Synopse zur Änderung an
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

Erstellt am: 20.02.2025

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

Möchten Sie mehr zu den Hintergründen unserer Metainformationen erfahren? Dann besuchen Sie doch unsere FAQ-Seite.

Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen | Kapitel 25 - Saale und Saale-Leipzig-Kanal

1. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand Schifffahrtswasse rstand (HSW) – Hochwassermarke – an dem Richtpegel für den unter Nummer 2 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist mit der Einstellung der Schifffahrt zu rechnen, und die zuständige Behörde kann die Schifffahrt innerhalb des Streckenabschnitts einschließlich der Wehrsaalen ganz oder teilweise verbieten.
       
2. Die in Nummer 1 genannte Hochwassermarke wird durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt:
         
  Strecke Richtpegel Hochwassermarke  
  Saalemündung (Sl-km 0,00) -
Schleuse Calbe (Sl-km 20,00)
Calbe, unterer Pegel 690 cm  
         
  Schleuse Calbe (Sl-km 20,00) -
Schleuse Gimritz (Sl-km 92,60)
Halle-Trotha, unterer Pegel 440 cm  
         
  Schleuse Gimritz (Sl-km 92,60) -
Schleuse Planena (Sl-km 104,44)
Halle-Trotha, unterer Pegel 400 cm  
         
  Schleuse Planena (Sl-km 104,44) -
Bad Dürrenberg (Sl-km 124,16)
Naumburg/Grochlitz 400 cm.  
         
1. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand Schifffahrtswasse rstand (HSW) – Hochwassermarke – an dem Richtpegel für den unter Nummer 2 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist mit der Einstellung der Schifffahrt zu rechnen, und die zuständige Behörde kann die Schifffahrt innerhalb des Streckenabschnitts einschließlich der Wehrsaalen ganz oder teilweise verbieten.
       
2. Die in Nummer 1 genannte Hochwassermarke wird durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt:
         
  Strecke Richtpegel Hochwassermarke  
  Saalemündung (Sl-km 0,00) -
Schleuse Calbe (Sl-km 20,00)
Calbe, unterer Pegel 690 cm  
         
  Schleuse Calbe (Sl-km 20,00) -
Schleuse Gimritz (Sl-km 92,60)
Halle-Trotha, unterer Pegel 440 cm  
         
  Schleuse Gimritz (Sl-km 92,60) -
Schleuse Planena (Sl-km 104,44)
Halle-Trotha, unterer Pegel 400 cm  
         
  Schleuse Planena (Sl-km 104,44) -
Bad Dürrenberg (Sl-km 124,16)
Naumburg/Grochlitz 400 cm.