieren. | |||||||
| 3.2.2 | Eigenlast | ||||||
| Die Komponenten der Seilkraft ZT,g infolge der Eigenlast gT ergeben sich wie folgt: | |||||||
| |||||||
| |||||||
| |||||||
| und mit Berücksichtigung der Seildehnung | |||||||
| |||||||
| Die maximale Seilkraft beträgt | |||||||
| |||||||
| oder | |||||||
| |||||||
| 3.2.3 | Windlast | ||||||
| |||||||
| |||||||
| |||||||
| Mit Berücksichtigung der Seildehnung erhält man | |||||||
| |||||||
| Die Seilkraft beträgt | |||||||
| |||||||
| oder | |||||||
| |||||||
| 3.2.4 | Gierseilkraft | ||||||
| Die Komponenten der Seilkraft ZT,G infolge der Gierseilkraft ZG ergeben sich wie folgt: | |||||||
| |||||||
| |||||||
| |||||||
| und der Seilkraft | |||||||
| |||||||
| oder bei Berücksichtigung der Seildehnung | |||||||
| |||||||
| 3.2.5 | Resultierende Seilkraft ZT | ||||||
| |||||||
| |||||||
![]() | |||||||
| Abbildung A.3.2: Tragseilkräfte im Raum | |||||||
| 3.3 | Seildehnung | ||||||
| |||||||
mit
| |||||||
![]() | |||||||
| Abbildung A.3.3: Seildehnung | |||||||
| Für die Seillänge (Abbildung A.3.3) kann bei einem flach gespannten Seil in guter Näherung zu | |||||||
| |||||||
mit
| |||||||
| |||||||
| |||||||
mit
| |||||||
![]() | |||||||
| Abbildung A.3.4: Kräftegleichgewicht für das Tragseil mit und ohne Seildehnung bei angreifender Seilkraft ZG | |||||||
| Nach Abbildung A.3.4 erhält man den Korrekturfaktor über | |||||||
| |||||||
| Der Korrekturfaktor ς ergibt sich zu | |||||||
| |||||||
| |||||||
| Bemerkenswert ist, dass bei gleichbleibendem Winkel τ1 der Fehler völlig unabhängig von der Fährseillänge und vom Mastabstand ist. Interessiert man sich für die Auswirkung des Mastabstandes auf den Fehler, so kann man auch folgende umgeschriebene Formel verwenden: | |||||||
| |||||||
| Seildehnungen infolge Temperaturänderungen und deren Einfluss auf die Kräfte im Tragseil sind gesondert zu erfassen. | |||||||
| 4 | Abspannseile | ||||||
| In der Regel werden die Masten durch Abspannseile quer zur Strömungsrichtung und parallel zur Strömungsrichtung abgefangen. Für die Bemessung der Abspannseile anzusetzenden Einwirkungen ergeben sich aus den Kräften ZT,H und ZT,N des Tragseils sowie aus Wind. Seillängenänderungen infolge Temperaturänderung sind bei der Ermittlung der maßgebenden Seilkräfte zu berücksichtigen. | |||||||
| Die Komponente ZT,V aus dem Tragseil sowie Eigengewicht werden als Normalkräfte über den Mast abgetragen. | |||||||
| 5 | Schrifttum | ||||||
| [1] Petersen, Chr.: Stahlbau. Grundlagen der Berechnung und baulichen Ausbildung von Stahlbauten. Wiesbaden 2013 |
| 1 | Vorbemerkungen | ||||
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| 2 | Geometrie des Schwimmkörpers | ||||
Von einem Quader mit den Abmessungen
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mit
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| 3 | Querwiderstandsbeiwert bei aufrechter Ruhelage | ||||
| Der Querwiderstandsbeiwert cWq0 bei aufrechter Ruhelage ist Abbildung B.3.1 zu entnehmen. | |||||
![]() | |||||
| Abbildung B.3.1: Querwiderstandsbeiwert bei aufrechter Ruhelage | |||||
| 4 | Korrekturfaktoren | ||||
| 4.1 | Korrekturfaktor für Flachwasser | ||||
| Der Korrekturfaktor fWh für Flachwasser mit der Wassertiefe h ist Abbildung B.4.1 zu entnehmen. | |||||
![]() | |||||
| Abbildung B.4.1: Korrekturfaktor für Flachwasser | |||||
| 4.2 | Korrekturfaktor für die Anströmgeschwindigkeit | ||||
| Der Korrekturfaktor fWv für die Anströmgeschwindigkeit ist Abbildung B.4.2 zu entnehmen. Der Einfluss der Anströmgeschwindigkeit wird dabei über die Froudezahl FB | |||||
| |||||
mit
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![]() | |||||
| Abbildung B.4.2: Korrekturfaktor für die Anströmgeschwindigkeit | |||||
| 4.3 | Korrekturfaktor für die Querneigung nach Oberstrom | ||||
| Der Korrekturfaktor fWφ3 für die Querneigung nach Oberstrom ist Abbildung B.4.4 zu entnehmen. Der Korrekturfaktor ist mit einem Querneigungswinkel nach Abbildung B.4.3 von φ3 = 5° zu ermitteln. | |||||
| Anmerkung: Nach Anhang II § 3.02 dieser Verordnung, darf die Querneigung einen Querneigungswinkel von φ3 = 5° nicht überschreiten. | |||||
![]() | |||||
| Abbildung B.4.3: Definition des Querneigungswinkels φ3 | |||||
![]() | |||||
| Abbildung B.4.4: Korrekturfaktor für die Querneigung nach Oberstrom |